– BNetzA-Entwürfe für Strom- und Gasnetzentgelt-Regulierung gefährden VKU zufolge Energiewende-Investitionen massiv.
– Netzbetreiber drohen Eigenkapitalrenditeverluste von rund einem Drittel und steigende Bürokratie.
– VKU fordert Korrekturen: längere Regulierungszeiträume, höhere Eigenkapitalverzinsung und Schutz gesellschaftlicher Kosten.
VKU-Alarm: Neue Netzentgeltregulierung gefährdet Investitionen für Energiewende
Während die Bundesregierung Wege sucht, die ambitionierten Ziele der Energiewende zeitnah, effizient und kostengünstig zu erreichen, werfen die aktuellen Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur einen Schatten auf dieses Vorhaben. Konkret kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die geplanten Änderungen im Regulierungsrahmen für die Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen als eine strukturelle Verschlechterung für alle Netzbetreiber.
Die wirtschaftliche Dimension ist gravierend: Nach den Einschätzungen des VKU drohen Netzbetreibern Ertragseinbußen von bis zu einem Drittel der Eigenkapitalrenditen oder sogar mehr im Vergleich zur laufenden vierten Regulierungsperiode. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing hebt hervor: „Die Energiewende braucht starke Netze – und dafür brauchen die Netzbetreiber verlässliche Rahmenbedingungen.“ Die neuen Vorschläge der Bundesnetzagentur entzögen jedoch Mittel in Milliardenhöhe, die zwingend für den Ausbau und Umbau der Stromnetze benötigt werden.
Die angedachte Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre wird vom VKU besonders kritisch bewertet. Statt Effizienz bringe diese Maßnahme lediglich mehr Bürokratie mit sich, die Ressourcen bei den Unternehmen sowie der Bundesnetzagentur in einem Maße binde, das die Energiewende insgesamt ausbremse. Darüber hinaus fordern die Netzbetreiber eine Anhebung der Eigenkapitalverzinsung und eine Anerkennung des vorausschauenden Netzausbaus, um die Attraktivität von Investitionen in moderne, digitale Infrastrukturen zu sichern. Besonders innovative Technologien wie volldigitale Ortsnetztrafos dürften nicht im Effizienzvergleich benachteiligt werden.
Die geplanten Veränderungen beim Effizienzbenchmarking und die Reduzierung dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten stoßen ebenfalls auf Widerstand. Die bewährte Best-of-Four-Methode sei ein wichtiges Instrument, um systematische Unsicherheiten auszugleichen, und dürfe nicht verwässert werden. Neue Transparenzvorgaben müssten in einem sinnvollen Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft gesellschaftlich relevante Ausgaben, beispielsweise für Lohnzusatzleistungen oder Betriebskindertagesstätten. Diese erfüllten wichtige Funktionen und sollten nicht einem reinen Effizienzdruck zum Opfer fallen. Liebing warnt: „Wenn solche Leistungen gekürzt würden, um im Effizienzvergleich besser abzuschneiden, könnte das zentrale Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 1 EnWG) gefährden.“ Die Bundesnetzagentur sei daher aufgefordert zu prüfen, ob diese Aufwendungen weiterhin im regulierten Kostenrahmen berücksichtigt werden können.
Zusätzlich verschärfe der zunehmende Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte die Lage der Netzbetreiber. Ein weiterer Kampf um die senkung von Personalzusatzkosten würde diesen Wettbewerb verschärfen und könnte die Energiewende dadurch erheblich beeinträchtigen. Neue Anforderungen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildung schaffen darüber hinaus zusätzliche Unsicherheiten.
Der VKU macht deutlich, dass die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Energiewende stimmen müssen, um die nötigen Investitionen sicherzustellen. Ohne diese Grundlage würden notwendige Investitionen schlicht ausbleiben. „Deshalb brauchen wir deutliche Korrekturen an den heute vorgelegten Entwürfen“, so Ingbert Liebing. Solange der Markt vor allem die konkret erzielbare Rendite bewertet, dürfen regulatorische Vorschläge die wirtschaftliche Basis der Netzbetreiber nicht weiter schwächen – denn starke und verlässliche Netze sind das Rückgrat einer funktionierenden Energiewende.
Die hier verwendeten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).