– Der Bayerische Bauernverband kritisiert drastische Butterpreissenkungen auf 0,99 Euro bei Discountern.
– Der Verband sieht Tierwohl und Nachhaltigkeit gefährdet und hat das Bundeskartellamt eingeschaltet.
– Es wird geprüft, ob die Niedrigpreise unter den Einstandskosten liegen und rechtlich unzulässig sind.
Alarmruf vom Bauernverband: Butterpreis stürzt auf 0,99 Euro
Am 10. Dezember 2025 schlägt der Bayerische Bauernverband (BBV) Alarm. In einer Pressemitteilung kritisiert der Verband drastische Preisreduzierungen für Butter im Lebensmitteleinzelhandel. Der BBV hält den Preisverfall für verantwortungslos und möglicherweise unzulässig.
Konkret verweist der Verband auf einen Preissturz binnen weniger Monate: Eine 250-Gramm-Packung Butter kostete zu Jahresbeginn 2025 noch 2,39 Euro (Stand: Anfang 2025). Im Dezember 2025 liegt der Preis bei nur noch 0,99 Euro (Stand: Dezember 2025)*. Für BBV-Milchpräsident Peter Köninger ist das ein falsches Signal: „Was wir hier sehen, ist ein Wettbewerb um das Image des Billigsten und genau das falsche Signal.“
Der Verband argumentiert, dass bei einem Verbraucherpreis von 0,99 Euro die Produktionskosten in der gesamten Kette – von der Molkerei bis zum Landwirt – nicht gedeckt seien. Diese Entwicklung stehe im Widerspruch zu früheren Forderungen des Handels nach mehr Tierwohl, für das viele Bauern hohe Investitionen getätigt hätten.
Rechtlich geht der BBV in die Offensive. Generalsekretär Carl von Butler hat das Bundeskartellamt in einem offiziellen Schreiben auf die Situation hingewiesen und eine Prüfung gefordert. Hintergrund ist der Verdacht, dass Butter möglicherweise unter Einstandspreis verkauft wird, was nach deutschem Kartellrecht unzulässig sein kann. Peter Köninger stellt klar: „Dumpingpreise, die ganze Wertschöpfungsketten gefährden, dürfen keine akzeptierte Marktstrategie sein.“
Abschließend fordert der Bayerische Bauernverband den Lebensmitteleinzelhandel auf, faire und nachhaltige Preisstrukturen sicherzustellen. Die vollständige Pressemitteilung ist online verfügbar.*
Marktentwicklung und Preiswandel
Die Preisentwicklung für Butter im Jahr 2025 zeigt ein deutliches Bild: Nach einem hohen Niveau zu Jahresbeginn ist der Preis im Verlauf des Jahres deutlich gefallen. Verschiedene Quellen belegen diesen Rückgang mit unterschiedlichen Zahlen, die den aktuellen Markt charakterisieren.
Anfang des Jahres lag der Preis für eine 250-Gramm-Packung Butter noch bei 2,39 Euro (Stand: Anfang 2025, Quelle: LebensmittelPraxis). Bis zum Dezember 2025 sank dieser Preis laut dem Fachmedium auf 1,39 Euro (Stand: Dezember 2025, Quelle: LebensmittelPraxis). Parallel zu dieser allgemeinen Marktentwicklung meldeten Medien konkrete Aktionen im Discounter-Segment. So senkte Lidl den Preis für eine 250-Gramm-Packung auf 0,99 Euro (Stand: 08.12.2025, Quelle: foodaktuell). Das Unternehmen begründete diesen Schritt mit gefallenen Rohstoffpreisen an der Süddeutschen Butter- und Käsebörse in Kempten und einem freiwilligen Verzicht auf die eigene Handelsspanne, um höhere Absatzmengen zu erreichen (Stand: Dezember 2025, Quelle: foodaktuell).
Preisverlauf im Detail
Die zeitliche Abfolge der Meldungen verdeutlicht die Dynamik: Von einem Preis von 2,39 Euro Anfang 2025 führte der Trend bis Dezember zu einem allgemeinen Marktpreis von 1,39 Euro. Gleichzeitig setzte mit der Lidl-Aktion ein neuer, symbolträchtiger Schwellenwert.
