Bremen (VBR). Arzneimittelsicherheit: BPI setzt sich seit Jahrzehnten für die Sicherheit von Medikamenten ein
Berlin (ots) – Arzneimittel in Deutschland müssen verschiedene Kontrollen durchlaufen, bevor sie zugelassen und auf den Markt gebracht werden dürfen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) informiert darüber, dass es in der Pharmaindustrie nur wenige Branchen gibt, in denen die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines Produkts so engmaschig überwacht wird. Dies wird sowohl durch nationale und europäische Gesetze als auch durch die Anstrengungen der pharmazeutischen Unternehmen selbst sichergestellt.
Der BPI setzt sich seit vielen Jahrzehnten für die Arzneimittelsicherheit ein und hat dabei mehrere Meilensteine gesetzt. Bereits im Jahr 1969 führte der Verband die “Rote Hand-Briefe” ein, mit denen pharmazeutische Unternehmen und heilberufliche Fachkreise über neu erkannte, schwerwiegende Arzneimittelrisiken informieren. Diese Briefe, die das markante Markenzeichen einer erhobenen roten Hand tragen, können verwendet werden, um fehlerhafte Arzneimittelchargen zurückzurufen oder wichtige Informationen zu einem Arzneimittel mitzuteilen.
Der BPI verpflichtete sich auch dazu, Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu melden. In den Jahren danach wurden weitere Schutzmaßnahmen eingeführt, wie beispielsweise Warnhinweise zu möglichen Nebenwirkungen auf Packungsbeilagen und spezielle Informationen für Fachkräfte. Auch nach der Zulassung werden Arzneimittel kontinuierlich überwacht. Die pharmazeutischen Unternehmen sammeln Daten zu jedem Medikament und reichen regelmäßige Sicherheitsberichte bei den Behörden ein. Ändert sich dabei die Nutzen-Risiko-Einschätzung, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Arzneimittelsicherheit ist der Schutz vor Fälschungen. Vor 15 Jahren haben sich die pharmazeutische Industrie, der Großhandel und die Apothekerschaft zur Organisation “securPharm” zusammengeschlossen, um das deutsche Schutzsystem gegen Arzneimittelfälschungen aufzubauen. In einem Data-Matrix-Code, der auf den Packungen von verschreibungspflichtigen und einigen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angebracht ist, wird eine individuelle Seriennummer gespeichert. Diese Seriennummer wird vom Apotheker vor der Abgabe an den Patienten gescannt und mit den Informationen einer Hersteller-Datenbank abgeglichen, um die Echtheit der Packung zu verifizieren.
Um die Sicherheit von Arzneimitteln noch weiter zu verbessern, investieren pharmazeutische Unternehmen viel Zeit, Geld und Energie in den Schutz vor Fälschungen. Neben dem Schutz vor Fälschungen über verschiedene Sicherheitsmerkmale auf den Verpackungen wird auch aktiv gegen kriminelle Machenschaften vorgegangen.
Die Arzneimittelbehörden kontrollieren die Arbeit der pharmazeutischen Unternehmen und überprüfen die Ergebnisse unternehmenseigener Kontrollen. Zudem kontrollieren sie Großhändler, Apotheken und Parallelimporteure. Diese Kontrollen werden weltweit durchgeführt, auch in Produktionsstätten außerhalb von EU und USA.
Auch Patientinnen und Patienten können dazu beitragen, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern, indem sie mögliche Nebenwirkungen melden. Hierzu können sie sich direkt an die zuständigen Bundesoberbehörden oder an Ärzte und Apotheker wenden. Das Pharmakovigilanz-System der Unternehmen wird regelmäßig von den Behörden geprüft und überwacht.
Die Bemühungen des BPI und seiner Mitgliedsunternehmen haben dazu beigetragen, dass die Arzneimittelsicherheit in Deutschland auf einem hohen Niveau ist. Dennoch ist es wichtig, kontinuierlich an der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen zu arbeiten, um den Patientinnen und Patienten noch sicherere Medikamente zur Verfügung zu stellen.
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Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de
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BPI: Seit Jahrzenten im Einsatz für sichere Arzneimittel
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