– Der Deutsche Frauenrat fordert die Aufnahme von etwa 1.800 gefährdeten Afghanen aus Pakistan.
– Betroffen sind vor allem Ortskräfte und Menschenrechtsverteidiger, darunter 70 Prozent Frauen und Kinder.
– Bei einer Rückkehr nach Afghanistan drohen den Schutzsuchenden Misshandlung und Tod durch die Taliban.
Soforthilfe für afghanische Schutzsuchende gefordert
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember fordert ein breites Bündnis die Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf. Der Deutsche Frauenrat verlangt in einem offenen Brief, ein bestehendes Aufnahmeversprechen umgehend einzulösen. Konkret geht es darum, rund 2.351 besonders gefährdete Afghan*innen aus Pakistan nach Deutschland zu holen*. Unter den akut bedrohten Personen sind mehr als 70 % Frauen und Kinder* (Stand: 19. März 2025).
Die Betroffenen, darunter ehemalige Ortskräfte, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, stehen in Pakistan unter massivem Druck. Das Land hat eine Ausreisefrist bis Ende des Jahres gesetzt. Bleibt die Aufnahme durch Deutschland aus, droht ihnen die Abschiebung in das von den Taliban kontrollierte Afghanistan. Dort erwartet sie nach Einschätzung der Initiator*innen Verfolgung, Misshandlung oder sogar der Tod. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihr Zögern zu beenden und das Leben dieser Menschen nicht länger aufs Spiel zu setzen.
Rechtliche und politische Verantwortung Deutschlands
Die Forderung des Deutschen Frauenrats nach einer Aufnahme afghanischer Schutzsuchender ist keine bloße politische Empfehlung. Sie fußt auf einer klaren rechtlichen und völkerrechtlichen Grundlage, die Deutschland bindet. Die Position des Verbands stellt damit eine unmittelbare Verbindung zwischen internationalen Verpflichtungen und konkretem politischem Handeln her.
Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands
Die Bewertung der Lage in Afghanistan durch Menschenrechtsorganisationen unterstreicht die Dringlichkeit. Amnesty International stuft das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Verfolgung in Afghanistan als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Vor diesem Hintergrund werden die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands besonders relevant. Als Vertragsstaat zentraler Abkommen hat das Land sich zu klaren Handlungen verpflichtet.
Deutschland ist sowohl der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) als auch der Istanbul-Konvention beigetreten. Diese Verträge verpflichten den Staat, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts aktiv zu bekämpfen und Gleichstellung systematisch umzusetzen. Diese Pflicht gilt laut Deutscher Frauenrat für die Innen- genauso wie für die Außenpolitik der aktuellen Bundesregierung. Die konsequente Anwendung dieser Normen bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Aufnahmeforderung steht.
Position des Deutschen Frauenrats
Als Dachverband von rund 60 Frauenorganisationen vertritt der Deutsche Frauenrat eine bedeutende Stimme in der gesellschaftspolitischen Debatte. Seine Forderung an die Bundesregierung geht über eine formale Erfüllung von Verträgen hinaus. Susanne Maier, im Vorstand für internationale Gleichstellungspolitik zuständig, bringt es auf den Punkt: "Wir fordern die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass sie bestehende völkerrechtliche und politische Verpflichtungen zur Gleichstellung nicht nur formal erfüllt, sondern ambitioniert umsetzt!"
Diese Aufforderung zur ambitionierten Umsetzung markiert den Kern der politischen Verantwortung. Es geht nicht darum, ob Deutschland grundsätzlich verpflichtet ist, sondern wie diese Verpflichtungen in einer akuten Krise mit Leben gefüllt werden. Die rechtlichen Normen bieten die Grundlage; ihre politische Interpretation und entschlossene Anwendung im Fall der bedrohten Afghaninnen und Afghanen wird zur konkreten Messlatte für die deutsche Gleichstellungspolitik. Die in der Pressemitteilung vom 9. Dezember 2025 dargelegte Position versteht sich somit als Appell, rechtliche Verpflichtungen in unmittelbares, lebensrettendes Handeln zu übersetzen.
