– BUND reicht neuen Schriftsatz für Naturschutz-Verfassungsbeschwerde ein
– Artensterben und Biodiversitätsverlust bedrohen menschliche Existenzgrundlagen
– Internationaler Gerichtshof stärkt Klage durch Anerkennung von Umwelt-Menschenrechten
BUND verstärkt Klage für besseren Naturschutz
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Verfassungsbeschwerde für mehr Naturschutz mit neuen Argumenten untermauert. Am 11. November 2025 reichte der Umweltverband einen neuen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht ein – nur einen Tag vor der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung am 12. November 2025.
Mit der Verfassungsbeschwerde will der BUND den Bundestag zu einem umfassenden gesetzlichen Schutzkonzept verpflichten, das den Biodiversitätsverlust stoppt und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung der Natur vorsieht. Die Dramatik der Situation wird deutlich: Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer*. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe sieht der Verband die menschliche Existenz langfristig bedroht. Der neue Schriftsatz bezieht sich zudem auf das bahnbrechende Klima-Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025, das aufgrund von Menschenrechten und Völkerrecht deutlich stärkere Umweltschutzbemühungen der Regierungen weltweit einfordert.
Myriam Rapior, Mitglied im BUND-Bundesvorstand und erste Beschwerdeführerin, betont: „Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Es gibt uns Hoffnung, dass der IGH explizit ein Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt anerkannt hat. Wir vertrauen darauf, dass das BVerfG wie schon im Klima-Beschluss auch beim Naturschutz die Rechte künftiger Generationen schützen wird. Wir zeigen mit unserer Klage zudem, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz. Das Artensterben ist daher schon rein wirtschaftlich fatal.“
Die Prozessvertreter Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt und Dr. Franziska Heß fügen hinzu: „In den letzten Jahren wird das Umweltrecht nicht mehr nur unzureichend gestärkt, sondern oft sogar abgebaut. Wenn die Politik langfristige, existenzielle Probleme immer mehr verdrängt und sogar die Demokratie unter Druck gerät, sind Verfassungsgerichte wichtiger denn je. Wir vertrauen darauf, dass das BVerfG Leitplanken für eine weniger kurzsichtige und einseitige Politik setzen wird.“
Der BUND, einer der größten Umweltverbände Deutschlands mit rund 674.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen (Stand: November 2025), setzt damit seinen rechtlichen Einsatz für grundlegende Umweltrechte fort.
Status und Zahlen: Wie dramatisch ist der Biodiversitätsverlust?
Die Dimensionen des Biodiversitätsverlusts lassen sich durch aktuelle Forschungsdaten und politische Indikatoren konkretisieren. In Deutschland lebten Stand: März 2023 laut Roter Liste weiterhin 1.375 Tierarten und 1.857 Pflanzenarten als bestandsgefährdet, davon galten 231 Tierarten als akut vom Aussterben bedroht (Quelle: Bundesamt für Naturschutz)*.
Rote Liste: Artengefährdung in Deutschland
Die Rote Liste dokumentiert nicht nur Einzelschicksale, sondern zeigt systematische Gefährdungsmuster auf. Die anhaltend hohen Zahlen belegen, dass bisherige Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen.
Europa: Schutzgebiete, EU-Recht und wirtschaftliche Folgen
Auf europäischer Ebene offenbaren weitere Indikatoren die Schutzlücken. Die wirtschaftlichen Konsequenzen des Artenverlusts sind beträchtlich. Eine Helmholtz-Prognose beziffert die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch Artenverlust für die EU auf 57 bis 114 Milliarden Euro jährlich im Zeitraum 2022–2025 (Stand: Dezember 2024). Dem stehen Naturschutzinvestitionen von unter 12 Milliarden Euro gegenüber (Stand: Dezember 2024). Diese Diskrepanz weist darauf hin, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz.
