Bundestag diskutiert neues Gesetz gegen Schrottimmobilien

Der Rechtsausschuss des Bundestages befasste sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit einem brisanten Thema: dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Während einige Experten das Vorhaben begrüßten und lobten, stieß es bei anderen auf scharfe Kritik. Der Gesetzentwurf soll Gemeinden ermöglichen, gerichtliche Verwaltung über Problemimmobilien zu übernehmen, um unlautere Bieterpraktiken zu unterbinden und den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Die Debatte verspricht weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der Zwangsversteigerungsverfahren in Deutschland.
Deutscher Bundestag - Anhörung zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

Bremen (VBR). Der Rechtsausschuss des Bundestages debattierte am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung über den Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, Kommunen die Möglichkeit zu geben, im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung sogenannter Problemimmobilien zu stellen. Durch die Einführung eines neuen Paragrafen 94a in das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) soll verhindert werden, dass Bieter überhöhte Angebote für Immobilien abgeben, ohne diese letztlich bezahlen zu können oder wollen.

Das Reaktionen der geladenen Expertinnen und Experten waren dabei geteilt. Während einige Akteure wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände den Entwurf ausdrücklich unterstützten, sprachen sich andere wie der Deutsche Anwaltverein e.V. gegen die Neubeschlussfassung aus.

Zu den Befürwortern zählt Bianca Cristal vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie bezeichnete das Gesetz als eine „gut geeignete Lösung“, um missbräuchliches Verhalten bei Zwangsversteigerungen einzudämmen und plädierte zudem für eine Länderöffnungsklausel.

Demgegenüber kritisierte Peter Depré vom Deutschen Anwaltverein umfassend: Die Regelung sei ein „Fremdkörper“ im aktuellen Rechtssystem und könnte verfassungsrechtlich problematisch sein. Ähnlich skeptisch äußerte sich Professorin Judith Froese von der Universität Konstanz mit Forderungen nach Nachbesserungen hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und dem effektiven Rechtsschutz.

Ein positives Echo kam indes auch vom Deutschen Institut für Urbanistik durch Magnus Krusenotto. Aus städtebaulicher Sicht gebe es wenig Kritikpunkte; allerdings solle das Zusatzerfordernis einer “Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung“ kritisch hinterfragt werden.

Die Praxisnähe bestätigte Eva Maria Levold vom Deutschen Städtetag ebenfalls positiv: Das neue Instrument wäre unkompliziert nutzbar zur Eindämmung missbräuchlicher Praktiken bei Immobilieneigentumserwerb durch zweifelhafte Ersteher in Auktionen.

Schroffe Kritik hingegen wurde durch Elke Strauß seitens des Bundes Deutscher Rechtspfleger geübt: Die Umsetzung würde erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedingen sowie weitreichende Konsequenzen haben—von gestörten Kreditgeschäften bis hin zur Reduzierung privater Eigentümerrechte.

Gleichwohl lässt sich erkennen: Im Zuge allgemachter Revision erwarten diverse Interessensgruppen sowohl Verbesserungsvorschläge speziell präventiv ansetzender Maßnahmen ähnlich denen freihändiger Verkäufe (notarielle Überwachung bzw Geldwäscheprävention laut Friederike von Türckheim).

Nichtsdestotrotz stellte Karin Welge aus Gelsenkirchen klar heraus–der gesetzliche Vorstoß sehe ‚wichtige Schritte‘ richtungsweisend vor! Neben allgemeinen Verbesserungsmöglichkeiten sprach sie dafür lobenswert erhebliches Potenzial ausgemeindeter Rechtekaufgelegenheiten während Notfallfälle/BS zwangerhöhtherstellerklärungstreihenwärts existiert!

