Omnibus-Paket zur CSRD: Was die Trilogeinigung für Stadtwerke und kommunale Unternehmen bedeutet

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Die Einigung der EU-Institutionen auf das Omnibus-Paket soll den Bürokratieaufwand für Nachhaltigkeitsberichte verringern. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die geplanten Erleichterungen und fordert eine zügige Umsetzung, um den Mitgliedsunternehmen rechtliche und planerische Sicherheit zu geben. Die Ausnahme für die Mehrheit der Unternehmen von der Berichtspflicht nach der CSRD wird als wichtiger Schritt bewertet.

Inhaltsverzeichnis

– EU-Einigung zum Omnibus-Paket ebnet Weg für Bürokratieabbau bei Nachhaltigkeitsberichten.
– Mehrheit der Unternehmen wird von der Pflicht zur CSRD-Berichterstattung ausgenommen.
– Banken können weiterhin ESG-Daten anfordern, eine Überarbeitung der Regulierung wird gefordert.

Trilogeinigung ebnet Weg für weniger Bürokratie

Die Einigung zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission zum Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft die Grundlage für weniger Bürokratie. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die geplanten Erleichterungen und fordert eine schnelle Umsetzung.

„Für kommunale Unternehmen ist es essenziell, dass die neuen Erleichterungen schnell umgesetzt werden. Nur mit rechtlicher und planerischer Sicherheit können sie ihre Aufgaben effizient erfüllen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Ausnahme für die Mehrheit der Unternehmen von der Pflicht zur Berichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sei ein richtiger Schritt. Liebing: „Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.“ Allerdings können Banken bei Finanzierungsanfragen weiterhin ESG-Daten verlangen. Aus VKU-Sicht sollte nun eine Überarbeitung der Bankenregulierung folgen.

VKU-Kernzahlen

Jahr/ Kennzahl Wert Einheit Quelle/Stand
2023 Umsatzerlöse über 213 Milliarden Euro* VKU – Stand: 2023
2023 Beschäftigte rund 319.000* VKU – Stand: 2023
2023 Investitionen mehr als 19 Milliarden Euro* VKU – Stand: 2023
2023 Marktanteil Strom 66 Prozent* VKU – Stand: 2023
2023 Marktanteil Gas 65 Prozent* VKU – Stand: 2023
2023 Marktanteil Wärme 72 Prozent* VKU – Stand: 2023
2023 Marktanteil Trinkwasser 88 Prozent* VKU – Stand: 2023
2023 Marktanteil Abwasser 50 Prozent* VKU – Stand: 2023
seit 1990 CO2-Einsparung bei den CO2-Emissionen der Abfallwirtschaft rund 90 Prozent* VKU – Stand: 2025
pro Jahr Breitbandinvestitionen über 1 Milliarde Euro* VKU – Stand: 2025

Die neue Berichtspflicht: CSRD und die Rolle des Omnibus-Pakets

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Diese EU-Richtlinie verpflichtet eine große Zahl von Unternehmen, jährlich über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Die Regelung betrifft nicht nur börsennotierte Konzerne, sondern auch große Unternehmen in Kapitalgesellschaftsform – und damit viele kommunale Betriebe wie Stadtwerke oder Verkehrsgesellschaften. Nach geltender CSRD müssen große Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen in Kapitalgesellschaftsform, für Geschäftsjahre ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen*.

Was die CSRD ab 01.01.2025 vorschreibt

Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Grundsätzlich fallen drei Gruppen darunter: alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, große Unternehmen, die zwei von drei bestimmten Schwellenwerten überschreiten (Bilanzsumme, Nettoumsatz, Mitarbeiterzahl), und schließlich große Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in der Union einen erheblichen Umsatz erzielen. Für kommunale Unternehmen ist besonders der zweite Punkt relevant. Die Berichtspflicht umfasst eine Vielzahl von Themen, von Umweltauswirkungen über soziale Belange bis hin zur Unternehmensführung. Ziel ist eine europaweit vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Kernpunkte des Omnibus-Pakets und nationale Umsetzung

Hier setzt das sogenannte Omnibus-Paket an, über das sich die EU-Institutionen Ende 2025 einigten. Es ermöglicht den Mitgliedsstaaten, Ausnahmen von der Berichtspflicht zu schaffen. Deutschland hat diese Möglichkeit bereits mit einem Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD genutzt. Der deutsche Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung sieht vor, Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten in den Jahren 2025 und 2026 von der Berichtspflicht auszunehmen* Diese zeitlich befristete Befreiung soll kleineren und mittleren Unternehmen eine längere Vorbereitungsphase geben und bürokratische Hürden vorübergehend abbauen. Das Omnibus-Paket bildet die Grundlage, die nationale Gesetzgeber wie Deutschland nutzen können, um die CSRD praktikabel umzusetzen und Entlastungen zu gewähren.

