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Die digitale Mitgliederversammlung kommt!

Verbands- und Vereinsnachrichten

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Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht gebilligt, welches zuvor vom Bundestag beschlossen wurde. Der Entwurf dazu stammt von der Länderkammer und wurde bereits am 10. Juni 2022 beschlossen und in den Bundestag eingebracht.

Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es den Mitgliedern von Vereinen erlaubt, auch ohne physische Anwesenheit an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und ihre Mitgliederrechte über elektronische Kommunikationsmittel auszuüben. Diese Regelung gilt sowohl für hybride als auch für rein virtuelle Versammlungen. Wenn eine solche Versammlung einberufen wird, müssen die Mitglieder darüber informiert werden, wie sie ihre Rechte über elektronische Kommunikationsmittel ausüben können.

Das Gesetz basiert auf einer bewährten Corona-Sonderregelung und geht über die pandemische Situation hinaus. Es soll die Digitalisierung und die Stärkung der Mitgliedschaftsrechte vorantreiben und das ehrenamtliche Engagement fördern.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Vereinsdemokratie zu modernisieren und sicherzustellen, dass Mitglieder auch in einer digitalen Welt aktiv teilnehmen können.

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Im Detail:

Problem und Ziel

Im Vereinsrecht ist grundsätzlich vorgesehen, dass Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltung abgehalten werden. Nur wenn die Satzung des Vereins ausdrücklich die Möglichkeit virtueller Mitgliederversammlungen vorsieht oder alle Mitglieder dem zustimmen, ist dies möglich. Dasselbe gilt auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane.

Die pandemiebedingte Sonderregelung aus § 5 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie (GesRuaCOVBekG) ermöglicht es den Vereinen auch ohne entsprechende Satzungsregelung, Mitgliederversammlungen im Wege der elektronischen Kommunikation durchzuführen. Diese Regelung gilt nach § 5 Absatz 3a GesRuaCOVBekG auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane.

  • 5 Absatz 2 Nummer 1 GesRuaCOVBekG ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll. Außerdem führt diese Regelung zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte und einer Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Aus diesem Grund sollte die Vorschrift in modifizierter Form beibehalten werden.
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Lösung:

Der Gesetzgeber plant eine Erweiterung des § 32 BGB: Zukünftig soll es möglich sein, dass Mitglieder eines Vereins an der Mitgliederversammlung ohne Präsenz vor Ort teilnehmen und ihre Mitgliederrechte per Bild- und Tonübertragung ausüben können. Das Ganze soll jedoch auf die Teilnahme per Videokonferenz beschränkt werden. Diese Erweiterung soll im Einklang mit der pandemiebedingten Sonderregelung aus § 5 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3a GesRuaCOVBekG stehen und zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte führen.

Die geplante Regelung hat jedoch einen Unterschied zu der aktuellen Sonderregelung: Zukünftig soll die virtuelle Teilnahme nur noch per Videokonferenz möglich sein. Andere Arten der elektronischen Kommunikation sind dann nicht mehr zugelassen. Die Entscheidung ist begründet, denn nur eine per Videokonferenz durchgeführte Mitgliederversammlung kann wirklich mit einer Präsenzveranstaltung verglichen werden.

Die Änderung ist noch nicht in Kraft getreten, aber wir halten dich auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten gibt.

Hinweise an die Vereine und Verbände:

Wenn ein Verein in Zukunft virtuelle Mitgliederversammlungen abhalten möchte, muss er die technischen Voraussetzungen dafür schaffen. Gleiches gilt für Mitglieder, die an einer Videokonferenz teilnehmen möchten. Da die Neuregelung jedoch weder Vereine noch Mitglieder dazu verpflichtet, digitale Versammlungen abzuhalten bzw. virtuell daran teilzunehmen, handelt es sich nicht um zwingende Kosten, sondern nur um solche, die bei freiwilliger Nutzung anfallen können. Außerdem können Vereine durch die zu erwartende geringere Anzahl an Präsenzteilnehmern künftig kleinere Räume für die Versammlungen anmieten und somit Geld sparen. Bei Mitgliedern, die an der Versammlung per Videokonferenz teilnehmen, fallen keine Reisekosten mehr an.

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Quelle: bundesrat.de

14 Antworten

  1. Also ich finde die digitale Mitgliederversammlung mega praktisch! Endlich weniger Langeweile bei Vereinstreffen!

  2. Also ich finde, digitale Mitgliederversammlungen sind ein totaler Witz. Echte Menschen treffen ist doch viel besser!

    1. Digitale Mitgliederversammlungen sind eine moderne Alternative, die Zeit und Aufwand spart. Mit der Technologie können wir effizienter kommunizieren und mehr Menschen einbinden. Es ist nicht für jeden, aber es ist definitiv kein Witz. Probier es aus, bevor du urteilst!

  3. Ob digitale Mitgliederversammlungen wirklich effektiv sind, bleibt fraglich. Persönlicher Austausch geht verloren!

    1. Ach komm, hör auf zu jammern! Virtuelle Vereine bringen Menschen zusammen, die sich sonst nie getroffen hätten. Es ist an der Zeit, mit der Zeit zu gehen und neue Möglichkeiten zu erkunden. Also reiß dich zusammen und öffne deinen Horizont!

    1. Das ist nur ein Fortschritt, um mit der Zeit zu gehen. Persönliche Interaktion ist wichtig, aber die Technologie ermöglicht uns auch neue Formen der Kommunikation. Es ist an der Zeit, die Vorteile der modernen Welt zu nutzen und nicht in der Vergangenheit stecken zu bleiben. #Zukunft

  4. Also ich finde die digitale Mitgliederversammlung total unnötig. Warum nicht einfach persönlich treffen?

  5. Du magst es für überflüssig halten, aber eine digitale Mitgliederversammlung kann vielen Menschen zugutekommen. Es ermöglicht eine bessere Teilnahme und spart Zeit und Kosten für Reisen. Viele Organisationen haben bereits davon profitiert.

  6. Digitale Mitgliederversammlungen bieten zahlreiche Vorteile, aber es ist wichtig, die Bedürfnisse aller Mitglieder zu berücksichtigen. Für technikunaffine Senioren können alternative Lösungen gefunden werden, um ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen. Schließlich sollten wir niemanden ausschließen, sondern gemeinsam nach praktikablen Lösungen suchen.

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