Wenn in Hotels, Restaurants und bei Veranstaltungen abends oder am Wochenende noch Arbeit anfällt, sind gewerbliche Minijobs für die Branche oft mehr als eine Nebensache. Sie sind der Puffer, mit dem der Betrieb die Lücken zwischen Stoßzeiten und ruhigen Stunden schließt. Genau deshalb schlägt der DEHOGA jetzt Alarm: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert die Bundesregierung auf, solche Jobs „attraktiv und bezahlbar“ zu halten und die im Koalitionsvertrag vorgesehene Wochenarbeitszeit umzusetzen.
Der Große Vorstand des Verbands fasste den Beschluss einstimmig in Rostock; der DEHOGA teilte dies am 24. September mit. Es sind Forderungen des Verbands, keine Entscheidungen der Bundesregierung. Präsident Guido Zöllick formulierte den Druck so: „Der Handlungsdruck wächst. Seit einem Jahr warten die Betriebe auf die Umsetzung zentraler wirtschaftspolitischer Zusagen der Bundesregierung – während sich die Situation vieler Betriebe dramatisch zuspitzt.“
Worum es beim Geld geht
Die Sorge des Verbands hängt auch an den Kosten. Nach Angaben der Minijob-Zentrale sinkt seit dem 1. Januar 2026 die U1-Umlage bei gewerblichen Minijobs von 1,1 auf 0,8 Prozent; alle anderen Umlagen und Abgaben blieben zum 1. Januar 2026 unverändert. Ab dem 1. Januar 2027 steigt dann der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei gewerblichen Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent. Diese Erhöhung betrifft nur den Krankenversicherungsanteil, nicht die gesamte Summe aller Arbeitgeberabgaben.
Der DEHOGA beziffert die derzeitigen Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs auf 31,17 Prozent des Lohns. Wenn bereits beschlossene und weitere geplante Belastungen zusammenkommen, könnten sie nach Verbandsrechnung auf bis zu 42,27 Prozent steigen. Wie sich diese Gesamtsumme im Einzelnen zusammensetzt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Der Verband warnt deshalb vor einer möglichen „faktischen Abschaffung“ des Minijobs in seiner heutigen Form.
Und warum die Arbeitszeit so wichtig ist
Parallel drängt der DEHOGA auf eine rasche Reform der Arbeitszeitregeln. Im Beschluss des Großen Vorstands heißt es, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit sei umgehend umzusetzen – und zwar im Sinne des Koalitionsvertrages. Gemeint ist nach Vorstellung des Verbands, dass Beschäftigte an einzelnen Tagen länger arbeiten können, um ihre Arbeitszeit an anderen Tagen zu verringern oder frei zu haben.
Die Bundesregierung führt eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit zwar als Vorhaben der Koalition, geltendes Recht ist das aber noch nicht. Das Arbeitszeitgesetz setzt nach Darstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weiterhin auf tägliche tägliche Höchstarbeitszeiten sowie Regeln für Pausen und Ruhezeiten. Im Lobbyregister des Bundestages ist zwar ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums vom 16. Juni 2026 verzeichnet, mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“. Der Entwurf nennt unter anderem Tariföffnungsklauseln und Vertrauensarbeitszeit. Eine neue Rechtslage entsteht daraus jedoch noch nicht.
Für die Branche hängt beides zusammen: die Kosten für gewerbliche Minijobs und die Frage, wie flexibel Arbeit eingeteilt werden kann. Gerade dort, wo Abende, Wochenenden und Veranstaltungen den Takt bestimmen, entscheidet das am Ende über die Kalkulation des Alltags.
Quellen
- https://magazin.minijob-zentrale.de/aktuelle-minijob-vorhaben/
- https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-2026-aenderungen/
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/schwerpunkt-wirtschaft-2342218
- https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/arbeitszeit.html
- https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche/RV0028367/537507





