BPI fordert Reformen: Medizinforschungsgesetz überprüfen

Medizinforschungsgesetz auf dem Prüfstand: BPI drängt auf legislative Korrekturen

Berlin (ots) – Anlässlich der morgigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages fordert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) entscheidende Anpassungen im Medizinforschungsgesetz. Ziel ist es, Deutschland wieder als führenden Standort für Forschung und Entwicklung in der Pharmabranche zu etablieren. BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen hebt drei Kernpunkte hervor: die angemessene Honorierung klinischer Forschung, eine zweijährige Überprüfung des Gesetzes und die Verankerung von Standardvertragsklauseln im Arzneimittelgesetz. Durch diese Maßnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pharmaforschung gesichert werden.

Bremen (VBR). Berlin – Am Vorabend einer richtungsweisenden Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages setzt sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) mit Nachdruck für weitere Änderungen am Medizinforschungsgesetz (MFG) ein, um Deutschland als führenden Standort für Forschung und Entwicklung im Pharmabereich wieder zu etablieren.

Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI, betont die Notwendigkeit von Anpassungen, um das volle Potenzial des MFG auszuschöpfen. „Der Regierungsentwurf geht in die richtige Richtung, einige wichtige Weichen müssen aber noch gestellt werden“, so Joachimsen. Drei zentrale Forderungen stellt er dabei in den Vordergrund.

Zunächst müsse die klinische Forschung adäquat gewürdigt werden. Obwohl das Medizinforschungsgesetz darauf abzielt, Forschung und Entwicklung zu stärken, gibt es laut Joachimsen rund 35 Preis- oder Mengeneinschränkungen für Arzneimittel in Deutschland, die es in keiner anderen Branche gibt. „Bei der Preisbildung für innovative Therapien müssen wir daher wieder zu einem echten Verhandlungsverfahren zurückkehren“, erklärt Joachimsen und kritisiert besonders das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG). Es honoriert ausschließlich Sprunginnovationen und vernachlässigt kleinere, aber entscheidende Fortschritte in der Medikamentenentwicklung. Maßnahmen wie die Leitplanken bei der Preisbildung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und pauschale Abschläge auf Kombinationspräparate behindern Innovationen. „Die aktuellen Preiszwänge im AMNOG-System beeinflussen auch das internationale Preisgefüge negativ“, sagt Joachimsen und fordert, dass Unternehmen auf die Auflistung durch die GKV-Schiedsstelle verzichten können, wenn festgesetzte Erstattungsbeträge eine wirtschaftliche Herstellung unmöglich machen.

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Neben der angemessenen Honorierung der Forschungsergebnisse drängt der BPI auf eine regelmäßige Evaluierung des Medizinforschungsgesetzes alle zwei Jahre. Nur durch eine kontinuierliche Analyse der tatsächlichen Auswirkungen könne überprüft werden, ob das Gesetz seine Ziele erreicht. „In Betracht dessen, dass sich das Wissen in der Medizin alle vier Jahre verdoppelt, ist dieser Evaluierungsprozess unumgänglich“, so Joachimsen.

Ein drittes wichtiges Anliegen ist die Etablierung verbindlicher Standardvertragsklauseln im Arzneimittelgesetz (AMG). Lange Vertragsverhandlungszeiten vor klinischen Prüfungen hätten Deutschland für Sponsoren unattraktiv gemacht. „Verbindliche Standardvertragsklauseln, wie sie bereits in anderen EU-Ländern existieren, könnten zu deutlich kürzeren Verhandlungszeiten führen“, betont Joachimsen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe praxistaugliche Mustervertragsklauseln zur Verfügung gestellt, doch deren Bekanntmachung allein reiche nicht aus. Um flächendeckend eingesetzt zu werden, müssten diese Klauseln gesetzlich verankert werden.

Die morgige Anhörung zum Medizinforschungsgesetz wird vom BPI gespannt erwartet. Joachimsen hofft, dass die vorgeschlagenen Änderungen zügig umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort zu sichern.

In Zusammenarbeit mit akademischen Partnern hat die pharmazeutische Industrie bereits Mustervertragsklauseln weiterentwickelt, die auf der BPI-Homepage in deutscher und englischer Sprache verfügbar sind. Diese sollen dazu beitragen, Vertragsverhandlungen zu beschleunigen und die Durchführung klinischer Studien zu erleichtern.

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Pressekontakt:
Laura Perotti
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 27909-131
presse@bpi.de

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Meldung einfach erklärt

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat einen Beitrag veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Punkte in vereinfachter Sprache:

– Wann wurde der Beitrag veröffentlicht?
Am 11. Juni 2024 um 11:06 Uhr.

– Wer ist der Verfasser des Beitrags?
Der BPI, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie.

– Worum geht es im Beitrag?
Der BPI fordert Änderungen am Medizinforschungsgesetz (MFG), um Deutschland wieder an die Spitze der medizinischen Forschung zu bringen.

1. Klinische Forschung und Entwicklung sollten richtig belohnt werden.
– Was bedeutet das?
Die Ergebnisse von medizinischer Forschung sollen finanziell anerkannt werden.
– Warum ist das wichtig?
In Deutschland gibt es viele Regeln, die den Preis für Medikamente einschränken. Dies wirkt sich negativ auf Innovationen aus.
– Was schlägt der BPI vor?
Rückkehr zu einem echten Verhandlungsverfahren bei der Preisbildung und Abschaffung einiger Vorschriften.

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2. Gesetz alle zwei Jahre überprüfen.
– Warum sollte das Gesetz überprüft werden?
Um sicherzugehen, dass das Ziel erreicht wird, Deutschland als Spitzenstandort für Forschung zu etablieren.
– Wie oft sollte dies passieren?
Alle zwei Jahre.

3. Standardvertragsklauseln im Arzneimittelgesetz (AMG) verankern.
– Was sind Standardvertragsklauseln?
Vereinheitlichte Verträge für klinische Prüfungen.
– Warum sind sie wichtig?
Sie könnten die Dauer der Vertragsverhandlungen verkürzen und Deutschland attraktiver für Forschung machen.

– Was erhofft sich der BPI von der morgigen Anhörung zum Medizinforschungsgesetz?
Der BPI wünscht sich, dass die vorgeschlagenen Änderungen schnell umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Pharmabereich zu sichern.

– Was bietet der BPI weiter an?
Mustervertragsklauseln zur Beschleunigung von Vertragsverhandlungen sind auf ihrer Homepage verfügbar.

– Wie kann man mehr Informationen erhalten?
Kontaktperson: Laura Perotti (Stellvertretende Pressesprecherin)
Telefon: 030 27909-131
E-Mail: presse@bpi.de

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