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Bundesaufnahmeprogramm: Essenzieller Schutz für Afghanen

Menschenrechtsinstitut: Weiterführung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan ...

Berlin (ots) – Anlässlich des dritten Jahrestages der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan am 15. August 2021 appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Bundesregierung, die Finanzierung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (BAP) fortzusetzen. Die Institutsleiterin Nele Allenberg macht auf die sich verschärfende humanitäre Krise und die systematischen Menschenrechtsverletzungen vor Ort aufmerksam. Besonders Frauen und Mädchen leiden unter der strikten Unterdrückung durch die Taliban. Das BAP sei von essenzieller Bedeutung, um gefährdeten Afghaninnen und Afghanen Schutz zu bieten, da viele von ihnen sich bereits auf Deutschlands Unterstützung verlassen haben. Eine Fortsetzung des Programms im Jahr 2025 wäre laut dem Institut ein klares Signal für das deutsche Schutzversprechen und rechtlich geboten.


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Bremen (VBR). Am 15. August jährt sich zum dritten Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. Anlässlich dieses traurigen Jahrestages drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (BAP). Die Lage im Land hat sich seit der Rückkehr der Taliban dramatisch verschlechtert.

„Die Situation in Afghanistan ist alarmierend“, warnt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa beim Deutschen Institut für Menschenrechte. „Neben der katastrophalen humanitären Lage werden schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen begangen.“ Besonders betroffen seien Frauen und Mädchen, deren Rechte institutionell missachtet und die aus dem öffentlichen Leben verdrängt würden. Diese systematische Unterdrückung sei weltweit beispiellos.

Auch andere gefährdete Gruppen wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Richter und Kulturschaffende leben weiterhin unter größter Bedrohung. „Viele von ihnen mussten aufgrund ihrer früheren Tätigkeiten und politischen Überzeugungen untertauchen“, erklärt Allenberg weiter. In dieser düsteren Realität wird das Bundesaufnahmeprogramm zu einem entscheidenden Rettungsanker. Es bietet Schutz für jene, die sich mutig für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben.

Allenberg betont: „Das Schutzversprechen Deutschlands darf nicht abrupt enden. Zahlreiche gefährdete Afghaninnen und Afghanen haben auf die Zusicherungen gebaut und sind teils schon über Pakistan nach Deutschland geflüchtet.“ Ein Stopp des Programms wäre daher unverständlich und unbegründet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert an die Bundesregierung, auch 2025 Mittel für das Programm bereitzustellen. “Es ist nicht nur rechtlich erforderlich, dieses Schutzversprechen weiterhin einzulösen. Vielmehr würde es auch ein klares Zeichen für Deutschlands Einsatz für den Schutz der Menschenrechte setzen”, so Allenberg abschließend.

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16.09.2024 – 16:35

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

Freiburg (ots)

Die Idee eines Hauses für nur 1 Euro klingt verlockend. Angeboten werden diese Objekte von italienischen Gemeinden in Regionen mit Abwanderung. Den Gemeinden geht es aber nicht darum, einkommensschwachen Personen zu helfen, sondern Käufer als Investoren zu gewinnen, die bereit und in der Lage sind, zu sanieren und sich dazu auch ausdrücklich verpflichten. Laut idealista.it bieten folgende Gemeinden diese "case-a-1-euro" (Stichwort für die Suchmaschinen) an: Taranto, Pettineo, Pratola Peligna, Caltagirone, Cammarata, Troina, Sambuca di Sicilia, Cattolica Eraclea, Bonnanaro und Sant'Elia a Pianisi.

Landflucht und symbolische Preise

Dass es 1-Euro-Häuser oder Häuser für einen sehr geringen Kaufpreis gibt, liegt an der Landflucht in Italien. Gemeinden übernehmen leerstehende und sanierungsbedürftige Häuser, die gerne auch von Ausländern gekauft werden können. Es geht dabei nicht nur um privat genutzte Wohnimmobilien, sondern durchaus auch im Einzelfall um Objekte für eine gewisse touristische oder sonstige kommerzielle Nutzung.

