Bremen (VBR). Die Feuerwehren in Deutschland leisten jährlich rund 2,5 Millionen Notfalleinsätze. Während ein Großteil dieser Einsätze von Berufsfeuerwehren durchgeführt wird, spielen auch Freiwillige Feuerwehren, oft unterstützt durch hauptamtliches Personal, eine entscheidende Rolle, insbesondere in fast einer halben Million Fälle. Bemerkenswert ist, dass die Feuerwehren insgesamt etwa ein Drittel aller Rettungsdiensteinsätze im Land abdecken.
Seit ungefähr einem Jahrzehnt hat sich das Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin im Rettungsdienst etabliert. Diese Fachkräfte sind nicht nur essentielle Stützen im Einsatzgeschehen, sondern übernehmen auch heilkundliche Maßnahmen. Aber welche medizinischen Handlungen dürfen sie tatsächlich vornehmen? Dieser Frage widmete sich eine Online-Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) unter dem Titel “DFV direkt”.
In der Veranstaltung informierte Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden rund 200 interessierte Teilnehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis im Alltag der Notfallsanitäter. Als Oberarzt im Rettungsdienst erläuterte er zunächst die relevanten Gesetze wie das Heilpraktikergesetz, das Notfallsanitätergesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Er betonte die Bedeutung der sogenannten (Vorab-)Delegation und wies darauf hin, dass die Verantwortlichkeit hierfür bei den “Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst” liegt, wobei dieser Begriff in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich interpretiert wird.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Standardarbeitsanweisungen und deren Entwicklungsprozessen. Diese Anweisungen stellen sicher, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in kritischen Situationen schnell und effektiv handeln können, ohne ständig Rücksprache halten zu müssen. Dr. zur Nieden ging detailliert auf die Prozesse ein, die zur Entstehung und Aktualisierung dieser Richtlinien führen.
Am Ende der Fortbildung stand eine Fragerunde, in der Dr. zur Nieden konkrete Fragen aus dem Publikum beantwortete. Dabei ging es unter anderem um die Übertragung von Maßnahmen durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst und um verpflichtende Aufgaben von Notfallsanitätern.
Für die nächsten Monate plant der DFV weitere spannende Themen im Rahmen seiner “DFV direkt”-Reihe. So wird beispielsweise DFV-Bundesstabführer Thorsten Zywietz am 16. September 2024 über die Entwicklung und aktuelle Aufgaben der Feuerwehrmusik in Deutschland berichten. Einen Monat später, am 16. Oktober 2024, wird Brandoberingenieur Jochen Fries von Evonik Operations GmbH über die TUIS-Hilfeleistungen bei Gefahrgutunfällen referieren.
Das unverzichtbare Rückgrat: Notfallsanitäter im Fokus rechtlicher und operativer Rahmenbedingungen
Die lebensrettenden Einsätze der Feuerwehren in Deutschland stehen im Zentrum zahlreicher Bemühungen und Verbesserungen, um die Qualität der Rettungsdienste zu sichern. Dabei rückt besonders die Rolle der Notfallsanitäter zunehmend ins Rampenlicht. Diese hochqualifizierten Fachkräfte sind nicht nur entscheidende Akteure im Einsatzgeschehen, sondern übernehmen auch heilkundliche Maßnahmen. Eine zentrale Frage beschäftigt dabei viele: Welche medizinischen Handlungen dürfen Notfallsanitäter tatsächlich vornehmen? Hierbei spielt der rechtliche Rahmen eine wesentliche Rolle.
Rechtliche Klarheit durch fortlaufende Schulungen
In einer aktuellen Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) wurde diese Fragestellung eingehend beleuchtet. Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden stellte rechtliche Grundlagen und praktische Anwendungsbeispiele vor, die den Teilnehmern wertvolle Einblicke in die Möglichkeiten und Grenzen des Berufsbildes der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter boten. Von besonderer Bedeutung sind dabei das Heilpraktikergesetz, das Notfallsanitätergesetz und das Betäubungsmittelgesetz.
