Vier Beschlüsse in drei Tagen fallen auf. Beim DBSV-Verbandstag 2026 standen Taubblindheit, Rehabilitation nach Sehverlust, die Sozialstaatsreform und künstliche Intelligenz auf der Tagesordnung. Auf den ersten Blick sind das vier sehr unterschiedliche Themen. Im Kern drehen sie sich jedoch um dieselbe Frage: Wo scheitert Teilhabe noch an der Umsetzung?
Dass der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) diese Fragen jetzt gebündelt aufgreift, ist kein Zufall. In den vergangenen acht Jahren hat der Verband im Schnitt eine Resolution pro Jahr verabschiedet. Nun kamen in nur drei Tagen drei Resolutionen und eine Entschließung zusammen.
Warum der Verbandstag über die eigene Szene hinaus zählt
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. gehört zu den größten Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen in Deutschland. Sein Verbandstag ist das höchste Gremium des DBSV, tagt alle vier Jahre und legt die Leitlinien für die Arbeit des Verbands fest. Die Beschlüsse sind keine Gesetze, zeigen aber klar, wo aus Sicht des Verbands politischer und praktischer Handlungsbedarf besteht.
Eine Resolution bündelt Forderungen und Erwartungen an Politik und Verwaltung. Eine Entschließung formuliert vor allem die Haltung des Gremiums zu einem Thema. Für Außenstehende wirkt das zunächst intern, doch die Themen reichen weit in den Alltag von Menschen mit Behinderung, in die Sozialpolitik und in die digitale Infrastruktur hinein.
Taubblindheit: Anerkennung allein schafft noch keine Versorgung
Mit der Resolution „10 Jahre Merkzeichen taubblind – Jetzt echte Teilhabe möglich machen!“ erinnert der Verband an eine Entwicklung aus dem Schwerbehindertenausweis: Vor zehn Jahren wurde das Merkzeichen TBl eingeführt, um Taubblindheit als eigenständige und besonders gravierende Behinderung sichtbar zu machen. Aus Sicht des DBSV reicht diese Anerkennung aber nicht aus.
Gefordert werden mehr Assistenz, eine verlässliche Hilfsmittelversorgung, ein Taubblindengeld sowie Bildungsangebote. Hintergrund ist auch die Größenordnung des Problems: Für Deutschland wird Taubblindheit auf etwa 10.000 Menschen geschätzt. Zugleich bestehen laut den vorliegenden Informationen deutliche Lücken bei Diagnostik, Screening und Förderung.
Ein Blick nach Bayern zeigt, wie unterschiedlich die Praxis ausfallen kann. Dort sollen nach Angaben des Freistaats ab Juli 2026 1.618 Euro monatlich Taubblindengeld an 363 taubblinde Menschen fließen. Das ist kein bundesweiter Standard, macht aber deutlich, wie groß die Unterschiede zwischen den Ländern bislang sind.
Reha nach Sehverlust: Der Engpass beginnt oft danach
Auch die Resolution „Bedarfsgerechte Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen verbessern!“ setzt an einer Stelle an, die im Alltag schnell übersehen wird. Wer sein Sehvermögen verliert, braucht nicht nur medizinische Behandlung. Entscheidend ist auch, wie schnell Orientierung, Alltagskompetenz und berufliche Perspektiven wieder aufgebaut werden.
Der DBSV verweist darauf, dass zwar ein Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Rehabilitationsleistungen besteht, das Angebot aber vielerorts Lücken aufweist. Gefordert wird deshalb ein bundesweit verfügbares Angebot medizinischer Rehabilitation bei und nach Sehverlust, außerdem ein Bachelor-Studiengang für Rehabilitationsfachkräfte und weniger Hürden beim Zugang zu indikationsspezifischen Leistungen.
Eine 2025 veröffentlichte ophthalmologische Reha-Studie stützt zumindest einen Teil dieser Kritik: In Deutschland gebe es derzeit keine spezifischen Reha-Nachsorgeleistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung, die berufliche und soziale Teilhabe langfristig sichern. Wie groß die Folgen im Einzelfall sind, hängt allerdings stark von regionalen Angeboten und der persönlichen Situation ab.
