– Der Bundesrat hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen, um faire Löhne bei Bundesaufträgen zu sichern.
– Der DGB fordert einen überfälligen Nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland.
– Das Gesetz soll Lohndumping eindämmen und durch bessere Arbeitsbedingungen den sozialen Zusammenhalt stärken.
Bundesrat macht Weg frei für Tariftreue bei Bundesaufträgen
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem Bundestariftreuegesetz zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln bei öffentlichen Aufträgen des Bundes frei gemacht. Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds ist das ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb, tarifliche Bezahlung und gegen Lohndumping bei staatlich vergebenen Aufträgen.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell erklärte dazu: „Mit diesem Gesetz bekennt sich der Staat zu fair ausgehandelten Löhnen und Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag. Auch wenn wir uns weniger Ausnahmen im Gesetz gewünscht hätten: Es ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften. Es ist auch im Sinne ehrlicher und verantwortungsbewusster Unternehmen, die auf einen sauberen Wettbewerb durch Qualität setzen anstatt auf Lohndumping. Wir rufen die Arbeitgeberverbände auf, ihren Widerstand aufzugeben und nun konstruktiv mit uns daran zu arbeiten, damit dieses Gesetz wirken kann und ein Erfolg wird.“
Damit rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das weit über einzelne Branchen hinausreicht: die Frage, nach welchen Regeln der Staat seine Aufträge vergibt und ob dabei Tarifverträge zum Maßstab werden.
Was das Gesetz konkret verändert
Wie das Gesetz praktisch wirken soll, lässt sich vor allem anhand des Entwurfs nachvollziehen, den das Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen hatte. Demnach sollen Bundesaufträge ab 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten.
Vorgesehen waren in diesem Entwurf zugleich Ausnahmen, unter anderem für die Bundeswehr. Gerade diese Ausnahmen hatte der DGB schon früh kritisch gesehen. Ob alle Details des Kabinettsentwurfs unverändert im nun beschlossenen Gesetz stehen, geht aus den vorliegenden Materialien allerdings nicht vollständig hervor.
Für die Kontrolle war im Entwurf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorgesehen. Bei Verstößen sollten Sanktionen von bis zu 10 Prozent des Auftragswerts möglich sein, ebenfalls nach dem Stand des Kabinettsbeschlusses vom 6. August 2025. Für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bedeutet das: Tariftreue wäre nicht nur ein politisches Ziel, sondern eine überprüfbare Bedingung im Vergabeverfahren.
Warum der DGB weitergehende Schritte verlangt
Mit der Zustimmung des Bundesrats ist für den DGB die Debatte deshalb nicht beendet. Der Gewerkschaftsbund drängt auf weitere politische Maßnahmen, vor allem auf einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen.
Körzell formulierte die Forderung so: „Gute, tarifvertragliche Löhne fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch deshalb ist es wichtig, dass Union und SPD sich an ihren Koalitionsvertrag halten und weiter dafür sorgen, dass Tariflöhne "wieder die Regel werden". Denn neben dem Bundestariftreuegesetz brauchen wir unbedingt weitere Maßnahmen, um die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Seit Ende letzten Jahres überfällig ist ein Nationaler Aktionsplan für mehr Tarifverhandlungen, wie ihn die EU-Mindestlohnrichtlinie vorsieht. Die Gewerkschaften haben dafür längst einen eigenen Aktionsplan vorgelegt. Die Bundesregierung muss jetzt endlich Fakten schaffen.“
Der Hintergrund: Nach der EU-Mindestlohnrichtlinie müssen Mitgliedstaaten einen Nationalen Aktionsplan vorlegen, wenn ihre Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. In Deutschland lag sie laut Angaben des Deutschen Bundestags im Jahr 2023 bei 49 Prozent. Damit besteht für die Bundesregierung Handlungsbedarf.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge lief die Konsultationsphase mit den Sozialpartnern für diesen Aktionsplan vom 17. Juli 2025 bis 15. August 2025. Anschließend soll der Plan vom Bundeskabinett beschlossen und an die EU-Kommission übermittelt werden. Nach Angaben des DGB ist diese Abgabe bereits verspätet, weil die Frist bis Ende 2025 gesetzt war. Laut Richtlinie muss der Aktionsplan zudem mindestens alle fünf Jahre überprüft werden.
