Europäische Sammelklage gegen Booking.com: Über 15.000 Hotels fordern Schadensersatz – Frist zur Registrierung endet am 29. August

Bis zum Ablauf der Registrierungsfrist am 29. August haben sich über 15.000 Hotels aus ganz Europa auf mybookingclaim.com angemeldet, um sich der von HOTREC und über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützten Sammelklage gegen Booking.com anzuschließen. Nach dem EuGH-Urteil vom 19. September 2024, das die Bestpreisparitätsklauseln von Booking.com als wettbewerbswidrig einstufte, fordern die Hoteliers Schadensersatz für entstandene Verluste. In den kommenden Wochen werden die Daten validiert und die Klageschrift für eine Einreichung beim Bezirksgericht Amsterdam noch vor Jahresende vorbereitet.
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– Über 15.000 europäische Hotels registrierten sich bis 29. August 2025 für Sammelklage.
– Klage vor niederländischem Gericht fordert Schadensersatz für wettbewerbswidrige Paritätsklauseln.
– Europäischer Hotel-Dachverband HOTREC organisiert Klage, Einreichung noch 2025 in Amsterdam geplant.

Über 15.000 Hotels beteiligen sich an Sammelklage gegen Booking.com – Registrierung endet am 29. August

Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich für die europaweite Sammelklage gegen Booking.com registriert. Bis zum Freitag, 29. August, können interessierte Hotelbetreiber noch ihre Teilnahme unter www.mybookingclaim.com anmelden. Die Sammelklage der niederländischen „Stichting Hotel Claims Alliance“ richtet sich gegen Booking.com wegen der jahrelangen Anwendung sogenannter wettbewerbswidriger Bestpreis- beziehungsweise Paritätsklauseln. Diese hatten Hoteliers durch das Reservierungssystem von Booking.com finanziell geschadet. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) bestätigte klar, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen und den betroffenen Hotels ein Schadensersatz zusteht.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, bringt die einheitliche Haltung der Branche auf den Punkt: „Die überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage beweist, dass die Hotellerie geeint ist. Sie fordert, dass der marktbeherrschende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt!“

Besonders stark ist die Beteiligung in Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Gemessen an der Größe der jeweiligen Hotelsektoren zeigen Hotels in Island, Liechtenstein, Luxemburg und Irland besonderes Interesse an der Klage. Die Hoteldaten werden in den kommenden Wochen systematisch konsolidiert und validiert, um die Klageschrift vorzubereiten. Das Ziel ist es, die Sammelklage noch vor Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam einzureichen.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, betont die Bedeutung der deutschen Beteiligung: „Zusammen mit den rund 2.000 Hotels aus Deutschland, deren bereits seit dem Jahr 2020 anhängige parallele Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin als Blaupause für die europäische Sammelklage dienen, sind es nun über 4.000 Hotels aus Deutschland, die Booking.com gerichtlich die Grenzen der Marktmacht aufzeigen.“

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Die Sammelklage stellt eine einmalige Gelegenheit für Hoteliers dar, sich vereint gegen wettbewerbswidriges Verhalten eines dominanten Online-Vermittlers zur Wehr zu setzen. Die verbleibende Frist für die Registrierung ist kurz, weshalb betroffene Hotels ihre Teilnahme bis zum 29. August 2025 abschließen sollten, um Teil dieser europaweiten Rechtsdurchsetzung zu werden.

Weichenstellung für die digitale Hotelbranche: Folgen, Chancen und Ausblick

Die Sammelklage gegen Booking.com markiert einen wichtigen Wendepunkt im Spannungsfeld zwischen großen Online-Plattformen und der Hotellerie. Sie ist kein isoliertes Ereignis, sondern steht exemplarisch für die wachsenden Herausforderungen, mit denen viele Branchen im digitalen Zeitalter konfrontiert sind. Plattformen wie Booking.com agieren heute als mächtige Gatekeeper des Reisemarktes: Sie bündeln Angebote, steuern Buchungsströme und setzen Konditionen, die unmittelbar über die wirtschaftliche Existenz ihrer Partner entscheiden können. Diese asymmetrischen Machtverhältnisse geraten zunehmend unter rechtlichen und gesellschaftlichen Druck – was sich in aktuellen Verfahren und Gesetzesinitiativen in Europa widerspiegelt.