Im Schlussbild zeigt Diskussion mit unterschiedlich breitflächigen Positionierungen Signale weiterführenden Gesprächen/-Feinarbeitenschritteweg Modellformgestaltung frischer Insolvenzhandhabungsdekrete zugleich beseitigend Missbrauchsfälligkeiten innerhäusl.-historischer tuku-Zwanganzeichnungen-evtl kommENDERDynamiscIAER Interventionsstatuts mittenmärkl Zahltransparenzwertortezeigängigere Varianten decklingsnummerXX realausferenzaktualisiert VCC


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Deutscher Bundestag – Anhörung zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

Meldung einfach erklärt

Hier ist eine einfache Zusammenfassung des Beitrags in leichter Sprache:

  • Was hat der Rechtsausschuss gemacht?
    Der Rechtsausschuss hat über ein neues Gesetz gesprochen. Dieses Gesetz soll helfen, betrügerische Auktionen von schlechten Immobilien zu verhindern.

  • Wer war dabei und was wurde gesagt?
    Es waren verschiedene Experten eingeladen, die unterschiedliche Meinungen hatten.

    • Haus & Grund Deutschland und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände fanden das neue Gesetz gut.
    • Der Deutsche Anwaltverein e.V. und der Bund Deutscher Rechtspfleger waren dagegen.
  • Was soll das neue Gesetz bewirken?
    Gemeinden sollen bei Zwangsversteigerungen einer schlechten Immobilie einen Antrag stellen können, damit ein Gericht die Verwaltung übernimmt. Dies soll gegen Leute vorgehen, die hohe Gebote abgeben ohne diese tatsächlich bezahlen zu wollen um Mietzahlungen vorher abzuziehen bevor es erneut versteigert wird. Ein neuer Paragraf (94a) im bestehenden Gesetz (ZVG) wird dafür eingeführt.

  • Wer hat was gesagt?

    • Bianca Cristal vom Ministerium für Heimat lobte das neue Gesetz als geeignet und empfahl Ergänzungen.

    • Peter Depré vom Deutschen Anwaltverein kritisierte das Vorhaben umfassend; es passe nicht zum Ziel des Zwangsversteigerungsgesetzes.

    • Professorin Judith Froese forderte Verbesserungen zur Verhältnismäßigkeit und genaueren Bestimmung betroffener Personen.

    • Magnus Krusenotto vom Deutschen Institut für Urbanistik fand den Vorschlag weitgehend gut, hatte aber Bedenken zur zusätzlichen Anforderung eines „Gefahrensignals“.

    • Eva Maria Levold von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände unterstützte den Entwurf insgesamt, sah aber auch Schwierigkeiten mit dem Erfordernis einer Gefahrenbegründung an Problemimmobilien.

    • Elke Strauß vom Bund Deutscher Rechtspfleger lehnte den Entwurf ab; er verursache erheblichen bürokratischen Aufwand und biete wenig wirksame Hilfe gegen unlautere Bieter.

    • Notarin Friederike von Türckheim meinte, dass Zwangsverwaltung nur begrenzt präventiv sei und Schlupflöcher bestehen bleiben könnten.

    • Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland begrüßte ebenfalls die geplante Regelung und schlug langfristige Änderungen im Eigentumsrecht vor.

Fragen:

  1. Warum braucht man dieses neue Gesetz?
    Man will verhindern, dass Leute auf schlechte Immobilien bieten ohne sie wirklich kaufen zu wollen – weil sie daraus schnell Vorteile ziehen können wie Mieteinnahmen vor erneuter Versteigerung.

  2. Was bedeutet „gerichtliche Verwaltung“?
    Das ist eine Maßnahme wo ein Gericht bestimmt wie eine Immobilie verwaltet werden muss statt dem eigentlichen Käufer dies temporär ermöglicht oder auferlegt .

  3. Welche Probleme sieht denn dieser Deutsche Anwaltverein e.V.?
    Der Verein findet das passt nicht zum Zweck des vorhandenen Insolvenz/ZVG-Gesetzes(es sorgt grundlegend momentan für klare Regeln>ZVK), sind verfassungsmäßig skeptisch über Umsetzbarkeit einger Zweifel geäußert wurden <ausführlichst>..

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