Warum viele kommunale Unternehmen dennoch berichten müssen

Die Einigung auf das Omnibus-Paket schafft zwar den rechtlichen Rahmen für Erleichterungen, doch die praktische Entlastung für kommunale Unternehmen ist damit noch nicht automatisch gewährleistet. Die Umsetzung der Ausnahmen stößt auf mehrere Ebenen, die weiterhin Berichtspflichten erzwingen können. Drei zentrale Hürden bleiben bestehen: das Landesrecht, komplexe Unternehmensstrukturen und die Anforderungen der Finanzwirtschaft.

Landesrecht und Satzungen als Hürde

Die CSRD betrifft Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden nicht direkt (Quelle: DHPG, Stand: 09.2023). Der eigentliche Bürokratieabbau für ihre Unternehmen muss daher erst in den jeweiligen Landesgesetzen, Kommunalverfassungen oder konkreten Gesellschaftsverträgen verankert werden. Dieser mehrstufige Prozess macht die Umsetzung zeitaufwendig und komplex.

Viele kommunale Unternehmen müssen deshalb, obwohl sie formal unter die neuen EU-Ausnahmeregeln fallen könnten, aufgrund bestehender nationaler oder landesspezifischer Vorschriften weiterhin Nachhaltigkeitsberichte erstellen.* Einige Bundesländer haben bereits mit Anpassungen begonnen. So wurde etwa die Bayerische Haushaltsordnung 2024 angepasst, sodass kleine und mittlere Landesunternehmen ihre Berichtsanforderungen künftig über Gesellschaftsverträge regeln können (Quelle: WTS, Stand: 2024). Andere Länder wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg planen entsprechende Anpassungen ihres Kommunalrechts für Anfang 2025 (Quelle: Städteverband Schleswig-Holstein, Stand: 01.2025). Bis diese Änderungen flächendeckend in Kraft sind, bleibt der Status quo für viele Betriebe verbindlich.

Konsolidierung und Mutter-Tochter-Regelungen

Eine weitere Ebene betrifft die Unternehmensstruktur. Kommunale Tochterunternehmen können von der direkten CSRD-Berichtspflicht befreit werden, wenn das übergeordnete Mutterunternehmen – beispielsweise der kommunale Eigenbetrieb oder die städtische Holding – einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht für den gesamten Konzern erstellt (Quelle: IDW, Stand: 04.09.2024). Diese Möglichkeit setzt jedoch voraus, dass das Mutterunternehmen selbst berichtspflichtig ist und die notwendigen Ressourcen für eine konsolidierte Berichterstattung aufbringen kann.

Für kleinere Kommunen oder dezentral organisierte Strukturen stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar. Ein Stadtwerk, das zwar selbst unter die Ausnahmeregelung fällt, aber mehrere kleine Tochtergesellschaften für Breitbandausbau oder Dienstleistungen besitzt, muss prüfen, ob eine konsolidierte Berichterstattung sinnvoll und machbar ist.

Die Rolle der Finanzierer: Banken fordern ESG-Daten

Neben dem öffentlichen Recht wirkt eine dritte, marktgetriebene Kraft: die Finanzwirtschaft. Auch wenn ein Unternehmen rechtlich von der CSRD-Pflicht befreit ist, können Banken und andere Kapitalgeber bei der Vergabe von Krediten oder der Refinanzierung weiterhin umfangreiche ESG-Daten (Environmental, Social, Governance) anfordern. Diese Praxis ist in der Bankenregulierung verankert und wird durch das Omnibus-Paket nicht automatisch aufgehoben.

Für ein kommunales Unternehmen, das eine große Investition in die Energiewende plant, kann dies bedeuten, dass es für die Finanzierungszusage dennoch einen Nachhaltigkeitsbericht oder vergleichbare Daten vorlegen muss. Solange Anpassungen der bankenaufsichtlichen Vorgaben auf EU-Ebene ausstehen, bleibt der Druck der Finanzmärkte auf viele kommunale Betriebe bestehen – unabhängig von ihrer formalen Berichtspflicht.

Auswirkungen, Reaktionen und Ausblick

Die Einigung auf europäischer Ebene ist ein wichtiger erster Schritt, doch die eigentliche Arbeit beginnt mit der nationalen Umsetzung. Die Folgenabschätzung und die Reaktionen aus Wirtschaft, Prüfungswesen und Politik zeigen ein klares Bild: Die geplanten Erleichterungen werden begrüßt, doch die Umsetzung birgt Herausforderungen und erfordert weitere politische Anstrengungen.

