Wer glaubt, die Schwerbehindertenvertretung sei bei Personalfragen nur ein Randspieler, bekommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund jetzt ein deutlich schärferes Bild geliefert: Ohne ihre vorherige Beteiligung sollen Einstellungen, Versetzungen und Änderungen der Tätigkeit schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter grundsätzlich nicht wirksam werden. Besonders ins Auge nimmt der DGB dabei Aufhebungsverträge.
In einer Mitteilung vom Mittwoch fordert der Gewerkschaftsbund von der Bundesregierung, Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte: „Jede Personalentscheidung wie Einstellung, Versetzung oder Änderung der Tätigkeit schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter sollte grundsätzlich nur wirksam sein, wenn die SBV zuvor beteiligt wurde – ganz besonders gilt das bei Aufhebungsverträgen“. Dahinter steht aus Sicht des DGB eine schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Der Vorwurf wiegt schwer: Unternehmen drängten schwerbehinderte Beschäftigte bei Stellenabbau zunehmend mit Aufhebungs- und Ausscheidungsvereinbarungen aus den Betrieben. Solche Absprachen umgingen betriebliche und rechtliche Kontrollen und hebelten den Kündigungsschutz aus, so die Gewerkschaft. Für diese Einschätzung nennt die Mitteilung allerdings keine Fallzahlen und keine unabhängigen Unternehmensbelege.
Was heute schon gilt
Der Wunsch des DGB geht über die geltende Regelung hinaus. Nach § 178 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder die Gruppe betreffen, unverzüglich und umfassend informieren und vor einer Entscheidung anhören. Wird trotzdem zuerst entschieden, sind Durchführung oder Vollziehung auszusetzen; die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen.
Bei Kündigungen ist das Gesetz strenger und regelt ausdrücklich die Unwirksamkeit ohne Beteiligung der SBV. Für andere Personalentscheidungen sieht der Wortlaut dagegen grundsätzlich Aussetzung und nachträgliche Beteiligung vor, nicht allgemein die Unwirksamkeit. Genau an diesem Punkt setzt die Forderung des DGB an: Er will die Beteiligung nicht nur nachholen lassen, sondern zur Voraussetzung für die Wirksamkeit machen.
Auch bei Stellenbesetzungen ist die SBV nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums bereits im Prozess verankert. Sie kann Bewerbungsunterlagen einsehen, an Vorstellungsgesprächen teilnehmen und bei der Prüfung eingebunden werden, ob ein Arbeitsplatz mit einer schwerbehinderten Person besetzt werden kann. Der DGB will diesen Schutz nun offenbar enger ziehen, damit Entscheidungen nicht an der Vertretung vorbei getroffen werden.
Warum die Zahlen nicht einfach zusammenpassen
Die Gewerkschaft begründet ihre Forderung mit einer schwierigen Arbeitsmarktlage. Ein Befund der Bundesagentur für Arbeit stützt zumindest den Eindruck, dass schwerbehinderte Menschen seltener aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung wechseln: Im Jahresdurchschnitt 2025 gingen rund 62.000 schwerbehinderte Arbeitslose in Beschäftigung ab, die Abgangsrate lag bei 2,8 Prozent. Bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen waren es 6,2 Prozent.
Gleichzeitig meldete der DGB für Juli 2026 einen Vorjahresanstieg der schwerbehinderten Arbeitslosen um 3,4 Prozent, insgesamt um 0,9 Prozent. Das sind aber unterschiedliche Zeiträume – und deshalb nicht direkt gegeneinander auszuspielen. Anders gesagt: Die Entwicklung lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl festnageln, wohl aber mit einer klaren Tendenz beschreiben. Für schwerbehinderte Menschen ist der Weg aus der Arbeitslosigkeit offenbar deutlich steiler.
Am Ende läuft die Debatte auf eine praktische Frage hinaus: Reicht es, die Schwerbehindertenvertretung vor einer Entscheidung anzuhören – oder soll ihre Beteiligung erst dafür sorgen, dass die Entscheidung überhaupt trägt? Der DGB beantwortet das klar im zweiten Sinn, vor allem dort, wo Aufhebungsverträge aus seiner Sicht zum schnellsten Ausweg aus dem Betrieb werden.
Quellen
- https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/agenturzitat/steigende-arbeitslosigkeit-trifft-schwerbehinderte-besonders-hart/
- https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Menschen-mit-Behinderungen/generische-Publikation/Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf?__blob=publicationFile
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
- https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Formen-der-Hilfe-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/formen-der-hilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen.html





