CSRD-Umsetzung und Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kommunale Unternehmen kritisieren neue Berichtspflichten als Überforderung

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Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) beschlossen. Kommunale Unternehmen warnen, durch nationale Zusatzanforderungen und parallele Berichtspflichten überfordert zu werden. Sie fordern deshalb eine strikte Orientierung am europäischen Standard, Ausnahmen von Doppelberichten nach dem Lieferkettengesetz sowie eine Verlängerung der Übergangsfristen bis 2029.

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– Bundeskabinett beschließt Referentenentwurf zur EU-CSRD-Umsetzung.
– BDEW fordert keine zusätzlichen nationalen Berichtspflichten für kommunale KMU.
– BDEW verlangt zügige Finalisierung des EU-Omnibusverfahrens und Übergangsfristverlängerung bis 2029.

Bundeskabinett beschließt CSRD-Umsetzung: Auswirkungen auf kommunale Unternehmen im Fokus

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464, bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), beschlossen. Diese Entscheidung aktiviert neue Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Deutschland. Besonders im Blick stehen kommunale kleine und mittlere Unternehmen (KMU), für die der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor einer zusätzlichen, vermeidbaren Belastung warnt.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont: „Mehr Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu schaffen ist ein wichtiges Signal für Wirtschaft und Gesellschaft. Entscheidend ist jedoch, dass Deutschland die Unternehmen nicht wieder ohne Not mit bürokratischem Mehraufwand belastet, indem es über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag bürokratische Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht ausgeschlossen – daran muss sie sich messen lassen.“

Im Zentrum der Kritik stehen vor allem nationale Zusatzausweitungen der Berichtspflichten, die in der europäischen Richtlinie gar nicht vorgesehen sind. Der BDEW macht deutlich: „Kommunale kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht mit zusätzlichen, europarechtlich nicht vorgesehenen Regelungen belastet werden. Zusätzliche nationale Vorgaben wie eine Pflicht zur Berichterstellung in speziellen Dateiformaten sind überflüssig – der europäische Standard reicht vollkommen aus.“ Die Befreiung kommunaler KMU von solchen Mehrbelastungen soll vor allem durch eine bundeseinheitliche Regelung im Handelsgesetzbuch verankert werden.

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft das Zusammenspiel von CSRD und anderen Gesetzgebungen: Unternehmen, die nach der CSRD berichten, sollten von doppelten Berichtspflichten etwa im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) befreit werden. Außerdem fordert der BDEW klare Definitionen entscheidender Begriffe sowie ein Konzernprivileg für Gruppenberichte, um Überschneidungen und unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.

Technisch lehnt der Verband nationale Sonderwege ab, etwa die Pflicht, Nachhaltigkeitsberichte zusätzlich im XHTML-Format zu erstellen. Für die Unternehmen reiche die Berichterstattung gemäß dem europäischen Standard vollkommen aus. Eine praxisgerechte Umsetzung der europäischen Berichtsstandards sei entscheidend, „um die Unternehmen nicht mit unnötigen Lasten zu überfordern.“

Der BDEW mahnt zudem an, die laufenden EU-Verhandlungen im sogenannten Omnibusverfahren zügig abzuschließen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die nationalen Umsetzungsvorgaben kohärent und klar mit den finalen europäischen Regelungen abgestimmt werden. Der Verband fordert daher: „Die Bundesregierung muss sich mit Nachdruck auf EU-Ebene für eine zügige Finalisierung des laufenden Omnibusverfahrens einsetzen, um eine konsistente, klare und umsetzbare Ausgestaltung der Berichtspflichten zu gewährleisten.“

Angesichts der Herausforderungen für Unternehmen schlägt der BDEW auch eine Verlängerung der Übergangsfristen vor. Bis 2029 sollten Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung ihrer IT-Systeme, Prüfinfrastruktur und Verwaltungsprozesse erhalten. Zudem warnt der Verband vor den Übergangslasten durch eine vorzeitige Anwendung der umfassenden Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) ab 2025. Gefordert wird eine verbindliche deutsche Fassung der ESRS-Datenpunkte sowie eine Harmonisierung mit den EU-Übergangsregelungen.

Insgesamt zielt die Diskussion um die CSRD-Umsetzung darauf ab, den steigenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Unternehmen Rechnung zu tragen, ohne kommunale Unternehmen mit unnötiger Bürokratie zu überfordern. Die korrekte Balance zwischen Transparenz, Umsetzbarkeit und Entlastung steht damit im Mittelpunkt der aktuellen Debatte.

CSRD: Wandel und Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Sie ist nicht nur ein regulatorisches Projekt, sondern auch ein Motor für eine breit angelegte gesellschaftliche und wirtschaftliche Transformation. Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger sind gleichermaßen von den Veränderungen betroffen – die CSRD beeinflusst Geschäftsmodelle, Verwaltungspraxis und den Umgang mit ökologischen und sozialen Fragestellungen. Dabei steht die Entwicklung in engem Zusammenhang mit aktuellen politischen Debatten und dem globalen Trend hin zu nachhaltigem Wirtschaften.