Die folgende Übersicht fasst die gemeldeten Preise zusammen:
| Zeitpunkt | Preis | Packungsgröße | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| Anfang 2025 | 2,39 Euro | 250 g | LebensmittelPraxis* |
| Dezember 2025 | 1,39 Euro | 250 g | LebensmittelPraxis* |
| 08.12.2025 | 0,99 Euro | 250 g | foodaktuell (Lidl)* |
Rechtliche Grundlagen und Prüfmaßstäbe
Die drastischen Preissenkungen für Butter werfen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Fragen auf. Der Vorwurf des Bayerischen Bauernverbands lautet, dass möglicherweise unter Einstandspreis verkauft wird – ein Vorgehen, das nach deutschem Kartellrecht unzulässig sein kann. Die rechtliche Beurteilung folgt einem klaren Rahmen, der sich aus Gesetz, Gerichtsurteilen und behördlichen Leitlinien zusammensetzt.
Die zentrale gesetzliche Grundlage ist § 20 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). In der Fassung vom 19. Januar 2021 stellt die Norm klar, dass ein Verkauf unter Einstandspreis nur dann zulässig ist, wenn er sachlich gerechtfertigt ist. Als mögliche Rechtfertigungsgründe nennt das Gesetz explizit die Verhinderung des Verderbs von Waren oder ähnlich gewichtige Sachgründe. Ein rein strategisches Unterbieten von Mitbewerbern, um Marktanteile zu gewinnen, fällt nicht darunter.
Bereits im Jahr 2002 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer grundlegenden Entscheidung betont, dass ein Verkauf unter Einstandspreis nicht ohne Weiteres als gerechtfertigt angesehen werden darf. Das Gericht verschärfte damit die Prüfmaßstäbe und legte den Grundstein für eine strengere kartellrechtliche Bewertung solcher Preisgestaltungen. Diese Rechtsprechung bildet bis heute einen wesentlichen Referenzpunkt für Verfahren.
Prüfkriterien des Bundeskartellamts
Wie die Wettbewerbshüter im Einzelfall vorgehen, erläutern die aktuellen Leitlinien des Bundeskartellamts zur Anwendung von § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB (Stand: 2025). Die Behörde prüft in einem mehrstufigen Verfahren.
Zunächst muss ein Angebot unter Einstandspreis vorliegen. Als Einstandspreis gelten dabei die für den konkreten Verkäufer geltenden Kosten für den Erwerb oder die Herstellung der Ware, zuzüglich Vertriebskosten. Liegt der Verkaufspreis darunter, stellt dies einen tatbestandsmäßigen Verstoß dar.
In einem zweiten Schritt prüft das Amt, ob eine sachliche Rechtfertigung vorliegt. Der Verkäufer trägt hierfür die Beweislast. Mögliche Gründe sind, wie im Gesetz genannt, die Abwendung von Verderb oder etwaige gesetzliche Verpflichtungen. Kurzfristige Aktionspreise oder eine generelle Preiskampfstrategie reichen als Rechtfertigung nicht aus. Die Leitlinien machen deutlich, dass die Hürden für eine solche Rechtfertigung hoch sind.
Das vom BBV angeschriebene Bundeskartellamt wird diese Kriterien auf den vorliegenden Fall anwenden. Es muss klären, ob der Butterpreis von 1,39 Euro für eine 250-Gramm-Packung Anfang 2025 tatsächlich unter den Einstandskosten der handelnden Unternehmen liegt und ob es dafür einen anerkannten sachlichen Grund gibt, der über reines Marketing oder Wettbewerbsstrategie hinausgeht. Die bisherigen Gerichtsentscheidungen und behördlichen Leitlinien legen hier einen strengen Maßstab an.*
Niedrigpreise als Risiko für Landwirte, Molkereien und Verbraucher
Die drastischen Preissenkungen für Butter werfen Fragen nach den langfristigen Folgen für die gesamte Wertschöpfungskette auf. Aus Sicht der Erzeuger gefährden die Niedrigpreise die wirtschaftliche Grundlage für Investitionen in Tierwohl und nachhaltige Produktion. Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren hohe Summen in Stallumbauten oder verbesserte Haltungsbedingungen investiert, getragen auch von öffentlichen Forderungen des Handels nach mehr Nachhaltigkeit. Wenn nun Preise unter die Kostendeckung fallen, erschüttert dies das Vertrauen in verlässliche Partnerschaften und lässt die Amortisation dieser Investitionen in weite Ferne rücken. Die Zukunftsperspektive einer regionalen, tierwohlorientierten Erzeugung steht damit auf dem Spiel.