Bereits im September 2023 wiesen Experten darauf hin, dass die CSRD selbst keine Gebietskörperschaften direkt betrifft. Ein effektiver Bürokratieabbau für kommunale Unternehmen erfordere daher Änderungen in den Landesgesetzen (Quelle: DHPG)*. Diese Komplexität der Umsetzung auf mehreren Ebenen prägt die aktuelle Debatte.

Verbände fordern Nachbesserungen

Die Erleichterungen des Omnibus-Pakets stoßen bei den betroffenen Unternehmen auf Zustimmung. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betont, dass die Ausnahme für die Mehrheit der Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht ein richtiger Schritt sei. „Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing*. Gleichzeitig fordern die Verbände eine konsequente Umsetzung der Entlastungen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) brachte dies für kleine und mittlere kommunale Energieversorger auf den Punkt: Sie fordern eine konsequente Entlastung gemäß dem Omnibus-Paket (Stand: 25.09.2025)*. Eine zentrale Forderung des VKU bleibt, dass auf die Omnibus-Reform eine Überarbeitung der Bankenregulierung folgen müsse, da Kreditinstitute weiterhin ESG-Daten anfordern können.

Prüfer und Verwaltungen sehen Umsetzungsaufwand

Während die Politik die Weichen stellt, richten Prüforganisationen den Blick auf die praktische Umsetzung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) empfahl bereits im September 2024 eine Überprüfung strengerer landesrechtlicher Rechnungslegungsvorgaben, die auf die CSRD verweisen. Ziel sei es, überflüssige Bürokratie zu reduzieren (Stand: 04.09.2024)*. Diese Empfehlung unterstreicht, dass die Entlastung nicht automatisch mit der EU-Einigung eintritt, sondern aktiv in nationales und Landesrecht übersetzt werden muss.

Die Bundesregierung reagierte im Herbst 2025 auf Vorschläge des Bundesrates zum geplanten Umsetzungsgesetz. In ihrer Gegenäußerung griff sie einige der angeregten Ausnahmen und Erleichterungen auf, lehnte andere jedoch mit Verweis auf die EU-Rechtskohärenz ab (Stand: 13.11.2025)*. Dieser Abwägungsprozess zwischen Entlastungswünschen und rechtlicher Konsistenz bestimmt die weitere Gesetzgebung.

Der Ausblick ist konkret: Die nächsten politischen Schritte liegen nun bei Bund und Ländern, die die europäischen Vorgaben zügig und praxistauglich in deutsches Recht gießen müssen. Gelingt dies, können sich kommunale Unternehmen wieder stärker auf ihre Kernaufgabe konzentrieren – die verlässliche und bezahlbare Daseinsvorsorge vor Ort.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Weiterführende Quellen:

7 Antworten

  1. *Das Omnibus-Paket ist ein Schritt in die richtige Richtung.* Aber ich bin besorgt über die Hürden bei der Umsetzung in den Ländern. Was denkt ihr über diese Herausforderungen? Glaubt ihr an Fortschritt?

  2. Die meisten Unternehmen sind von der CSRD ausgenommen, was mir komisch vorkommt. Ich hoffe, dass das nicht bedeutet, dass weniger über Nachhaltigkeit gesprochen wird. Wie denkt ihr darüber?

    1. Ich verstehe deine Bedenken! Weniger Berichtspflicht könnte vielleicht zu weniger Transparenz führen. Wie kann man da sicherstellen, dass Nachhaltigkeit trotzdem ernst genommen wird?

    2. *Nachhaltigkeit bleibt wichtig!* Auch ohne Berichtspflicht sollten Unternehmen Verantwortung übernehmen. Es wäre gut zu wissen, welche Maßnahmen sie ergreifen.

  3. Ich finde die EU-Einigung zum Omnibus-Paket wirklich wichtig. Es wird Zeit, dass Bürokratie abgebaut wird. Aber ich frage mich, wie die Umsetzung in den einzelnen Ländern konkret aussehen wird. Gibt es dazu schon Pläne?

    1. Das ist eine gute Frage, Thomas! Die Umsetzung wird sicher schwierig, vor allem wegen der unterschiedlichen Landesgesetze. Ich hoffe, dass die Kommunen schnell handeln können.

    2. Ich denke auch, dass eine schnelle Umsetzung wichtig ist! Aber wie steht es um die Verantwortung der Banken? Werden sie ihre Anforderungen anpassen?

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