– BPI fordert umfassende Änderungen am Medizinforschungsgesetz zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland.
– BPI verlangt echte Verhandlungsverfahren statt pauschaler AMNOG-Abschläge für innovative Medikamente.
– Konsequente zweijährliche Evaluierung und gesetzliche Verankerung verbindlicher Standardvertragsklauseln im Arzneimittelgesetz.
BPI fordert klare Verbesserungen am Medizinforschungsgesetz vor Anhörung im Bundestag
Am Vorabend der richtungsweisenden Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 11. Juni 2024 bringt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) seine Forderungen zur Überarbeitung des Medizinforschungsgesetzes (MFG) mit Nachdruck ein. Ziel ist es, Deutschland als führenden Standort für Forschung und Entwicklung im Pharmabereich zu stärken. Dr. Kai Joachimsen macht deutlich: „Der Regierungsentwurf geht in die richtige Richtung, einige wichtige Weichen müssen aber noch gestellt werden.“
Im Fokus steht die angemessene Würdigung klinischer Forschung, denn Deutschland kennt etwa 35 Preis- oder Mengeneinschränkungen für Arzneimittel, die es in keiner anderen Branche gibt. Joachimsen kritisiert das bestehende System und fordert: „Bei der Preisbildung für innovative Therapien müssen wir daher wieder zu einem echten Verhandlungsverfahren zurückkehren.“ Besonders kritisch wird das Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) bewertet, das nach Ansicht des BPI nur große Innovationen belohnt, kleinere Fortschritte aber unberücksichtigt lässt.
Darüber hinaus warnt der Verband vor den Folgen der aktuellen Preiszwänge im AMNOG-System, die auch das internationale Preisgefüge negativ beeinflussen. Joachimsen verlangt, dass Unternehmen auf die Auflistung durch die GKV-Schiedsstelle verzichten können müssen, wenn die Erstattungsbeträge eine wirtschaftliche Herstellung unmöglich machen.
Ein weiterer zentraler Punkt der BPI-Forderungen ist die Einführung einer zweijährigen Evaluierung des Medizinforschungsgesetzes. Hierzu heißt es: „In Betracht dessen, dass sich das Wissen in der Medizin alle vier Jahre verdoppelt, ist dieser Evaluierungsprozess unumgänglich.“ Zusätzlich verlangt der BPI verbindliche Standardvertragsklauseln im Arzneimittelgesetz, um die oft langwierigen Vertragsverhandlungen bei klinischen Prüfungen zu beschleunigen. Joachimsen verdeutlicht: „Verbindliche Standardvertragsklauseln, wie sie bereits in anderen EU-Ländern existieren, könnten zu deutlich kürzeren Verhandlungszeiten führen.“ Mustervertragsklauseln und weitere Informationen sind auf der BPI-Homepage verfügbar.
Die Anhörung wird vom BPI mit Spannung erwartet. Joachimsen blickt optimistisch auf die nächsten Schritte: Nur eine zügige Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen könne die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Forschungsstandort sichern.
Warum das Medizinforschungsgesetz dringend reformiert werden muss
Die Debatte um das Medizinforschungsgesetz spiegelt eine zentrale Herausforderung für den Forschungsstandort Deutschland wider: Wie kann eine zukunftsfähige, effiziente und zugleich rechtskonforme medizinische Forschung garantiert werden? Die Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlicheren Regularien betreffen dabei nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern haben weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche Implikationen. Zu starre oder unklare gesetzliche Rahmenbedingungen können die Innovationskraft hemmen, den Zugang zu neuen Therapien verzögern und damit die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten beeinträchtigen.
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass viele EU-Länder bereits flexiblere und klarer definierte Regelwerke eingeführt haben, die eine höhere internationale Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen. Für Deutschland bedeutet dies einerseits das Risiko, im globalen Wettbewerb zurückzufallen, andererseits aber auch die Chance, durch eine gezielte Reform neue Impulse für Forschung und Wirtschaft zu setzen. Dabei ist eine regelmäßige Evaluation des Gesetzeslebenszyklus essenziell, um auf Veränderungssignale schnell reagieren zu können und eine Balance zwischen Sicherheit, ethischen Anforderungen und Innovationsförderung zu garantieren.
Forschungsoffensive im internationalen Kontext
Die Reformdebatte ist eingebettet in eine weltweite Forschungsoffensive. Viele Länder erleichtern den Wissenschaften den Zugang zu Ressourcen und reduzieren administrative Hürden. Deutschland steht vor der Herausforderung, mit seinen Regularien nicht zum Hindernis zu werden, sondern durch klare und verlässliche Rahmenbedingungen die Attraktivität als Forschungsstandort zu stärken. Dies betrifft nicht nur Hochschulen und Forschungsinstitute, sondern auch die wirtschaftliche Seite, insbesondere biotechnologische und pharmazeutische Unternehmen, die auf Innovation angewiesen sind.
Innovationen und Zugang zu neuen Therapien
Der Zugang zu Innovationen und damit zu neuen Therapien hängt unmittelbar von der Rahmenordnung ab. Ein überbordender bürokratischer Aufwand kann klinische Studien verzögern und die Markteinführung innovativer Medizinprodukte hemmen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies potenzielle Einbußen bei Behandlungsmöglichkeiten. Die Reform des Medizinforschungsgesetzes bietet daher die Chance, durch eine bessere Abstimmung von Datenschutz, Ethik und Forschungseffizienz den Gesundheitsstandort Deutschland zu stärken und gleichzeitig neue Impulse für die Wirtschaft freizusetzen. Die Herausforderung liegt darin, geeignete Lösungsansätze zu finden, die Sicherheit und Innovation gleichermaßen fördern.
In der Gesamtbetrachtung ist die Reform des Medizinforschungsgesetzes ein notwendiger Schritt, um den Standort Deutschland zukunftsfähig zu gestalten und sowohl Patientinnen und Patienten als auch Forschung und Wirtschaft gerecht zu werden.
[Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell]
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Medizinforschungsgesetz auf dem Prüfstand: BPI drängt auf legislative Korrekturen
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