Bundestag befasst sich mit Entgeltfortzahlung bei kranken Kindern

Der Bundestag berät über eine Neuregelung der Entgeltfortzahlung bei kranken Kindern. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung von Eltern zu verbessern, indem die Freistellung von der Arbeit künftig direkt im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert wird. Der Gesetzentwurf sieht eine zweistufige Absicherung vor: Zunächst eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach ein entfristetes Krankengeld. Damit soll der bisherige Systembruch zwischen Arbeits- und Sozialrecht behoben werden.

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Die Entgeltfortzahlung bei kranken Kindern ist Thema im Deutschen Bundestag. Am 24.04.2026 stand die Frage im Mittelpunkt, wie Eltern bei der Betreuung erkrankter Kinder rechtlich und finanziell besser abgesichert werden können.

Im Kern geht es um eine Lücke zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht. Der Gesetzentwurf zielt darauf, die bisher uneinheitliche Regelung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf neu zu ordnen und verlässlicher zu gestalten.

Freistellung soll im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert werden

Vorgesehen ist, die Regelung stärker im Entgeltfortzahlungsgesetz zu verankern. Mit einem neuen § 3b EntgFG soll ein eigener Anspruch auf Freistellung geschaffen werden, wenn ein Kind betreut oder beaufsichtigt werden muss, weil es erkrankt ist.

Damit würde die Abwesenheit vom Arbeitsplatz nicht mehr nur mittelbar über andere Vorschriften geregelt, sondern ausdrücklich gesetzlich gefasst. Für Beschäftigte und Arbeitgeber würde so klarer, unter welchen Voraussetzungen eine Freistellung möglich ist und wie daran die finanzielle Absicherung anschließt.

Zweistufige Absicherung aus Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Der Entwurf sieht zunächst eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vor. Geplant sind bis zu eine Woche in einem Fall und bis zu sechs Wochen in besonders gelagerten Konstellationen. Nach einer Unterbrechung der Freistellung soll der Anspruch erneut entstehen können.

An diese erste Phase soll sich der sozialrechtliche Teil anschließen. Das Krankengeld nach § 45 SGB V soll greifen, soweit nicht aus demselben Grund bereits ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Zudem ist vorgesehen, den Anspruch auf Krankengeld zu entfristen. Die im Gesetzentwurf als Vergleich genannte bisherige Begrenzung auf 10 Tage beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden würde damit entfallen.

Systembruch zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht

Der Gesetzentwurf setzt an einem grundlegenden Problem an: Bei eigener Krankheit von Beschäftigten ist die Logik der Entgeltfortzahlung klar geregelt. Wenn dagegen ein Kind erkrankt, wechseln Eltern bislang in einen anderen rechtlichen Mechanismus. Zuständigkeiten, Leistungsarten und Anspruchsgrenzen greifen dann nicht nach einer einheitlichen Systematik.

Genau dieser Systembruch steht im Zentrum der Debatte. Wenn Freistellung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld nicht kohärent aufeinander abgestimmt sind, entstehen Unsicherheiten und mögliche finanzielle Nachteile. Der Vorstoß will diese Schnittstellen neu ordnen und die Unterstützung für Eltern rechtlich enger zusammenführen.

Bedeutung für Arbeitgeber und Erstattungssysteme

Die geplante Neuregelung hätte auch Folgen für betriebliche Abläufe und die Verteilung von Kosten. Die erste Phase der Absicherung wäre stärker an die Arbeitgeberseite gebunden. Ergänzend soll deshalb auch das Aufwendungsausgleichsgesetz angepasst werden, damit die Erstattungssystematik zur neuen Regelung passt.

Zwar werden die Kostenwirkungen im Entwurf nicht beziffert. Klar ist jedoch, dass die Frage, wer die erste Phase der Absicherung trägt, wie lange Leistungen laufen und wann der Übergang zum Krankengeld erfolgt, unmittelbare Auswirkungen auf die praktische Abwicklung hat.

Mit der Beratung im Bundestag geht es damit nicht nur um eine Einzelfrage. Verhandelt wird, ob die Unterstützung von Eltern bei der Erkrankung eines Kindes künftig als konsequenter Bestandteil des Entgeltfortzahlungsrechts ausgestaltet wird – und ob damit eine Lücke geschlossen werden kann, die für viele Familien im Alltag besonders relevant ist.

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Die Erkrankung eines Kindes betrifft viele Familien im Alltag, berührt aber zugleich zwei Rechtswelten: Arbeitsrecht und Sozialrecht. Der Beitrag zeigt, dass der Kern der Debatte ein Systembruch ist—weil Freistellung, finanzielle Absicherung und Übergänge bisher nicht nach einer durchgehenden Logik greifen.

Für Beschäftigte wird dadurch vor allem wichtiger, unter welchen Voraussetzungen Freistellung möglich ist und wie die finanzielle Absicherung daran anschließt. Für Arbeitgeber, betriebliche Abläufe und Erstattungssysteme hängt viel davon ab, wer die erste Phase trägt und wie der Übergang zum Krankengeld geregelt wird—deshalb spielt auch die Anpassung des Aufwendungsausgleichsgesetzes im Entwurf eine Rolle.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Was ist der Hauptgrund für die Gesetzesinitiative?
Der Entwurf will den Wechsel zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht bei erkrankten Kindern neu ordnen, weil die bisherige Systematik als uneinheitlich gilt.

Welche zwei Absicherungsphasen werden diskutiert?
Zuerst soll eine Entgeltfortzahlung über den Arbeitgeber erfolgen, danach soll Krankengeld nach § 45 SGB V anschließen.

Wird die bisherige Begrenzung beim Krankengeld verändert?
Ja, im Beitrag wird beschrieben, dass die vorgesehene Entfristung die bisherige Begrenzung (10 Tage bzw. 20 Tage bei Alleinerziehenden) entfallen lassen soll.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich als Elternteil unsicher bin?
Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

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