– bff und HateAid reichten Beschwerde gegen Plattformen bei der Bundesnetzagentur ein.
– Sie werfen Meta, TikTok, Pornhub und anderen mangelnde Kontaktstellen vor.
– Dies verletzt den Digital Services Act und erschwert Betroffenen Hilfe bei digitaler Gewalt.
Frauen gegen digitale Gewalt: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen unzureichender Kontaktstellen großer Plattformen
Die Organisationen bff und HateAid haben am 17. Februar 2026 eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Ziel ist, die Verantwortlichen großer Online-Plattformen zur Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zu verpflichten. Die Vorwürfe konzentrieren sich auf die unzureichende Einrichtung und Zugänglichkeit zentraler Kontaktstellen für Nutzerinnen, die digitaler Gewalt ausgesetzt sind.
Betroffen sind neben den Social-Media-Giganten Meta, TikTok und Snapchat auch pornografische Plattformen wie XVideos, Pornhub und Stripchat. Laut der Organisationen besteht hier eine gravierende Gefahr, insbesondere bei bildbasierter digitaler Gewalt. „Hier werden oftmals immer wieder sexualisierte Bilder und Videos hochgeladen. Die Betroffenen können diese einzeln melden, was schnell zur Lebensaufgabe wird“, so Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid. Für Betroffene bedeutet das: Sie müssen meist auf schwer erreichbare Kontaktwege zurückgreifen.*
Artikel 12 des DSA verpflichtet Plattformen, eine zentrale Kontaktstelle bereitzustellen, über die Nutzerinnen direkt und unkompliziert kommunizieren können. Doch die Überprüfung der Organisationen zeigt: Keine der untersuchten Plattformen erfüllt diese Vorgaben ausreichend. „Die zentrale Kontaktstelle ist keine Formalie, sondern ein entscheidender Hebel für Betroffene digitaler Gewalt“, betont Ballon. Erreichbarkeit und Nutzerfreundlichkeit sind daher essenziell. Das Gesetz verlangt, dass Nutzerinnen Straftaten im Internet schnell melden können, ohne auf intransparente Adressen im Ausland verwiesen zu werden.
Die Organisationen fordern daher von der Bundesnetzagentur eine Prüfung der Verstöße und eine Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist, den Schutz im digitalen Raum deutlich zu verbessern und Betroffene schneller zu unterstützen.
Rechtlicher Rahmen für Plattformen in Deutschland: Ein Überblick
Der digitale Raum unterliegt in Deutschland zunehmend klaren rechtlichen Vorgaben, die insbesondere Plattformanbieter betreffen. Diese Regeln sollen Nutzer:innen vor digitalen Gefahren schützen und Plattformen zu mehr Verantwortungsbewusstsein verpflichten. Im Zentrum steht die Umsetzung des Digital Services Act (DSA), der seit 2024 in Deutschland gilt.* Bis dahin sind mehrere gesetzliche Meilensteine zu verzeichnen, die den Weg der Regelungen markieren.
Hier ein kurzer chronologischer Überblick:
- Artikel 12 DSA: Verpflichtung zur Einrichtung zentraler, elektronisch zugänglicher Kontaktstellen — Stand: 17.02.2024.*
- Bundestag: Regelung zur Umsetzung des DSA mit Festlegung der Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde; Bußgelder bis zu 6 % des Jahresumsatzes — Verabschiedung im März 2024.*
- Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG): Es schafft Ermächtigungs- und Durchsetzungsregelungen für die Bundesnetzagentur — Inkrafttreten: 14.05.2024.*
- Rolle der Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator) und Annahme von Beschwerden zu DSA-Verstößen — Stand: 2024.*
Diese Schritte sind essenziell für die praktische Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben: Die Bundesnetzagentur trägt seit Inkrafttreten eine zentrale Rolle. Sie überwacht die Einhaltung der Kontaktstellenpflicht, prüft Beschwerden und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Dazu zählen Bußgelder in Höhe von bis zu 6 % des Jahresumsatzes der Plattformen, wobei die Bundesnetzagentur die Befugnis hat, Unternehmen zu verpflichten, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen oder Maßnahmen anzuordnen.
In der Praxis bedeutet das, Plattformanbieter müssen ab Mitte 2024 sicherstellen, dass sie eine leicht auffindbare, verständliche elektronische Kontaktstelle bereitstellen. Nutzer:innen sollen dort direkt und unbürokratisch mit den Plattformen kommunizieren können, etwa um Inhalte zur digitalen Gewalt zu melden.