Hintergrund: Tarifbindung, Wettbewerb und soziale Folgen
Hinter dem Gesetz steht ein ordnungspolitischer Gedanke: Öffentliche Aufträge sollen nicht an Unternehmen gehen, die sich Wettbewerbsvorteile über schlechtere Arbeitsbedingungen verschaffen. Der DGB bringt das in seiner Mitteilung auf eine einfache Formel: Wer sich nicht an die Regeln der sozialen Marktwirtschaft hält, erhält keine Aufträge der öffentlichen Hand mehr. Dumpingwettbewerb auf Kosten der Beschäftigten werde so eingedämmt.
Die praktische Bedeutung reicht über das Vergaberecht hinaus. Wenn tarifliche Standards bei staatlichen Aufträgen stärker durchgesetzt werden, betrifft das Löhne ebenso wie Urlaub und Arbeitszeiten. Gleichzeitig verändert sich der Wettbewerb zwischen Unternehmen. Firmen, die auf Qualität und verlässliche Standards setzen, sollen nicht länger gegenüber Anbietern benachteiligt sein, die vor allem über niedrige Lohnkosten konkurrieren.
Damit wird öffentliche Vergabe zu einem politischen Steuerungsinstrument. Sie entscheidet nicht nur darüber, wer einen Auftrag erhält, sondern auch darüber, welche Bedingungen der Staat in seinem Einflussbereich für akzeptabel hält. Aus Sicht des DGB stärkt das den sozialen Zusammenhalt und stützt zugleich die Binnenkonjunktur.
Ausblick: Umsetzung entscheidet über die Wirkung
Die politische Entscheidung ist gefallen, doch ihre Wirkung wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Entscheidend wird sein, wie konsequent die Regeln kontrolliert werden, wie stark Ausnahmen die Reichweite des Gesetzes begrenzen und ob Verstöße tatsächlich Folgen haben.
Offen bleibt auch, wann die Bundesregierung den von der EU vorgesehenen Nationalen Aktionsplan endlich vorlegt. Genau an diesem Punkt verbindet sich das neue Gesetz mit der größeren Frage, ob Tariftreue bei Bundesaufträgen ein Einzelinstrument bleibt oder Teil einer breiteren Strategie zur Stärkung der Tarifbindung wird. Der Bundesratsbeschluss setzt dafür einen neuen Rahmen. Ob daraus dauerhaft mehr Tarifbindung und fairerer Wettbewerb entstehen, hängt nun von der praktischen Durchsetzung und den nächsten politischen Schritten ab.
Diese Meldung und die darin enthaltenen Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Weiterführende Quellen:
- „Das Bundeskabinett beschloss am 6. August 2025 den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz, das Bundesaufträge ab 50.000 Euro nur an Unternehmen vergibt, die tarifvertragliche Löhne und Bedingungen einhalten; Ausnahmen gibt es für die Bundeswehr, Kontrollen erfolgen durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bei Verstößen drohen Sanktionen bis zu 10 % des Auftragswerts.“ – Quelle: https://a24salescloud.de/de-de/news/bundeskabinett-beschliesst-bundestariftreuegesetz
- „Die Konsultationsphase der Sozialpartner zum Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen nach EU-Mindestlohnrichtlinie fand vom 17. Juli bis 15. August 2025 statt; der Plan wird vom Bundeskabinett beschlossen und an die EU-Kommission gesandt.“ – Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Aktionsplan-Tarifverhandlungen/aktionsplan-tarifverhandlungen.html
- „Die Tarifbindung in Deutschland liegt 2023 bei 49 Prozent.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-aktionsplan-tarifbindung-1094056