Rechtliche Verpflichtungen und eine drängende Chronologie
Die Situation afghanischer Schutzsuchender in Pakistan ist nicht nur eine humanitäre Frage, sondern eine, die durch klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine akute zeitliche Entwicklung geprägt ist. Die Grundlage für Schutz bildet das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot, das als zwingendes Völkerrecht (ius cogens) gilt (Stand: 26.02.2024). Dieses fundamentale Prinzip, das auch in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verankert ist (Stand: 2018), verbietet die Zurückweisung, Ausweisung oder Abschiebung einer Person in einen Staat, in dem ihr Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht. Deutschland ist als Vertragsstaat dieser Konvention sowie weiterer relevanter Abkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention rechtlich gebunden (Stand: 11.07.2018)*.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund gewinnt die aktuelle Krise an Schärfe. Vor Beginn der pakistanischen Abschiebungskampagne im Jahr 2023 lebten rund 3,7 Millionen Afghaninnen und Afghanen in Pakistan (Stand: 2023). Die Kampagne selbst traf die Gemeinschaft mit voller Wucht: Zwischen September 2023 und Januar 2024 wurden über 800.000 Afghaninnen und Afghanen zwangsweise zurückgeführt (Stand: 19.03.2025). Parallel verschärfte Pakistan den Druck durch administrative Anordnungen. So verfügte die Regierung am 31. Januar 2025, dass bestimmte afghanische Staatsangehörige die Städte Islamabad und Rawalpindi bis zum 30. Juni 2025 verlassen müssen (Stand: 19.03.2025)*.
Für diejenigen mit einer deutschen Aufnahmezusage wird die Zeit immer knapper. Laut Bundesinnenministerium saßen 2.351 besonders gefährdete Afghan*innen mit einem solchen Versprechen im Juni 2025 in Pakistan fest (Stand: 23.06.2025). Bereits Ende Mai 2024 warteten über 3.000 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Zusage auf die Visumausstellung (Stand: 30.05.2024). Die humanitäre Lage im Herkunftsland Afghanistan bietet keine Perspektive: Anfang 2025 waren über 22 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, darunter etwa 3,5 Millionen Kinder mit akuter Unterernährung (Stand: Januar 2025). Die Gefahr bei einer Rückkehr ist konkret: Die UN-Mission in Afghanistan (UNAMA) meldete im Juli 2025 Fälle von Folter, Misshandlungen und willkürlicher Inhaftierung durch die Taliban (Stand: Juli 2025).
Ein im Juni 2025 vorgelegtes Rechtsgutachten spitzt die rechtliche Verantwortung Deutschlands zu. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Bundesrepublik strafbar machen könnte, wenn sie hochgefährdete Afghaninnen im Rahmen zugesagter Aufnahmeprogramme nicht schützt (Stand: 25.06.2025). Diese Einschätzung unterstreicht die Dringlichkeit, die auch internationale Organisationen betonen. Human Rights Watch forderte bereits im März 2025 eine Aussetzung der Abschiebungen und die Ausweitung von Neuansiedlungsprogrammen (Stand: 19.03.2025). Die politische Debatte in Deutschland spiegelt den Handlungsdruck wider: Im Bundestag lag im November 2025 ein Antrag vor, der eine zügige Umsetzung der Aufnahmezusagen fordert (Stand: 07.11.2025)*.
