DBR warnt: Inklusive SGB VIII Reform in Gefahr durch schwache Rechtsansprüche

Berlin, 29. April 2026 – Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt das Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten, kritisiert jedoch den vorliegenden Referentenentwurf scharf. Nach Ansicht des Bündnisses droht die geplante Reform individuelle Rechtsansprüche auf Unterstützung zu schwächen. Der DBR warnt davor, Inklusion als Sparmaßnahme zu nutzen, und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Nur so könne sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen gedeckt werden.

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– DBR begrüßt inklusive Kinder- und Jugendhilfe, kritisiert aber Referentenentwurf.
– Kritik: Abkehr von individuellen Rechtsansprüchen unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus.
– DBR fordert grundlegende Überarbeitung zur Sicherung tatsächlicher Teilhabe aller Kinder.

Deutscher Behindertenrat fordert Änderungen am Entwurf für ein inklusives SGB VIII

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) unterstützt das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, sieht im aktuellen Referentenentwurf für das inklusive SGB VIII jedoch erhebliche Schwächen. Aus Sicht des Bündnisses darf die geplante Zusammenführung der Zuständigkeiten beim Jugendamt nicht dazu führen, dass individuelle Rechtsansprüche geschwächt oder konkrete Unterstützungsbedarfe in den Hintergrund gedrängt werden.

Damit rückt der DBR einen zentralen Konflikt der Reform in den Mittelpunkt: Die angestrebte Bündelung von Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen wird grundsätzlich begrüßt, in der praktischen und rechtlichen Ausgestaltung sieht der Verband aber deutlichen Nachbesserungsbedarf.

DBR-Vorsitzende Michaela Engelmeier betont die grundsätzliche Unterstützung für den Reformansatz: „Es ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, dass das Jugendamt künftig für alle Kinder und Jugendlichen die zentrale Anlaufstelle und damit auch für die Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendliche zuständig wird“, erklärt Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sprecherinnenrates des DBR.

Zugleich verbindet der Deutsche Behindertenrat diese Zustimmung mit klarer Kritik am vorliegenden Entwurf. Aus Sicht des Bündnisses muss ein inklusives SGB VIII so ausgestaltet werden, dass Teilhabe, bedarfsgerechte Unterstützung und rechtlich verlässliche Ansprüche gesichert bleiben.

Kritik an Pauschalisierung und Standardisierung von Hilfen

Besonders deutlich wird die Position des DBR bei der Frage, wie Leistungen künftig organisiert und bewilligt werden sollen. Michaela Engelmeier warnt: „darf Inklusion nicht zur Sparmaßnahme werden. Wenn individuelle Unterstützungsbedarfe pauschalisiert oder zusammengelegt werden, besteht die reale Gefahr, dass die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden“, so Engelmeier weiter.

Damit richtet sich die Kritik gegen eine Reformausgestaltung, bei der Hilfen stärker gebündelt, standardisiert oder über allgemeine Strukturen gesteuert werden. Aus Sicht des Verbands besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen dann nicht mehr die Unterstützung erhalten, die ihrem konkreten Bedarf entspricht.

Im Kern geht es dem DBR darum, dass Inklusion nicht nur organisatorisch gedacht wird. Entscheidend sei, dass auch künftig individuelle Hilfen abgesichert bleiben und nicht hinter pauschalen oder infrastrukturellen Lösungen zurücktreten.

Reform des SGB VIII soll Zuständigkeiten bündeln

Mit dem geplanten inklusiven SGB VIII soll die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch für alle Kinder und Jugendlichen zuständig werden, also auch für Leistungen der Eingliederungshilfe. Für Familien könnte das eine spürbare Entlastung bedeuten, weil sie sich nicht mehr in unterschiedlichen Systemen orientieren müssten.

