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BPI kritisiert ALBVVG-Regierungsentwurf: Problem erkannt, aber falsche Mittel vorgesehen.

Pressemeldung:BPI kritisiert ALBVVG-Regierungsentwurf: Problem erkannt, aber falsche Mittel vorgesehen.
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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert den Regierungsentwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Obwohl der Entwurf die Probleme der Arzneimittellieferengpässe korrekt benennt, seien die geplanten Maßnahmen unzureichend und effektlos. Der BPI fordert eine umfassendere Maßnahmenreihe, die auch die gesamte Grundversorgung umfasst und Rabattverträge sowie Preisobergrenzen abschafft. Nur so könne eine nachhaltige Versorgungssicherheit erreicht werden. Der Verband betont, dass der Kostendruck bei den heimischen Herstellern sinken müsse, um die Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Bevorratungs- und Meldepflichten seien hingegen kontraproduktiv und sollten durch eine konstruktive Plattform zur Lösung bestehender und drohender Lieferengpässe ersetzt werden.


Original-Pressemeldung:

BPI zum ALBVVG-Regierungsentwurf: Problem erkannt – richtige Mittel verkannt

BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie

Berlin (ots)

“Es ist leider mehr Schein als Sein. Das “Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG)” verspricht in seinem Namen viel, doch von den geplanten Maßnahmen profitiert die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht ausreichend. Der Regierungsentwurf benennt die Probleme korrekt, zeugt aber erneut von Inkonsequenz”, so bewertet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) den heute veröffentlichten Regierungsentwurf. “Das ALBVVG ist der politische Versuch, die Symptome eines kaputt gesparten Systems zu behandeln, ohne jedoch an der ursächlichen Wurzel von Fehlanreizen in der gesamten Grundversorgung anzusetzen”, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. “Der Effekt des Gesetzes bleibt gering, solang sich die geplanten Maßnahmen gerade einmal auf etwa ein bis zwei Prozent der Arzneimittel beziehen und gleichzeitig Rabattverträge, Preisobergrenzen und weitere Herstellerabschläge fortbestehen. So bleiben die dringend benötigten Effekte bei der Lieferengpassbekämpfung aus. Nachhaltige Versorgungssicherheit erreichen wir nur, wenn verschiedene ineinandergreifende Maßnahmen den Kostendruck in der gesamten Grundversorgung senken”.

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“Dafür müssen die gesetzlichen Maßnahmen im ALBVVG die gesamte Grundversorgung umfassen. Die Aufhebung der Festbeträge und Abschaffung von Rabattverträgen bei Kinderarzneimitteln sind wichtige Schritte. Diese Entlastungen braucht es auch bei allen anderen 98 Prozent der Arzneimittel, die lieferengpassgefährdet sind. Solang eine Standortförderung bei Rabattverträgen nur für Teilbereiche erfolgt, sind spürbare Verbesserungen in der Breite nicht zu erwarten. Über Rabattverträge werden mehr als die Hälfte der GKV-Versicherten versorgt. Eine Modifikation des bestehenden Systems ist daher dringend geboten”, betont Joachimsen.

Dem “Wirtschaftlichkeitsgebot” zufolge hat jeder GKV-versicherte Patient einen gesetzlichen Anspruch auf eine adäquate und zeitgerechte Arzneimittelversorgung. Doch sofern ein Arzneimittel nicht lieferbar ist und Ausweichpräparate fehlen, verschlechtern sich die Heilungs- und Behandlungschancen des Patienten. Eine ausreichende Arzneimittelversorgung ist somit nicht mehr gewährleistet. Diese Gefahren sind mittlerweile leider real.

“Die Politik ist daher gefragt, Rabattverträge endlich so auszugestalten, dass das Risiko von Liefer- und Versorgungsengpässen so weit wie möglich minimiert wird. Mehrfach haben wir als BPI darauf hingewiesen, dass sich mehr Anbietervielfalt und Liefersicherheit nur erreichen lassen, wenn es unter anderem eine verpflichtende Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen gibt. Ausschreibungen sollte es erst geben dürfen, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind, von denen mindestens drei Zuschläge erhalten und von denen mindestens einer maßgeblich in Europa produziert. Für versorgungskritische Arzneimittel darf es partout keine Rabattverträge geben. Andernfalls wird sich die Lage nicht entspannen”, betont Joachimsen.

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“Bevorratungs- und Meldepflichten sind hingegen kontraproduktiv und wirken wie ein Brandbeschleuniger. Sie führen zu noch mehr Kosten – verursachen Bürokratie und binden Ressourcen. In versorgungskritischen Situationen, ist jedoch ein schnelles und abgestimmtes Handeln erforderlich. Vielmehr sollte das bereits bestehende BfArM-Frühwarnsystem zu einer konstruktiven Plattform zur Lösung bestehender und drohender Lieferengpässe im Sinne der Versorgungssicherheit ausgestaltet werden”, sagt Joachimsen.

“Was wir derzeit erleben, ist ein gestörtes System: Wenn eine Tagestherapie im Durchschnitt gerade einmal sechs Cent erlöst, Preise auf dem Stand von 2009 eingefroren sind und Kosten für Energie, Rohstoffe und Vorprodukten explodieren, dann schaffen es gerade standortorientierte und mittelständische Hersteller nicht mehr, sich durch das Dickicht von Preiszwängen hindurchzuschlagen. Mehr als 90 Prozent der pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland sind mittelständisch geprägt. Raus kommen wir da also nur, wenn wir Grundlegendes ändern: Der Kostendruck bei den heimischen Herstellern muss sinken – jetzt und in der breiten Grundversorgung”, betont Joachimsen.

Pressekontakt:

Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de

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Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel BPI zum ALBVVG-Regierungsentwurf: Problem erkannt – richtige Mittel verkannt

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Weitere Informationen über den Verband

– Der BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie ist ein Interessenvertreter der pharmaceutical industry in Deutschland.
– Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und wurde 1950 gegründet.
– Der BPI vertritt als Dachverband der Branche mehr als 260 pharmazeutische Unternehmen.
– Dabei sind sowohl große, internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen vertreten.
– Der Verband setzt sich für eine innovationsfreundliche politische Rahmenbedingungen ein.
– Zu den Kernthemen des BPI gehören unter anderem der Schutz des geistigen Eigentums, die Sicherstellung der Versorgung mit innovativen Arzneimitteln sowie die Förderung der Forschung und Entwicklung.
– Der BPI engagiert sich auch in der Gesundheitspolitik und setzt sich für eine Stärkung des Pharmastandorts Deutschland ein.
– Insgesamt beschäftigt die pharmazeutische Industrie in Deutschland mehr als 116.000 Menschen und ist einer der größten Arbeitgeber im Land.
– Die Branche ist auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Im Jahr 2019 betrug der Umsatz der pharmazeutischen Industrie in Deutschland rund 58 Milliarden Euro.

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