Im Haushaltsentwurf für 2027 bekommen Flughäfen zwar einzelne Förderposten, doch der größte Kostentreiber bleibt bestehen. Für die Branche ist das ein bekanntes Spannungsfeld: punktuelle Unterstützung auf der einen, hohe laufende Abgaben auf der anderen Seite.
Für Flughäfen, Airlines und Beschäftigte ist das mehr als eine Frage von Etatpositionen. Es geht darum, ob Infrastruktur, Sicherheit und Betrieb mit den Anforderungen Schritt halten können.
Was im Luftfahrtkapitel des Haushaltsentwurfs steht
Der Regierungsentwurf für 2027 wurde am 14. August 2026 als Drucksache 21/7300 eingebracht. Nach der sogenannten Schlussrunde gehen die Einzelpläne in die weitere Beratung im Haushaltsausschuss des Bundestages.
Für das Luftfahrtkapitel sind 280,1 Millionen Euro vorgesehen. Der Titel für Beteiligungen an Flughafengesellschaften entfällt, neu eingeplant sind 3 Millionen Euro für die Digitalisierung der unbemannten Luftfahrt.
Wichtig ist dabei vor allem: Es handelt sich noch um einen Entwurf. Welche Ansätze am Ende tatsächlich stehen bleiben, entscheidet erst das Parlament.
50 Millionen Euro für kleinere Flughäfen
Ein zentraler Posten sind 50 Millionen Euro für die Finanzierung von Flugsicherungsleistungen an kleineren Flughäfen. Der Ansatz bleibt gegenüber 2026 unverändert. Nach Angaben des Flughafenverbands ADV profitieren bundesweit 45 Flughäfen, die nicht unter das Regime der Deutschen Flugsicherung fallen.
„Die Absicherung der Flugsicherung an regionalen Flughäfen schafft wichtige Planungssicherheit. Eine leistungsfähige Flugsicherung gehört zur staatlichen Infrastrukturverantwortung.“
— Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer
Im Einzelplan 12, Kapitel 1205, Titel 671 02 ist die Unterstützung gebührenfinanzierter Flugsicherungsleistungen für regionale Flughäfen verankert. Die Verpflichtungsermächtigung reicht nach den vorliegenden Haushaltsunterlagen bis 2029.
Für kleinere Standorte ist das vor allem eine Frage der Verlässlichkeit. Mehrjährige Planung wird dort schnell schwierig, wenn Finanzierung und Betrieb nur kurzfristig abgesichert sind.
Elektrifizierung am Vorfeld: Fortschritt, aber keine komplette Lösung
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Förderprogramm für Bodenstrom und PCA-Anlagen mit 35 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029. Bodenstrom versorgt Flugzeuge am Standplatz mit Energie, PCA-Anlagen stellen klimatisierte Luft bereit. Beides kann helfen, Hilfsaggregate am Flugzeug zu ersetzen und Emissionen am Boden zu senken.
Aus Sicht des Verbands bleibt der Förderrahmen jedoch lückenhaft. Die 2024 ausgelaufene Förderung für Lkw und Sonderfahrzeuge sollte nach seiner Auffassung wieder aufgenommen und ausdrücklich auf Flughafen-Spezialfahrzeuge ohne Straßenzulassung ausgeweitet werden.
Hinzu kommt ein Zeitdruck aus dem EU-Recht. Nach den vorliegenden Recherchen verlangen AFIR und TEN-V die entsprechende Versorgung an Flugsteigpositionen bis Ende 2030. Für die Flughäfen wird das damit nicht nur zu einer Klimafrage, sondern auch zu einer Fristfrage.
Die Luftverkehrsteuer bleibt der große Streitpunkt
Deutlich kritischer fällt die Bilanz bei der Luftverkehrsteuer aus. Für 2027 rechnet der Bund mit Einnahmen von 2,06 Milliarden Euro. Aus Sicht der ADV belastet das den Standort weiter und verschärft im europäischen Wettbewerb um Airlines, Strecken und Kapazitäten die Nachteile deutscher Flughäfen.
„Zwei Milliarden Euro Belastung durch die Luftverkehrsteuer sind ein Mühlstein um den Hals der deutschen Flughäfen.“
— Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer
Die Aussage, immer mehr Airlines kehrten deutschen Standorten den Rücken, ist eine Bewertung des Verbandes. Eine unabhängige Beurteilung dazu enthält die Mitteilung nicht. Klar ist aber: Steuern, Gebühren und höhere Betriebskosten bleiben für den Luftverkehr in Deutschland ein zentraler Konfliktpunkt.
Drohnenabwehr braucht mehr als Anschaffungsgeld
Auch das Thema Drohnenabwehr taucht im Haushaltsentwurf auf, allerdings eher als Sicherheits- denn als Verkehrsthema. Die ADV ordnet Drohnendetektion und -abwehr als Gefahrenabwehr und damit als hoheitliche Aufgabe ein. Der Bund hat große Verkehrsflughäfen bereits mit Detektions- und Abwehrsystemen ausgestattet.
Nach Auffassung des Verbands reicht es nicht, solche Systeme nur einmal zu beschaffen. Betrieb und Wartung müssten ebenfalls dauerhaft finanziert werden. Aus den vorliegenden Recherchen geht außerdem hervor, dass die Weiterentwicklung über das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum koordiniert wird. Eine ausdrückliche gesetzliche Handlungsgrundlage für Betreiber kritischer Infrastruktur bleibt jedoch offen.
Jetzt entscheidet die Haushaltsberatung
Für Flughäfen und Regionen ist der Entwurf damit ein gemischtes Signal: etwas Rückenwind bei Infrastruktur, Elektrifizierung und Sicherheit, aber keine Entlastung beim größten Kostentreiber. Ob die Förderlücke bei den Spezialfahrzeugen geschlossen wird und ob die Finanzierung der Drohnendetektion und -abwehr dauerhaft abgesichert ist, zeigt sich erst im weiteren Verfahren.
Vor allem die Luftverkehrsteuer bleibt der Punkt, an dem sich Standortkosten, Klimaziele und Einnahmeinteressen des Bundes direkt begegnen. Genau dort dürfte die Beratung im Haushaltsausschuss besonders aufmerksam verfolgt werden.
Quellen
- Bundestag: Kurzmeldung zum Luftfahrtkapitel im Regierungsentwurf 2027
- Bundestag: Einbringung des Haushaltsentwurfs 2027 als Drucksache 21/7300
- Bundeshaushalt: Entwurf Einzelplan 12, Kapitel 1205
- Bundestag: Drucksache 21/4950 zu Bodenstrom, PCA und EU-Vorgaben
- Bundestag: Kurzmeldung zur Drohnendetektion und -abwehr





