Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt Klage gegen die Kappung der “Gäubahn” vom Hauptbahnhof Stuttgart
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird im Juni Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt einreichen, um die geplante Kappung der “Gäubahn” zu verhindern. Laut einem von der DUH in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist die Abschneidung von Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien vom Hauptbahnhof Stuttgart für mindestens sieben, wahrscheinlicher aber 15 bis 20 Jahre, unzulässig und nicht von den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 abgedeckt. Die DUH hatte am 27. April beim EBA beantragt, die Pläne der DB Netz AG abzulehnen, jedoch ohne Erfolg. Nun zieht die DUH vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Die Gäubahn verbindet viele Regionen im südlichen Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien an Stuttgart und damit insgesamt ans deutsche und europäische Bahnnetz. Mit der Eröffnung von Stuttgart 21 und dem Abriss des alten Kopfbahnhofs im Jahr 2025 soll die Strecke für mindestens sieben Jahre entweder am Bahnhof Vaihingen vor Stuttgart oder einem noch nicht einmal planfestgelegten neuen “Nordhalt” enden. Passagiere müssten dort aussteigen und in Stadt- oder S-Bahnen wechseln, die sie dann auf dem Weg zum Hauptbahnhof transportieren.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagte: “Die Kappung und zu erwartende weitere Beeinträchtigungen bedeuten das Gegenteil. Sie würden die Gäubahn zur großen Freude der Automobilkonzerne extrem unattraktiv machen und hätten zur Folge, dass sich der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert. Das torpediert die dringend notwendige Mobilitätswende und ist mit den Klimazielen Baden-Württembergs nicht vereinbar.”
Die DUH kritisiert, dass Bund, Land und Bahn hier vorsätzlich das Gesetz und ihr Versprechen, dass es durch Stuttgart 21 zu keiner Verschlechterung des Bahnverkehrs kommt, brechen. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont, dass eine ausdrückliche Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes für die Kappung der Gäubahn vorliegen müsste. Da dies nicht der Fall ist, sei das Vorhaben der Deutschen Bahn AG rechtswidrig.
Die DUH hatte bereits Anfang Mai gemeinsam mit fünf betroffenen Oberbürgermeistern und einem Regierungsvertreter des Schweizer Kantons Schaffhausen die Wichtigkeit der Gäubahn für Klimaschutz und Verkehrswende betont und rechtliche Schritte angekündigt. Das Rechtsgutachten kann auf der Webseite der DUH heruntergeladen werden.
Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich seit 1975 für Umweltschutz, Naturschutz und Verbraucherschutz ein. Die Organisation finanziert ihre Arbeit durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Auftragsprojekte.
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