– Bundesrat stimmt am 27. März über Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz ab.
– Ab 1. Juli könnten Wölfe und Welpen pauschal legal getötet werden.
– Deutscher Tierschutzbund kritisiert Gesetz als tierschutzwidrig und populistisch.
Bundesrat vor finaler Wolfs-Abstimmung: Tierschutzbund warnt vor „schwarzem Tag“ für den Artenschutz
Am 27.03.2026 stimmt der Bundesrat final über die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ab. Für den Deutschen Tierschutzbund ist das weit mehr als eine juristische Detailfrage: Der Verband spricht von einem massiven Einschnitt für Tier- und Artenschutz und fordert die Länder auf, den Entwurf zumindest in besonders kritischen Punkten noch abzumildern.
In seiner Pressemitteilung vom 26.03.2026 nennt der Verband die bevorstehende Entscheidung einen „schwarzen Tag für den Tier- und Artenschutz“. Präsident Thomas Schröder formuliert die Kritik scharf: „Dieses Gesetz liest sich wie ein Freibrief für Jäger, die es kaum abwarten können, ihre ersten Wölfe zu schießen – egal, ob Welpen, Elterntiere oder Rudelführer. Nachdem der Deutsche Jagdverband im Grunde die Feder diktiert hat, verwundert das nicht. Dass fundierte Einwände und Sorgen aus der Wissenschaft und dem Tier- und Naturschutz sowie geltendes europäisches Recht ignoriert wurden, bleibt beispiellos und schockierend“.
Mit der Abstimmung im Bundesrat erreicht ein seit Monaten umkämpftes Vorhaben seinen entscheidenden politischen Punkt. Sollte das Gesetz passieren, verlagert sich der Konflikt rasch in die Länder: Dort müsste die Aufnahme des Wolfs in die jeweiligen Landesjagdgesetze umgesetzt werden. Nach Darstellung des Tierschutzbundes haben viele Länder dafür bereits Vorkehrungen getroffen. Ab 1. Juli könnten dann laut neuem Gesetz erstmals seit über hundert Jahren pauschal und ohne Anlass Wölfe, darunter auch Wolfswelpen, legal getötet werden.
Was das neue Jagdrecht konkret ändern würde
Der Kern der Kritik richtet sich gegen die praktischen Folgen der Gesetzesänderung. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes wäre vor allem problematisch, dass die Jagd auf Wölfe zwischen Juli und Oktober möglich werden soll. Gerade in dieser Zeit, so der Verband, werden Wolfswelpen teilweise noch von der Mutter gesäugt und vom Rudel mit Nahrung versorgt.
Entscheidend ist dabei ein juristischer Begriff, der außerhalb von Fachdebatten selten geläufig ist: der sogenannte Erhaltungszustand einer Population. Gemeint ist vereinfacht die Frage, ob der Zustand einer Tierart aus Sicht des Naturschutzrechts als stabil und ausreichend gesichert gilt. Wird der Erhaltungszustand der Wolfspopulation als „günstig“ eingestuft, sollen laut Pressemitteilung pauschale und anlasslose Abschüsse erlaubt sein, ausdrücklich auch von Welpen. Der Tierschutzbund bezeichnet das als „höchst unethisch“.
Hinzu kommt aus Sicht des Verbands ein weiteres Risiko: Werden führende adulte Tiere getötet, könne die Sozialstruktur eines Rudels zerstört werden. Jungtiere, die noch von den Elterntieren abhängen, könnten dann verhungern. Dass das Gesetz nach Darstellung des Verbands keinen Verweis auf den Elterntierschutz enthält, gehört für die Organisation zu den zentralen Schwachstellen des Entwurfs.
Auch dort, wo der Erhaltungszustand des Wolfs laut Gesetz ausdrücklich als „ungünstig“ gilt, sieht der Verband weitreichende Eingriffsmöglichkeiten. Nach einem Riss eines Weidetiers dürfe dann sechs Wochen lang in einem Radius von 20 Kilometern – nach Angaben der Pressemitteilung auf einer Fläche von über 1.000 Quadratkilometern – jeder Wolf „zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden“ geschossen werden. Welche Regeln am Ende konkret greifen, hängt nach einem Bundesratsbeschluss jedoch nicht nur vom Bundesgesetz ab, sondern auch davon, wie die Länder diese Vorgaben in ihren Landesjagdgesetzen ausgestalten. Diese Landesgesetze regeln die praktische Umsetzung vor Ort.
Der politische und rechtliche Hintergrund
Die nun anstehende Bundesratsentscheidung ist das Ergebnis einer politischen und rechtlichen Entwicklung, die bereits im Vorjahr begonnen hat. Am 07.03.2025 wurde der Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Damit veränderten sich laut Angaben des Deutschen Bundestags die EU-rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz.
