Bremen (VBR). Seit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland beobachten Wohnungsunternehmen eine steigende Zahl von Konflikten in den Nachbarschaften. Vor allem der intensiv süßliche Geruch des Cannabisrauchs, der Balkone und Treppenhäuser erfüllt, stößt bei vielen Mieterinnen und Mietern auf Unmut. Andreas Breitner, der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), berichtet von vermehrten Beschwerden und betont die Herausforderungen, vor denen die sozialen Vermieter stehen: „Unsere Unternehmen erleben vermehrt, dass Mieterinnen und Mieter sich beschweren, weil sie sich durch den stechenden süßlichen Geruch belästigt fühlen. Es wird im Treppenhaus, aber vor allem auf den Balkonen gekifft. Der nicht unerhebliche Qualm nebelt Nachbarbalkone gleich mit ein.“
Das Rauchen in den Wohnanlagen, insbesondere in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhäusern und eben mancherorts auch auf Balkonen, ist eine Frage der Hausordnung. Diese verbietet in der Regel das Rauchen im Hausflur und schränkt das Rauchen auf dem Balkon ein, um andere Bewohner nicht zu belästigen – ein Grundsatz, der mit der Zunahme des Cannabiskonsums an Relevanz gewinnt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Cannabiskonsum sind streng und mit diversen Auflagen verbunden. So weist Breitner beispielsweise darauf hin, dass in Hamburg der Besitz von mehr als 50 Gramm Cannabis in der Wohnung mit einem Bußgeld belegt wird. Zudem sei der Konsum in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und weiteren kinder- und jugendnahen Orten innerhalb eines Radius von 100 Metern verboten. Diese Regulierungen verdeutlichen die Komplexität des Themas und die Notwendigkeit, den Konsum von Cannabis verantwortungsbewusst zu handhaben.
Breitner macht auch auf eine oft übersehene Problematik aufmerksam: „Die Tatsache, dass es strenge Bußgeldkataloge gibt, widerspricht der Auffassung, dass der Genuss von Cannabis grundsätzlich ungefährlich ist.“ Der intensive Geruch und die dadurch mögliche Belästigung von Anwohnern können den sozialen Frieden in Wohnquartieren empfindlich stören und zeigen, dass der legale Umgang mit Cannabis auch seine Schattenseiten hat.
Diese Entwicklungen stellen Vermieter vor neue Herausforderungen und erfordern ein Umdenken im Umgang mit dem Thema Cannabis in Wohnanlagen. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vertritt und somit für das Wohl von etwa 1,5 Millionen Menschen verantwortlich ist, sieht sich als „Verband der Vermieter mit Werten“. Im Zuge dieser Ereignisse steht der Verband nicht nur für die Wahrung des Wohlergehens seiner Mieterinnen und Mieter, sondern auch für die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen.
Die Beobachtungen und Aussagen von Andreas Breitner und dem VNW werfen ein Licht auf die komplexe Beziehung zwischen rechtlicher Freiheit und nachbarschaftlicher Verantwortung. Sie zeigen auf, dass der Weg zur Harmonisierung des individuellen Freiheitsrechts mit dem Recht auf ungestörtes Wohnen oft von Diskussionen und Kompromissen geprägt sein wird.
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Soziale Vermieter warnen vor Zunahme nachbarschaftlicher Konflikte nach der …
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Meldung einfach erklärt
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hat gesagt:
– Es gibt mehr Streit zwischen Nachbarn, seitdem man Cannabis legal konsumieren darf.
– Die Bewohner beschweren sich über den starken, süßlichen Geruch von Cannabis.
– Manche rauchen auf den Balkonen, und der Rauch stört die Nachbarn.
– In Wohnhäusern gibt es Regeln, die sagen, man darf im Flur nicht rauchen. Auf dem Balkon rauchen darf man auch nur, wenn es die Nachbarn nicht stört.
– Die Legalisierung von Cannabis hat strenge Regeln. Zum Beispiel darf man in Hamburg nicht mehr als 50 Gramm Cannabis zu Hause haben, sonst muss man eine Strafe zahlen.
– In der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Orten darf man Cannabis nicht konsumieren. Es muss mindestens 100 Meter entfernt sein.
– Es gibt hohe Strafen, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Das zeigt, dass Cannabis nicht ganz ungefährlich ist.
– Der Geruch von Cannabis kann Streit in der Nachbarschaft verursachen und den Frieden stören.
Information über den Verband:
– Der Verband vertritt 443 Wohnungsunternehmen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
– Sie verwalten 742.000 Wohnungen, in denen 1,5 Millionen Menschen leben.
– Die durchschnittliche Miete ohne Nebenkosten pro Quadratmeter beträgt 6,41 Euro.
– Der Verband sagt, er vertritt Vermieter, die sich an Werte halten.
Kontaktinformation:
– Für mehr Infos kann man Oliver Schirg beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen kontaktieren. Es gibt eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.
Fragen, die der Leser haben könnte:
– Was bedeutet es, wenn Cannabis legalisiert wird?
– Es bedeutet, dass Menschen Cannabis kaufen und konsumieren dürfen, aber es gibt Regeln, die befolgt werden müssen.
– Warum beschweren sich die Menschen über den Geruch von Cannabis?
– Viele finden den starken, süßlichen Geruch unangenehm, besonders wenn er in ihre Wohnungen kommt.
– Was kann ich tun, wenn ich mich durch Cannabis-Rauch gestört fühle?
– Man sollte erst mit dem Nachbarn sprechen. Wenn das nicht hilft, kann man sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden.
– Was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln zum Cannabis-Konsum hält?
– Man kann mit Bußgeldern oder anderen Strafen rechnen, besonders wenn man die Ruhe und den Frieden in der Nachbarschaft stört.
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1 Antwort
Es scheint, als hätten manche Menschen ein besonderes Talent dafür, immer etwas zu finden, worüber sie sich beschweren können. Ob es nun der Rauch vom Balkon, der Hund, der Fernseher oder die Kinder sind – es findet sich stets ein Anlass. Leider führt dies oft dazu, dass manche Nachbarn erst durch solche Beschwerden in Kontakt treten, was besonders denjenigen zugutekommt, die sich sonst vielleicht einsam fühlen. Ihre Beschwerden bieten eine Gelegenheit, wahrgenommen zu werden und Interaktionen zu erleben.