– Neue BKA-Studie zeigt hohe Gewaltbetroffenheit, besonders psychische und sexualisierte Gewalt.
– DPtV fordert schnell verfügbare Hilfe und Stärkung psychotherapeutischer Angebote in Beratungsstellen.
– Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes muss zügig und konsequent erfolgen.
Neue Dunkelfeldstudie belegt hohe Gewaltbetroffenheit – DPtV fordert schnelle, niedrigschwellige Hilfsangebote
Eine aktuelle, repräsentative Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes (BKA) liefert erstmals nach über 20 Jahren wieder umfassende Zahlen zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland. Die Veröffentlichung der Pressemitteilung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) vom 16. Februar 2026 unterstreicht die Dringlichkeit, die Versorgung Betroffener zu verbessern und die Umsetzung entsprechender Gesetze zu beschleunigen.
Laut der Studie berichten 44,5 % der Befragten von psychischer Gewalt in Partnerschaften, 16,1 % von körperlicher Gewalt (Stand: 16. Februar 2026, DPtV-Pressemitteilung). Fast 50 % der Personen geben an, bereits sexuelle Belästigung erlebt zu haben, während jede zehnte Person von einem sexuellen Übergriff spricht. Frauen sind bei sexualisierter Gewalt, Stalking und digitaler Gewalt häufiger betroffen als Männer. Auch Angehörige der LSBTIQ*-Community tragen ein erhöhtes Risiko, Opfer solcher Taten zu werden. Allerdings werden die meisten Taten nur selten angezeigt; die Quoten liegen im einstelligen Prozentbereich, erschwert durch Angst und Scham.
Die DPtV betont in ihrer Mitteilung die Bedeutung einer schnellen, niederschwelligen Unterstützung: „Wenn Gewalt-Betroffene den Mut fassen, sich anzuvertrauen, müssen wir für sie da sein. Schnell, niedrigschwellig und an dem Ort, an dem sie sich befinden.“ (Stand: 16. Februar 2026). Besonders in Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen ist eine psychosoziale Betreuung notwendig, um Gewaltfolgen zu behandeln und Chronifizierungen zu verhindern. Elisabeth Dallüge, stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende, hebt hervor: „Psychotherapeutinnen leisten einen wichtigen Beitrag zu Krisenintervention, Diagnostik, Indikationsstellung und Stabilisierung.“ (Stand: 16. Februar 2026)*. Sie fordert verbindliche Zugangs- und Kooperationsstrukturen sowie eine gesicherte Finanzierung innerhalb der bestehenden Gewaltschutzangebote.
Die Vereinigung fordert zudem eine zügige Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes. Diese verpflichten die unterzeichnenden Staaten seit 2011 zu präventiven Maßnahmen, Schutz sowie Strafverfolgung im Kontext von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die DPtV vertritt mit mehr als 37.000 Mitgliedern* die größte Interessenvertretung für Psychotherapeuten in Deutschland; sie setzt sich für eine möglichst flächendeckende Versorgung Betroffener ein.
Was die BKA-Studie zur Gewalt in Deutschland wirklich zeigt
Die jüngste Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes (BKA) liefert erstmals seit über 20 Jahren repräsentative Zahlen zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland. Die Ergebnisse geben einen Einblick, wie häufig und in welchen Formen Gewalt im Alltag vorkommt, und zeigen konkrete Schwachstellen im Meldewesen auf. Insgesamt verdeutlichen die Daten, dass die Dunkelziffer bei Gewaltformen deutlich höher liegt, als die offiziellen Anzeigenquoten vermuten lassen.
Anzeigequoten im einstelligen Prozentbereich
Einen wesentlichen Befund der Studie stellen die niedrigen Anzeigequoten bei Gewalt dar: Die Zahlen belegen, dass die Anzeigequoten bei verschiedenen Gewaltformen durchweg unter zehn Prozent liegen. Besonders bei psychischer und körperlicher Gewalt in Partnerschaften liegen die Quoten sogar unter fünf Prozent. Das bedeutet, dass die meisten Taten im Dunkelfeld bleiben – jährlich melden nur wenige Betroffene ihre Erfahrungen bei Polizei und Behörden. Die Dunkelfeldforschung kann diese Zahlen erheben, weil sie anonymisierte Befragungen durchführt, in denen Opfer auch Gewalt schildern, die bislang nicht zur Anzeige gebracht wurde.
