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DEKV fördert Pflege durch neues Pflegekompetenzgesetz

Pressemeldung:DEKV fördert Pflege durch neues Pflegekompetenzgesetz
In einer richtungsweisenden Sitzung im Bundesgesundheitsministerium am 20. März 2024 werden heute entscheidende Schritte zur Konkretisierung des Pflegekompetenzgesetzes unternommen. Mit am Tisch: Katja Rosenthal-Schleicher und Professorin Dr. Susanne Schuster, zwei erfahrene Vertreterinnen des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), die ihre Expertise und die Perspektive der evangelischen Krankenpflege in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Ziel ist es, die Rolle der Pflegefachkräfte in der Gesundheitsversorgung zu stärken und ihre Kompetenzen gezielt zu erweitern. Im Fokus stehen dabei nicht nur die Verbesserung der Patientenversorgung, sondern auch die Autonomie und Professionalisierung des Pflegeberufes selbst. Ein Blick auf die dringend benötigten Reformen und die Hoffnungen, die sich an dieses Treffen knüpfen.

Bremen (VBR). In Berlin kommt es heute zu einem bedeutenden Fachaustausch im Bundesgesundheitsministerium, der die Zukunft der in Deutschland maßgeblich beeinflussen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Verfeinerungen des Pflegekompetenzgesetzes, einem Vorhaben, das darauf abzielt, die Rollen und Fähigkeiten von Pflegekräften neu zu definieren. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) spielt in diesen Gesprächen eine Schlüsselrolle und bringt die Erfahrungen und Ansichten der evangelischen Krankenhäuser in den Gesetzgebungsprozess ein.

Mit Katja Rosenthal-Schleicher und Professorin Dr. Susanne Schuster sind zwei erfahrene Fachkräfte aus den Reihen des DEKV bei der Diskussion präsent. Rosenthal-Schleicher, die am Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld tätig ist, vertritt die Anliegen der examinierten Pflegekräfte. Sie strebt danach, Pflegepersonal eine Stimme in entscheidenden gesundheitspolitischen Debatten zu verleihen, insbesondere, wenn es um die Versorgung, den Umgang mit Pandemien und die Gestaltung des Übergangs zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen geht. „Im Sinne der Patientinnen und Patienten denken wir aus Sicht der Alltagsversorgung. Daher ist es sinnvoll, wenn wir benötigte Heil- und Hilfsmittel verantwortlich anordnen können“, betont Rosenthal-Schleicher.

Professorin Dr. Susanne Schuster, die an der Evangelischen Hochschule Nürnberg lehrt, bringt die Perspektive der akademischen Pflege ein. Sie hebt hervor, dass das Pflegekompetenzgesetz eine Chance darstellt, den Beruf durch die Zuweisung klar definierter Aufgaben- und Kompetenzprofile attraktiver zu machen. Dabei steht die Delegation heilkundlicher Tätigkeiten im Zentrum. Schuster kritisiert jedoch, dass die Motivation hinter diesen Veränderungen zu stark auf die Entlastung von Ärztinnen und Ärzten ausgerichtet sei, anstatt die Professionalisierung und Autonomie der Pflegekräfte in den Vordergrund zu stellen. „Ein künftiges Gesetz schafft den Rahmen, dass Pflegefachpersonen nach Arztanordnung eigenständig heilkundliche Tätigkeiten übernehmen“, erklärt Schuster und fordert, das Berufsbild der akademischen Pflege weiter zu schärfen.

Der DEKV betont die langjährige Tradition der evangelischen Krankenhäuser in der Pflegeausbildung und deren Beitrag zur Stärkung des gesamten Berufsstandes. Die aktiven Bemühungen seiner Vertreter unterstreichen das Ziel, die Pflege als tragendes Element in der Patientenversorgung weiter zu festigen.

Dieser Dialog im Bundesgesundheitsministerium markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer Neugestaltung der Pflege in Deutschland. Durch die Einbindung erfahrener Vertreterinnen aus der Praxis in den Diskussionsprozess wird die Grundlage für eine Gesetzgebung geschaffen, die nicht nur die Bedürfnisse der Pflegekräfte, sondern auch die der Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellt. Die Ergebnisse dieses Austauschs könnten weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der Pflege in Deutschland haben und eine neue Ära der Professionalisierung und Anerkennung für Pflegekräfte einläuten.


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Pflegekompetenzgesetz: DEKV setzt sich für die Stärkung der Pflege ein

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