– Der Bundestag beschloss am 26. Februar 2025 das Bundestariftreuegesetz für faire Löhne.
– Das Gesetz schließt Unternehmen von öffentlichen Aufträgen aus, die Tarifverträge missachten.
– Der DGB kritisiert zu hohe Schwellenwerte und fordert einen nationalen Aktionsplan.
Bundestagsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz: Gewerkschaften begrüßen Meilenstein für faire Löhne
Der Bundestag hat am 26. Februar 2025 das Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten. Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, faire Löhne zu fördern und Lohndumping zu verhindern. Die Zustimmung der Bundesregierung gilt als bedeutender Schritt zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland, die aktuell nur noch 49 Prozent der Beschäftigten betreffen (Stand: 26. Februar 2025, Pressemitteilung DGB)*.
Die Reaktionen sind durchweg positiv: Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bezeichnete den Beschluss als „Meilenstein für faire Löhne“ und betonte, dass der Staat damit seine Verantwortung für gerechte Arbeitsbedingungen wahrnehme. Sie sagte weiter: „Das ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften. Der Staat bekennt sich damit zu fair ausgehandelten Löhnen und Arbeitsbedingungen.“
Dazu passt auch Fahimi attackiert Sozialabbau auf DGB-Kongress: Warnung vor längeren Arbeitszeiten und Spaltung.
Das Gesetz folgt dem Koalitionsversprechen, Tariflöhne wieder zur Regel machen zu wollen. Es soll Dumpingwettbewerb auf Kosten der Beschäftigten eindämmen, indem Unternehmen ohne Tarifbindung künftig keine Aufträge mehr vom Staat erhalten. Fahimi erklärte: „Das Prinzip ist einfach: Wer sich nicht an die Regeln der sozialen Marktwirtschaft hält, erhält keine Aufträge der öffentlichen Hand mehr.“
Neben der Förderung fairer Löhne will die Gesetzesinitiative auch die gesellschaftliche Stabilität stärken. Fahimi hob hervor: „Gute, tarifvertragliche Löhne tragen zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei, wie wir ihn in diesen Zeiten brauchen.“ Sie verwies außerdem auf die Bedeutung des Gesetzes für das Wachstum: „Die Infrastruktur-Milliarden müssen Wachstum anregen, das gute Arbeit fördert und so Mitnahmeeffekte auf Kosten der Allgemeinheit unterbindet.“
Kritisch sieht der DGB noch die gesetzliche Schwelle von 50.000 Euro für die Anwendung des Gesetzes. Laut Angaben aus der Pressemeldung blieben durch diese Begrenzung etwa ein Viertel der Aufträge vom Gesetz unberührt. Außerdem brachte Fahimi ihre Enttäuschung zum Ausdruck, dass bestimmte Bereiche wie Verteidigungsausgaben und Lieferleistungen ausgeklammert bleiben. Sie betonte: „Es ist nicht nachvollziehbar und enttäuschend, dass Verteidigungsausgaben und Lieferleistungen ausgeklammert bleiben.“ Der DGB kündigte an, die Umsetzung weiterhin kritisch zu begleiten.
Neben dem neuen Gesetz fordert der Gewerkschaftsbund einen nationalen Aktionsplan, um die Tarifbindung in Deutschland dauerhaft zu stärken. Laut Fahimi sei das Bundestariftreuegesetz nur ein Signal, während eine echte Stärkung nur durch konkrete Maßnahmen und einen klaren Zeitplan erreicht werde. Sie forderte: „Diesen Plan erwarten wir jetzt – mit konkreten Maßnahmen und einem klaren Zeitplan. Unsere Vorschläge dafür liegen längst auf dem Tisch.“
Das Gesetz wurde im August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und im Oktober im Bundestag debattiert. Für die endgültige Verabschiedung ist noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Aktuell sind nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen tätig.* Der Beschluss ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Deutschland – allerdings bleibt die Umsetzung eine Herausforderung.
