Deaflympics im Sportfördergesetz: DGSV fordert verbindliche Gleichstellung und kritisiert Lücken

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Sportfördergesetz beschlossen, in dem die Deaflympics erstmals ausdrücklich aufgenommen sind. Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband begrüßt dies als wichtigen Schritt, fordert aber eine rechtlich verbindliche Gleichstellung mit olympischem und paralympischem Sport. Kritisiert wird, dass der Entwurf keine klare Verankerung in Fördergrundsätzen, Gremien oder der Mittelverteilung vorsieht. Der Verband drängt nun auf konkrete Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
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– Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband begrüßt die Aufnahme der Deaflympics im Entwurf des Sportfördergesetzes.
– Der Verband fordert eine verbindliche Gleichstellung mit olympischem und paralympischem Sport im Gesetz.
– Kritisiert wird das Fehlen einer eigenständigen Regelung und gesicherter Finanzierung für Gebärdensprachdolmetschung.

Bundesregierung nimmt Deaflympics in Sportfördergesetz auf – DGSV fordert verbindliche Gleichstellung

Die Bundesregierung hat in diesen Tagen den Entwurf für ein Sportfördergesetz beschlossen. In der Pressemitteilung vom 26.03.2026 (01/26) bewertet der Deutsche Gehörlosen-Sportverband (DGSV) die ausdrückliche Aufnahme der Deaflympics in den Referentenentwurf als wichtigen Schritt – verbindet das aber mit deutlicher Kritik an der weiteren Ausgestaltung.

„Die Anerkennung ist ein wichtiger Schritt, um den deaflympischen Sport im System der Spitzensportförderung des Bundes sichtbarer zu machen. Dafür danken wir ausdrücklich“, betont Daniel Haffke, Vizepräsident Sport des DGSV. Zugleich macht der Verband deutlich, dass die Erwähnung allein aus seiner Sicht nicht ausreicht. „Die Aufnahme der Deaflympics ist ein positives Signal. Entscheidend ist nun jedoch, dass daraus auch eine verbindliche Gleichstellung entsteht“, erklärt die Präsidentin des DGSV. „Gleichberechtigte Teilhabe im Sport ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Woran der Verband den Gesetzentwurf kritisiert

Im Kern richtet sich die Kritik des DGSV gegen die aus seiner Sicht fehlende rechtlich verbindliche Gleichstellung des deaflympischen Sports mit dem olympischen und paralympischen Sport. Nach Darstellung des Verbands sieht der aktuelle Entwurf zwar eine Einbeziehung vor, verankert diese Gleichstellung aber nicht ausdrücklich im Gesetz. Das betreffe nach Auffassung des DGSV nicht nur allgemeine Fördergrundsätze, sondern auch Entscheidungsstrukturen und die Mittelverteilung.

Welche Folgen das aus Sicht des Verbands haben kann, bringt Haffke in der Mitteilung so auf den Punkt: „Ohne eine klare gesetzliche Verankerung besteht die Gefahr, dass der deaflympische Sport trotz formaler Berücksichtigung strukturell benachteiligt bleibt“, so Haffke.

Besonders kritisch bewertet der DGSV, dass der Gehörlosensport keine eigenständige Regelung erhält. In der Mitteilung verweist der Verband darauf, dass § 2 die Förderung des Sports von Menschen mit geistigen Behinderungen ausdrücklich in einem eigenen Absatz regelt, während eine vergleichbare gesetzliche Verankerung für den Gehörlosensport fehle. Aus Sicht des DGSV ist dieser Unterschied mehr als ein formaler Punkt: Er entscheidet darüber, ob besondere Strukturen und Bedarfe im Gesetz überhaupt sichtbar und verbindlich berücksichtigt werden.

Dazu heißt es vom Verband: „Eine eigenständige Regelung ist notwendig, um die besondere Struktur, die spezifischen Bedarfe sowie die internationale Wettkampfebene des deaflympischen Sports angemessen abzubilden“, ergänzt Scheuerer, Vizepräsident Kommunikation des DGSV.