Mit den neuen Regelungen soll das Machtungleichgewicht zwischen Nutzer:innen und Plattformen verringert werden. Besonders Frauen und Mädchen, die oft von digitaler Gewalt betroffen sind, profitieren von einem verbesserten Mechanismus zur Kontaktaufnahme. Für Organisationen wie den Bundesverband der Frauenberatungsstellen (bff) oder HateAid wird die rechtliche Umsetzung zum zentralen Mittel im Kampf gegen digitale Gewalt. Sie fordern die Bundesnetzagentur auf, die Verstöße gegen die Kontaktstellenpflicht zu prüfen und konsequent durchzusetzen.
Auswirkungen unklarer Kontaktstellen auf den Schutz Betroffener: Die Rolle der Bundesnetzagentur in der Praxis
Eine fehlende oder schwer auffindbare zentrale Kontaktstelle bei digitalen Plattformen erschwert es Betroffenen erheblich, rechtzeitig gegen digitale Gewalt vorzugehen. Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter entsprechend Artikel 12 des Digital Services Acts (DSA) eine eindeutig erreichbare, nutzerinnenfreundliche Kontaktmöglichkeit bereitstellen müssen. Dennoch zeigt die Praxis, dass vor allem große Plattformen oftmals nur über komplexe oder schwer verständliche Formulare erreichbar sind, die teilweise an externen Adressen im Ausland verweisen. Für Nutzerinnen, die beispielsweise sexuell ausbeuterische Inhalte oder Stalking melden möchten, bedeutet dies oftmals einen unnötig hohen Aufwand.
Wenn Betroffene keinen direkten Kontakt herstellen können, bleibt ihre Meldung oft unbemerkt. In solchen Fällen übernimmt die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde die Kontrolle. Laut ihrer Öffentlichkeitsarbeit nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden zu Verstößen gegen den Digital Services Act entgegen (Stand: 2024)*. Bei einer Prüfung kann sie unterschiedliche Schritte einleiten, um die Einhaltung sicherzustellen.
Zunächst startet die Behörde eine Überprüfung, bei der sie den Sachverhalt sowie die Gestaltung und Erreichbarkeit der Kontaktstellen prüft.
Falls die Plattform innerhalb einer gesetzten Frist nicht reagiert oder die nachgebesserten Maßnahmen erneut den Anforderungen nicht genügen, kann die Behörde Sanktionen verhängen.
Zu den möglichen Maßnahmen zählen auch Bußgelder. Nach § 16 der nationalen Umsetzung des DSA, die am 14. Mai 2024 in Kraft trat*, können Verstöße gegen die Vorgaben mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
Die Praxis zeigt, dass die Bundesnetzagentur in vergleichbaren Fällen bisher aktiv überprüft und auch Konsequenzen gezogen hat. Dennoch steht sie vor der Herausforderung, bei ausländischen Sitzplätzen der Betreiber durchsetzungsstark vorzugehen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer nutzer*innenfreundlichen Kontaktstelle ist eine Grundvoraussetzung, um Opfer insbesondere bildbasierter digitaler Gewalt wirksam zu schützen.
Die Behörde ist daher aufgefordert, die Verstöße aktiv zu prüfen und eine Rechtsdurchsetzung konsequent zu verfolgen.
Ausblick: Das weitere Vorgehen bei der Regulierung digitaler Plattformen
Der Prüfprozess bei der Bundesnetzagentur wird in den kommenden Monaten maßgeblich darüber entscheiden, ob Plattformen den gesetzlichen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) entsprechen. Laut Bundesnetzagentur nimmt die Behörde seit 2024 Beschwerden entgegen und fungiert als Digital Services Coordinator, was bedeutet, dass sie die Einhaltung der regulatorischen Standards überwachen wird.*
Bei einer positiven Prüfung folgt eine Kontrolle der konkreten Umsetzung der Anforderungen, insbesondere der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer. Diese Kontaktstelle muss leicht auffindbar, benutzerfreundlich und unmittelbar erreichbar sein. Sollte die Bundesnetzagentur Verstöße feststellen, kann sie Anordnungen zur Nachbesserung erlassen. Dafür könnten Plattformen verpflichtet werden, ihre Kontaktinformationen klar und gebündelt zur Verfügung zu stellen, um eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zu gewährleisten.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass die Behörde bei andauernder Nicht-Einhaltung Sanktionen verhängt. Diese können Bußgelder bis zu 6 % des Jahresumsatzes der Plattform betragen, was einen hohen Anreiz für die Einhaltung der Vorgaben schafft (Verabschiedung: 21.03.2024).*
Für betroffene Nutzerinnen und Nutzer bedeutet dies eine wichtige Entwicklung: eine stärkere rechtliche Durchsetzung der Kontakt- und Meldepflichten der Plattformbetreiber. Im bisherigen Verfahren, das auch die Fälle der Beschwerdeführerinnen wie bff und HateAid betrifft, sorgt eine zentrale Kontaktstelle für schnellere Reaktionszeiten und mehr Transparenz. Plattformen, die ihren Sitz im Ausland haben, können sich künftig nicht mehr hinter intransparenten oder schwer zugänglichen Kontaktmöglichkeiten verstecken.
