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DEKV fordert: Pflegekompetenzen im Krankenhaus stärken

DEKV fordert stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Krankenhäuser im ...
Am 2. Oktober 2024 gab der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) in Berlin bekannt, dass das geplante Pflegekompetenzgesetz den Pflegefachkräften künftig ermöglichen soll, eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, betont die Notwendigkeit, auch die Versorgung von akut erkrankten Patienten im Krankenhaus zu berücksichtigen. Mit dieser Forderung tritt Katja Rosenthal-Schleicher, Vorstandsmitglied des DEKV, in die heutige Verbändeanhörung ein. Der DEKV drängt zudem auf eine Anpassung der Personalbemessung im Krankenhaus, um der erhöhten Belastung gerecht zu werden. Das Bundeskabinett wird sich am 6. November mit dem Pflegekompetenzgesetz befassen. Eine ausführliche Stellungnahme ist auf der Website des DEKV verfügbar.

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Bremen (VBR). Am 6. November 2024 steht eine bedeutende Entscheidung an: Das Bundeskabinett berät über das neue Pflegekompetenzgesetz. Dieses Gesetz soll Pflegefachkräften mehr Verantwortung übertragen und ihnen erlauben, Aufgaben eigenständig zu übernehmen, die bisher nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.

Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), befürwortet diese Neuerung. “Wir begrüßen die Erweiterung der Kompetenzen, insbesondere für Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung oder akademischer Qualifikation”, erklärte er. Allerdings betont Radbruch auch, dass diese Veränderungen nicht nur auf die ambulante und stationäre Langzeitpflege zugeschnitten sein dürfen, sondern auch die Versorgung akut erkrankter Patienten im Krankenhaus berücksichtigen müssen.

Katja Rosenthal-Schleicher, Vorstandsmitglied des DEKV und stellvertretende Pflegedirektorin im Evangelischen Klinikum Bielefeld, bringt daher die Forderungen des Verbandes in die heutige Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf ein. Der DEKV kritisiert besonders, dass keine Vertreter der Krankenhauspflege in die Entwicklung des Katalogs der erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten einbezogen wurden.

Ein wesentlicher Punkt ist die Anpassung der Personalbemessung im Krankenhaus. Mit den erweiterten Aufgaben steigen auch der Zeitaufwand und der Bedarf an qualifiziertem Personal. Der DEKV fordert deshalb, dass die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Pflegebedarfsbemessung gemäß § 137l SGB V in Krankenhäusern im Gesetzentwurf festgeschrieben wird. Dabei müssen die neuen erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten sowie der Qualifikationsmix in der Pflege berücksichtigt werden.

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Denn Pflege im Krankenhaus ist Teamarbeit, bei der verschiedenste Qualifikationen der Pflegepersonen zusammenwirken. Der DEKV sieht daher dringenden Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass auch die speziellen Bedürfnisse der Krankenhauspflege im neuen Gesetz Beachtung finden.

Diese Entwicklungen könnten die Pflegebranche grundlegend verändern und haben weitreichende Folgen für die Versorgung von Patienten in Deutschland. Die ausführliche Stellungnahme des DEKV kann auf deren Website nachgelesen werden.

Für weitere Informationen steht Barbara Kluge von Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation zur Verfügung. Zudem kann auch Melanie Kanzler, Verbandsdirektorin des DEKV, kontaktiert werden.


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Kontext und Auswirkungen des geplanten Pflegekompetenzgesetzes

Die derzeitige Diskussion um das Pflegekompetenzgesetz reiht sich in eine Reihe von Reformen und Gesetzesänderungen ein, die die Pflegeberufe in Deutschland grundlegend verändern sollen. Diese Entwicklungen sind Teil einer globalen Bewegung hin zu einer Professionalisierung der Pflege und einer Entlastung der ärztlichen Berufe durch die Übertragung spezifischer Aufgaben an qualifizierte Pflegekräfte. Ähnliche Maßnahmen wurden bereits erfolgreich in Ländern wie den USA, Großbritannien und Australien implementiert, wo erweiterte Pflegekompetenzen zu effizienteren Gesundheitsdiensten geführt haben.

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Mit dem Pflegekompetenzgesetz könnte auch in Deutschland eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegefachkräfte erreicht werden. Eine Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP) zeigt, dass eine erweiterte Kompetenz dazu beitragen kann, die berufliche Zufriedenheit unter den Pflegekräften zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gleichzeitig stellt dies jedoch hohe Anforderungen an die Anpassung der bestehenden Ausbildungsstrukturen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat bereits darauf hingewiesen, dass entsprechende Schulungsprogramme entwickelt und finanziert werden müssen, um sicherzustellen, dass Pflegefachkräfte die neuen Kompetenzen sicher und effektiv ausüben können.

Ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung und Personalbemessung. Das aktuelle System der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) berücksichtigt noch nicht die erweiterten Tätigkeiten, was auf lange Sicht zu einer Mehrbelastung für das vorhandene Personal führen könnte. Der DEKV hat daher zu Recht die Anpassung der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Pflegebedarfsbemessung gefordert. Ein ausgewogener Qualifikationsmix und eine veränderte Personalstruktur könnten dabei helfen, die neuen Herausforderungen besser zu bewältigen.

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Es bleibt abzuwarten, ob das Bundeskabinett am 6. November 2024 die notwendigen Schritte einleitet, um diese umfassenden Veränderungen in der Pflegepraxis gesetzlich festzuschreiben. Dabei wird entscheidend sein, dass alle relevanten Akteure aus dem Gesundheitswesen, einschließlich der Pflegekräfte in Krankenhäusern, in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dies würde sicherstellen, dass das Pflegekompetenzgesetz nicht nur Papierform bleibt, sondern tatsächlich zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung in Deutschland beiträgt.

Sollte das Gesetz erfolgreich umgesetzt werden, könnten ähnliche Maßnahmen auch in anderen europäischen Ländern als Vorbild dienen und die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung stärken. Langfristig betrachtet, zeigt dieser Prozess die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Gestaltung von Gesundheitssystemen, die sowohl die Fähigkeiten als auch die Bedürfnisse aller beteiligten Berufsgruppen berücksichtigen.


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