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Bundesnetzagentur-Beschwerde: bff und HateAid klagen gegen Meta, TikTok und Porno-Plattformen wegen fehlender Kontaktstellen

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und die Organisation HateAid haben Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen mehrere große Online-Plattformen eingereicht. Sie werfen Diensten wie Meta, TikTok, Snapchat, XVideos, Pornhub und Stripchat vor, keine ausreichend zugänglichen Kontaktstellen für Nutzer*innen anzubieten, was gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Die Organisationen betonen, dass Betroffene digitaler Gewalt so die Plattformen oft nicht direkt erreichen können, was bestehende Machtungleichheiten verschärft. Die Bundesnetzagentur prüft nun die Vorwürfe und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • bff und HateAid beschweren sich bei der Bundesnetzagentur über fehlende Kontaktstellen bei Meta, TikTok und Porno-Plattformen.
  • Die Plattformen verstoßen gegen Artikel 12 des Digital Services Act, der zentrale, nutzerfreundliche Kontaktstellen vorschreibt.
  • Fehlende Kontaktstellen erschweren Betroffenen digitaler Gewalt die schnelle und direkte Meldung von Straftaten.
  • Die Bundesnetzagentur prüft die Vorwürfe und kann Bußgelder bis zu 6 % des Jahresumsatzes verhängen.
  • Die Durchsetzung der Kontaktstellenpflicht soll den Schutz vor digitaler Gewalt verbessern und Machtungleichheiten verringern.

– bff und HateAid reichten Beschwerde gegen Plattformen bei der Bundesnetzagentur ein.
– Sie werfen Meta, TikTok, Pornhub und anderen mangelnde Kontaktstellen vor.
– Dies verletzt den Digital Services Act und erschwert Betroffenen Hilfe bei digitaler Gewalt.

Frauen gegen digitale Gewalt: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen unzureichender Kontaktstellen großer Plattformen

Die Organisationen bff und HateAid haben am 17. Februar 2026 eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Ziel ist, die Verantwortlichen großer Online-Plattformen zur Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zu verpflichten. Die Vorwürfe konzentrieren sich auf die unzureichende Einrichtung und Zugänglichkeit zentraler Kontaktstellen für Nutzerinnen, die digitaler Gewalt ausgesetzt sind.

Betroffen sind neben den Social-Media-Giganten Meta, TikTok und Snapchat auch pornografische Plattformen wie XVideos, Pornhub und Stripchat. Laut der Organisationen besteht hier eine gravierende Gefahr, insbesondere bei bildbasierter digitaler Gewalt. „Hier werden oftmals immer wieder sexualisierte Bilder und Videos hochgeladen. Die Betroffenen können diese einzeln melden, was schnell zur Lebensaufgabe wird“, so Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid. Für Betroffene bedeutet das: Sie müssen meist auf schwer erreichbare Kontaktwege zurückgreifen.*

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Artikel 12 des DSA verpflichtet Plattformen, eine zentrale Kontaktstelle bereitzustellen, über die Nutzerinnen direkt und unkompliziert kommunizieren können. Doch die Überprüfung der Organisationen zeigt: Keine der untersuchten Plattformen erfüllt diese Vorgaben ausreichend. „Die zentrale Kontaktstelle ist keine Formalie, sondern ein entscheidender Hebel für Betroffene digitaler Gewalt“, betont Ballon. Erreichbarkeit und Nutzerfreundlichkeit sind daher essenziell. Das Gesetz verlangt, dass Nutzerinnen Straftaten im Internet schnell melden können, ohne auf intransparente Adressen im Ausland verwiesen zu werden.

Die Organisationen fordern daher von der Bundesnetzagentur eine Prüfung der Verstöße und eine Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist, den Schutz im digitalen Raum deutlich zu verbessern und Betroffene schneller zu unterstützen.

Rechtlicher Rahmen für Plattformen in Deutschland: Ein Überblick

Der digitale Raum unterliegt in Deutschland zunehmend klaren rechtlichen Vorgaben, die insbesondere Plattformanbieter betreffen. Diese Regeln sollen Nutzer:innen vor digitalen Gefahren schützen und Plattformen zu mehr Verantwortungsbewusstsein verpflichten. Im Zentrum steht die Umsetzung des Digital Services Act (DSA), der seit 2024 in Deutschland gilt.* Bis dahin sind mehrere gesetzliche Meilensteine zu verzeichnen, die den Weg der Regelungen markieren.