Der eigentliche Kaufpreis

Wer sich schon vor Ort auskennt, hat eventuell wertvolle Erfahrungen gemacht, kennt die notwendigen Fachleute und findet vielleicht ein "1-Euro-Objekt", das sich lohnt herzurichten. Bei Webinaren der in Freiburg ansässigen Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. zum Thema "Immobilienkauf in Italien" kommt jedes Mal beim Stichwort 1-Euro-Immobilien der Hinweis, dass die eigentlichen Kosten aus den späteren Sanierungs- und Renovierungskosten bestehen. Außerdem ist es bei Zweitwohnsitzen trotz aller moderner Kommunikationsmittel mühselig, von Deutschland aus diese meist aufwendigen Arbeiten zu planen und durchzuführen.

Gemeinden verpflichten Käufer zur Sanierung

Dass sich Gemeinden um solche Objekte kümmern, ist nur dann sinnvoll, wenn ein Käufer eine Sanierungspflicht übernimmt, damit das Gebäude wieder ansehenswert und bewohnbar wird und zur Wiederbelebung von alten und teilweise verlassenen Dörfern beiträgt. Kaufinteressenten dürfen sich also nicht wundern, wenn sie vertragliche Pflichten zur Sanierung übernehmen müssen.

Da aber jede Gemeinde verfahren kann wie sie möchte, sollte man möglichst bald nachfragen, was die Gemeinde über den symbolischen Euro hinaus verlangt. Eventuell wird für die geforderte Sanierung eine Frist gesetzt und eine Kaution verlangt.

Angebote von Privat: Fast geschenkt?

Abgesehen von den Angeboten der Gemeinden lassen sich in von Abwanderung betroffenen Gebieten auch billige sanierungsbedürftige Objekte von Privat kaufen. Der Käufer hat freie Hand und kann unter Beachtung der Bauvorschriften in dem von ihm für richtig gehaltenen Umfang sanieren und renovieren.

Zwar mögen die Preise höher ausfallen als bei den 1-Euro-Angeboten, können aber immer noch niedrig sein mit dem Vorteil, dass es für die Sanierung keine Vorgaben des Verkäufers gibt. Letztendlich kommt es auf den insgesamt zu investierenden Betrag an unter Einbezug der Sanierungskosten.

Infrastruktur: Oftmals mangelhaft

Ein Mangel an Dienstleistungen wie Schulen, Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln darf je nach Einzelfall nicht überraschen. Dieser Mangel ist oftmals der Grund für die Abwanderung.

Was darf man architektonisch verändern?

Wer um-, an- und ausbauen will, sollte schon vor dem Kauf mit einem Geometer abklären, was zulässig ist und was nicht. Oftmals ist daran gedacht, kleine Fenster zu vergrößern. Aber dies ist nicht überall zulässig. Bei historischen Ortskernen und ländlichen Immobilien gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind.

Bauliche Boni mit unterschiedlichen Voraussetzungen

Auch für solche 1-Euro-Objekte gibt es grundsätzlich die italienische Förderung mit steuerlichen Boni für Sanierungen, falls die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden können. Wer auf einen steuerlichen Bonus hofft, sollte möglichst frühzeitig mit Fachleuten abklären, ob dieser in Frage kommt und auch im Falle eines steuerlichen Zweitwohnsitzes von Vorteil sein kann.

Etwas Pioniergeist und viel Zeit werden notwendig sein, bemerkt Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, der die Italien-Beratung der Schutzvereinigung durchführt. Sprachliche Schwierigkeiten kommen eventuell hinzu, was aber kein unüberwindbares Hindernis sein müsse. Mit einer guten Planung und den richtigen Leuten vor Ort wird der Traum vom dolce far niente im eigenen Haus unter südlicher Sonne in Erfüllung gehen.

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist ( www.dsa-ev.de).

Pressekontakt:

Peter SchöllhornDSA e. V.Zähringerstr. 373, D-79108 FreiburgTelefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de,

Original-Content von: Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V., übermittelt durch news aktuell

"zu ermitteln, welches Teil der Überschrift sein soll. Es darf keine HTML-Formatierung angegeben oder eine Erklärung. Nur deine Neue Überschrift soll hier geschrieben stehen.

