– Der DGB begrüßt Pläne der Bundesregierung für eine verfassungskonforme Bundesbesoldung.
– Hintergrund sind Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2020 und 2025.
– Die Anpassung soll eine amtsangemessene Alimentation für Bundesbeamtinnen und -beamte sicherstellen.
Bund plant Neuregelung der Beamtenbesoldung
Die Bundesregierung will die Besoldung von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten neu ordnen und damit nach jahrelanger Debatte verfassungskonform ausgestalten. Grundlage ist ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation.
Wer sich einen direkten Überblick verschaffen möchte, findet das aktuelle Bundesbesoldungsgesetz bei „Gesetze im Internet“. Dort sind die geltenden Regelungen und Besoldungstabellen offiziell abrufbar.
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yourXpert: Fragen Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt – Online!Der DGB bewertet den Vorstoß als grundsätzlich richtig und überfällig. Aus Sicht des Gewerkschaftsbundes geht es dabei nicht um eine freiwillige politische Leistung, sondern um die Erfüllung einer klaren verfassungsrechtlichen Pflicht des Dienstherrn.
DGB-Vizechefin Elke Hannack begrüßte den Schritt und verband ihn mit deutlicher Kritik am bisherigen Zustand: „Nach fünf Jahren und mehreren gescheiterten Anläufen soll die Besoldung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten endlich verfassungskonform ausgestaltet werden. Der DGB begrüßt, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den schon lange überfälligen Schritt geht und den Gesetzgebungsprozess für die notwendigen Maßnahmen einleiten will. Fest steht, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte wie beispielsweise beim Zoll oder der Bundespolizei immer mehr Aufgaben übernehmen müssen und zugleich seit Jahren zu niedrig besoldet werden. Die Länder haben die Besoldungsgesetze für ihre Beamtenschaft längst angepasst. Gut, dass jetzt auch die Kolleginnen und Kollegen im Bund zu ihrem Recht kommen sollen. Der DGB und die Gewerkschaften werden den zur Beteiligung vorgelegten Referentenentwurf kritisch prüfen.“
Für die Beschäftigten des Bundes ist die geplante Reform damit weit mehr als eine technische Änderung im Besoldungsrecht. Im Kern steht die Frage, ob der Staat seine Pflicht erfüllt, Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien einen angemessenen Unterhalt zu sichern.
Was der Gesetzentwurf zur Bundesbesoldung vorsieht
Nach den vorliegenden Angaben greift der Referentenentwurf mehrere Punkte zugleich auf. Vorgesehen ist, die Besoldungsgruppe A3 zu streichen, Eingangsstufen anzuheben und einen alimentativen Ergänzungszuschlag einzuführen. Ziel ist laut Bundesinnenministerium eine Besoldung von mindestens 115 Prozent des sozialhilferechtlichen Niveaus.
Damit rückt stärker in den Mittelpunkt, ob die Alimentation mit ausreichendem Abstand zur sozialen Grundsicherung liegt. Im Entwurf sollen deshalb insbesondere Mieten und Heizkosten stärker berücksichtigt werden. Die Besoldung im unteren und mittleren Bereich soll sich damit nicht mehr nur an Tabellenwerten orientieren, sondern stärker an den tatsächlichen Lebensbedarfen von Beamtinnen und Beamten und ihren Familien.
Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Reform
Auslöser der geplanten Neuregelung sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat seine Maßstäbe dafür konkretisiert, wann eine Besoldung als verfassungswidrig zu niedrig einzustufen ist. Für den Bund entstand daraus konkreter Handlungsbedarf.
Im Zentrum steht das Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren.