Sozialstaatsreform: Die Finanzfrage trifft direkt die Teilhabe
Die dritte Resolution, „Sozialstaatsreform mit Weitsicht – Teilhabe sichern, Solidarität stärken!“, richtet den Blick auf die laufenden Reformdebatten bei Krankenversicherung, Pflege und Eingliederungshilfe. Der Verband kritisiert, dass eine übergreifende Strategie fehle, und warnt davor, behinderte Menschen bei Kürzungsplänen vor allem als Kostenfaktor zu sehen.
Der Hinweis ist vor dem Hintergrund der Zahlen relevant: 2024 erhielten in Deutschland 1.029.000 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe, die Nettoausgaben lagen bei 28,7 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seinen Dialogprozess zur Eingliederungshilfe am 12. Juni 2026 abgeschlossen; empfohlen wurden Maßnahmen zu Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung. Offen ist nun, wie daraus verbindliche Änderungen werden.
Für Betroffene hängt an dieser Debatte sehr konkret, ob Unterstützungsleistungen verlässlich bleiben und Verwaltungswege einfacher werden oder ob neue Sparrunden zusätzlichen Druck erzeugen. Der Verband fordert deshalb, Finanzierungsstrukturen stärker zu ordnen und Bürokratie abzubauen, statt kurzfristig zu kürzen.
KI und Barrierefreiheit: Zugänglichkeit muss am Anfang stehen
Mit der Entschließung „KI muss barrierefrei und inklusiv werden“ weitet der DBSV den Blick auf digitale Systeme. Künstliche Intelligenz kann für blinde und sehbehinderte Menschen im Alltag helfen, etwa bei Mobilität, Beruf oder Haushaltsaufgaben. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass unzuverlässige Informationen, Vorurteile in den Daten oder unzureichend geschützte sensible Informationen neue Barrieren schaffen.
Das Thema ist auch rechtlich aktuell. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Der European Accessibility Act gilt seit dem 31. Juli 2025 EU-weit und macht zentrale Produkte und Dienste zugänglich. Damit Barrierefreiheit nicht erst am Ende einer Entwicklung bedacht wird, fordert der Verband Politik und Industrie auf, sie als Grundbedingung zu behandeln.
Dass es dafür praktische Ansätze gibt, zeigen mehrere aktuelle Projekte: Das BMI stellte mit KIBF ein Vorhaben vor, das IT-Barrierefreiheit in der Verwaltung mithilfe von KI unterstützen soll. Der KI-Kompass Inklusiv listet mehr als 170 Funktionen, darunter 67, die wahrscheinlich oder sicher auf KI basieren. Zugleich rät die Agentur Barrierefrei NRW dazu, KI-Übersetzungen kritisch zu prüfen. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: KI kann unterstützen, ersetzt aber keine verlässliche Barrierefreiheitsprüfung.
Jetzt entscheidet die Umsetzung
Die vier Beschlüsse zeigen vor allem ein gemeinsames Muster: Anerkennung allein reicht im Sozial- und Teilhaberecht oft nicht aus. Ob es um Taubblindheit, Rehabilitation, Reformen des Sozialstaats oder digitale Zugänglichkeit geht, im Alltag entscheidet sich vieles an Zuständigkeiten, Geld und praktischer Verfügbarkeit.
Für Vereine, Verbände und Betroffene ist deshalb weniger die Beschlusslage selbst das Problem als die Frage, was daraus folgt. Werden Angebote ausgebaut, Verfahren einfacher und digitale Systeme wirklich barrierefrei? Genau daran wird sich messen lassen, wie viel von den Beschlüssen des DBSV-Verbandstags 2026 im Alltag ankommt.
Quellen
- DBSV: Resolution „10 Jahre Merkzeichen taubblind – Jetzt echte Teilhabe möglich machen!“
- DBSV: Resolution „Bedarfsgerechte Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen verbessern!“
- DBSV: Resolution „Sozialstaatsreform mit Weitsicht – Teilhabe sichern, Solidarität stärken!“
- DBSV: Entschließung „KI muss barrierefrei und inklusiv werden“
- Pädagogische Hochschule Heidelberg: Taubblindheit in Deutschland
- BMAS: Abschluss des Dialogprozesses zur Eingliederungshilfe
- Statistisches Bundesamt: Eingliederungshilfe
- PubMed: Ophthalmologische Reha-Studie 2025
- Bundesregierung / Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Europäische Kommission: European Accessibility Act
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: KIBF
- KI-Kompass Inklusiv
- Agentur Barrierefrei NRW: Barrierefreiheit und KI