Der Referentenentwurf vom 23. März 2026 sieht nach den im Zusammenhang mit der Reform genannten Angaben vor, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe unter dem gemeinsamen Begriff „Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe“ zu bündeln. Die Anspruchsgrundlagen sollen jedoch getrennt bleiben. Genau an diesem Punkt entzündet sich die Debatte: Wenn Leistungen unter einem gemeinsamen Dach organisiert werden, stellt sich die Frage, nach welchen Maßstäben sie künftig gesteuert, bewilligt und priorisiert werden.

Hinzu kommt die vorgesehene stärkere Ausrichtung auf Regel- und Infrastrukturangebote. Kritisch gesehen wird dabei insbesondere, dass allgemeine Angebote vor individuellen Hilfen stehen könnten. Aus Sicht der Verbände verändert das den Zugang zu passgenauer Unterstützung grundlegend.

Individuelle Rechtsansprüche stehen im Zentrum der Debatte

Der Streit um die Reform ist deshalb kein Streit über das Ziel der Inklusion. Vielmehr geht es um die Frage, wie Inklusion rechtlich abgesichert wird. Der DBR und weitere Verbände machen deutlich, dass eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe nur dann trägt, wenn individuelle Rechtsansprüche erhalten und gestärkt werden.

Gerade im Sozialrecht haben solche Ansprüche eine zentrale Schutzfunktion. Sie stellen sicher, dass Hilfe nicht nur dort ankommt, wo standardisierte Angebote vorhanden sind, sondern dort, wo ein konkreter Bedarf besteht. Wird Unterstützung stärker über allgemeine Infrastruktur oder pauschalere Regelangebote organisiert, kann das aus Sicht der Kritiker zulasten dieser Absicherung gehen.

Der DBR fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Ziel müsse ein inklusives SGB VIII sein, das individuelle Rechtsansprüche stärkt, Teilhabe konsequent sichert und den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen tatsächlich gerecht wird.

Verbände fordern echten Dialog im Gesetzgebungsverfahren

Nach dem Austausch am 27. April im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erwartet der Deutsche Behindertenrat, dass die fachlichen Einwände der Behindertenverbände im weiteren Verfahren tatsächlich berücksichtigt werden. Der Verband macht deutlich, dass ein Dialog auf Augenhöhe mehr sein müsse als die nachträgliche Erläuterung bereits getroffener Entscheidungen.

Die Diskussion um das inklusive SGB VIII reicht damit deutlich über Verwaltungsfragen hinaus. Aus Sicht des DBR entscheidet sich an der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung, ob die Reform das Inklusionsversprechen einlöst oder ob Kinder und Jugendliche mit Behinderungen am Ende mit weniger verlässlicher Unterstützung rechnen müssen.

Für den Verband ist deshalb klar: Die Zusammenführung der Zuständigkeiten beim Jugendamt kann ein sinnvoller Schritt sein. Sie muss jedoch mit einer Reform verbunden werden, die individuelle Bedarfe, Rechtssicherheit und tatsächliche Teilhabe in den Mittelpunkt stellt.

Die nachfolgenden Angaben und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats (DBR).

Weiterführende Quellen:

