Bremen (VBR). Berlin, 15. November 2023 – Das Landgericht Berlin wird in einer Grundsatzklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) über die Schließung von Hass- und Gewaltgruppen auf Facebook verhandeln. In dieser Klage fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, dass Facebook die Hassgruppen schließt, die von der Automobilbranche initiiert und administriert werden und in denen sowohl er als auch Mitarbeiter der DUH regelmäßig massiv beleidigt und bedroht werden. Einer ihrer Kommentare lautet: “Geht ins Ohr, bleibt im Kopf – Heckler & Koch”, begleitet von einem Foto von Patronen.
Betroffen von diesen Hassgruppen und ihren Drohungen sind viele Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren, insbesondere im Klima- und Umweltschutz. Die Klage soll daher auch klarstellen, dass solche Hassräume im Netz nicht toleriert werden können. Trotz Meldungen an Facebook und mittlerweile 300 Strafanzeigen der DUH hat der Facebook-Mutterkonzern Meta es bisher versäumt oder ist unwillig, diese Gruppen zu schließen. Die Klage wird von vielen Organisationen und Prominenten unterstützt.
Vor der öffentlichen Verhandlung plant die DUH eine symbolische Aktion, bei der ein überdimensionaler Facebook-Daumen und Hass-Kommentare auf die Auswirkungen von Hass im Netz hinweisen sollen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht außerdem für Interviews vor Ort zur Verfügung.
Das Datum der Verhandlung ist der 21. November 2023 um 12 Uhr, mit Beginn der Aktions um 11 Uhr, im Landgericht Berlin, Sitzungssaal 143 in der ersten Etage, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich seit über 40 Jahren für den Schutz von Umwelt und Natur ein. Sie engagiert sich in den Bereichen Klima- und Umweltschutz, Mobilität, Verkehr und Lärm sowie Abfall und Ressourcen. Die DUH ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die sich für eine nachhaltige Zukunft einsetzt.
Die Verhandlung am Landgericht Berlin zeigt die zunehmende Bedeutung des Kampfes gegen Hass im Netz und die Forderung nach Konsequenzen für die Verantwortlichen. Sie dient nicht nur dem Schutz der DUH-Mitarbeiter, sondern auch der Stärkung der rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Hassgruppen im Internet. Es wird spannend sein zu sehen, wie das Gericht in dieser Grundsatzklage entscheiden wird.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 15.11.2023, übermittelt durch news aktuell.
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++ Einladung ++ Hassgruppen auf Facebook: Grundsatzklage der Deutschen Umwelthilfe …
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