Hier ein kurzer chronologischer Überblick:

  • Artikel 12 DSA: Verpflichtung zur Einrichtung zentraler, elektronisch zugänglicher Kontaktstellen — Stand: 17.02.2024.*
  • Bundestag: Regelung zur Umsetzung des DSA mit Festlegung der Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde; Bußgelder bis zu 6 % des JahresumsatzesVerabschiedung im März 2024.*
  • Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG): Es schafft Ermächtigungs- und Durchsetzungsregelungen für die Bundesnetzagentur — Inkrafttreten: 14.05.2024.*
  • Rolle der Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator) und Annahme von Beschwerden zu DSA-Verstößen — Stand: 2024.*

Diese Schritte sind essenziell für die praktische Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben: Die Bundesnetzagentur trägt seit Inkrafttreten eine zentrale Rolle. Sie überwacht die Einhaltung der Kontaktstellenpflicht, prüft Beschwerden und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Dazu zählen Bußgelder in Höhe von bis zu 6 % des Jahresumsatzes der Plattformen, wobei die Bundesnetzagentur die Befugnis hat, Unternehmen zu verpflichten, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen oder Maßnahmen anzuordnen.

In der Praxis bedeutet das, Plattformanbieter müssen ab Mitte 2024 sicherstellen, dass sie eine leicht auffindbare, verständliche elektronische Kontaktstelle bereitstellen. Nutzer:innen sollen dort direkt und unbürokratisch mit den Plattformen kommunizieren können, etwa um Inhalte zur digitalen Gewalt zu melden.

Mit den neuen Regelungen soll das Machtungleichgewicht zwischen Nutzer:innen und Plattformen verringert werden. Besonders Frauen und Mädchen, die oft von digitaler Gewalt betroffen sind, profitieren von einem verbesserten Mechanismus zur Kontaktaufnahme. Für Organisationen wie den Bundesverband der Frauenberatungsstellen (bff) oder HateAid wird die rechtliche Umsetzung zum zentralen Mittel im Kampf gegen digitale Gewalt. Sie fordern die Bundesnetzagentur auf, die Verstöße gegen die Kontaktstellenpflicht zu prüfen und konsequent durchzusetzen.

Auswirkungen unklarer Kontaktstellen auf den Schutz Betroffener: Die Rolle der Bundesnetzagentur in der Praxis

Eine fehlende oder schwer auffindbare zentrale Kontaktstelle bei digitalen Plattformen erschwert es Betroffenen erheblich, rechtzeitig gegen digitale Gewalt vorzugehen. Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter entsprechend Artikel 12 des Digital Services Acts (DSA) eine eindeutig erreichbare, nutzerinnenfreundliche Kontaktmöglichkeit bereitstellen müssen. Dennoch zeigt die Praxis, dass vor allem große Plattformen oftmals nur über komplexe oder schwer verständliche Formulare erreichbar sind, die teilweise an externen Adressen im Ausland verweisen. Für Nutzerinnen, die beispielsweise sexuell ausbeuterische Inhalte oder Stalking melden möchten, bedeutet dies oftmals einen unnötig hohen Aufwand.

Wenn Betroffene keinen direkten Kontakt herstellen können, bleibt ihre Meldung oft unbemerkt. In solchen Fällen übernimmt die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde die Kontrolle. Laut ihrer Öffentlichkeitsarbeit nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden zu Verstößen gegen den Digital Services Act entgegen (Stand: 2024)*. Bei einer Prüfung kann sie unterschiedliche Schritte einleiten, um die Einhaltung sicherzustellen.

Zunächst startet die Behörde eine Überprüfung, bei der sie den Sachverhalt sowie die Gestaltung und Erreichbarkeit der Kontaktstellen prüft.

Falls die Plattform innerhalb einer gesetzten Frist nicht reagiert oder die nachgebesserten Maßnahmen erneut den Anforderungen nicht genügen, kann die Behörde Sanktionen verhängen.

Zu den möglichen Maßnahmen zählen auch Bußgelder. Nach § 16 der nationalen Umsetzung des DSA, die am 14. Mai 2024 in Kraft trat*, können Verstöße gegen die Vorgaben mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

Die Praxis zeigt, dass die Bundesnetzagentur in vergleichbaren Fällen bisher aktiv überprüft und auch Konsequenzen gezogen hat. Dennoch steht sie vor der Herausforderung, bei ausländischen Sitzplätzen der Betreiber durchsetzungsstark vorzugehen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer nutzer*innenfreundlichen Kontaktstelle ist eine Grundvoraussetzung, um Opfer insbesondere bildbasierter digitaler Gewalt wirksam zu schützen.

Die Behörde ist daher aufgefordert, die Verstöße aktiv zu prüfen und eine Rechtsdurchsetzung konsequent zu verfolgen.