Timeline und zentrale Kennzahlen
| Datum | Ereignis / Kennzahl | Einheit / Kurzbeschreibung | Quelle (Stand) |
|---|---|---|---|
| 2018 | Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention | Verbot der Zurückweisung (Non-Refoulement) | Uni Bonn (Stand: 2018)* |
| 26.02.2024 | Non-Refoulement-Gebot | Gilt als zwingendes Völkerrecht (ius cogens) | Mediendienst Integration* |
| 2023 | Afghanische Bevölkerung in Pakistan | Rund 3,7 Millionen Menschen | terre des hommes (Stand: 2023)* |
| Sep 2023 – Jan 2024 | Zwangsrückführungen aus Pakistan | Über 800.000 Afghaninnen und Afghanen | Human Rights Watch (Stand: 19.03.2025)* |
| 31.01.2025 | Pakistanische Anordnung | Verpflichtung zum Verlassen Islamabads/Rawalpindis bis 30.06.2025 | Human Rights Watch (Stand: 19.03.2025)* |
| Januar 2025 | Humanitäre Lage in Afghanistan | Über 22 Mio. hilfsbedürftige Menschen; 3,5 Mio. akut unterernährte Kinder | Human Rights Watch (Stand: Januar 2025)* |
| 30.05.2024 | Wartende mit deutscher Aufnahmezusage | Über 3.000 Personen | terre des hommes (Stand: 30.05.2024)* |
| 23.06.2025 | Besonders Gefährdete mit Aufnahmeversprechen | 2.351 Personen in Pakistan | Pro Asyl / BMI (Stand: 23.06.2025)* |
| 25.06.2025 | Rechtsgutachten | Mögliche Strafbarkeit bei Unterlassen des Schutzes | Pro Asyl (Stand: 25.06.2025)* |
| Juli 2025 | UNAMA-Meldungen | Berichte über Folter und willkürliche Inhaftierung durch Taliban | Pro Asyl (Stand: Juli 2025)* |
| 07.11.2025 | Bundestagsantrag | Forderung nach zügiger Umsetzung der Aufnahmezusagen | Deutscher Bundestag (Stand: 07.11.2025)* |
Konkrete Risiken für Frauen und Kinder
Eine Rückkehr nach Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban bedeutet für Frauen und Mädchen den Verlust grundlegender Rechte und die Konfrontation mit systematischer Entrechtung. Die dokumentierten Restriktionen schließen die Betroffenen von zentralen Lebensbereichen aus. So treffen Arbeits- und Bildungsverbote Frauen und Mädchen, die zudem mit Bewegungsfreiheitseinschränkungen konfrontiert sind.*
Konkrete Risiken für Frauen und Kinder
Eine Rückkehr nach Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban bedeutet für Frauen und Mädchen den Verlust grundlegender Rechte und die Konfrontation mit systematischer Entrechtung. Die dokumentierten Restriktionen schließen die Betroffenen von zentralen Lebensbereichen aus. So treffen Arbeits- und Bildungsverbote Frauen und Mädchen, die zudem mit Bewegungsfreiheitseinschränkungen konfrontiert sind.*
Politische Debatte und Ausblick
Die Forderungen von Menschenrechtsorganisationen und die juristischen Bewertungen haben eine politische Debatte in Gang gesetzt. Im Fokus steht die Frage, welche konkreten Schritte die Bundesregierung jetzt ergreifen kann und muss, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Parlamentarische Initiativen
Die politische Auseinandersetzung hat auch im Parlament konkrete Formen angenommen. Im Oktober 2025 lag dem Bundestag ein Antrag vor, der eine zügige Umsetzung der Aufnahmezusagen fordert (Stand: 07.11.2025). Diese parlamentarische Initiative unterstreicht den politischen Handlungsdruck und macht deutlich, dass die Forderungen der Zivilgesellschaft Gehör finden. Sie zielt darauf ab, die Exekutive zu einem schnelleren und entschlosseneren Vorgehen zu verpflichten.
Mögliche politische Handlungsschritte
Vor diesem Hintergrund verdichten sich die Erwartungen an die Bundesregierung. Die Debatte kreist nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie und Wann der Umsetzung. Die zentralen politischen Handlungsspielräume liegen in der konsequenten Ausfüllung bestehender Versprechen und der Schaffung notwendiger Verfahren. Um die akute Notlage zu beenden und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sind konkrete Schritte unverzichtbar:
- Die bereits gegebenen Aufnahmezusagen müssen umgehend erfüllt und die notwendige Evakuierung sowie der Transport der Schutzsuchenden organisiert werden.