Aus Sicht des DGB ist diese Pflicht nicht verhandelbar. Hannack betonte dazu: „Klar ist auch, dass dieses Vorhaben in eine wirtschaftlich schwierige Phase unseres Landes fällt. Umso wichtiger ist es, zu betonen, dass es sich bei den Plänen nicht um einen großen Schluck aus der Pulle, ein Geschenk oder Ähnliches handelt. Die Bundesregierung muss sich schlicht an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassung orientieren. Es ist ihre Pflicht, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen.“
DGB sieht Handlungsbedarf bei Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Der Gewerkschaftsbund verweist darauf, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Bereichen wie Zoll oder Bundespolizei seit Jahren wachsende Aufgaben übernehmen, während die Besoldung nach seiner Einschätzung zu niedrig geblieben ist. Dass die Länder ihre Besoldungsgesetze bereits angepasst hätten, verstärkt aus DGB-Sicht den Druck auf den Bund.
Der DGB will den vorgelegten Referentenentwurf nun im weiteren Verfahren genau prüfen. Damit verbindet sich die Erwartung, dass die Neuregelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich standhält und nicht nur eine formale Nachbesserung bleibt.
Reform der Beamtenbesoldung als Grundsatzfrage
Die Debatte um die Bundesbesoldung berührt aus DGB-Sicht grundlegende Fragen des öffentlichen Dienstes. Eine amtsangemessene Alimentation soll nicht nur individuelle Ansprüche sichern, sondern auch die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten stärken. Zusammen mit dem Lebenszeitprinzip bildet sie einen tragenden Bestandteil des Berufsbeamtentums.
Mit dem Referentenentwurf beginnt nun die politische und rechtliche Feinarbeit. Für den DGB ist entscheidend, dass der Bund die seit Jahren bestehende Lücke endlich schließt und die Besoldung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten verlässlich auf eine verfassungskonforme Grundlage stellt.
Dieser Beitrag enthält Informationen und Aussagen basierend auf einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Weiterführende Quellen:
- „Im Referentenentwurf BBVAngG wird die Besoldungsgruppe A3 gestrichen, Eingangsstufen angehoben und ein Alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt; Ziel ist eine Besoldung von mindestens 115 % des sozialhilferechtlichen Niveaus (Stand: August 2024).“ – Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf
- „Der Entwurf BBVAngG berücksichtigt realitätsnahe Bedarfe wie Mieten und Heizkosten und orientiert sich stärker am sozialrechtlichen Niveau gemäß BVerfG-Beschluss 2 BvL 4/18 (Stand: 20. August 2024).“ – Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html
- „DPV-Kom kritisiert den Referentenentwurf als minimalistische Anpassung an die BVerfG-Untergrenzen und spricht von einer Besoldung ‚auf Kante genäht‘ (Stand: Januar 2026).“ – Quelle: https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-sicherstellung-einer-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessen-heitsgesetz-bbvangg/
- „Schleswig-Holstein kündigt Nachzahlungen bis zu 13.000 Euro an, mit Rücklagen von 75 Mio. Euro; zudem wurden für 2026 eine Besoldungserhöhung von 4 % und Familienzuschläge von 15–25 % beschlossen (Stand: März 2026).“ – Quelle: https://www.news4teachers.de/2026/03/bundesverfassungsgericht-zwingt-laender-zu-hoeherer-beamtenbesoldung-erstes-bundesland-kuendigt-nachzahlungen-an-bis-zu-13000-euro/
- „Der dbb-Vorsitzende Kai Tellkamp erklärt, dass politische Sparbeschlüsse einen Korrekturbedarf ausgelöst haben und die neue BVerfG-Rechtsprechung Anpassungen an TV-L, Löhne und Inflation vorschreibt (Stand: März 2026).“ – Quelle: https://www.news4teachers.de/2026/03/besoldungsurteil-verwaltungsjurist-sieht-beginn-einer-moeglichen-jahrhundertreform/
- „Der Bund rechnet aufgrund der Besoldungsreform infolge der BVerfG-Entscheidung mit jährlichen Mehrkosten von über 3,5 Milliarden Euro (Stand: 2026).“ – Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-bund-rechnet-mit-massiven-mehrkosten-ueber-35-milliarden-fuer-beamte-a-c9d2353c-1b68-46f2-8c2b-d833c4ed723b
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