Bundestariftreuegesetz 2025: Neue Nachweispflicht ab 50.000 Euro – Kritik, Regeln & Auswirkungen für Unternehmen

Berlin, 31.10.2025. Der Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER kritisiert den Entwurf des Bundestariftreuegesetzes scharf. Marie-Christine Ostermann warnt: „Die Verknüpfung öffentlicher Auftragsvergabe an Tarifbindung ist ein frontaler Angriff auf die unternehmerische Freiheit.“ Das Gesetz führe zu mehr Bürokratie und könne dazu führen, dass Ausschreibungen mangels Beteiligung scheitern.
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Inhaltsübersicht

– Das geplante Tariftreuegesetz erhöht die Bürokratie für Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen.
– Es gefährdet Investitionsprojekte durch möglichen Rückzug von Bietern und höhere Kosten.
– Die Regelung betrifft Aufträge ab 50.000 Euro und erfordert Tarifnachweise für alle Beteiligten.

Kernaussagen zum geplanten Bundestariftreuegesetz

Der Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER positioniert sich deutlich gegen den Entwurf des geplanten Bundestariftreuegesetzes, der am Montag im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags angehört wird. Die Kritik fokussiert sich auf bürokratische Mehrbelastungen und potenzielle Gefährdungen von Investitionsvorhaben.

Berlin, 31.10.2025. Der Entwurf des geplanten Bundestariftreuegesetzes ist Montag zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag. Vorgesehen ist, dass Unternehmen künftig bei öffentlichen Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gegenüber einer neu zu schaffenden Prüfinstanz tarifvertragliche Arbeitsbedingungen nachweisen müssen – auch Nachunternehmer.*

Marie-Christine Ostermann: „Ausschreibungen drohen mangels Beteiligung sogar zu scheitern.“

„Die Verknüpfung öffentlicher Auftragsvergabe an Tarifbindung ist ein frontaler Angriff auf die unternehmerische Freiheit und Tarifautonomie und eine Gefahr für die Bewerkstelligung von staatlichen Investitionsprojekten in unserem Land.

Der Staat maßt sich hiermit an, mitten in der Wirtschaftskrise, in der viele Unternehmen durch reichlich äußere Faktoren bereits in ihrer Existenz gefährdet sind, nun auch noch die Tarifbindung gesetzlich erzwingen zu wollen. Dieses Gesetz droht zum Lehrstück ideologischer Verblendung mit unübersehbaren Folgekosten zu werden. Statt jetzt die Wettbewerbsfähigkeit vieler kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, schließt die Bundesregierung sie auf Druck der SPD bei der öffentlichen Auftragsvergabe entweder systematisch aus oder bürdet ihnen mit der Nachweispflicht nur noch mehr Bürokratie auf. Der Entwurf widerspricht diametral dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Bürokratie massiv abzubauen. Stattdessen wachsen hiermit die staatlich verursachte Verwaltungslasten sogar noch an.

Zur Überprüfung der Einhaltung des geplanten Tariftreuegesetzes will Arbeitsministerin Bärbel Bas als neue Prüfinstanz die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einschalten. Diese soll unter Einsatz von neuem Personal unter Aufsicht weiterer teurer Führungspersonen überprüfen und zertifizieren, ob sich die bei Ausschreibungen des Bundes um Aufträge bewerbenden Firmen an die Tarifverträge halten. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand auf Bundesebene wird etliche Millionen an Steuergeldern zusätzlich verschlingen.

Dieses Gesetz gefährdet zudem das Ziel, die Infrastruktur unseres Landes auf allen Ebenen zu modernisieren. Denn auch bei den Unternehmen führt das Gesetz zu bürokratischem Mehraufwand, Zudem ignoriert es die Realität vieler Branchen, wie etwa der IT-Branche, in denen es gar keine Tarifverträge gibt. Viele Unternehmen könnte diese zusätzliche Regulierung davon abhalten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Den Anbieterkreis durch dieses Gesetz künstlich klein zu ziehen, schwächt den Wettbewerb und birgt die Gefahr, dass Ausschreibungen mangels genügender Beteiligung schlimmstenfalls sogar zurückgenommen werden müssen und dann zeitnah gar nicht realisiert würden. Aufträge des Bundes drohen zudem deutlich teurer ausgeführt zu werden, wenn günstigere Wettbewerber wegen der zusätzlich dann erforderlichen Zertifizierung durch die Knappschaft lieber verzichten und andere Auftraggeber vorziehen.