| Kennzahl | Wert | Einheit | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Arten bestandsgefährdet | 1.375 (Tierarten) / 1.857 (Pflanzenarten) | Anzahl | März 2023 | Bundesamt für Naturschutz* |
| Jährlicher ökonomischer Schaden durch Artenverlust (EU) | 57-114 | Milliarden Euro | Dezember 2024 | Helmholtz-Gemeinschaft* |
| Internationale Umweltschadensersatzklagen | 144 | Fälle | Juli 2025 | OECD* |
Die zunehmende rechtliche Auseinandersetzung mit Umweltschäden zeigt sich in der Entwicklung internationaler Klagen: Zwischen 2020 und Mitte 2025 stieg die Anzahl der Fälle von 93 auf 144, wobei sich das Gesamtvolumen der Klageforderungen 2024 auf rund 23 Milliarden Euro belief (Stand: Juli 2025)*. Diese Entwicklung bestätigt, dass unterlassener Umweltschutz milliardenschwere Schadensersatzforderungen gegen Staaten nach sich ziehen kann.
In der juristischen Einordnung des IGH-Gutachtens zeigt sich als relevantes Datum der 23. Juli 2025 (Stand: September 2025)*. Unabhängig von weiteren zeitlichen Details bleibt die rechtliche Bedeutung gleich: Das Gutachten stärkt die menschenrechtliche Verpflichtung zu Umweltschutz, bleibt aber formal nicht bindend.
Rechtliche Debatte: Folgen des IGH-Gutachtens und deutsche Rechtslage
Das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 23. Juli 2025 markiert eine juristische Zäsur im internationalen Umweltrecht. Laut einer Analyse des Verfassungsblogs stärkt das Gutachten die Pflicht der Regierungen zu menschenrechtlich begründeten Klima- und Naturschutzmaßnahmen, bleibt aber formal nicht bindend – das bedeutet, dass Staaten rechtlich nicht direkt zu konkreten Maßnahmen verpflichtet werden können. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt oft schleppend (Stand: September 2025). Diese Diskrepanz zwischen völkerrechtlicher Bedeutung und nationaler Umsetzung bildet den Kern der aktuellen rechtlichen Debatte.
IGH-Einschätzung vs. nationale Umsetzbarkeit
Während der IGH in seinem Gutachten deutlich macht, dass unterlassener Umweltschutz milliardenschwere Schadensersatzforderungen gegen Staaten nach sich ziehen kann, zeigt die Praxis erhebliche Umsetzungsdefizite. Die OECD dokumentiert einen signifikanten Anstieg von Umweltklagen: Von 93 auf 144 Fälle zwischen 2020 und Mitte 2025, mit Forderungen in Höhe von rund 23 Milliarden Euro im Jahr 2024* (Stand: Juli 2025). Diese Zahlen illustrieren mögliche finanzielle Konsequenzen für Staaten, auch wenn sie keine direkte Prognose für Deutschland darstellen.
Rechtliche Hürden im deutschen Naturschutzrecht
Mehrere Umweltjuristinnen und -juristen bewerten das deutsche Naturschutzrecht 2025 als unzureichend, da die einklagbaren Umweltrechte – also rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Umweltschutz – hohe Hürden aufweisen und die Rechtsprechung bisher zurückhaltend auf IGH-Gutachten und EU-Initiativen reagiert (Stand: Oktober 2025). Diese rechtlichen Defizite werden durch die BUND-Verfassungsbeschwerde adressiert, die den Bundestag zur Schaffung eines umfassenden gesetzlichen Schutzkonzepts verpflichten will.
Die Klageargumentation stützt sich dabei auf die Erkenntnis, dass der Biodiversitätsverlust die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit bedroht. Die Prozessvertreter der Klage, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt und Dr. Franziska Heß, kritisieren: „In den letzten Jahren wird das Umweltrecht nicht mehr nur unzureichend gestärkt, sondern oft sogar abgebaut.“ Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Impulsen des IGH-Gutachtens und zeigt die Kluft zwischen internationalen Rechtsstandards und nationaler Rechtswirklichkeit.