- Visaprozesse für die betroffenen Personen sind zu priorisieren und massiv zu beschleunigen.
- Rechtliche Prüfungen, insbesondere zum Non-Refoulement-Gebot und individuellen Schutzansprüchen, müssen sichergestellt werden.
- Die humanitäre Unterstützung für Geflüchtete in Nachbarländern wie Pakistan ist parallel auszubauen, um akutes Leid zu lindern.
- Parlamentarische Kontrolle und transparente Kommunikation über Fortschritte und Hürden sind zu schaffen.
Die Zeit des Zögerns ist vorbei. Die politischen, rechtlichen und humanitären Argumente für ein entschlossenes Handeln liegen klar auf dem Tisch. Es geht jetzt darum, Verantwortung zu übernehmen und die zugesagte Schutzverantwortung endlich in die Tat umzusetzen. Jeder weitere Tag des Abwartens gefährdet Menschenleben und untergräbt die Glaubwürdigkeit deutscher Zusagen.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats.
Weiterführende Quellen:
- „Das Non-Refoulement-Gebot gilt als zwingendes Völkerrecht (ius cogens) und verbietet es Staaten, Menschen in Situationen von Folter oder unmenschlicher Behandlung zurückzuweisen; es bindet Deutschland unabhängig von einzelnen Verträgen (Stand: 26.02.2024).“ – Quelle: https://mediendienst-integration.de/news/kann-deutschland-das-individuelle-asylrecht-aussetzen
- „Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention verbietet es, Flüchtlinge auf irgendeine Weise über die Grenzen eines Gebiets auszuweisen oder zurückzuweisen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit unter anderem wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist (Stand: 2018).“ – Quelle: https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Gaerditz/Vorlesung/AuslR/Auslaender_AsylR-AP3.pdf
- „Deutschland ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie der EMRK und weiterer Abkommen zum Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung (Stand: 11.07.2018).“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/025/2102514.pdf
- „Laut UNICEF und UNHCR lebten in Pakistan rund 3,7 Millionen Afghaninnen und Afghanen, davon mehr als die Hälfte Kinder, vor Beginn der Abschiebungskampagne 2023 (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.tdh.de/pakistan-afghanische-familien-in-pakistan-gefaehrdet
- „In Pakistan warteten über 3.000 Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage für Deutschland auf Visa-Ausstellung, darunter zahlreiche Frauen und Kinder (Stand: 30.05.2024).“ – Quelle: https://www.tdh.de/pakistan-afghanische-familien-in-pakistan-gefaehrdet
- „Pakistan ordnete Ende 2023 an, dass alle Afghan*innen ohne rechtlichen Status das Land verlassen oder abgeschoben werden; zwischen September 2023 und Januar 2024 wurden über 800.000 Afghaninnen und Afghanen zwangsweise zurückgeführt (Stand: 19.03.2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „Mehr als 70 % der Rückkehrenden aus Pakistan waren Frauen und Kinder (Ausweisungen Sept. 2023–Jan. 2024; Stand: 19.03.2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „Am 31.01.2025 ordnete das pakistanische Innenministerium an, dass Afghan*innen ohne gültige Aufenthaltspapiere sowie Inhaber*innen afghanischer Ausweise Islamabad und Rawalpindi bis zum 30.06.2025 verlassen oder abgeschoben werden müssen (Stand: 19.03.2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „Zurückkehrende Frauen und Mädchen in Afghanistan sind mit Verboten des Bildungszugangs über die Grundschule hinaus, starken Bewegungsfreiheitseinschränkungen und Ausschluss vom Arbeitsmarkt konfrontiert (Stand: 19.03.2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „Im Dezember 2024 untersagten die Taliban älteren Mädchen und Frauen den Besuch medizinischer Ausbildungseinrichtungen (Stand: 19.03.2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „In den meisten Provinzen