Für Molkereien bedeutet der Preisdruck eine Zerreißprobe. Sie müssen die Rohmilch der Landwirte bezahlen, verarbeiten und vermarkten. Bei Verbraucherpreisen, die beispielsweise von 2,39 Euro zu Jahresbeginn 2025 auf nur noch 0,99 Euro im Dezember 2025 gesunken sind*, ist eine kostendeckende Kalkulation kaum möglich. Diese Situation zwingt Molkereien zu schmerzhaften Anpassungen, die von Einsparungen im Betrieb bis hin zu einer verschärften Einkaufspolitik gegenüber den Landwirten reichen können. Die Stabilität der gesamten Verarbeitungsstufe ist in Gefahr.
Aus Verbrauchersicht stellt sich ein ambivalentes Bild. Kurzfristig profitieren Haushalte von niedrigen Preisen an der Kasse. Langfristig jedoch könnten genau jene Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards leiden, für die sich viele Konsumenten in den letzten Jahren ausgesprochen haben. Wenn billige Preise Investitionen in Tierwohl und regionale Strukturen unmöglich machen, steht am Ende weniger Wahlfreiheit zwischen unterschiedlich produzierten Lebensmitteln zur Verfügung. Der Handel wiederum sieht sich im Spannungsfeld zwischen Sortimentsattraktivität, Wettbewerbsdruck und eigener Nachhaltigkeitsrhetorik.
Die Hauptinteressen der beteiligten Akteure lassen sich so zusammenfassen:
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Landwirte benötigen verlässliche Einkommen, um Investitionen – etwa in Tierwohl – zu schützen und ihre Höfe zukunftsfest zu machen.
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Molkereien sind auf eine Deckung ihrer Kosten entlang der Verarbeitungskette angewiesen, um wirtschaftlich stabil zu bleiben.
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Der Handel balanciert zwischen einer aggressiven Margen- und Sortimentsstrategie im Wettbewerb und der eigenen Positionierung als nachhaltiger Partner.
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Verbraucher wägen zwischen dem kurzfristigen Vorteil niedriger Preise und dem langfristigen Interesse an transparenten, tierwohl- und umweltfreundlichen Produktionsweisen ab.
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Butterpreise im Blick: Was Verbraucher jetzt beobachten können
Die drastischen Preissenkungen für Butter haben eine Diskussion über faire Preise und mögliche Marktverzerrungen ausgelöst. Für Verbraucher, die die weitere Entwicklung verfolgen möchten, gibt es konkrete Anhaltspunkte und Informationsquellen.
Ein zentraler Punkt ist die rechtliche Prüfung. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat in einem offiziellen Schreiben das Bundeskartellamt auf die Problematik aufmerksam gemacht*. Es geht um die Frage, ob Butter möglicherweise unter Einstandspreis verkauft wird – ein Vorgehen, das nach deutschem Kartellrecht unzulässig sein kann. Die Behörde wird prüfen, ob die Niedrigpreise einen Verstoß gegen § 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darstellen. Maßstab sind dabei die eigenen Leitlinien des Amtes zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis (Stand aktuell)*.
Parallel dazu sind Reaktionen des Handels zu beobachten. Erste Anpassungen gab es bereits: So senkte Lidl Deutschland im Dezember 2025 seine 250-Gramm-Butterpackung erstmals seit zehn Jahren unter die 1-Euro-Marke auf 0,99 Euro*. Händler stehen vor der Aufgabe, ihre Kommunikation zu Preisen und ihrer Einkaufspolitik transparent zu gestalten. Gleichzeitig müssen Erzeuger und Verbände wie der BBV ihren Standpunkt klar kommunizieren, um auf die Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion hinzuweisen.
Wer sich auf dem Laufenden halten will, sollte gezielt auf Veröffentlichungen achten. Primäre Quelle für eine mögliche rechtliche Bewertung sind Mitteilungen des Bundeskartellamts. Zudem lohnt ein Blick auf die Presseseiten großer Handelsunternehmen und landwirtschaftlicher Verbände. Dort werden Positionen und eventuelle Marktanpassungen direkt kommuniziert.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag beruhen auf einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands.
