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Deutsche Umwelthilfe deckt zahlreiche Verstöße bei Elektroschrott-Sammlung auf

Pressemeldung:Deutsche Umwelthilfe deckt zahlreiche Verstöße bei Elektroschrott-Sammlung auf
Onlinehändler verstoßen gegen Abfragepflicht: Umwelthilfe geht juristisch gegen bekannte Unternehmen vor Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei einer Untersuchung festgestellt, dass 14 von 23 großen Onlinehändlern gegen die gesetzliche Abfragepflicht zur kostenlosen Rücknahme alter Elektrogeräte verstoßen. Rechtliche Schritte werden nun gegen Unternehmen wie Apple, Conrad, Ikea und Lidl eingeleitet. Die korrekte Entsorgung von Elektroschrott wird somit erschwert und hat Auswirkungen auf die Umwelt. Die DUH fordert daher Nachbesserungen des Elektrogesetzes und konsequente Überprüfungen der Informationspflichten von Vollzugsbehörden. Ein verbraucherfreundlicher Onlinehändler zeigt, wie die Rücknahme von Altgeräten richtig umgesetzt werden kann.
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Bremen (VBR). Im August und November 2023 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Praxistest bei 23 großen Onlinehändlern durchgeführt und dabei festgestellt, dass 14 dieser Händler gegen die gesetzliche Abfragepflicht zur kostenlosen Rücknahme alter Elektrogeräte verstoßen. Dies hat zur Folge, dass die korrekte Erfassung ausgedienter Elektrogeräte für eine Wiederverwendung oder ein umweltfreundliches Recycling behindert wird.

Aufgrund dieser Ergebnisse geht die DUH juristisch gegen die Unternehmen Apple, Bauhaus, Conrad, Globus, home24, Hornbach, Ikea, Lampenwelt, Lidl, Netto, OBI, Pearl, Poco und Thomann vor. Die DUH fordert von Umweltministerin Lemke gesetzliche Nachbesserungen sowie eine konsequente Überprüfung der Informationspflichten durch die Vollzugsbehörden.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, bezeichnete die Situation als “katastrophales Ergebnis”. Sie kritisiert, dass mehr als die Hälfte der getesteten Onlinehändler sich aus der Verantwortung stiehlt, was zu einer niedrigen Sammelquote von Elektrogeräten in Deutschland führt. Metz betont die Notwendigkeit transparenter Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, um eine sachgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten zu ermöglichen.

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Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, betont, dass die Rückgabemöglichkeiten und Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott einfach gestaltet sein müssten. Er kritisiert, dass viele Onlinehändler die Rückgabe unnötig komplizieren und lobt den Onlinehändler Otto als positives Beispiel.

Die DUH fordert von Bundesumweltministerin Steffi Lemke Nachbesserungen beim Elektrogesetz, um sicherzustellen, dass alle Onlinehändler zukünftig die Information und Rücknahme von Elektroschrott verbessern. Die Abfrage zur Rücknahme sollte bei jedem Onlinekauf erfolgen und die verbraucherfreundliche Ausgestaltung durch konkrete Anforderungen sichergestellt werden.

Hintergrund des Tests sind die seit Januar 2022 geltenden Pflichten für Onlinehändler. Diese müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf eines neuen Elektrogeräts nach einer Rückgabeabsicht fragen und diese Geräte dann kostenlos abholen lassen. Aktuell liegt die Sammelquote für Elektrogeräte in Deutschland bei lediglich 39 Prozent, obwohl 65 Prozent vorgeschrieben sind.

Die korrekte Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten ist besonders wichtig, da sie nicht nur Wertstoffe für ein Recycling beinhalten, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus. Die DUH fordert daher eine verbesserte Umsetzung der Abfragepflicht und hofft auf eine effektivere und verbraucherfreundliche Sammlung von Elektroschrott.

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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