Hintergrund: Tarifbindung, EU-Vorgaben und länderspezifische Regelungen
Die Tarifbindung in Deutschland ist ein zentraler Faktor, um Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen reguliert festzulegen. Aktuellen Zahlen zufolge sind nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen tätig (Stand: 2024*). Dieser Rückgang sorgt für eine schwächere Verankerung tariflicher Vereinbarungen im Wirtschaftssystem. Im Zuge dessen ist das Bundestariftreuegesetz ein bedeutender Schritt, um die soziale Absicherung zu stärken und soziale Standards im Auftragssystem sicherzustellen.*
Auf EU-Ebene besteht die Vorgabe der Mindestlohnrichtlinie, deren Umsetzung Deutschland bis Ende 2024 hätte abschließen müssen. Die Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Tarifbindung zu fördern sowie Mindestlöhne fair und transparent zu gestalten. Zur Erfüllung dieser Vorgaben muss Deutschland einen Nationalen Aktionsplan vorlegen, der konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Tarifverträge und zur Einhaltung der EU-Anforderungen enthalten soll.*
Gleichzeitig zeigt sich innerhalb Deutschlands eine heterogene Umsetzung der tariflichen Mindeststandards. So wurde in Sachsen-Anhalt ab Dezember 2025 die Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte bei öffentlichen Aufträgen (216.000 Euro für Dienstleistungen, 5.404.000 Euro für Bauleistungen) von Tariftreue-Regelungen ausgenommen. Damit unterscheiden sich die Länder teilweise markant hinsichtlich ihrer Vorgehensweise, was die Durchsetzung tariflicher Standards innerhalb des Bundesgebietes betrifft.*
Der aktuelle Gesetzgebungsprozess zum Bundestariftreuegesetz befindet sich im finalen Stadium. Im Bundestag wurde am 26. Februar 2025 darüber beraten; die abschließende Zustimmung im Bundesrat steht aus und wird noch erfolgen.* Das Gesetz soll vor allem sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten.* Damit wird ein klares Signal gesetzt, um Lohndumping und soziale Missstände zu verhindern und die Tarifbindung in Deutschland langfristig zu stärken.
Kontroversen, Folgen und Ausblick: Zwischen Kritik, gesellschaftlichen Folgen und nächsten Schritten
Das Bundestariftreuegesetz stößt auf unterschiedliche Resonanz, während zentrale Kritikpunkte in der Diskussion bleiben. Zu den häufig genannten Argumenten zählen die hohen Schwellenwerte für betroffene Aufträge sowie unzureichende Kontrollmechanismen. Eine weitere Kontroverse betrifft den Ausklammerungsschutz für Verteidigungs- und Lieferaufträge.
Welche Aufträge bleiben außen vor?
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Höhe der Schwelle von 50.000 Euro, bis zu der das Gesetz Anwendung findet. Zudem wurden in Sachsen-Anhalt ab Dezember 2024 Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte von Tariftreue-Regelungen ausgenommen (216.000 Euro für Dienstleistungen, 5.404.000 Euro für Bauleistungen). Weiterhin bleiben Verteidigungsausgaben sowie Lieferleistungen ausgeschlossen, was aus Sicht des DGB insbesondere angesichts ihrer Bedeutung für die Wirtschaft kritisiert wird (Stand: 26. Februar 2025). Der Gesetzgebungsprozess befindet sich derzeit in der finalen Beratungsphase im Bundestag, mit Stand vom 26. Februar 2025*.
Was bedeutet das für Beschäftigte und Betriebe?
Die Regelungen können kurzfristig zu einer stärkeren Tarifbindung in öffentlichen Ausschreibungen führen, was letztlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Für Beschäftigte bedeutet dies Verbesserungen bei Löhnen, Arbeitszeiten sowie Urlaub. Für Unternehmen bietet die stärkere Tarifbindung die Chance, auf faire Konkurrenz zu setzen, anstatt auf Lohndumping. Allerdings könnten die hohen Schwellenwerte und Ausnahmen dazu führen, dass nicht alle Beschäftigten von den verbesserten Bedingungen profitieren. Für öffentliche Auftraggeber könnte die Umsetzung der Regelungen zu längeren Ausschreibungsprozessen und veränderten Vergabepraktiken führen.