  • „Der Referentenentwurf vom 23. März 2026 sieht vor, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe unter dem gemeinsamen Begriff ‚Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe‘ zu bündeln, bei weiterhin getrennten Anspruchsgrundlagen.“ – Quelle: https://igfh.de/sgb-viii-reform
  • „Der Entwurf 2026 führt eine infrastrukturelle Bildungsassistenz ein und setzt Regel- und Infrastrukturangebote vor individuelle Hilfen, mit Vorrang der Jugendsozialarbeit bei gleicher Eignung gegenüber Hilfen zur Erziehung.“ – Quelle: https://igfh.de/sgb-viii-reform
  • „Die Reform verschiebt den Fokus hin zu stärkerer Steuerung, Standardisierung und infrastrukturellen Lösungen, was Auswirkungen auf individuelle Rechtsansprüche und den Zugang zu Hilfen haben könnte.“ – Quelle: https://igfh.de/sgb-viii-reform
  • „Im aktuellen SGB VIII gibt es 25 explizite, unstrittig einklagbare Rechtsansprüche von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und weiteren Anspruchsberechtigten.“ – Quelle: https://www.socialnet.de/lexikon/Sozialgesetzbuch-VIII
  • „Die AGJ fordert für den Reformstart 2028 eine absolut rechtssichere Ausgestaltung der Übergänge, um zu verhindern, dass Kinder zwischen dem alten und neuen System verloren gehen, und mahnt zur Vermeidung von Kostenbelastungen der Kommunen.“ – Quelle: https://jugendhilfeportal.de/artikel/weichenstellung-durch-sgb-viii-reform
  • „Die Lebenshilfe betont, dass durch die Zusammenführung der Leistungen im SGB VIII Barrieren abgebaut werden sollen, fordert einheitliche Leistungstatbestände, Persönliches Budget, Frühförderung und individuelle Bedarfsermittlung.“ – Quelle: https://www.lebenshilfe.de/informieren/kinder/reform-der-kinder-und-jugendhilfe
  • „Am 16. April 2026 endete die Frist für Stellungnahmen zum Referentenentwurf; die IGfH und mehrere Fachverbände reichten umfassende Kommentare zur SGB VIII-Reform ein.“ – Quelle: https://igfh.de/sgb-viii-reform

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Die Reform des inklusiven SGB VIII betrifft mehr als eine Verwaltungsneuordnung. Der DBR unterstützt zwar die Idee, dass das Jugendamt künftig zentrale Anlaufstelle für alle Kinder und Jugendlichen sein soll – warnt aber davor, dass „Inklusion“ zur Sparmaßnahme werden könnte. Besonders kritisch ist die mögliche Verschiebung hin zu Pauschalisierung, Standardisierung und dem Vorrang von Regel- und Infrastrukturangeboten.

Für betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien wird damit entscheidend, ob der Zugang zu passgenauer Unterstützung auch künftig rechtlich verlässlich bleibt. Für Politik und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe hängt davon ab, wie Teilhabe praktisch umgesetzt wird: nicht nur organisatorisch, sondern mit abgesicherten individuellen Bedarfen und ausreichender Rechtssicherheit.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Wird die Reform die Zuständigkeit beim Jugendamt bündeln?
Ja. Der DBR begrüßt, dass das Jugendamt künftig zentrale Anlaufstelle für alle Kinder und Jugendlichen sein soll.

Wo liegt aus Sicht des DBR der größte Streitpunkt?
Beim Risiko, dass individuelle Rechtsansprüche und konkrete Unterstützungsbedarfe durch Pauschalisierung, Standardisierung oder Vorrang allgemeiner Angebote abgeschwächt werden.

Welche Sorge äußigt der DBR zur Umsetzung der Inklusion?
Dass Hilfen stärker über allgemeine Strukturen gesteuert werden und dadurch die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.

Was sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren passieren?
Der DBR erwartet, dass fachliche Einwände der Behindertenverbände wirklich berücksichtigt werden – nicht nur mit nachträglichen Erläuterungen. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

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10 Kommentare

  1. Danke für die Hintergrundinfo. Ich find es wichtig das Inklusion nicht zur Sparmaßnahme wird wie DBR warnt. Wer sorgt dafür das pauschale Angebote nicht Vorrang vor individuellen Hilfen bekomm? Vielleicht verpflichtende Bedarfsermittlungen und öftere Überpruefungen wären sinnvoll. Könnte man nicht auch Elternvertretungen stärker einbinden, zB regelmäßige Räte in den Kommunen /beteiligung/elternrat ?