Die Notwendigkeit, das Engagement fortzusetzen, ist nicht nur juristischer Natur, sondern spiegelt auch die moralischen Verpflichtungen wider, denen sich Deutschland 2021 verschrieben hat. Die weltweite Gemeinschaft, besonders die Länder, die sich einst im Rahmen internationaler Koalitionen engagierten, trägt eine fortdauernde Verantwortung für das Schicksal der afghanischen Bevölkerung.

Menschliche Tragödie in Afghanistan: Ein globales Versagen?

Die Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 markierte einen Wendepunkt für Afghanistan. Drei Jahre später zeigt sich das Land in einem Zustand tiefster Krise. Während die internationalen Schlagzeilen zumeist verflogen sind, bleibt die humanitäre und menschenrechtliche Katastrophe allgegenwärtig. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hebt die Dringlichkeit hervor, das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (BAP) fortzusetzen und appelliert an die Bundesregierung, die notwendigen Mittel für das Jahr 2025 bereitzustellen.

Historische Vergleiche: Andere Konfliktregionen und deren Folgen

Blicken wir über Afghanistan hinaus, so stellt man fest, dass die internationale Gemeinschaft schon oft vor ähnlichen Herausforderungen stand. Im Jahr 2015 stand Europa vor einer massiven Flüchtlingswelle aus Syrien, die durch den Bürgerkrieg und die Gräueltaten des Islamischen Staates ausgelöst worden war. Auch hier sah sich Deutschland in der Pflicht und nahm Tausende von Geflüchteten auf. Die humanitären Krisen in Syrien und Afghanistan zeigen dabei deutliche Parallelen: Beide Konflikte führten zu großem Leid, Menschenrechtsverletzungen und einem massiven Bedarf an internationalem Schutz.

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Die Situation in Afghanistan ist jedoch in vielerlei Hinsicht beispiellos. Die systematische Unterdrückung von Frauen und Mädchen, die Nichtanerkennung elementarer Menschenrechte und die ernsthafte Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Kulturschaffenden sind erschreckend und verlangen eine kohärente und entschlossene Antwort der internationalen Gemeinschaft.

Die Dringlichkeit der Fortsetzung – Ein moralischer und rechtlicher Imperativ

Die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms hat nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Dimensionen. Deutschland hat 2021, nach dem Abzug der internationalen Koalitionstruppen, bestimmte Schutzverpflichtungen übernommen. Diese Verpflichtungen einfach zu beenden, wäre nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern ein Verrat an den Werten der Menschenrechte und der Solidarität, die Deutschland immer wieder betont.

Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte betont die Notwendigkeit, diese Versprechen einzuhalten. Insbesondere gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die ihre früheren Tätigkeiten und politischen Überzeugungen nicht aufgeben konnten, zählen auf dieses Schutzprogramm. Eine abruptes Ende des Bundesaufnahmeprogramms wäre daher nicht nur unverständlich, sondern auch unverantwortlich.

Zukunftsszenarien: Was kommt als Nächstes?

Wie geht es weiter? Die Prognosen für Afghanistan sind düster. Ohne internationale Unterstützung und gezielte Programme könnte sich die Lage weiter verschlechtern. In den kommenden Jahren könnten weitere Wellen von Flüchtlingen versuchen, der Gewalt und Unterdrückung zu entkommen. Deutschland und die globale Gemeinschaft müssen dies berücksichtigen und langfristige Lösungen finden.

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Die Welt steht an einem Scheideweg. Wie wir uns jetzt entscheiden, wird das Leben von Millionen beeinflussen. Die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms wäre ein Zeichen dafür, dass wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten und humanitärer Hilfe abzugeben.

In diesen schwierigen Zeiten müssen wir den Mut und die Entschlossenheit zeigen, die Schutzbedürftigen nicht im Stich zu lassen. Die moralischen und rechtlichen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Nur so können wir sicherstellen, dass die Versprechen, die wir gegeben haben, auch eingehalten werden.


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