Die Bedeutung der (Vorab-)Delegation
Ein zentrales Thema war die (Vorab-)Delegation heilkundlicher Maßnahmen, durch welche Notfallsanitäter unter bestimmten Bedingungen medizinische Eingriffe vornehmen dürfen. Dr. zur Nieden betonte hierbei die uneinheitliche Interpretation dieses Begriffs in den verschiedenen Bundesländern. Für die praktische Umsetzung sind die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst zuständig, deren Verantwortlichkeit und Aufgaben je nach Region unterschiedlich definiert sind.
Standardarbeitsanweisungen: Sicherheit und Effizienz
Ein weiterer Schwerpunkt der Fortbildung lag auf den Standardarbeitsanweisungen und deren Entwicklungsprozessen. Diese Anweisungen sind essenziell, um sicherzustellen, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in kritischen Situationen rasch und wirksam agieren können, ohne Verzögerungen durch Rücksprachen. Dr. zur Nieden erläuterte die detaillierten Prozesse, die zur Entstehung und Aktualisierung dieser Richtlinien führen und somit eine hohe Qualität der rettungsdienstlichen Maßnahmen gewährleisten.
Ähnliche Veranstaltungen und zukünftige Entwicklungen
Die DFV-Fortbildung ist kein Einzelfall. Vergleichbare Veranstaltungen haben in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Rettungsdienst stetig weiterentwickelt und präzisiert wurden. Auch zukünftig wird der DFV mit Themen wie der Feuerwehrmusik und den TUIS-Hilfeleistungen bei Gefahrgutunfällen weitere relevante Aspekte des Feuerwehrwesens in den Fokus rücken.
Der Blick nach vorn: Ein integrativer Ansatz
Der steigende Bedarf an umfassenden und gut strukturierten Ausbildungen sowie fortlaufenden Schulungen für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter ist unverkennbar. Der DFV setzt hierbei auf eine integrative Strategie, die nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen und operativen Prozesse einbezieht, sondern auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch innerhalb der Rettungsdienste fördert. Diese umfassende Herangehensweise wird maßgeblich dazu beitragen, die Qualität und Effizienz der rettungsdienstlichen Maßnahmen weiterhin zu optimieren.
Der Weg, den die Feuerwehren in Deutschland einschlagen, zeigt eine klare Richtung: Durch kontinuierliche Schulungen, präzise rechtliche Grundlagen und effektive Standardarbeitsanweisungen wird die Rolle der Notfallsanitäter nachhaltig gestärkt. Solche Initiativen sind entscheidend, um die Herausforderungen des Rettungsdienstes im 21. Jahrhundert erfolgreich zu meistern.
Interessierte können sich auf der Webseite des DFV für die Veranstaltungen anmelden und dort auch die Präsentation von Dr. zur Nieden herunterladen. Die Fortbildungsreihe bietet wertvolle Einblicke und praxisnahe Informationen für alle, die im Bereich des Rettungsdienstes und der Feuerwehr tätig sind.
Für weitere Informationen und Pressenanfragen steht die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes zur Verfügung. Kontaktiert werden kann Silvia Oestreicher telefonisch unter 030-28 88 48 823 oder per E-Mail an oestreicher@dfv.org. Weitere Updates und Einblicke gibt es zudem auf den sozialen Medienkanälen des DFV.
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Von Gesetzesgrundlage bis Standardarbeitsanweisungen / Online-Fortbildung “DFV direkt” …
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6 Antworten
Ich finde es toll, dass der DFV so viele Fortbildungen anbietet. Das hilft sicher, die Qualität im Rettungsdienst zu verbessern.
Es ist gut zu sehen, dass es klare Anweisungen gibt, damit Notfallsanitäter schnell handeln können. Verzögerungen können Leben kosten.
Ich wusste nicht, dass Notfallsanitäter auch heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen. Das ist echt beeindruckend.
Die Veranstaltung klingt interessant, vor allem weil es um rechtliche Dinge geht.
Ja, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind wichtig, damit alles korrekt abläuft.
Die Notfallsanitäter machen sehr wichtige Arbeit. Gut, dass es Schulungen gibt, damit sie besser und effektiver arbeiten können.