Weiterführende Quellen:
- „Der Butterpreis im Einzelhandel für 250-Gramm-Päckchen Deutsche Markenbutter sank bis Dezember 2025 von 2,39 Euro Anfang 2025 auf aktuell 1,39 Euro.“ – Quelle: https://lebensmittelpraxis.de/handel-aktuell/46398-preissenkung-im-handel-butter-kostet-wieder-1-39-euro.html
- „Lidl Deutschland senkte im Dezember 2025 die 250-Gramm-Butterpackung erstmals seit zehn Jahren unter 1-Euro-Marke auf 0,99 Euro.“ – Quelle: https://www.foodaktuell.ch/2025/12/08/lidl-deutschland-senkt-butterpreise
- „Lidl begründet die Preissenkung mit gefallenen Rohstoffpreisen an der Süddeutschen Butter- und Käsebörse Kempten und betont, die Senkung erfolge nicht zulasten der Milchbauern, sondern durch bewussten Verzicht auf Marge bei höherer Absatzmenge (Stand: Dezember 2025).“ – Quelle: https://www.foodaktuell.ch/2025/12/08/lidl-deutschland-senkt-butterpreise
- „Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB ist der Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis sachlich gerechtfertigt, wenn dadurch Verderb oder drohende Unverkäuflichkeit verhindert wird (Stand: aktuell gültig, letzte Änderung 19.01.2021).“ – Quelle: https://dejure.org/gesetze/GWB/20.html
- „Der Bundesgerichtshof entschied 2002, dass der Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis nicht ohne Weiteres sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere wenn dadurch kleine und mittlere Unternehmen beeinträchtigt werden.“ – Quelle: https://www.wettbewerbszentrale.de/bundesgerichtshof-entscheidet-das-erste-mal-gem-%C2%A7-20-abs-4-satz-2-gwb-zum-verkauf-unter-einstandspreis/
- „Das Bundeskartellamt hat 2000 gegen Walmart, Aldi Nord und Lidl vorgegangen, weil diese bestimmte Waren unter Einstandspreis verkauften; Milchprodukte waren dabei Gegenstand kartellrechtlicher Verfahren (Stand: 2002 Bundesgerichtshof).“ – Quelle: https://www.wettbewerbszentrale.de/bundesgerichtshof-entscheidet-das-erste-mal-gem-%C2%A7-20-abs-4-satz-2-gwb-zum-verkauf-unter-einstandspreis/
- „Das Bundeskartellamt veröffentlicht aktuelle Leitlinien zur Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB als Orientierung für die Prüfung von Angeboten unter Einstandspreis (Stand aktuell).“ – Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Bekanntmachungen/Bekanntmachung-%20Angebot%20unter%20Einstandspreis.html
11 Antworten
Die Entwicklung der Butterpreise macht mir Sorgen. Wie steht es um unsere Lebensmittelversorgung in Zukunft? Was können wir tun? Es wäre toll, mehr Infos dazu zu bekommen.
Echt ein gutes Thema! Ich hoffe, dass sich bald etwas ändert und wir wieder faire Preise sehen!
Die Situation betrifft uns alle – vielleicht sollten wir bewusster einkaufen und nicht nur nach dem Preis schauen.
Ich stimme zu, dass nachhaltige Preisstrukturen notwendig sind! Es ist wichtig für die Zukunft unserer Landwirtschaft und für gute Qualität in unseren Läden.
Die Diskussion um die Butterpreise ist wichtig. Aber was ist mit der Qualität? Wer leidet am Ende darunter? Sollten wir nicht mehr auf regionale Produkte setzen?
Regional ist auf jeden Fall besser! Wenn wir weiter so machen, wird es bald keine kleinen Betriebe mehr geben.
Es ist erschreckend, wie schnell die Preise fallen können. Wie soll man als Bauer da noch planen? Ich finde, das Kartellamt sollte da wirklich genauer hinschauen!
Definitiv! Und es wäre gut zu wissen, wie viele Bauern tatsächlich unter diesen Preisen leiden.
Ich frage mich auch, ob die Verbraucher das wirklich verstehen oder nur beim billigsten Angebot zugreifen.
Ich finde die Preissenkungen für Butter sehr problematisch. Die Tierwohl-Themen werden hier echt gefährdet. Was denkt ihr, könnte der Handel auch mal an den Landwirten denken?
Ja, das ist echt schade. Die Bauern haben viel investiert und jetzt wird alles kaputt gemacht durch solche Dumpingpreise.