Die CSRD erweitert die bislang geltenden Berichtspflichten deutlich: Während sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung bisher vorwiegend auf große börsennotierte Unternehmen konzentrierte, erfasst die Richtlinie nun auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen, darunter viele aus kommunalem Bereich. Dies löst eine grundlegende Veränderung der unternehmerischen Praxis in Deutschland aus. Unternehmen müssen ihre Prozesse systematisch auf ökologische, soziale und Governance-Aspekte ausrichten und diese transparent dokumentieren. Damit wächst die Erwartung an verlässliche Daten und nachvollziehbare Maßnahmen. Zugleich entstehen neue Anforderungen an IT-Infrastrukturen, Berichtssysteme und Prüfinstanzen.

Für kommunale Unternehmen sind die Herausforderungen dabei besonders vielschichtig. Sie sind vielfach eng in die Daseinsvorsorge eingebunden und erfüllen öffentliche Aufgaben. Hier muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabel gestaltet werden, um bürokratische Überforderung zu vermeiden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt vor einer zusätzlichen nationalen Belastung, die über die europäischen Vorgaben hinausgeht: „Kommunale kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht mit zusätzlichen, europarechtlich nicht vorgesehenen Regelungen belastet werden“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Eine solche Doppelbelastung, etwa durch eine parallele Pflicht zur Berichterstellung in speziellen Dateiformaten, lehnt der Verband ab.

Wie nachhaltige Berichterstattung zur Transformation beiträgt

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wirkt als Treiber für tiefgreifende Veränderungen. Sie schafft Transparenz, die Unternehmen motiviert, ihre Geschäftsmodelle neu auszurichten und nachhaltig zu wirtschaften. Durch konsistente Datenbasis und vergleichbare Standards lassen sich Fortschritte messbar machen und kommunizieren. Dies fördert das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren sowie der Gesellschaft insgesamt. Nachhaltigkeit wird dadurch nicht nur zu einer Pflicht, sondern eröffnet Innovationspotenziale und Wettbewerbsvorteile – von effizienteren Ressourcennutzungen bis zu neuen klimafreundlichen Produkten und Dienstleistungen.

Ein gelungener Umgang mit den Berichtspflichten zeigt sich bereits in verschiedenen EU-Ländern und Branchen: Unternehmen, die frühzeitig auf die erweiterten Standards und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen, nutzen die Berichte als Instrument der strategischen Steuerung und des Stakeholder-Dialogs. Das fördert eine ganzheitliche Sicht auf wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Verantwortung.

Risiken und Chancen für kommunale Unternehmen

Die zusätzlichen Berichtspflichten können insbesondere für kommunale KMU zu Übergangslasten führen. Um diese zu minimieren, fordert der BDEW unter anderem längere Übergangsfristen bis 2029 sowie eine klare Harmonisierung der nationalen Umsetzung mit den europäischen Vorgaben. So sollen unnötige Mehrfachberichte vermieden werden, etwa durch eine Befreiung von der parallelen Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei gleichzeitiger CSRD-Berichterstattung.

Für kommunale Unternehmen ergibt sich daraus eine Balanceaufgabe: Sie müssen Transparenz schaffen und Nachhaltigkeit stärken, ohne durch bürokratische Anforderungen behindert zu werden. Gleichzeitig können sie eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie ihre nachhaltigen Leistungen dokumentieren und so Vertrauen in die öffentliche Daseinsvorsorge fördern. Auch für Bürgerinnen und Bürger gewinnt die Berichterstattung an Bedeutung, da sie eine bessere Verständlichkeit über lokale Umwelt- und Sozialwirkungen ermöglicht.

So ist die CSRD nicht nur ein regulatorisches Instrument. Sie trägt zur Integration von Nachhaltigkeit in den Kern wirtschaftlicher und kommunaler Aktivitäten bei und unterstützt die Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft. In diesem dynamischen Umfeld wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig eine zentrale Rolle beim Schutz des Gemeinwohls spielen – als Brücke zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

Die Inhalte dieses Artikels zur CSRD-Umsetzung basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

2 Antworten

  1. Ich finde es wichtig, dass die BDEW sich für KMU stark macht. Es ist einfach nicht fair, wenn nationale Berichtspflichten die kleinen Unternehmen überlasten. Wie denkt ihr darüber? Gibt es da schon Vorschläge, wie man das besser regeln könnte?

    1. Ja, ich sehe das auch so! Vor allem die kleinen Unternehmen brauchen Unterstützung und sollten nicht zusätzlich belastet werden. Was haltet ihr von der Idee, dass die Übergangsfristen bis 2029 verlängert werden?

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