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Bürokratieabbau: Immobilienwirtschaft fordert mehr Mut

Entlastung von Bürokratie heute zweimal Thema im Bundestag/ Immobilienwirtschaft: ...
Am heutigen 26. September 2024 stehen im Bundestag wegweisende Entscheidungen zur Entbürokratisierung an, die insbesondere für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung sind. Gleich zwei Gesetzesvorhaben, das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und das Steuerfortentwicklungsgesetz, werden diskutiert. ZIA-Präsidentin Iris Schöberl betont trotz erkennbarer Fortschritte weiterhin den fehlenden Mut für den entscheidenden großen Wurf. Während digitalisierte Betriebskostenabrechnungen und die Abschaffung des Meldescheins im Hotelleriebereich als positive Entwicklungen gewertet werden, bleiben beim neuen Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge Unsicherheiten bestehen. Parallel dazu fordert die Immobilienwirtschaft Anpassungen bei den Anzeigepflichten im Steuerrecht, um zusätzliche Bürokratielasten zu vermeiden.

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Bremen (VBR). Berlin, 26.09.2024 – Im Bundestag wird heute über zwei wegweisende Gesetzesvorhaben zur Entbürokratisierung beraten. Diese politischen Weichenstellungen sind entscheidend für die Zukunft der deutschen Immobilienwirtschaft, doch laut ZIA-Präsidentin Iris Schöberl fehlt es noch an mutiger Umsetzung.

Der Bundestag steht kurz davor, das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in zweiter und dritter Lesung zu beschließen. Die Immobilienbranche sieht darin Licht und Schatten. „Wir sehen ein gemischtes Bild – da fehlt noch der letzte Mut“, erklärt Schöberl, die eine klare Forderung nach mutigeren Schritten erhebt.

Positiv hervorgehoben wird die Digitalisierung von Betriebskostenabrechnungen, ein Vorhaben, das Vermieterinnen und Vermieter erheblich entlasten wird. Deutschland mache damit einen wichtigen Schritt ins 21. Jahrhundert. Ebenso begrüßt die Branche die geplante Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie – zumindest für deutsche Staatsangehörige. Auch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht wird als Verbesserung betrachtet, obwohl hier laut Schöberl mehr möglich gewesen wäre.

Kritisch gesehen wird hingegen die geplante Änderung bei Gewerbemietverträgen. Während das Schriftformerfordernis durch ein neues Textformerfordernis ersetzt werden soll, mangelt es hier an juristischer Klarheit. Schöberl zufolge hätte man besser auf diese Regel ganz verzichtet: „Entbürokratisierung braucht die Kraft, auch manches wegzulassen.“

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht das Steuerfortentwicklungsgesetz, das heute erstmals im Bundestag behandelt wird. Hier äußert die Immobilienwirtschaft deutliche Kritik. Die vorgesehene Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen wird als zusätzlicher bürokratischer Ballast ohne erkennbaren Nutzen verstanden. Schöberls Hoffnung liegt nun auf den Abgeordneten, die möglicherweise noch Anpassungen vornehmen können. „Von diesen Anzeigepflichten sollte man sich verabschieden“, fordert sie eindringlich.

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Abschließend betont Schöberl die Notwendigkeit eines konsequenten Vorgehens: „Die Erleichterungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz dürfen nicht durch unnötige Bürokratielasten an anderer Stelle konterkariert werden.“ Mit einem klaren Appell ruft sie dazu auf, ernsthafte Entbürokratisierung umzusetzen, um die Balance zwischen notwendigen Regelungen und einer effektiven Wirtschaftsentlastung zu finden.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) vertritt etwa 37.000 Unternehmen der Immobilienbranche und setzt sich für deren Interessen auf nationaler und europäischer Ebene ein. Unter der Leitung von Präsidentin Iris Schöberl bietet der Verband eine einheitliche Stimme und engagiert sich unter anderem in Brüssel, Wien und Zürich.

Die kommenden Entscheidungen im Bundestag werden zeigen, ob die Worte in Taten umgesetzt werden und der ersehnte Aufbruch in der Entbürokratisierung gelingt.


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Entbürokratisierung in der Immobilienwirtschaft: Chancen und Herausforderungen

Die derzeitigen Diskussionen im Bundestag über das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und das Steuerfortentwicklungsgesetz werfen ein Schlaglicht auf die anhaltende Herausforderung, eine Balance zwischen notwendiger Regulierung und praktizierbarer Geschäftstätigkeit zu finden. Für die Immobilienbranche, die von langwierigen bürokratischen Prozessen besonders betroffen ist, stellen diese Gesetzgebungsverfahren entscheidende Weichen für die Zukunft.

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Historisch gesehen hat die Immobilienwirtschaft stets mit einer Vielzahl komplexer administrativer Anforderungen jongliert. Vom Meldewesen in der Hotellerie bis hin zu den detaillierten Regelungen bei Gewerbemietverträgen – die Branche muss sich regelmäßig an neue Vorschriften und deren Interpretationen anpassen. Die digitalisierte Bereitstellung von Betriebskostenabrechnungen und die geplante Abschaffung des Meldescheins sind willkommene Fortschritte und zeigen einen positiven Trend zur Modernisierung und Vereinfachung. Diese Maßnahmen könnten nicht nur Vermieter entlasten, sondern auch zu einer positiven Wahrnehmung der Branche insgesamt beitragen.

Ein kritischer Punkt bleibt jedoch das Schriftformerfordernis bei Gewerbemietverträgen. Hier befürchtet die Branche, dass der Wechsel zum Textformerfordernis ohne klare rechtliche Leitlinien zu mehr Unsicherheiten führt. Der Wegfall von klar definierten Regeln könnte unerwünschte Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, was dem ursprünglichen Ziel der Entbürokratisierung entgegenläuft.

Neben den aktuellen gesetzlichen Anpassungen gibt es internationale Beispiele, die als Vorbild dienen könnten. Länder wie Estland haben durch umfassende digitale Verwaltungsservices gezeigt, dass ein drastischer Abbau von Bürokratie möglich und wirtschaftlich vorteilhaft ist. Solche Modelle bieten eine Blaupause für Deutschland, insbesondere für eine Branche wie die Immobilienwirtschaft, die stark von schnellen und effektiven administrativen Prozessen profitieren würde.

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In Bezug auf das Steuerfortentwicklungsgesetz fordert die Immobilienwirtschaft erneut eine pragmatische Herangehensweise. Kritische Stimmen innerhalb der Branche warnen vor einem erhöhten bürokratischen Aufwand ohne zusätzlichen Nutzen, ähnlich wie bei früheren Reformversuchen. Die Hoffnung liegt daher auf den Bundestagsabgeordneten, die durch gezielte Änderungen unnötige Belastungen vermeiden und echte Entlastung schaffen sollen.

Mittelfristig könnte die erfolgreiche Umsetzung dieser Gesetze nicht nur zur bürokratischen Entlastung führen, sondern auch einen erheblichen Beitrag zur Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort leisten. Eine vereinfachte Bürokratie könnte Investitionen ankurbeln, Innovationen fördern und letztlich zu einer dynamischeren und wettbewerbsfähigeren Immobilienbranche führen.

Zusammenfassend zeigt sich, dass der Weg zur Entbürokratisierung noch einige Hürden bereithält. Die Akteure in Politik und Wirtschaft müssen Mut und Entschlossenheit beweisen, um nicht halbe Lösungen zu implementieren, sondern nachhaltige und praktische Verbesserungen zu erreichen. Nur so kann es gelingen, die Immobilienwirtschaft sowohl effizienter als auch zukunftssicherer zu gestalten.


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