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage sollte die Koalition dieses Gesetz schleunigst von ihrer Agenda streichen. Es führt zu zusätzlichen Belastungen, Mehrausgaben und ist eine Gefahr für die effiziente Umsetzung von Bundesprojekte in unserem Land. Mit diesem Gesetz werden auf Kosten aller nur die Wünsche der schrumpfenden Gewerkschaften erfüllt, nicht aber die Erwartungen an eine schnelle Sanierung der maroden Infrastruktur.“

DIE FAMILIENUNTERNEHMER folgen als die politische Interessenvertretung für mehr als 180.000 Familienunternehmen den Werten Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung. Die Familienunternehmer in Deutschland beschäftigen in allen Branchen rund 8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften jährlich einen Umsatz in Höhe von 1.700 Milliarden Euro.

Gesetzesstand und Zeitplan

Das geplante Bundestariftreuegesetz durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren. Die wichtigsten Stationen zeigen einen straffen Zeitplan auf.

Am 6. August 2025 brachte die Bundesregierung den Entwurf in das Kabinett ein (Stand: August 2025). Knapp zwei Monate später folgte die erste Lesung im Bundestag am 10. Oktober 2025 (Stand: Oktober 2025). Als nächster Schritt steht die fachliche Prüfung im zuständigen Fachausschuss an: Am 31. Oktober 2025 findet die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt (Stand: 31.10.2025)*.

Zeitliche Chronologie: alt → neu

Jahr/Datum Veranstaltung Kurzbeschreibung Quelle/Stand
06.08.2025 Kabinettseinbringung Regierungsentwurf wird beschlossen Bundestag (Stand: August 2025)*
10.10.2025 Erste Lesung im Bundestag Parlamentarische Debatte beginnt Bundestag (Stand: Oktober 2025)*
31.10.2025 Anhörung im Fachausschuss Sachverständigenbefragung im Ausschuss für Arbeit und Soziales PM (Stand: 31.10.2025)*

Parallel zu den parlamentarischen Beratungen steht bereits fest, wo die Kontrollinstanz angesiedelt werden soll: Die Prüfstelle Bundestariftreue wird bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet (Stand: April 2025). Diese Behörde soll künftig die Einhaltung der tarifvertraglichen Verpflichtungen überwachen, die für Unternehmen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro bei Bundesaufträgen gelten sollen.

Was der Entwurf konkret regelt

Der Gesetzesentwurf zum Bundestariftreuegesetz sieht mehrere zentrale Regelungsbereiche vor, die Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen betreffen. Fachanalysen zeigen ein differenziertes Bild der geplanten Maßnahmen und ihrer Auswirkungen.

Kernregeln im Entwurf

Laut verschiedenen Rechtskommentaren und Fachpublikationen umfasst der Entwurf mehrere zentrale Elemente. Eine Präqualifizierungsoption soll Unternehmen entlasten: Bereits zertifizierte Betriebe müssen keine standardmäßigen Nachweise mehr erbringen, unterliegen aber weiterhin stichprobenartigen Kontrollen*. Die Bundesregierung betont, dass sich die Nachweispflichten "auf das notwendige Maß" beschränken und das Tariftreueversprechen "einfach und unbürokratisch abgegeben werden" könne*.

Im Bereich der Nachunternehmer enthält der Entwurf eine wichtige Einschränkung: Auftragnehmer müssen Nachweise erbringen*. Der Sanktionsrahmen sieht gestaffelte Vertragsstrafen vor – bei einzelnen Verstößen bis zu 1 Prozent des Auftragswerts, bei mehreren Verstößen bis zu 10 % des Auftragswertes*.

Wesentliche Regelungsinhalte (Recherchebasis)

  • Vertragsstrafen bis zu 10 % des Auftragswertes bei mehrfachen Verstößen*
  • Fristlose Kündigung für den Auftraggeber*
  • Eintrag ins Wettbewerbsregister und Ausschluss von bis zu drei Jahren*
  • Nachunternehmerhaftung trotz entfallender Dokumentationspflicht*
  • Vorabzertifizierung zur Entlastung von standardmäßigen Nachweispflichten*

Die vorgesehene Prüfinstanz bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See soll mit neuem Personal ausgestattet werden und unter Aufsicht weiterer Führungspersonen die Einhaltung der Tarifverträge überwachen. Kritiker bemängeln, dass dieser zusätzliche Erfüllungsaufwand auf Bundesebene etliche Millionen an Steuergeldern verschlingen werde.

Kontroverse um Tariftreue: Bürokratie versus faire Wettbewerbsbedingungen

Die Debatte um das geplante Bundestariftreuegesetz zeigt tiefe Gräben zwischen Wirtschaftsvertretern und der Bundesregierung. Während Kritiker massive Bürokratiebelastungen und Wettbewerbsverzerrungen befürchten, sieht die Regierung in dem Vorhaben ein Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen.

Kritik von Wirtschaft & Kammern

Die Industrie- und Handelskammer Lippe-Detmold warnt vor erheblichen Hürden für Unternehmen. Laut ihrer Einschätzung erschweren umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen, besonders für kleine und mittlere Betriebe*. Diese Position teilen zahlreiche Wirtschaftsverbände, die auf praktische Probleme bei der Umsetzung hinweisen.

Bereits existierende Regelungen zeigen die Komplexität des Themas: Seit 2015 bestehen auf Landesebene (außer Bayern und Sachsen) Tariftreueregelungen*.

Offizielle Gegenposition der Regierung

Der Bundesregierung zufolge lassen sich die befürchteten Bürokratiehürden vermeiden. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage betont sie, das Tariftreueversprechen könne einfach und unbürokratisch abgegeben werden. Zusätzlich sei eine Vorabzertifizierung vorgesehen, die Unternehmen entlasten solle.

Diese Einschätzung steht im klaren Widerspruch zu den Warnungen aus der Wirtschaft. Während die Regierung auf vereinfachte Verfahren verweist, befürchten Unternehmen genau das Gegenteil: zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der insbesondere kleinere Betriebe von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnte. Die unterschiedlichen Positionen zeigen, wie schwierig der Ausgleich zwischen fairen Arbeitsbedingungen und praktischer Umsetzbarkeit im Vergaberecht ist.

Unternehmen und öffentliche Projekte im Fadenkreuz

Das geplante Bundestariftreuegesetz könnte für viele Betriebe zu erheblichen Hürden bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen führen. Die vorgesehenen Sanktionen reichen laut arbeitsrechtlichem Fachblog Kliemt.blog von Vertragsstrafen bis zu 10 % des Auftragswertes über fristlose Kündigungen bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre (Stand: April 2025)*. Besonders kritisch: Die Haftung erstreckt sich auch auf Nachunternehmer, was die Risikoplanung zusätzlich erschwert.

Der Verwaltungsaufwand wird durch umfangreiche Nachweispflichten steigen. Zwar bietet die Präqualifizierung als Entlastungsmechanismus gewisse Erleichterungen – präqualifizierte Unternehmen können ihre Nachweispflichten reduzieren. Doch selbst dann bleiben Stichprobenkontrollen möglich, wie das Portal Cosinex im August 2025 analysierte. Dieser bürokratische Mehraufwand könnte insbesondere kleinere Betriebe davon abhalten, sich überhaupt an Ausschreibungen zu beteiligen.

In Branchen ohne flächendeckende Tarifverträge wie der IT-Branche entstehen zusätzliche Probleme. Unternehmen stehen hier vor der Herausforderung, Nachweise zu erbringen, die in ihrer Branche kaum existieren. Diese regulatorische Lücke könnte dazu führen, dass ganze Wirtschaftszweige von öffentlichen Aufträgen de facto ausgeschlossen werden.

Die finanziellen Risiken sind konkret bezifferbar: Der Vertragsstrafenrahmen sieht laut CMS HS Blog bis zu 1 % je Verstoß vor, bei mehreren Verstößen sogar bis zu 10 % der Auftragssumme (Stand: Oktober 2025)*. Für Unternehmen, die mit knappen Margen kalkulieren, stellen diese Sanktionen eine existenzielle Bedrohung dar.

Die Kombination aus bürokratischem Aufwand, Sanktionsrisiken und branchenspezifischen Hürden könnte den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen spürbar verändern. Wenn günstigere Anbieter aufgrund der regulatorischen Hürden auf eine Beteiligung verzichten, drohen nicht nur höhere Auftragskosten für die öffentliche Hand, sondern im Extremfall sogar gescheiterte Ausschreibungen mangels ausreichender Beteiligung.

Wie geht es weiter mit dem Tariftreuegesetz?

Nach der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 31. Oktober 2025 stehen die nächsten parlamentarischen Schritte an. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das reguläre Verfahren – mit konkreten Terminen und offenen Fragen, die Unternehmen im Blick behalten sollten.

Der Zeitplan sieht vor: Die Bundesregierung plant die Kabinetts-Einbringung für den 6. August 2025 (Stand: August 2025). Anschließend folgt die erste Lesung im Bundestag am 10. Oktober 2025 (Stand: Oktober 2025). Diese Daten markieren die nächsten entscheidenden Stationen im Gesetzgebungsprozess.

Offene Punkte mit praktischer Relevanz

Mehrere Aspekte des Gesetzesvorhabens bedürfen weiterer Klärung. Die geplante Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand: April 2025)* wirft Fragen nach der konkreten Ausgestaltung der Kontrollmechanismen auf. Unklar bleibt bisher der genaue Umfang der geplanten Stichprobenprüfungen.

Weitere Beobachtungspunkte betreffen die praktische Umsetzung:

  • Wie gestaltet sich die Vorabzertifizierung für Unternehmen konkret?
  • Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Teilnahme kleinerer Unternehmen an Ausschreibungen?
  • Wie werden Branchen ohne Flächentarifverträge behandelt?

Diese Fragen gewinnen an Bedeutung, da Kritiker wie Marie-Christine Ostermann von DIE FAMILIENUNTERNEHMER warnen: „Ausschreibungen drohen mangels Beteiligung sogar zu scheitern.“ Die anstehenden parlamentarischen Beratungen werden zeigen, ob und wie diese Bedenken im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden.

Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER.

Weiterführende Quellen:

8 Antworten

  1. Ich frage mich wirklich, ob wir hier nicht in eine Falle tappen mit dieser Überregulierung. Wie können wir sicherstellen dass es nicht zu teuer wird für uns Steuerzahler?

  2. Es gibt sicherlich einige gute Punkte in dem Gesetz, aber die Umsetzung ist entscheidend! Man sollte überlegen wie es für alle Beteiligten machbar bleibt.

    1. Ja genau! Vielleicht sollten wir mehr darüber diskutieren, wie man eine Balance zwischen Fairness und praktikabler Umsetzung finden kann.

  3. Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz eher schädlich als hilfreich ist. Die ganzen Anforderungen können viele Firmen vom Bieten abhalten und das kann ja nicht im Interesse der Allgemeinheit sein.

  4. Ich bin auch skeptisch gegenüber diesem Gesetz. Es könnte tatsächlich dazu führen, dass weniger Firmen an Ausschreibungen teilnehmen. Gibt es Alternativen, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern ohne so viel Bürokratie?

    1. Gute Frage! Vielleicht könnte man auf freiwillige Zertifizierungen setzen statt gesetzlicher Vorgaben? Das würde die Bürokratie verringern und trotzdem für faire Bedingungen sorgen.

  5. Ich finde das geplante Bundestariftreuegesetz sehr problematisch. Es bringt viel mehr Bürokratie mit sich, was vor allem kleinen Unternehmen schadet. Wie kann man sicherstellen, dass solche Gesetze nicht den Wettbewerb verzerren?

    1. Das stimmt! Die Idee ist ja gut, aber die Umsetzung könnte viel zu kompliziert sein. Was passiert mit den kleinen Firmen, die keine Ressourcen haben, um all diese Nachweise zu erbringen?

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