Ohne inhaltliche Wiederholungen der Beschwerde positionieren sich Organisationen wie bff und HateAid dafür, dass eine klare und wirksame Umsetzung der Vorgaben zum Schutz vor digitaler Gewalt elementar ist. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird maßgeblich beeinflussen, ob Plattformen in der Praxis tatsächlich erreichbar sind und Betroffene ihre Rechte effektiv wahrnehmen können.
Insgesamt verstärkt die laufende Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde den Anspruch auf eine nutzer:innenfreundliche Plattformpraxis. Sie trägt dazu bei, das Machtungleichgewicht zwischen Anbietenden und Nutzerinnen im digitalen Raum abzubauen und den Schutz vor digitaler Gewalt weiter zu sichern.
Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sowie der HateAid gGmbH.
Weiterführende Quellen:
- „Der Bundestag hat am 21. März 2024 eine Regelung zur Umsetzung des DSA verabschiedet, die die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde für Deutschland festlegt, inklusive Bußgelder bis zu 6 % des Jahresumsatzes.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw12-de-digitale-dienste-994508
- „Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ermächtigt die Bundesnetzagentur zur Überwachung und Durchsetzung des DSA in Deutschland.“ – Quelle: https://www.advant-beiten.com/aktuelles/durchsetzung-des-digital-services-act-in-deutschland-ein-leitfaden
- „Die Bundesnetzagentur hat mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (Stand: 2024) ihre Rolle als Digital Services Coordinator (DSC) übernommen und nimmt Beschwerden zu DSA-Verstößen entgegen, z. B. bei unzureichender Meldung illegaler Inhalte.“ – Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/1013730
- „Artikel 12 DSA verpflichtet Anbieter von Vermittlungsdiensten seit dem 17. Februar 2024 zur Einrichtung einer zentralen, elektronisch zugänglichen und nutzerfreundlichen Kontaktstelle.“ – Quelle: https://gesetz-digitale-dienste.de/dsa/artikel-12/
8 Kommentare
…wir müssen den Druck auf diese großen Unternehmen erhöhen! Hat jemand schon Erfahrungen mit der Bundesnetzagentur gemacht? Wie schnell reagieren sie auf Beschwerden?
Ich finde es wichtig, dass solche Themen öffentlich diskutiert werden! Die unzureichenden Kontaktstellen sind ein echtes Problem. Welche Maßnahmen könnten denn helfen, um diese Situation zu verbessern? Vielleicht mehr gesetzliche Regelungen?
…eine zentrale Anlaufstelle könnte viel bewirken! Wir müssen darauf bestehen! Was haltet ihr von einer breiteren Aufklärungskampagne?
…ja genau! Außerdem sollten Betroffene auch rechtlich besser geschützt werden. Es sollte einfachere Wege geben für Meldungen!
Es ist erschreckend zu hören, wie schwer es für Betroffene ist, Hilfe zu bekommen. Ich frage mich, ob es nicht auch andere Wege gibt, diese Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen. Gibt es Beispiele aus anderen Ländern?
Die Klage von bff und HateAid zeigt eindeutig, wie wichtig es ist, dass große Plattformen ihren Nutzern einen einfachen Zugang zu Kontaktstellen bieten. Was denkt ihr über die Rolle der Bundesnetzagentur in dieser Angelegenheit? Könnte sie effektiver sein?
Ich stimme zu! Es muss mehr Druck auf die großen Unternehmen ausgeübt werden. Habt ihr Ideen, wie wir als Gesellschaft dazu beitragen können?
Es ist bedauerlich zu sehen, dass viele Plattformen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wie kann man sicherstellen, dass Nutzerinnen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen? Ich denke, eine bessere Aufklärung über den Digital Services Act wäre hilfreich.