  2. Neutral gesagt: Die Reform hat Potenzial, aber auch echte Gefahren. Standardisierung kann effezient sein, aber sie darf nicht die Bedarfe von Kindern mit Behinderungen verwässern. DBR fordert zurecht Nachbesserungen. Mich würd interessieren welche Kontrollinstanzen vorgesehen sind, und wie Beschwerdemöglichkeiten für Familien aussehen sollen. Kann jemand konkrete Vorschläge nennn oder Links zu Musterregelungen posten? /mitwirkung/beschwerde

    1. Ich teile die Sorge, Abeier. Insbesondere die Vorrangregel für Jugendsozialarbeit klingt in der Praxis problematisch wenn ‚gleiche Eignung‘ behauptet wird. Wer entscheidet dann was ‚gleich‘ is? Brauchen wir unabhängige Gutachter oder festgelegte Prüfverfahren. Vielleicht könnte man ein Monitoring einführen ala jährliche Berichte zu Teilhabeindikatoren, siehe /analysen/teilhabeindikatoren

    2. Kurz und neutral: Transparenz ist der Schlüssel. Wenn Jugendamt zuständig wird muss es klare, nachvollziehbare Entscheidungsgründe geben, dokumentiert und prüfbar. Eltern und Verbände müssen einfachen Zugang zu Widerspruchs- und Klagewegen haben. DBR spricht das an, ich würd noch ergänzen: verpflichtende Fortbildungen für Mitarbeitende im Jugendamt. Siehe auch /wissen/fortbildung-jugendamt

  3. Ich begrüß die grundidee,aber die Formulierungen im Referentenentwurf sind zu vage und könn zu Nachteilen führen. Wenn Regelangebote vor individuellen Hilfen kommn, wer garantiert das die Kinder mit besondern Bedarfn nich durchs Raster falln? DBR macht klar das Rechtssicherheit wichtig ist; vielleicht bräuchte mer genaue Kriterien und Kontrollmechanismen, zB über verpflichtende Einzelfallprüfungen oder externen fachdialog /kontakt/experten

    1. Das is ein guter punkt, Diehl. Ich denk man muß auh die Übergangsphase beachten, sonst gehn Kinder verloren zwischensystem. AGJ mahnt ja zur rechtssicheren gestaltung bis 2028. Kann man nicht eine verbindliche Übergangsregelung schaffen mit klaren Ansprechpartnern im Jugendamt? Mehr infos gibt es wohl auf /themen/uebergang-regelung

    2. Mir gefählt der Gedanke einheitliche Leistungstatbestände zu haben, weil dann Eltern weniger verwirrt sind. Aber ohne individuelles Persönliches Budget und Frühförderung wär das nix. Lebenshilfe hat dazu Vorschläge, die man ernsthn sollte. Wer hat erfahrungen mit lokalen Jugendämtern und wie reagieren die auf solche Forderungen? evtl lokale Foren /kommunal/sgb-viii

  4. Danke für den Beitrag, das Thema is wichtig. Lob an DBR das sie kritisch sind und auf Rechtsansprüche hinweisen. Ich frag mich aber, ob die Bündelung wirklich Familien entlastet oder sie eher verwirrt. Gibt es Beispiele wo ähnliche Reformen funktioniern? Sieht jemand Risiken für Barrieren in Schulen wenn Infrastruktur vor individueller Hilfe kommt? Link: /fallbeispiele/inklusion

  5. Ich finde die Idee mit dem Jugendamt als zentrale Anlaufstelle gut, und lob die Absicht inklusion zu stärken, aber ich versteh nit genau wie dieRechtsansprüche dann gesichert werdn. Wird die Eingliederungshilfe nich verlorn wenn alles pauschal wird? Könnte man klarere regelkritieren schreiben? Mehr Infos wären toll, zB auf /themen/sgb-viii-reform oder /ratgeber/teilhabe, wer hat erfahrung?

    1. Gute punkte Pwulf, ich seh das ähnlich. Frage ist ob die Pauschalisierung nicht dazu führt das spezifische Bedarfn übersehn werden. DBR sagts ja,dass Teilhabe und individuelle Ansprüche wichtig sin. Hat schon wer detail zu Persoenliches Budget in dem Entwurf auf /service/leistungen ? Wie funkzioniert das praktisch, wer kan helfen?

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