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Der Preis der Gleichberechtigung: eine Forderung an die Gesellschaft | Presseportal

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Der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. gibt in einer Pressemitteilung Tipps für moderne Umgangsformen: Statt sich ausschließlich auf traditionelle Hierarchien wie Geschlecht und Alter zu stützen, sollte im privaten Bereich auch die Gleichberechtigung berücksichtigt werden. So empfiehlt der Verband beispielsweise bei der Vorstellung zweier unbekannter Personen, dem älteren Herrn zuerst den Namen der Frau zu nennen. Ein geringer Altersunterschied spiele jedoch keine Rolle mehr. Es bleibe jedoch jedem selbst überlassen, auch weiterhin Kavaliersgesten und ähnliches anzubieten.


Pressemeldung:

Wertschätzung und kleine Sonderrechte im Zeitalter der Gleichberechtigung

In unserer Gesellschaft ist es üblich, in bestimmten Situationen kleinen, zusätzlichen „Sonderbonus“ zu verteilen. Allerdings haben sich die Kriterien dafür im Laufe der Zeit geändert. Während früher Frauen und Ältere häufig bevorzugt wurden, richtet sich heutzutage alles nach der Hierarchie und einem gleichberechtigten Miteinander im Berufsleben.

Im privaten Bereich empfiehlt es sich, bei der Entscheidung für kleine Sonderrechte, wie zum Beispiel den Namen einer (noch) unbekannten Person als erstes zu erfahren, vorrangig nach dem Alter zu schauen. Jedoch spielt heutzutage ein geringer Altersunterschied unter Erwachsenen keine Rolle mehr, und erst bei einem Unterschied von ungefähr 30 Jahren sollten solche kleinen Bevorzugungen dem so viel älteren Menschen wertschätzend zuerkannt werden.

Ein Beispiel: Stehen Ihnen eine Frau (vermutetes Alter um die 30) und ein Mann (auf mindestens Ende 60 geschätzt) gegenüber, die Sie miteinander bekannt machen wollen, ist es höflich, dem älteren Herrn den Namen der (noch) unbekannten Dame zu nennen. Wenn die beiden einer Generation angehören, ist die Reihenfolge der Nennung des Namens unerheblich.

Es bleibt jedem Mann unbenommen, auch weiterhin einer Frau gegenüber als Gentleman aufzutreten und Kavaliersgesten anzubieten. Denn Gleichberechtigung beschränkt sich nicht nur auf das Berufsleben oder Zweigeschlechtlichkeit.

Pressekontakt:

Inge Wolff – Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)
Präsidentin Bundesverband für AUI-Business-Knigge Training und Coaching e. V. (BvKnigge)
Präsidentin Umgangsformen-Akademie Deutschlands e. V. (UAD)
Jenaer Straße 3, 33647 Bielefeld
Telefon: (01 75) 7 44 11 18

Karl-Werner Wiemers
„WDTU Service GmbH“ – Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.
Weidestr. 120 b, 22083 Hamburg
Telefon: (0 40) 50 05 82-24, E-Mail: karl-werner.wiemers@tanzen.de

Original-Content von: Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V., übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. vertritt die Interessen von rund 1.000 Tanzschulen in Deutschland.
– Die Mitglieder des Verbands sind vor allem private Tanzschulen, aber auch öffentliche Einrichtungen und Institute.
– Der Verband setzt sich für die Weiterentwicklung und Förderung des Tanzens ein und setzt hierfür Standards im Bereich der Tanzpädagogik.
– Der Vorstand des Verbands wird von den Mitgliedern gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern.
– Der Verband wurde 1949 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Bonn.
– In den 1950er Jahren erlebte der Verband einen Mitgliederboom und trug maßgeblich zur Popularisierung des Gesellschaftstanzes bei.
– Der Verband bietet seinen Mitgliedern verschiedene Seminare, Workshops und Weiterbildungen an und gibt regelmäßig eine Fachzeitschrift heraus.
– Ein wichtiger Bestandteil der Verbandsarbeit ist die Ausbildung von Tanzlehrern und -pädagogen. Der Verband ist hierfür zuständig und setzt Standards in der Ausbildung.
– Der Verband ist Mitglied im Deutschen Tanzsportverband (DTV) und im Bundesverband deutscher Tanzschulen (BDT).
– Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 erwirtschafteten die Mitglieder des Verbands einen Umsatz von knapp 300 Millionen Euro pro Jahr.

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