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Bundestag diskutiert neues Gesetz gegen Schrottimmobilien

Deutscher Bundestag - Anhörung zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz
Der Rechtsausschuss des Bundestages befasste sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit einem brisanten Thema: dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Während einige Experten das Vorhaben begrüßten und lobten, stieß es bei anderen auf scharfe Kritik. Der Gesetzentwurf soll Gemeinden ermöglichen, gerichtliche Verwaltung über Problemimmobilien zu übernehmen, um unlautere Bieterpraktiken zu unterbinden und den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Die Debatte verspricht weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der Zwangsversteigerungsverfahren in Deutschland.

realausferenzaktualisiert VCC


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Deutscher Bundestag – Anhörung zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

Meldung einfach erklärt

Hier ist eine einfache Zusammenfassung des Beitrags in leichter Sprache:

  • Was hat der Rechtsausschuss gemacht?
    Der Rechtsausschuss hat über ein neues Gesetz gesprochen. Dieses Gesetz soll helfen, betrügerische Auktionen von schlechten zu verhindern.

  • Wer war dabei und was wurde gesagt?
    Es waren verschiedene Experten eingeladen, die unterschiedliche Meinungen hatten.

  • Was soll das neue Gesetz bewirken?
    Gemeinden sollen bei Zwangsversteigerungen einer schlechten Immobilie einen Antrag stellen können, damit ein Gericht die Verwaltung übernimmt. Dies soll gegen Leute vorgehen, die hohe Gebote abgeben ohne diese tatsächlich bezahlen zu wollen um Mietzahlungen vorher abzuziehen bevor es erneut versteigert wird. Ein neuer Paragraf (94a) im bestehenden Gesetz (ZVG) wird dafür eingeführt.

  • Wer hat was gesagt?

    • Bianca Cristal vom Ministerium für Heimat lobte das neue Gesetz als geeignet und empfahl Ergänzungen.

    • Peter Depré vom Deutschen Anwaltverein kritisierte das Vorhaben umfassend; es passe nicht zum Ziel des Zwangsversteigerungsgesetzes.

    • Professorin Judith Froese forderte Verbesserungen zur Verhältnismäßigkeit und genaueren Bestimmung betroffener Personen.

    • Magnus Krusenotto vom Deutschen Institut für Urbanistik fand den Vorschlag weitgehend gut, hatte aber Bedenken zur zusätzlichen Anforderung eines „Gefahrensignals“.

    • Eva Maria Levold von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände unterstützte den Entwurf insgesamt, sah aber auch Schwierigkeiten mit dem Erfordernis einer Gefahrenbegründung an Problemimmobilien.

    • Elke Strauß vom Bund Deutscher Rechtspfleger lehnte den Entwurf ab; er verursache erheblichen bürokratischen Aufwand und biete wenig wirksame Hilfe gegen unlautere Bieter.

    • Notarin Friederike von Türckheim meinte, dass Zwangsverwaltung nur begrenzt präventiv sei und Schlupflöcher bestehen bleiben könnten.

    • Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland begrüßte ebenfalls die geplante Regelung und schlug langfristige Änderungen im Eigentumsrecht vor.

Fragen:

  1. Warum braucht man dieses neue Gesetz?
    Man will verhindern, dass Leute auf schlechte Immobilien bieten ohne sie wirklich kaufen zu wollen – weil sie daraus schnell Vorteile ziehen können wie Mieteinnahmen vor erneuter Versteigerung.

  2. Was bedeutet „gerichtliche Verwaltung“?
    Das ist eine Maßnahme wo ein Gericht bestimmt wie eine Immobilie verwaltet werden muss statt dem eigentlichen Käufer dies temporär ermöglicht oder auferlegt .

  3. Welche Probleme sieht denn dieser Deutsche Anwaltverein e.V.?
    Der Verein findet das passt nicht zum Zweck des vorhandenen Insolvenz/ZVG-Gesetzes(es sorgt grundlegend momentan für klare Regeln>ZVK), sind verfassungsmäßig skeptisch über Umsetzbarkeit einger Zweifel geäußert wurden <ausführlichst>..

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