Suche
Close this search box.

Die neue Abhilfeklage: Schneller zum Recht mit BMJ!

Pressemeldung:Die neue Abhilfeklage: Schneller zum Recht mit BMJ!

Teilen:

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Flugverspätungen, unzulässige Kontogebühren, mangelhafte Produktserien – solche Massenverfahren sind eine Herausforderung für die Justiz. Mit der neuen Abhilfeklage können diese Verfahren in Zukunft noch effizienter von den Gerichten erledigt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher kommen dadurch schneller zu ihrem Recht. Wenn sie Erfolg haben, erhalten sie das ihnen zustehende Geld bereits im Rahmen der Abhilfeklage und müssen nicht erneut vor Gericht ziehen. Gleichzeitig wird die Justiz von zahlreichen Einzelklagen entlastet. Und auch die Unternehmen erhalten die nötige Rechtssicherheit. Denn sie bekommen rechtzeitig Klarheit, mit wie vielen Betroffenen in dem Verfahren verhandelt wird und wie hoch die Summe der Ansprüche ist.“.

Das Kernstück des Gesetzes ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündelt die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Regelungen über die Musterfeststellungsklage und entwickelt sie fort.

Die Einführung einer neuartigen Klageform – die Abhilfeklage – stärkt die Verbraucherrechte und soll die Justiz entlasten. Sie erlaubt Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dieses neue Instrument kann beispielsweise bei Entschädigungsansprüchen wegen der Annullierung desselben Fluges oder bei Zinsnachzahlungsansprüchen wegen einer massenhaft verwendeten unwirksamen Vertragsklausel eines Geldinstituts zur Anwendung kommen.

Lesen Sie auch:  BGA fordert zügigen Abschluss des EU-Indien Handelsabkommens

Um Klagen unseriöser Verbände zu verhindern, sind besonders qualifizierte Einrichtungen zur Klage berechtigt, auch aus anderen Mitgliedstaaten der EU. Dabei müssen die Verbände Ansprüche von mindestens 50 potentiell Betroffenen vertreten. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Ansprüche, auf die sich die jeweilige Abhilfeklage bezieht, in einem Verbandsklageregister anmelden. Sie müssen also nicht selbst klagen und profitieren unmittelbar von dem Verfahren: Ihnen zustehende Beträge werden im Erfolgsfall von einem Sachwalter direkt an sie ausgezahlt.

Kleine Unternehmen werden im Gesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern gleichgestellt, d. h. auch sie profitieren von der Abhilfeklage. Mit dem Gesetz wird zugleich die Justiz gestärkt, da sie von massenhaften Einzelklagen entlastet wird.

Das Gesetz sieht darüber hinaus folgende Regelungen vor:

  • Die Bestimmungen der Verbandsklagenrichtlinie, die auf Unterlassungsentscheidungen gerichtet sind, sind im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
  • Das Gesetz enthält zudem Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Einstweilige Verfügungen und Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden und qualifizierten Einrichtungen, mit denen Unterlassungsansprüche nach dem UKlaG oder nach dem UWG durchgesetzt werden, haben nun verjährungshemmende Wirkung für Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
  • Flankierend zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie enthält das Gesetz Regelungen, mit denen die Durchsetzung des Gewinnabschöpfungsanspruchs nach § 10 UWG erleichtert wird.
  • Außerdem enthält das Gesetz eine Regelung zur Entlastung von mit Massenverfahren befassten Gerichten. Die in § 148 ZPO vorgesehenen Aussetzungsmöglichkeiten werden erweitert, um zeitraubende parallele Sachverständigenbegutachtungen zu identischen Fragestellungen zu vermeiden und die Verfahren dadurch effizienter führen zu können.
Lesen Sie auch:  Neues höheres Existenzminimum - Düsseldorfer Tabelle: Auswirkungen und Lösungsansätze

Quelle: BMJ – Pressemitteilungen – Schneller zum Recht: Die neue Abhilfeklage ist da

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

9 Antworten

    1. Ja, toll dass du dich um Gerechtigkeit sorgst. Aber schneller zum Recht zu kommen, ist ein wichtiger Schritt. Denn was bringt uns Gerechtigkeit, wenn wir Jahre darauf warten müssen? Es ist Zeit für Effizienz und Fortschritt.

  1. Wow, die neue Abhilfeklage hört sich ja super an! Endlich schneller zum Recht mit BMJ! Aber wie stehts mit den Kosten?

    1. Ja, es ist toll, dass man schneller zum Recht kommt! Weniger Zeitverschwendung in Gerichtsverfahren und eine effizientere Justiz sind definitiv etwas, worüber man sich freuen kann. Seien Sie nicht so skeptisch und geben Sie dem BMJ eine Chance, bevor Sie es verurteilen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

Kfz-Gewerbe fordert starke Impulse für Hochlauf der E-Mobilität

E-Mobilität: Kfz-Gewerbe drängt auf entschlossene Maßnahmen

Krisengipfel zur Elektromobilität: ZDK fordert massive Maßnahmen

Berlin (ots) – Angesichts eines dramatischen Absatzeinbruchs von Elektrofahrzeugen in Deutschland ruft der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zu maximalen gemeinsamen Anstrengungen von Politik und Wirtschaft auf. Beim geplanten Krisengipfel der Automobilwirtschaft am kommenden Montag, den 23. September 2024, erwartet ZDK-Präsident Arne Joswig konkrete Maßnahmen, um die Elektromobilität nachhaltig zu fördern. „Nur durch attraktive Angebote und eine signifikante Verbesserung der Ladeinfrastruktur können wir die Verbraucher überzeugen,“ betont Joswig. Der drastische Rückgang des Umweltbonus und das langsame Vorankommen beim Ausbau der Ladepunkte sind dabei zentrale Herausforderungen. In einem Fünf-Punkte-Programm hat der ZDK Vorschläge erarbeitet, wie die Elektromobilität in Deutschland wieder Fahrt aufnehmen kann.

Lesen
Gerüche aus Auto-Klimaanlagen – den Deutschen stinkt‘s. Repräsentative Umfrage ...

Unangenehme Gerüche: Jeder dritte Fahrer betroffen

Düsseldorf, 10. September 2024 – Mehr als jeder dritte Autofahrer und jeder zweite Dienstwagenfahrer in Deutschland hat bereits unangenehme Gerüche aus der Klimaanlage des Fahrzeugs wahrgenommen. Diese alarmierenden Zahlen gehen aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die im Auftrag des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) durchgeführt wurde. Hygienemängel in Lüftungssystemen von Kraftfahrzeugen stellen potenzielle Gesundheitsrisiken dar, warnt der VDI und stellt dabei die neue Richtlinie VDI/ZDK 6032 vor, die einen neuen Hygiene- und Reinigungsstandard für die Automobilbranche setzt. Auf der Automechanika Messe in Frankfurt, die vom 10. bis 14. September stattfindet, präsentieren VDI und ZDK ihre Methode zur fachgerechten Reinigung der Pkw-Lüftungsanlagen umlamina.<|vq_10848|>

Lesen