Ausblick: Das weitere Vorgehen bei der Regulierung digitaler Plattformen

Der Prüfprozess bei der Bundesnetzagentur wird in den kommenden Monaten maßgeblich darüber entscheiden, ob Plattformen den gesetzlichen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) entsprechen. Laut Bundesnetzagentur nimmt die Behörde seit 2024 Beschwerden entgegen und fungiert als Digital Services Coordinator, was bedeutet, dass sie die Einhaltung der regulatorischen Standards überwachen wird.*

Bei einer positiven Prüfung folgt eine Kontrolle der konkreten Umsetzung der Anforderungen, insbesondere der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer. Diese Kontaktstelle muss leicht auffindbar, benutzerfreundlich und unmittelbar erreichbar sein. Sollte die Bundesnetzagentur Verstöße feststellen, kann sie Anordnungen zur Nachbesserung erlassen. Dafür könnten Plattformen verpflichtet werden, ihre Kontaktinformationen klar und gebündelt zur Verfügung zu stellen, um eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zu gewährleisten.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass die Behörde bei andauernder Nicht-Einhaltung Sanktionen verhängt. Diese können Bußgelder bis zu 6 % des Jahresumsatzes der Plattform betragen, was einen hohen Anreiz für die Einhaltung der Vorgaben schafft (Verabschiedung: 21.03.2024).*

Für betroffene Nutzerinnen und Nutzer bedeutet dies eine wichtige Entwicklung: eine stärkere rechtliche Durchsetzung der Kontakt- und Meldepflichten der Plattformbetreiber. Im bisherigen Verfahren, das auch die Fälle der Beschwerdeführerinnen wie bff und HateAid betrifft, sorgt eine zentrale Kontaktstelle für schnellere Reaktionszeiten und mehr Transparenz. Plattformen, die ihren Sitz im Ausland haben, können sich künftig nicht mehr hinter intransparenten oder schwer zugänglichen Kontaktmöglichkeiten verstecken.

Ohne inhaltliche Wiederholungen der Beschwerde positionieren sich Organisationen wie bff und HateAid dafür, dass eine klare und wirksame Umsetzung der Vorgaben zum Schutz vor digitaler Gewalt elementar ist. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird maßgeblich beeinflussen, ob Plattformen in der Praxis tatsächlich erreichbar sind und Betroffene ihre Rechte effektiv wahrnehmen können.

Insgesamt verstärkt die laufende Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde den Anspruch auf eine nutzer:innenfreundliche Plattformpraxis. Sie trägt dazu bei, das Machtungleichgewicht zwischen Anbietenden und Nutzerinnen im digitalen Raum abzubauen und den Schutz vor digitaler Gewalt weiter zu sichern.

Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sowie der HateAid gGmbH.

Weiterführende Quellen:

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Digitale Gewalt ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern betrifft auch die Frage, wie wir in Deutschland Schutz und Hilfe im digitalen Raum zuverlässig organisieren. Der Beitrag zeigt: Eine zentrale Kontaktstelle ist nach dem Digital Services Act (DSA) ein entscheidender Mechanismus, damit Meldungen digitaler Gewalt schnell und unkompliziert bei Plattformen ankommen.

Für Betroffene bedeutet das niedrigere Hürden bei Meldungen – besonders bei bildbasierter digitaler Gewalt. Für Politik und Aufsicht ist wichtig, ob die Bundesnetzagentur ihre Rolle als prüfende und durchsetzende Stelle wirksam wahrnimmt. Für Organisationen, die Betroffenen unterstützen, hängt daran, ob zentrale Meldewege tatsächlich nutzbar sind und nicht in intransparente Umwege führen.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Warum sind „zentrale Kontaktstellen“ so entscheidend?
Weil der DSA vorsieht, dass Nutzerinnen direkt und nutzerfreundlich kommunizieren können. Das soll Meldungen erleichtern und schnelleres Handeln ermöglichen.

Welche Folge kann es haben, wenn Kontaktstellen schwer erreichbar sind?
Betroffene müssen laut Beitrag auf komplexe Wege ausweichen. Das kann dazu führen, dass Meldungen verzögert oder praktisch unwirksam bleiben.

Wer prüft Beschwerden zu DSA-Verstößen in Deutschland?
Die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden entgegen und prüft, ob Plattformen die Vorgaben einhalten. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

Was passiert, wenn Plattformen nachbessern sollen?
Bei erneuter Nichterfüllung kann die Behörde Anordnungen treffen oder Sanktionen wie Bußgelder verhängen.

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