Am 23.02.2026 beriet der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart, ebenfalls dokumentiert durch den Deutschen Bundestag. Im März 2026 nahm der Bundestag den Entwurf an. Nach den veröffentlichten Parlamentsangaben stimmten CDU/CSU, AfD und SPD dafür, Grüne und Linke dagegen.
Damit wird verständlich, warum die Kritik des Deutschen Tierschutzbundes zwei Ebenen hat. Einerseits wirft der Verband der Politik vor, Wissenschaft, Tierschutz und europäisches Recht zu missachten. Andererseits zeigt der dokumentierte Verlauf, dass sich der rechtliche Rahmen durch die Herabstufung des Schutzstatus bereits verändert hat. Diese Spannung prägt die Debatte: Die politische Auseinandersetzung dreht sich nicht nur um den Wolf selbst, sondern auch um die Frage, wie weit der neue Spielraum rechtlich und praktisch reichen soll.
Am 27.03.2026 soll nun der Bundesrat über die Gesetzesänderung abstimmen. Danach sind die Länder am Zug. Laut Informationen aus dem kommunalen Bereich in Nordrhein-Westfalen entscheiden sie anschließend über die Umsetzung in ihre Landesjagdgesetze.
Zwischen Weidetierschutz, Jagdinteressen und Herdenschutz
Besonders scharf verläuft der Streit bei der Frage, wie Weidetierrisse am wirksamsten verhindert werden können. Der Deutsche Tierschutzbund weist die Vorstellung zurück, eine pauschale Bejagung sei dafür das geeignete Mittel. In der Pressemitteilung heißt es, eine solche Bejagung verhindere erwiesenermaßen nicht die Risse von Weidetieren. Der Verband fordert stattdessen, Herdenschutzmaßnahmen deutlich stärker zu fördern. Auf eine entsprechende Entschließung der Bundesregierung zum Herdenschutz verweist auch die Mitteilung.
Dem steht die Position des Deutschen Jagdverbands gegenüber, also einer Interessenvertretung der Jägerschaft. Der Verband begrüßte den Bundestagsbeschluss vom 05.03.2026 und forderte den Bundesrat zur Zustimmung auf. Nach seinen Angaben sieht ein Änderungsantrag zudem vor, die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Managementpläne aufzuheben. Das zeigt, dass es in der Debatte nicht nur um die grundsätzliche Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht geht, sondern auch um die Frage, wie schnell und mit welchen rechtlichen Hürden Maßnahmen anschließend umgesetzt werden können.
Damit stehen sich zwei sehr unterschiedliche Deutungen gegenüber. Während der Tierschutzbund die Gesetzesänderung als tierschutzwidrige Öffnung für pauschale Abschüsse bewertet und stärkeren Herdenschutz verlangt, sieht der Jagdverband in der Neuregelung einen notwendigen Schritt für das Wolfsmanagement. Für die öffentliche Debatte bedeutet das: Der Konflikt verläuft nicht schlicht zwischen Schutz und Nutzung, sondern auch zwischen verschiedenen Vorstellungen davon, wie Weidetierhaltung, Artenschutz und Eingriffe in Wildtierbestände politisch austariert werden sollen.
Was nach der Bundesratsentscheidung zu erwarten ist
Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung am 27.03.2026 ist bereits klar, dass die eigentliche Auseinandersetzung damit nicht endet. Sollte der Bundesrat zustimmen, beginnt die entscheidende Phase erst in den Ländern. Dort wird festgelegt, wie die neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten in den Landesjagdgesetzen konkret umgesetzt werden.
Genau an diesem Punkt dürfte sich zeigen, wie weit die Neuregelung tatsächlich reicht: ob Länder enge Vorgaben formulieren oder den Spielraum für Abschüsse weit auslegen. Für Bürgerinnen und Bürger, für Weidetierhalter, für den Naturschutz und für die Jagd ist das keine abstrakte Rechtsfrage, sondern eine mit unmittelbaren Folgen vor Ort.
Die Wolfsdebatte bleibt damit auch nach der Bundesratsentscheidung ein politisch aufgeladenes Thema. Sie berührt Grundfragen des Artenschutzes ebenso wie den Umgang mit Weidetierhaltung, ländlichen Interessen und symbolischer Politik. Der Beschluss in Berlin ist deshalb nur ein Etappenschritt – die nächste und möglicherweise entscheidende Konfliktlinie verläuft in den Ländern.
Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Der Schutzstatus des Wolfs wurde zum 7. März 2025 von ‘besonders geschützt’ auf ‘geschützt’ herabgestuft, was die EU-rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ergänzt.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-bundesjagdgesetz-1150486
- „Der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beriet am 23. Februar 2026 den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs als jagbare Tierart.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-bundesjagdgesetz-1150486
- „Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD an; Grüne und Linke stimmten dagegen.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-bundesjagdgesetz-1150486
- „Der Bundesrat soll am 27. März 2026 über die Gesetzesänderung abstimmen, danach entscheiden die Bundesländer über die Umsetzung in ihre Landesjagdgesetze.“ – Quelle: https://kommunen.nrw/themen/umwelt-abfallwirtschaft-und-wasser/bundestag-beschliesst-aufnahme-des-wolfs-in-das-jagdrecht/
- „Der Deutsche Jagdverband begrüßt den Bundestagsbeschluss vom 5. März 2026 und fordert die Zustimmung des Bundesrats; ein Änderungsantrag hebt die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Managementpläne auf.“ – Quelle: https://www.jagdverband.de/bundestag-stimmt-fuer-wolf-im-jagdrecht
11 Kommentare
Sachlich: Die Lage wird politisch genutzt, und das ist problematisch. Wenn der wolf ins jagdgesetz kommt, wie wird das europarecht weiter eingehalten? Der artikel nennt die herabstufung vom 07.03.2025, das ist wichtig. Ich würd gern wissen ob Klagen noch möglich sind und wie schnell maßnahmen umgesetzt werden, link: /politik/wolf-jagdgesetz
Gute frage Erwin32, Klagen sollen wohl weniger aufschiebende wirkung haben laut jagdverband, das geht fix dann. Aber rechtlich sind noch viele prüfungen offen, und wissenschaftliche einwände wurden laut Tierschutzbund nicht genug beachtet. Wer kennt juristen die das bewerten können?
Neutral gemeint: Ich seh beide seiten, weidetierschutz ist wichtig, aber pauschale abschuss regeln wirken hart. Wäre besser engere, klar definierte kriterien und mehr förderung für herdenschutz. Gibt es modelle in anderen regionen die funktionieren? Bitte teilen: /themen/herdenschutz oder /service/weidetierschutz
Interessant geschrieben, doch es fehlt mir praxis bezug: wie sehen beispiele fuer erfolgreichen herdenschutz aus, gibts studien oder demo projekte? Der Tierschutzbund wirft populismus vor, der jagdverband sagt management, wer hat recht? Bitte mehr links zu fallen in bundesländern, zB /kommunales/wolf-umsetzung und /service/weidetierschutz.
Danke für den hinweis Agabriel. Ich wohn auf dem land und seh was passieren kann, korrekte herdenschutz massnahmen wie elektrozaun + hunde und nachtaufseher funkt meistens, aber kostet geld. Gibt es förderung die wirklich reicht? Wie setzen die länder das um, frage an experten hier.
Der Beitrag bringt gute infos, aber ich find die sprache zum teil technich und schwer zu verstehen. Was heisst konkret „günstiger Erhaltungszustand“ fuer bauern und weidetierhalter? Wäre eine stärkere förderung vom Zaunbau oder Schafhirten nicht sinnvoller? Siehe auch /themen/herdenschutz, kritik an pauschalen abschüssen ist nachvollziehbar.
Neutral gesagt: Die diskussion is breit, aber mir fehlt info wie praktikabel die herdenschutz förderung wär. Der Deutsche Jagdverband meint anders, und der Bundestag hat ja entschieden, dennoch viele fragen offen. Kann jemand erläuterung zu 20 kilometern radius und 6 wochen geben? Link zum thema: /service/weidetierschutz
Ich hab gelesen das die 20 km radius praktisch riesig ist, das sind über 1000 km2, das klingt unlogisch und schwer umzusetzn. Wer zahlt dann schadenersatz, und wie wird nachgewiesen welcher wolf schuld is? Bitte quellen posten, z.b. /politik/wolf-jagdgesetz oder offizielle seiten.
Der text is wichtig aber ich blicke nicht alles ganz, der Bundesratss termin und das mit den Wolfs welpen klingt komisch. Ist das echt so das ab 1. Juli pauschalleg wolfs geschossen werdn? Herdenschutz muss mehr gefördert werdn, siehe /themen/herdenschutz und /politik/wolf-jagdgesetz, wer weiss mehr?
Gute frage Kuno37, ich find das auch unklar geschrieben. Die pressmitteilung vom Tierschutzbund sagt viel, aber wie die Länder das dann in landesjagdgesetze reinpackn weiss keiner genau. Kann jemand link zu einer landesseite posten? z.B. /kommunales/wolf-umsetzung oder /service/weidetierschutz, danke.
Ja also, der artikel hat punkte die sinn machen, aber die jur. begriffe sind verwirrend, etwa Erhaltungs zustand, wer entscheidet das genau? Wenn führende adulte getöten werdn, dann rudel kaputt, und welpen verhungern, steht doch so; wer kontrolliert das denn? Braucht man mehr herdenschutz oder klarere regeln?