Kurze Folgenübersicht:
- Verstärkte Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen, sofern Schwellenwerte erreicht werden
- Mögliche Verzögerungen oder Anpassungen bei Vergabeverfahren durch die neuen Kontrollmechanismen
- Potenzielle Wettbewerbsnachteile für kleinere Betriebe, die durch hohe Schwellen weniger betroffen sind
Ausblick auf die nächsten Schritte
Die Nutzung der EU-/nationalen Perspektive zeigt, dass Deutschland bis Ende 2024 einen nationalen Aktionsplan vorlegen muss, um die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erfüllen (Stand: 2024)*. Im Bundestag ist die Gesetzesfinalisierung im Gang, allerdings bleibt die Zustimmung des Bundesrats noch aus. Für den weiteren Prozess ist die klare Erwartung, dass konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung folgen werden. Der DGB fordert außerdem einen nationalen Aktionsplan, der mit konkreten Maßnahmen und Zeitplänen die Tarifbindung in Deutschland langfristig stärkt.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Weiterführende Quellen:
- „Im Jahr 2024 arbeiteten nur noch knapp die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben.“ – Quelle: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-eu-mindestlohnrichtlinie-hat-im-kern-bestand-72949.htm
- „In vier Bundesländern (Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) wurden Gesetzgebungsverfahren für echte Tariftreue eingeleitet, wobei NRW ein Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG) mit Schwellenwerten von 50.000 Euro (Dienstleistungen) und 100.000 Euro (Bau) plant, Lieferaufträge aber ausnimmt.“ – Quelle: https://www.wsi.de/de/blog-17857-taritariftreue-in-der-oeffentlichen-auftragsvergabe-beitrag-zur-stabilisierung-der-tarifbindung-74727.htm
- „In Sachsen-Anhalt wurden ab Dezember 2025 Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (216.000 Euro für Dienstleistungen, 5.404.000 Euro für Bauleistungen) von Tariftreue-Regelungen ausgenommen.“ – Quelle: https://www.wsi.de/de/blog-17857-taritariftreue-in-der-oeffentlichen-auftragsvergabe-beitrag-zur-stabilisierung-der-tarifbindung-74727.htm
- „Nach Angaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalens fallen ca. 75 Prozent aller öffentlichen kommunalen Aufträge nicht unter das geplante Tarifentgeltsicherungsgesetz.“ – Quelle: https://www.wsi.de/de/blog-17857-taritariftreue-in-der-oeffentlichen-auftragsvergabe-beitrag-zur-stabilisierung-der-tarifbindung-74727.htm
- „Die Tarifreuegesetze in Berlin, Bremen und dem Saarland setzen mit Schwellenwerten zwischen 10.000 und 25.000 Euro einen niedrigeren Maßstab als der Bundestariftreuegesetz-Entwurf mit 50.000 Euro.“ – Quelle: https://www.wsi.de/de/blog-17857-taritariftreue-in-der-oeffentlichen-auftragsvergabe-beitrag-zur-stabilisierung-der-tarifbindung-74727.htm
- „Wirtschaftsverbände kritisieren, dass das Bundestariftreuegesetz Vergabeverfahren verlangsamen und verteuern könnte, was insbesondere kleine Betriebe benachteiligen würde.“ – Quelle: https://bi-medien.de/vergabe-wissen/news/einigung-koalation-tariftreuegesetz-staatliche-auftraege
- „Zur Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie, deren Umsetzungsfrist 2024 ablief, muss Deutschland zeitnah einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen, da das Bundestariftreuegesetz allein nicht ausreichend ist.“ – Quelle: https://kliemt.blog/2026/01/13/eugh-kippt-zwei-regelungen-der-eu-mindestlohnrichtlinie-welche-folgen-sind-damit-fuer-deutschland-verbunden/
- „Am 26. Februar 2025 wurde im Bundestag über das Bundestariftreuegesetz beraten, es befindet sich im finalen Beratungsprozess.“ – Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-zum-Tariftreuegesetz
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Das Bundestariftreuegesetz greift nicht nur in einzelne Vergaben ein, sondern zielt auf ein Grundprinzip: Öffentliche Aufträge sollen an Regeln geknüpft werden, die faire Löhne und Arbeitsbedingungen sichern. Damit soll Lohndumping in der öffentlichen Auftragsvergabe eingedämmt und die Tarifbindung gestärkt werden – weil tarifliche Löhne laut Beitrag auch den sozialen Zusammenhalt stützen.
Für Beschäftigte, Gewerkschaften und Unternehmen mit Tarifbindung ist das relevant, weil sich Wettbewerbsbedingungen verschieben können. Gleichzeitig zeigt die Kritik im Beitrag, dass Schwellenwerte und Ausnahmen bestimmen, wie stark viele Bereiche tatsächlich profitieren – und dass deshalb die weitere Umsetzung und ein nationaler Aktionsplan entscheidend bleiben.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Tritt das Gesetz automatisch für alle öffentlichen Aufträge in Kraft?
Nein. Laut Beitrag gilt es bis zu einer Schwelle von 50.000 Euro und lässt zudem bestimmte Bereiche aus.
Welche Aufträge sind besonders umstritten?
Kritisiert werden insbesondere Verteidigungsausgaben sowie Lieferleistungen, die ausgenommen bleiben.
Wie hängen Bundestag, Bundesrat und Umsetzung zusammen?
Der Beitrag nennt: Nach dem Bundestagsbeschluss fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats, bevor das Gesetz endgültig feststeht.
Warum fordert der DGB zusätzlich einen Aktionsplan?
Weil das Gesetz laut DGB nur ein Signal sei. Für eine dauerhafte Stärkung der Tarifbindung brauche es konkrete Maßnahmen und einen klaren Zeitplan. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.