Afghanistans dürfen Frauen ohne männlichen Begleiter weder reisen noch arbeiten, was abgeschobenen Frauen ihre ökonomische Existenzgrundlage raubt (Stand: 19.03.2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „Human Rights Watch fordert, die Abschiebung nach Afghanistan auszusetzen und Neuansiedlungsprogramme für gefährdete Afghan*innen aus Pakistan auszuweiten (Stand: 19.03.2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „Laut Bundesinnenministerium saßen 2.351 besonders gefährdete Afghan*innen mit deutschem Aufnahmeversprechen in Pakistan fest; die pakistanische Regierung hob die Zusicherung auf, diese nicht nach Afghanistan abzuschieben (Stand: 23.06.2025).“ – Quelle: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/rechtsgutachten-zeigt-bundesregierung-macht-sich-strafbar-wenn-sie-gefaehrdete-afghaninnen-im-stich-laesst
- „Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland sich strafbar machen könnte, wenn es hochgefährdete Afghaninnen im Rahmen zugesagter Aufnahmeprogramme nicht schützt (Stand: 25.06.2025).“ – Quelle: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/rechtsgutachten-zeigt-bundesregierung-macht-sich-strafbar-wenn-sie-gefaehrdete-afghaninnen-im-stich-laesst
- „Anfang 2025 waren über 22 Millionen Menschen in Afghanistan auf humanitäre Hilfe angewiesen und etwa 3,5 Millionen Kinder akut unterernährt (Stand: Januar 2025).“ – Quelle: https://www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend
- „UNAMA meldete im Juli 2025 Fälle von Folter, Misshandlungen, willkürlicher Inhaftierung und Drohungen durch die Taliban gegen Personen, die mit der früheren Regierung oder internationalen Akteuren verbunden sind (Stand: Juli 2025).“ – Quelle: https://www.proasyl.de/news/schutzquote-rapide-gesunken-immer-mehr-afghanen-werden-im-asylverfahren-abgelehnt
- „Im Oktober 2025 lag im Bundestag ein Antrag vor, der eine zügige Umsetzung der Aufnahmezusagen für gefährdete Afghan*innen fordert und die seit Januar 2025 laufenden groß angelegten Abschiebungen aus Pakistan thematisiert (Stand 07.11.2025).“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-afghanen-aufnahme-1116830
9 Antworten
Ich finde es gut, dass der Deutsche Frauenrat sich so stark einsetzt! Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass diese Menschen nicht vergessen werden und unsere Hilfe erhalten.
Das ist wirklich wichtig! Wir sollten unsere Politiker daran erinnern und fordern, dass sie ihre Versprechen einhalten.
Die Situation der Afghanen in Pakistan muss dringend angegangen werden! Ich verstehe nicht, warum das Thema nicht mehr Beachtung findet. Welche Schritte könnten wir als Gesellschaft unternehmen?
Es ist unfassbar traurig zu sehen, wie viele Frauen und Kinder betroffen sind. Warum passiert nicht mehr? Ich hoffe wirklich auf eine schnelle Lösung für diese Menschen.
Die rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sind klar, aber was passiert wirklich? Wir sollten alle zusammenarbeiten und diese Stimmen laut werden lassen. Was denkt ihr über die Rolle der Medien in dieser Debatte?
Ich glaube auch, dass die Medien mehr berichten sollten! Es könnte helfen, mehr Menschen zu mobilisieren. Welche anderen Wege gibt es, um das Bewusstsein zu schärfen?
Ich finde die Forderung nach der Aufnahme gefährdeter Afghanen sehr wichtig. Es ist erschreckend, was diesen Menschen droht, wenn sie zurückkehren müssen. Wie können wir sicherstellen, dass die Bundesregierung endlich handelt?
Ich stimme zu! Die Situation ist wirklich besorgniserregend und ich frage mich, warum wir nicht schneller handeln. Gibt es Informationen darüber, was die Bundesregierung plant?
Das ist ein sehr guter Punkt! Es sollte dringend mehr Druck auf die Regierung ausgeübt werden. Haben wir Möglichkeiten, uns aktiv an dieser Diskussion zu beteiligen?