Bremen (VBR). Seit Juni 2022 gilt in Deutschland eine gesetzliche Rücknahmepflicht für ausgediente Elektrokleingeräte. Doch längst nicht alle Händler halten sich daran. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berichtet, haben große Discounter wie Aldi Süd und Lidl gegen diese Regelungen verstoßen. Die DUH musste klagen, um das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen. Nun haben das Landgericht Mainz und das Landgericht Frankenthal Aldi Süd (Aktenzeichen 12 HK O 30/23) und Lidl (Aktenzeichen 2 HK O 36/23) verurteilt, alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, zeigt sich empört: “Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen.” Diese Urteile sind laut Metz ein deutlicher Warnschuss an andere Lebensmittelhändler wie Aldi Nord und Netto Marken-Discount, gegen die bereits weitere Verfahren laufen.
Die Rücknahmequote von Elektroschrott ist zuletzt auf alarmierende 32 Prozent gesunken – weit entfernt von den gesetzlich geforderten 65 Prozent. Dieser Missstand hat schwerwiegende Konsequenzen: Angesichts der Klimakrise, Rohstoffknappheit und Umweltzerstörung ist jede verpasste Chance zur Wiederverwertung verheerend.
Agnes Sauter, Leiterin für ökologische Marktüberwachung bei der DUH, fordert Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme alter Elektrogeräte sofort sicherzustellen. “Supermärkte müssen intensiv darüber informieren und die Rücknahme aktiv und verbraucherfreundlich gestalten”, betont sie. Dazu gehören professionelle Sammelbehältnisse im Kassenbereich und geschultes Personal, um Fehleinwürfe zu vermeiden und Wartezeiten zu minimieren.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt es oft unklar, dass sie ihre alten Elektrogeräte einfach in großen Supermärkten und Discountern abgeben können. Seit dem 1. Juli 2022 sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet, Altgeräte kostenlos anzunehmen, wenn sie regelmäßig oder dauerhaft Elektrogeräte verkaufen. Diese Regelung umfasst die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto, Edeka und Rewe. Kleine Geräte unter 25 Zentimetern, wie Rasierer oder elektrische Zahnbürsten, können jederzeit abgegeben werden; größere Geräte müssen beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurückgenommen werden.
Diese neuen Gerichtsurteile gegen Aldi Süd und Lidl setzen eine klare Botschaft: Die Einhaltung der Rücknahmepflicht ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Auch gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount laufen bereits Klagen, was zeigt, dass die DUH weiterhin wachsam bleibt und rechtlich gegen diejenigen vorgeht, die ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft ignorieren.
Barbara Metz und Agnes Sauter stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Sie erreichen sie unter den angegebenen Kontaktdaten.
Die DUH setzt sich vehement für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ein und bleibt wachsam, um Verstöße gegen die Umweltgesetze konsequent zu verfolgen. Folgen Sie der Deutschen Umwelthilfe auf ihren sozialen Kanälen, um über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben.
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Sieg vor Gericht gegen zwei Discounter-Riesen: Deutsche Umwelthilfe zwingt Aldi Süd …
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Meldung einfach erklärt
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Datum: 04.06.2024 – 10:00
Verfasser: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Ort: Berlin
Die wichtigsten Punkte:
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Was ist passiert?
- Rücknahme von alten Elektrogeräten ist seit Juni 2022 gesetzlich vorgeschrieben.
- Aldi Süd und Lidl haben das Gesetz nicht beachtet.
- Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat festgestellt, dass die Vorschriften nicht eingehalten wurden und hat vor Gericht geklagt.
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Was war das Ergebnis der Klage?
- Das Landgericht Mainz hat gegen Aldi Süd entschieden.
- Das Landgericht Frankenthal hat gegen Lidl entschieden.
- Beide Unternehmen müssen nun alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen.
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Warum ist das wichtig?
- Es ist wichtig für den Schutz der Umwelt und zur Vermeidung von Elektroschrott.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihre alten Geräte einfach zurückgeben können.
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Was fordert die DUH jetzt?
- Mehr Kontrollen durch die Behörden der Bundesländer.
- Neue Testbesuche bei Supermärkten und Drogerien.
- Information an die Kundinnen und Kunden über die Möglichkeit zur Rückgabe.
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Gesetze und Vorschriften:
- Seit dem 1. Juli 2022 müssen große Lebensmittelhändler alte Elektrogeräte kostenlos annehmen.
- Dies gilt für Märkte ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche.
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Dies betrifft Ketten wie Aldi, Lidl, Netto, Edeka oder Rewe.
- Kleinere Altgeräte (unter 25 cm) können einfach abgegeben werden, z.B. Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten.
- Größere Altgeräte müssen beim Kauf eines neuen Geräts kostenlos angenommen werden.
- Was soll besser werden?
- Sammelbehälter im Kassenbereich oder persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden.
- Geschultes Personal soll helfen, Fehler zu vermeiden und Wartezeiten zu verkürzen.
Weitere Informationen:
Pressekontakt:
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin, 0170 7686923, metz@duh.de
- Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung, 0175 5724833, sauter@duh.de
- Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft, 0151 18256692, fischer@duh.de
- DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de
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