Welche Änderungen der DGSV jetzt verlangt

Aus der Kritik leitet der Verband einen konkreten Forderungskatalog für das weitere Gesetzgebungsverfahren ab. Dabei geht es sowohl um grundsätzliche Gleichstellung im Gesetzestext als auch um ganz praktische Fragen des Spitzensportalltags – etwa bei Förderentscheidungen, in Gremien oder bei der Kommunikation.

Der DGSV fordert:

  • eine ausdrückliche Gleichstellungsregelung für den deaflympischen Sport im Gesetzestext, die verbindliche Berücksichtigung in Förderentscheidungen der Leistungssport-Agentur, eine gleichwertige Einbindung in Zielvereinbarungen, Potenzialanalysen und Mittelverteilung sowie einen eigenständigen Absatz zum Gehörlosensport analog zu § 2
  • eine angemessene strukturelle Beteiligung des Gehörlosensports in den Gremien des Spitzensports, die gesetzliche Verankerung der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschung und einen eigenständigen Fördertopf für Gebärdensprachdolmetscher*innen in Training, Wettkampf, Betreuung, Gremienarbeit und Kommunikation

Besonders deutlich wird der Verband bei der Gebärdensprachdolmetschung, also einem Punkt, der nicht nur symbolische Anerkennung betrifft, sondern unmittelbare Auswirkungen auf Training, Wettkämpfe und Abstimmung im Spitzensport hat. „Die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschung ist bislang oft ungeklärt und führt in der Praxis zu Verzögerungen. Eine gesetzliche Regelung schafft Planungssicherheit, verhindert Zuständigkeitskonflikte und ist Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Athletinnen und Athleten im Spitzensport“, so Haffke.

Einordnung: Wie der Stand von außen beschrieben wird

Die Debatte erhält zusätzliche Schärfe durch eine externe Darstellung des Gesetzesstands. Auf dem Portal EU-Schwerbehinderung heißt es: „Im Sportfördergesetz werden gleichrangig die Belange der Athletinnen und Athleten im Paralympischen-, Deaflympischen- oder Special Olympischen Sport geregelt.“ Diese Formulierung beschreibt das Vorhaben öffentlich bereits als gleichrangige Regelung.

Genau hier zeigt sich der journalistisch relevante Spannungsbogen: In der öffentlichen Kommunikation erscheint der Anspruch auf Gleichrangigkeit bereits klar benannt, während der DGSV in den Details des Entwurfs gerade die fehlende verbindliche gesetzliche Ausgestaltung kritisiert. Der Konflikt liegt damit weniger in der grundsätzlichen Anerkennung als in der Frage, ob sie im Gesetzestext so abgesichert ist, dass sie sich auch bei Förderung, Beteiligung und Kommunikation praktisch durchsetzt.

Warum das Thema über den Sport hinausreicht

Die Auseinandersetzung um das Sportfördergesetz ist deshalb mehr als eine Debatte über Verbandsinteressen oder Fördersysteme im Leistungssport. Sie berührt Grundfragen von Inklusion und Teilhabe: Wer wird nicht nur mitgenannt, sondern tatsächlich gleichberechtigt berücksichtigt? Und welche Voraussetzungen braucht es, damit Beteiligung im Alltag nicht an fehlenden Strukturen oder ungeklärter Kommunikation scheitert?

Für den DGSV entscheidet sich das nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Der Verband drängt darauf, dass aus der Aufnahme der Deaflympics eine rechtlich belastbare Gleichstellung wird. Die Präsidentin Katharina Pape fasst den Anspruch so zusammen: „Die Gleichstellung des deaflympischen Sports ist nicht nur eine sportpolitische Notwendigkeit, sondern ein klares Signal für Inklusion, Teilhabe und Respekt.“

Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes e.V.

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