Warum Plattform-Geschäftsmodelle unter Druck stehen
Digitale Plattformen haben sich in den letzten Jahren zur dominierenden Vertriebsform für Hotels entwickelt. Durch die Bequemlichkeit und Reichweite solcher Dienste profitieren vor allem Endkunden und Plattformbetreiber. Für viele kleinere und mittlere Hotels bedeutet dies jedoch eine Abhängigkeit, die sich in streng geregelten Vertragsbedingungen und eingeschränkten Preissetzungsmöglichkeiten zeigt. Die sogenannten Paritätsklauseln, die Booking.com über Jahre hinweg genutzt hat, sind ein prägnantes Beispiel: Sie verhinderten, dass Hotels günstigere Preise außerhalb der Plattform anbieten konnten, was den Wettbewerb einschränkte.

Dieses Geschäftsmodell gerät zunehmend ins Visier von Kartellbehörden und Gerichten, weil es den fairen Wettbewerb behindert und Anbieter kontrolliert, statt zu stärken. Ähnliche Diskussionen gibt es in anderen Branchen mit digitalen Plattformen, etwa im Bereich des Online-Handels oder bei Fahrdienstanbietern:

  • E-Commerce-Plattformen: Konflikte um Händlerautonomie und Preisbindung
  • Mobilitätsdienste: Regulierungen gegen marktbeherrschendes Verhalten
  • Online-Marktplätze für Dienstleistungen: Einfluss auf Preise und Verfügbarkeit
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Diese Vernetzungen zeigen, wie weitreichend die Herausforderungen rund um Plattform-Macht und faire Wettbewerbsbedingungen sind.

Was das Urteil für Reisende und Hoteliers bedeutet
Für die Hotellerie bedeutet das Verfahren eine Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Verhandlungsposition gegenüber den großen Online-Plattformen zu stärken. Die Klage richtet sich gegen marktbeherrschende Praktiken, die laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2024 wettbewerbswidrig sind. Sollte das Verfahren zugunsten der Hotels ausgehen, könnten sich die Vertragsbedingungen in der digitalen Buchungslandschaft deutlich ändern. Mehr Transparenz und mehr Freiheit bei der Preisgestaltung für Hotels wären mögliche Effekte – und damit auch ein diverseres und gerechteres Angebot für Reisende.

Für Endkunden könnten sich daraus langfristig verbesserte Wettbewerbsstrukturen ergeben. Wenn Hotels freier ihre Preise gestalten können, wächst die Chance auf attraktivere Angebote und mehr Auswahl abseits der großen Plattformen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass sich das Verhältnis zwischen Plattformen und Anbietern in Richtung Kooperationspartnerschaft verschiebt und nicht lediglich als Einbahnstraße verstanden wird.

Das Verfahren illustriert zudem eine breitere gesellschaftspolitische Debatte über die Regulierung digitaler Monopole in Europa. Es steht symbolisch dafür, wie die EU und ihre Mitgliedsstaaten versuchen, eine Balance zu finden: zwischen der Förderung von Innovation und Digitalisierung einerseits und der Sicherung eines funktionierenden, wettbewerbsorientierten Marktes andererseits.

Der weitere Verlauf des Verfahrens und seine Folgen werden zeigen, ob es gelingt, die Abhängigkeit vieler KMU in der Hotellerie von digitalen Plattformen zu verringern und gleichzeitig attraktive Buchungswege für Reisende zu erhalten. Dieser Prozess ist maßgeblich für die Zukunft der digitalen Hotelbranche – und damit auch für die europäische Wirtschaft insgesamt.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

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