Bremen (VBR). Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) erneut die Einführung eines bundesweiten Meldeportals für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tabakerzeugnisgesetz. In Deutschland verteilt sich die Marktüberwachung aktuell auf über 400 Behörden, was dazu führt, dass Verstöße oft unentdeckt bleiben. Testkäufe mit Minderjährigen werden nur selten durchgeführt.
Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, äußerte deutliche Kritik: “Wir erleben leider gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen insbesondere E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen.” Diese Geräte, ob nikotinhaltig oder -frei, dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Dazu kommt, dass viele dieser Produkte aus dem Ausland stammen und oft nicht einmal den deutschen Produktregulierungsanforderungen entsprechen – sei es durch fehlende Steuerbanderolen, zu hohe Nikotingehalte oder mangelhafte Kennzeichnungen.
Mücke fordert deshalb strenge Maßnahmen: “Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Schutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel, unterstützt durch empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro.” Hierbei wird bemängelt, dass nur in wenigen Fällen hohe Strafen verhängt werden und verdeckte Testkäufe eine Seltenheit sind.
Um die Arbeit der Behörden zu erleichtern und sicherzustellen, dass Verstöße konsequent verfolgt werden, schlägt der BVTE ein bundesweites Meldeportal vor. Dies würde es jedem ermöglichen, Hinweise auf Verstöße anonym weiterzugeben. Auch der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro sollte öfter ausgeschöpft werden, forderte Mücke. Gewinne aus illegalem Verkauf an Minderjährige und von nicht verkehrsfähigen Produkten müssen abgeschöpft werden.
“Einzelne schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Dem muss der Staat endlich aktiv entgegentreten,” betonte der BVTE. Der Verband zeigt seit Jahren Engagement im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Über eine Million Aufkleber mit dem Warnhinweis “Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!” wurden bereits an Verkaufsstellen verteilt. Zudem bietet der BVTE über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen zertifizierten Lehrgang für Handelsbeschäftigte an.
Dies alles zeigt die Dringlichkeit, mit der gehandelt werden muss. Der BVTE appelliert an die Verantwortlichen, effektive Maßnahmen umzusetzen, um den Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten an Minderjährige zu verhindern und die gesetzlichen Regelungen strikt durchzusetzen. Das vorgeschlagene Meldeportal und die Nutzung des vollen Bußgeldrahmens könnten dabei wichtige Schritte sein, um einen nachhaltigen Schutz zu gewährleisten.
Für Rückfragen steht der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, unter den angegebenen Kontaktdaten.
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BVTE fordert zum Weltnichtrauchertag erneut bundesweites Meldeportal für …
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Meldung einfach erklärt
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Wann wurde der Beitrag veröffentlicht?
- Der Beitrag wurde am 23. Mai 2024 um 17:35 Uhr veröffentlicht.
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Wer hat den Beitrag verfasst?
- Der Beitrag wurde vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) verfasst.
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Worum geht es in dem Beitrag?
- Der BVTE fordert zum Weltnichtrauchertag, der am 31. Mai stattfindet, die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals. Dieses Portal soll helfen, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tabakerzeugnisgesetz zu melden.
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Warum ist das wichtig?
- Zurzeit überwachen viele verschiedene Behörden den Markt, wodurch Verstöße gegen das Gesetz oft nicht erkannt werden. Es gibt zu wenige Testkäufe mit Minderjährigen.
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Was sind die Hauptprobleme, die angesprochen werden?
- Viele E-Zigaretten gelangen in die Hände von Minderjährigen, obwohl dies verboten ist.
- Einige E-Zigarettenprodukte aus dem Ausland entsprechen nicht den deutschen Vorschriften.
- Verstöße gegen das Abgabeverbot werden selten mit hohen Bußgeldern bestraft.
- Verdeckte Testkäufe sind selten.
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Was fordert der BVTE konkret?
- Ein bundesweites Meldeportal für Verstöße gegen Jugendschutzgesetze und Tabakvorschriften.
- Hohe Bußgelder bis zu 50.000 Euro für Händler, die gegen das Abgabeverbot verstoßen.
- Beschlagnahmung der Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige und aus illegalen Produkten.
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Wie engagiert sich der BVTE bereits jetzt?
- Der BVTE hat über eine Million Aufkleber "Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!" an Verkaufsstellen verteilt.
- Mitarbeiter im Handel können einen zertifizierten Lehrgang zum Jugendschutz online absolvieren.
- Wo kann ich weitere Informationen erhalten oder Fragen stellen?
- Ansprechpartner ist Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE.
- Adresse: Georgenstraße 25, 10117 Berlin
- Telefon: +49 30 88 66 36 – 123
- E-Mail: presse@bvte.de
- Webseite: www.bvte.de
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