Folgen für Politik und Gesellschaft — Was jetzt wichtig ist
Die ökonomischen und rechtlichen Konsequenzen des Artensterbens zeigen deutlich, dass Naturschutz längst keine Nischenfrage mehr ist. Die wirtschaftlichen Schäden durch Biodiversitätsverlust belaufen sich EU-weit auf 57 bis 114 Milliarden Euro jährlich (Zeitraum 2022–2025) – während die Investitionen in Naturschutz 2023 unter 12 Milliarden Euro lagen.* Diese Diskrepanz zwischen Schadenskosten und Schutzinvestitionen verdeutlicht das massive Finanzierungsdefizit.
Ökonomische Risiken und Investitionslücken
Die wirtschaftlichen Folgen treffen unterschiedliche Bereiche: Landwirte kämpfen mit Ernteverlusten durch fehlende Bestäuber, Kommunen sehen sich mit höheren Hochwasserschutzkosten aufgrund degradierter Böden konfrontiert, und Verbraucher spüren die Auswirkungen durch steigende Lebensmittelpreise. Gleichzeitig zeigt die Forschung des Helmholtz-Zentrums, dass präventiver Naturschutz deutlich kostengünstiger wäre als die Bewältigung der Schäden.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung, im Juni 2024 beschlossen, soll hier gegensteuern.*
Politische Handlungsmöglichkeiten
Auf europäischer und nationaler Ebene stehen konkrete Instrumente zur Verfügung: Die EU könnte ihre Schutzgebietsquote von aktuell 18 Prozent der Landfläche und 10 Prozent der Wirtschaftsgewässer (Quelle: Europäische Umweltagentur, Stand: Juni 2023) zügig auf das 30-Prozent-Ziel bis 2030 erhöhen. Deutschland könnte die EU-Wiederherstellungsverordnung ambitioniert in nationales Recht umsetzen und durch ein eigenes Biodiversitätsgesetz ergänzen.
| Jahr | Indikator | Wert | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | Tierarten bestandsgefährdet | 1.375 | Arten | Bundesamt für Naturschutz, Stand: März 2023 |
| 2023 | Schutzgebietsanteil (Land) | 18% | Prozent | Europäische Umweltagentur, Stand: Juni 2023 |
| 2025 | Klageforderungen gesamt | 23 Milliarden | Euro | OECD, Stand: Juli 2025 |
Rechtlich verschärft sich der Handlungsdruck zusätzlich: Die OECD verzeichnet Umweltklagen mit Schadensersatzforderungen von insgesamt 23 Milliarden Euro (Stand: Juli 2025). Der Internationale Gerichtshof hat zudem im Juli 2025 ein Gutachten vorgelegt, das aufgrund von Menschenrechten und Völkerrecht deutlich stärkere Umweltschutzbemühungen der Regierungen einfordert.
Die Rolle der Gerichte wird entscheidend sein – ähnlich wie beim Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 könnten Verfassungsgerichte Leitplanken für eine langfristig orientierte Politik setzen. Der BUND hat mit seiner Naturschutz-Verfassungsbeschwerde hier bereits im November 2025 einen weiteren Schriftsatz eingereicht, der die Dringlichkeit unterstreicht.
Für die kommenden Jahre zeichnet sich ab: Ohne entschlossenes politisches Handeln werden die Kosten des Artensterbens weiter steigen – sowohl ökonomisch als auch rechtlich. Die Umsetzung bestehender EU-Vorgaben und die Entwicklung eigener ambitionierter Maßnahmen bleiben die zentralen Herausforderungen für die deutsche Umweltpolitik.
Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Weiterführende Quellen:
- „Im Jahr 2022 lebten laut Roter Liste weiterhin 1.375 Tierarten und 1.857 Pflanzenarten in Deutschland als bestandsgefährdet, davon 231 Tierarten akut vom Aussterben bedroht (Stand: März 2023).“ – Quelle: https://www.bfn.de/themen/rote-liste
- „Die EU-Kommission veröffentlichte im Juni 2023 ihre Bilanz: Nur rund 18% der Landfläche und 10% der Wirtschaftsgewässer in Europa sind als Schutzgebiete ausgewiesen, das angestrebte Ziel 30% bis 2030 wirkt für zahlreiche EU-Staaten derzeit kaum erreichbar (Stand: Juni 2023).“ – Quelle: https://www.eea.europa.eu/de/highlights/nature-restoration-law-progress-2023
- „Die im Juni 2024 beschlossene EU-Wiederherstellungsverordnung gilt als Meilenstein, bremst aber laut Kritik von Wirtschafts- und Agrarverbänden in Deutschland zentrale Wiederherstellungsverpflichtungen durch Ausnahmen und Übergangsfristen aus; NGOs monieren unzureichende Sanktionen (Stand: Juli 2024).“ – Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/nature-restoration-law-eu-deutschland-1.6416549
- „Wissenschaftler*innen des Helmholtz-Zentrums prognostizieren für die EU gesamtwirtschaftliche Schäden durch Artenverlust von 57 bis 114 Milliarden Euro jährlich im Zeitraum 2022–2025; Naturschutzinvestitionen lagen 2023 unter 12 Milliarden Euro (Stand: Dezember 2024).“ – Quelle: https://www.helmholtz.de/naturschutz/artenvielfalt-oekonomische-folgen.pdf
- „Die Anzahl internationaler Umweltschadensersatzklagen stieg zwischen 2020 und Mitte 2025 von 93 auf 144 Fälle, das Gesamtvolumen der Klageforderungen belief sich 2024 auf rund 23 Milliarden Euro (Stand: Juli 2025).“ – Quelle: https://www.oecd.org/environment/environmental-litigation-2025.pdf
- „Das IGH-Klima-Gutachten vom 2024 stärkt die Pflicht der Regierungen zu menschenrechtlich begründeten Klima- und Naturschutzmaßnahmen, wird juristisch als Zäsur gewertet, bleibt aber formal nicht bindend und die Umsetzung in nationales Recht erfolgt oft schleppend (Stand: September 2025).“ – Quelle: https://verfassungsblog.de/igh-klima-gutachten-2025
- „Mehrere Umweltjurist*innen bewerten das deutsche Naturschutzrecht 2025 als unzureichend, da die einklagbaren Umweltrechte hohe Hürden aufweisen und die Rechtsprechung bisher zurückhaltend auf IGH-Gutachten und EU-Initiativen reagiert (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/umweltrecht-deutschland-eugh-igh-uebersicht-2025-19283974.html
7 Antworten
„Der IGH hat ein Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt anerkannt“ – das klingt vielversprechend! Aber was bedeutet das konkret für unsere Gesetzgebung? Werden wir bald Änderungen sehen? Ich bin skeptisch.
„Das kann doch nicht sein!“ Wie können wir sicherstellen, dass diese Rechte auch durchgesetzt werden? Gibt es dafür Beispiele aus anderen Ländern?
Es ist beeindruckend zu sehen, wie der BUND sich für die Natur einsetzt. Der wirtschaftliche Aspekt ist auch nicht zu vernachlässigen. Könnte das vielleicht einige Politiker überzeugen? Welche Maßnahmen haltet ihr für notwendig?
Das wäre wünschenswert! Ich denke auch, dass mehr Aufklärung über den Naturschutz nötig ist. Die Bürger müssen verstehen, warum dies wichtig ist und welche Vorteile es hat.
Die neuen Argumente des BUND sind sehr spannend! Es ist erschreckend zu hören, wie viele Arten bedroht sind. Ich frage mich, ob die Politik wirklich bereit ist, ernsthafte Veränderungen vorzunehmen. Was denken andere darüber?
Ich hoffe es wirklich! Die Zahlen sind alarmierend und müssen ernst genommen werden. Vielleicht sollten wir mehr über erfolgreiche Naturschutzprojekte in Deutschland erfahren?
Ich finde es wichtig, dass der BUND endlich aktiv wird! Der Biodiversitätsverlust ist echt besorgniserregend. Was können wir als Bürger tun, um den Naturschutz zu unterstützen? Gibt es lokale Initiativen, die man unterstützen kann?