Berlin – Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland bleibt weiterhin hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder abgedeckt. Dies geht aus dem aktuellen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen hervor, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
Konstanter Investitionsbedarf der Krankenhäuser
Laut dem Katalog liegt der bundesweite bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser jährlich bei rund sieben Milliarden Euro. Allerdings decken die Bundesländer seit Jahren nur etwa die Hälfte dieser Kosten, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Dies führt zu einem langanhaltenden Problem der Unterfinanzierung im Bereich der Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser. Die Investitionsmittel der Länder sollen unter anderem für Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz eingesetzt werden.
Forderung nach umfassender Investitionsförderung
Die beteiligten Verbände fordern die Länder nachdrücklich auf, ihre Verantwortung zur Investitionsförderung vollständig zu übernehmen. Insbesondere der Klimawandel und die Heizwende werden den Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Zukunft stark erhöhen. Die Modernisierung von Kühlsystemen in Krankenzimmern, der Austausch veralteter Heizkessel und klimagerechte Gebäudemodernisierungen werden dringend erforderlich sein.
Unterstützung bei der Kalkulation und Verteilung der Investitionsmittel
Der Bund hat für das Jahr 2023 einen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen vereinbart, der den Bundesländern dabei helfen soll, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Dieser Ansatz basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Die Investitionsbewertungsrelationen ermöglichen es, den Investitionsbedarf leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen.
Bisherige Anwendung und Entscheidungshoheit der Bundesländer
Bisher nutzen lediglich die Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog der Investitionsbewertungsrelationen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen als Instrument genutzt werden und wie viel Geld letztendlich für Krankenhausinvestitionen bereitgestellt wird, liegt in der Entscheidung der Bundesländer.
Zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung
In Deutschland werden die Krankenhäuser über zwei Säulen finanziert: die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV) tragen die laufenden Kosten, während die Bundesländer für die Finanzierung der Investitionen verantwortlich sind. Seit mehr als 30 Jahren kommen die Länder dieser Verpflichtung jedoch nicht mehr nach. Die Investitionsmittel sind im Vergleich zu den Ausgaben der GKV deutlich gesunken.
Weiterführende Informationen
Den aktuellen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen finden Interessierte auf den Seiten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Bei Fragen steht folgende Pressekontakte zur Verfügung:
– Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Joachim Odenbach, Telefon: 030 398 01 1020, pressestelle@dkgev.de
– GKV-Spitzenverband: Janka Hegemeister, Telefon: 030 206 288 4201, presse@gkv-spitzenverband.de
– Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): Stefan Reker, Telefon: 030 204 589 44, presse@pkv.de
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