DeSH fordert EUDR-Vereinfachungen jetzt umsetzen

Am 19. Dezember 2024 wurde in Brüssel ein entscheidender Schritt in der europäischen Umweltpolitik vollzogen: Der EU-Rat stimmte einer einjährigen Fristverlängerung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zu, nachdem bereits das Europäische Parlament grünes Licht gegeben hatte. Diese Verlängerung wird vom Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig fordert der Verband konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der bürokratischen Hürden, die mit der Verordnung einhergehen. Für viele Unternehmen bedeutet die Entscheidung eine willkommene Atempause in einem komplexen internationalen Regelwerk. Nun liegt es an der EU-Kommission, die versprochenen Vereinfachungen umzusetzen und den Weg für eine effektive und praktikable Anwendung der Verordnung zu ebnen.

Inhaltsverzeichnis

Beitrag teilen

die Szene vermittelt Dringlichkeit und Fokus auf EU-Rechtshoheiten und schnelle Umsetzung heutzutage entscheidend.
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

Bremen (VBR).

EU verlängert Frist für entwaldungsfreie Produkte: Holzindustrie erleichtert, fordert jedoch Reformen

Die Entscheidung ist gefallen: Der EU-Rat hat der Verlängerung der Frist für die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um ein Jahr zugestimmt, nachdem das Europäische Parlament zuvor ebenfalls zugestimmt hatte. Diese Nachricht bringt vielen Unternehmen in der Europäischen Union Erleichterung, insbesondere jenen aus der Säge- und Holzindustrie. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) äußerte sich positiv zu der Verzögerung, fordert jedoch weiterhin umfassende Änderungen an der Verordnung.

Julia Möbus, Geschäftsführerin des DeSH, erklärt die Bedeutung dieser Entscheidung: „Die nun beschlossene Verschiebung der EUDR lässt viele Branchen und Unternehmen kurz vor Jahresende aufatmen. Denn damit wird Ihnen im ersten Schritt der dringend benötigte zeitliche Spielraum zur Umsetzung in der Praxis gewährt. Der grundsätzliche Handlungsbedarf bleibt allerdings weiter bestehen." (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Ihre Worte spiegeln die allgemeine Erleichterung wider, doch warnen sie auch davor, dass durch die bloße Verlängerung allein nicht alle Probleme gelöst werden.

Die Erwartungen an die EU-Kommission sind hoch. Sie soll nun ihr Versprechen halten und die Bürokratie abbauen, damit die Verordnung praktikabel bleibt. Die dringend erforderlichen Anpassungen würden laut Möbus eine deutliche Vereinfachung der Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie eine differenzierte Risikobewertung mit sich bringen, um damit die Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.

Obwohl die Fristverlängerung positive Resonanz erhält, sind damit noch keine umfassenden Änderungen innerhalb der EUDR verbunden. In einer rechtlich nicht bindenden politischen Erklärung wurde den betroffenen Industrien lediglich eine Vereinfachung versprochen. Möbus betont die Bedeutung pragmatischer und differenzierter Vorgaben, mit denen die Entwaldung wirksam bekämpft werden könne, ohne gleichzeitig die regionale Wertschöpfungskette zu belasten.

Seit über einem Jahrhundert vertritt der DeSH die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie und spielt dabei eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Organisation steht für eine verantwortungsvolle Nutzung von Holz, welches als nachwachsender Rohstoff Klimaschutz, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum fördert.

Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission die angekündigten Veränderungen in die Tat umsetzt. Doch eines ist klar: Die Entschlossenheit der Branche unterstreicht, dass diese Fragen sowohl für die Wirtschaft als auch für die ökologische Nachhaltigkeit Europas entscheidend sind.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
EU-Kommission muss Taten folgen lassen

Original-Content übermittelt durch news aktuell.




Fristverlängerung der EUDR als Chance für strukturelle Reformen nutzen

Die Entscheidung über die Verlängerung der Umsetzungsfrist der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) bringt nicht nur kurzfristige Erleichterungen mit sich, sondern eröffnet auch eine kritische Möglichkeit zur Neubetrachtung und Anpassung der Verordnung. Die Reaktionen aus der Industrie, insbesondere aus der Rohholz- und Sägewerksbranche, verdeutlichen das Drängen auf praxisgerechte Lösungen. Es wird immer deutlicher, dass die komplexen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten einer differenzierteren Überprüfung bedürfen.

Der Aufruf zur Risikobewertung auf tatsächlicher Entwaldungsbasis ist dabei entscheidend, um die Effektivität der Verordnung zu gewährleisten ohne unnötige bürokratische Hürden aufzubauen. Analysen zeigen, dass ähnliche Ansätze in anderen gesetzlichen Regelwerken, wie der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), bereits etwaige Vorzüge und Schwächen offenbart haben. Dabei wurde erkannt, dass ein zu starres Compliance-Regime möglicherweise die Flexibilität und Innovationskraft, die für eine nachhaltige Unternehmenspraxis erforderlich sind, beeinträchtigt.

Ein Blick auf die Entwicklungen im globalen Holzsektor zeigt, dass zunehmende internationale Handelsbeziehungen und die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Produkten die europäische Holzindustrie vor neue Herausforderungen stellen. Eine dynamische Anpassung der EUDR könnte den europäischen Produzenten helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit international zu sichern. Zahlen der Europäischen Kommission prognostizieren einen Anstieg des internationalen Handelsvolumens an zertifizierten Holzprodukten um rund 15 % bis 2030, was die Notwendigkeit von effizienten Regulierungsmechanismen unterstreicht.

Der Zeitraum der Fristverlängerung sollte genutzt werden, um Stakeholder umfassend einzubeziehen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Gerade in Zeiten der Klimakrise ist es unerlässlich, den Beitrag der Holzwirtschaft zur Bioökonomie zu stärken und gleichzeitig den Schutz der Wälder zu gewährleisten. Dies erfordert jedoch nicht nur technokratische Lösungen, sondern auch politisches Geschick und die Bereitschaft zur Reform.

Letztlich bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission den Weg zu einer vereinfachten und dennoch effektiven Verordnung beschreiten kann. Der Erfolg der EUDR wird nicht nur an ihrer administrativen Umsetzbarkeit gemessen, sondern daran, ob sie tatsächlich zum langfristigen Schutz der Waldressourcen beiträgt und den sozialen sowie wirtschaftlichen Anforderungen aller Beteiligten gerecht wird. Diese Balance zu finden, stellt eine maßgebliche Herausforderung dar, der sich die EU jetzt mit Entschlossenheit widmen muss.


Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge