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Bundestag sichert Rentenniveau und führt Aktienrente ein

Deutscher Bundestag - Aktienrente und stabiles Rentenniveau bis 2039
Die Bundesregierung plant umfassende Reformen zur Stabilisierung des Rentensystems bis 2039. Ein Gesetzentwurf sieht vor, das Niveau der gesetzlichen Rente bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns zu halten und eine Aktienrente einzuführen. Ziel ist es, die finanzielle Basis der Rentenversicherung zu erweitern und zukunftssicher zu gestalten. Eine neue Stiftung namens „Generationenkapital“ soll dabei helfen, durch Kapitalerträge die Finanzierung langfristig abzusichern und den Beitragssatz stabil zu halten.
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Bremen (VBR). Die Bundesregierung plant das Rentenniveau zu stabilisieren und eine Aktienrente einzuführen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und Einführung einer sogenannten „Aktienrente“ vorgelegt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die gesetzliche Rente bis 2039 nicht unter 48 Prozent des Durchschnittslohns fällt. Diese wesentlichen Maßnahmen sind im Entwurf für ein Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz vorgesehen.

Mit der derzeit gültigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau aufgrund demografischer Veränderungen nach 2025 schrittweise sinken. Damit verbunden wäre ein niedrigeres Alterseinkommen sowohl für die heutigen als auch für künftige Rentnergenerationen. Der demografische Wandel stellt eine besondere Herausforderung dar: Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre treten in den kommenden Jahren verstärkt ins Rentenalter ein, was zusätzliche Belastungen für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich bringt.

„Ziel ist es daher, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar zu halten“, betont die Regierung in ihrem Entwurf weiter.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2039 garantiert wird. Um dies zu gewährleisten, erfolgt eine Herangehensweise in mehreren Schritten: Zunächst werden die Regelungen bis einschließlich Juli 2039 angewendet; deren Effektivität soll dann spätestens Mitte des Jahres 2040 neu bewertet werden. Bis dahin soll auch ein Bericht darüber erstellt werden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

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Zur finanziellen Unterstützung dieses Vorhabens plant die Bundesregierung zudem den Aufbau einer Stiftung namens „Generationenkapital“. Dieser Schritt markiert einen Übergang hin zu einer teilweisen Kapitaldeckung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Ansatz zielt darauf ab, durch Erträge aus Investitionen zusätzliches Geld für das System zu generieren und so dessen Finanzierungsbasis breiter aufzustellen.

Inwiefern betrifft diese Reform Vereine und Verbände? Viele Non-Profit-Organisationen beschäftigen ehrenamtlich tätige Senioren oder planen bereits heute Angebote für ältere Menschen zur Gesellschaftsintegration nach ihrer Berufslaufbahn – bedingt durch wirtschaftliche Einflüsse wie gesicherte Alterseinkommen (laut Studien entscheiden sich viele Ältere vermehrt dafür). Hierbei steht soziale Kontaktaufnahme sowie Weiterbildungsmöglichkeiten beispielsweise über Seniorenfreizeiten etc., welche diversesten Mehrwert liefern könnten..

Warum eine Aktienrente?

Eine Frage könnte sein: Warum initiiert nun dieselbige Regierung sogar Vertrauenserhöhung anhand Wertpapieranlagen ausgerechnet hierbei plötzlich strategisch auszubauen begonnen haben? Grundgedanke basiert übrigens ebenfalls daraufhinaus spezifischen Nachrichtenlage bewusst gemacht potentiell vorhandenes Defizit betreffend weiteres strukturell identifiziert…

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Deutscher Bundestag – Aktienrente und stabiles Rentenniveau bis 2039

Meldung einfach erklärt

Die Bundesregierung hat einen Plan zur Stabilisierung der Rente vorgestellt. Hier sind die wichtigsten Punkte in leichter Sprache.

1. Was soll mit der gesetzlichen Rente passieren?
– Die gesetzliche Rente soll bis zum Jahr 2039 mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns betragen.
– Es wird auch eine neue Form der Rentenfinanzierung durch Aktien, genannt „Aktienrente“, eingeführt.

2. Warum ist diese Veränderung nötig?
– Ohne Änderung würde das Rentenniveau ab 2025 wegen der älter werdenden Bevölkerung stark sinken.
– Besonders viele Menschen aus den geburtenstarken Jahren der 1960er gehen bald in Rente, was eine Herausforderung für die Finanzierung darstellt.

3. Welches Ziel verfolgt die Regierung damit?
– Das Ziel ist es, dass die gesetzliche Rente langfristig stabil und finanzierbar bleibt.
– Dadurch sollen heutige und zukünftige Generationen Vertrauen in die Rentenversicherung haben.

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4. Wie genau wird das umgesetzt?
– Das Niveau von 48 Prozent wird als Gesetz festgeschrieben.
– Diese Regel gilt erst einmal bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2039 und wirkt dann noch ein weiteres Jahr bis Mitte des Jahres 2040.
– Im Jahr 2035 prüft die Regierung erneut, ob weitere Maßnahmen nötig sind, um dieses Niveau beizubehalten.

5. Was ist das „Generationenkapital“?
– Die Regierung plant eine Stiftung namens „Generationenkapital“ einzurichten.
– Dieses Geld soll aus kapitalgedeckten Erträgen kommen (also Gewinne z.B.: durch Investitionen oder Aktien).
– Ziel ist es, diese Erträge zusätzlich zu den Beiträgen und staatlichen Leistungen für die Finanzierung der gesetzlichen Renterversicherung zu nutzen.

6. Welche Vorteile bringt das Generationenkapital:
– Langfristig mehr Geldquellen für die gesetzliche Rentenversicherung,
– Beitrag zur Stabilisierung des Beitragssatzes ab Mitte der 2030er Jahre,
– Unabhängigkeit von alleinigen Beitragszahlungen und Bundesleistungen.

Was will man insgesamt erreichen?
– Das Vertrauen in die gesetzliche Altersvorsorge stärken
– Eine stabile Zukunft auch für kommende Generationen absichern

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