Sexualisierte Übergriffe und digitale Gewalt
Laut der Studie waren im Leben 11,2 Prozent der Befragten von sexualisierten Übergriffen betroffen. In den letzten fünf Jahren gaben 2,7 Prozent der Befragten an, Opfer eines Sexualübergriffs geworden zu sein (Stand: 10. Februar 2026). Frauen sind hiervon signifikant stärker betroffen: Während 4,0 Prozent der Frauen in den letzten fünf Jahren Opfer sexualisierter Gewalt waren, betrifft es nur 1,4 Prozent der Männer.
Digitaler Gewalt machten 20,0 Prozent der Frauen und 13,9 Prozent der Männer in den letzten fünf Jahren aus. Besonders hoch ist das Risiko bei 16- und 17-Jährigen: Über 60 Prozent der jungen Frauen und 33 Prozent der jungen Männer berichten von Erfahrungen mit digitaler Gewalt innerhalb dieses Zeitraums*. Diese Formen der Gewalt umfassen cyberstalking, das Versenden bedrohlicher Nachrichten sowie das Verbreiten von peinlichen Bildern.
Konkret ergeben die Zahlen: Obwohl die Dunkelziffer bei allen Gewaltformen hoch ist, zeigt die Studie, dass scheinbar geringe Anzeigequoten im einstelligen Prozentbereich häufig auf Scham, Angst oder mangelnde Vertrauen in die Institutionen zurückzuführen sind. Solche Dunkelfeldforschung ist essenziell, um das tatsächliche Ausmaß der Gewalt in Deutschland sichtbar zu machen.
Die Ergebnisse im Überblick:
- Psychische Gewalt in Partnerschaften: 44,5 Prozent der Befragten berichten von Betroffenheit.
- Körperliche Gewalt in Partnerschaften: 16,1 Prozent haben solche Erfahrungen gemacht.
- Sexuelle Übergriffe in der Vergangenheit: 11,2 Prozent, in den letzten fünf Jahren 2,7 Prozent.
- Digitale Gewalt in den letzten fünf Jahren: 20,0 Prozent Frauen, 13,9 Prozent Männer; besonders ausgeprägt bei 16-17-Jährigen.
Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig ein besserer Schutz und eine konsequente Erfassung aller Gewaltformen sind. Die Dunkelfeldforschung liefert verlässliche Daten über das tatsächliche Ausmaß und macht Ernüchterung bei den offiziellen Statistiken sichtbar.
Quelle: (Stand: 10. Februar 2026)*
Istanbul-Konvention: Umsetzungsschritte, Lücken und die politische Debatte in Deutschland
Die Istanbul-Konvention, seit 2011 von den Unterzeichnerstaaten ratifiziert, verpflichtet Deutschland, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Dennoch zeigt sich laut aktuellen Bewertungen, dass die praktische Umsetzung noch erheblichen Nachholbedarf hat. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) fordert daher eine stärkere Durchsetzung der Konvention, die nach wie vor durch erhebliche Lücken geprägt ist.
Umsetzung im Schatten der Mängelliste: GREVIO kritisiert weiterhin Defizite
Die „Gruppo intergouvernementale Überwachung“ (GREVIO), das Kontrollorgan der Konvention, bewertet die Umsetzung Deutschlands derzeit als unzureichend und weist auf bedeutende Mängel hin. Besonders bemängelt wird die unzureichende Koordination auf staatlicher Ebene. Es mangele an einer transparenten und ressourcenschonenden Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen. Erforderlich seien größere Ressourcen und eine verbesserte Infrastruktur, um insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung adäquat zu schützen.
Der aktuelle GREVIO-Bericht fordert zudem, die nationalen Koordinationsstellen mit mehr Personal auszustatten und die Infrastruktur für Frauenhäuser sowie Beratungsstellen weiter auszubauen. Hierbei müsse die Infrastruktur auf dem Stand der aktuellen Herausforderungen bleiben, um Schutzlücken effektiv zu schließen. Die Bewertung basiert auf der „aktuellen GREVIO-Bewertung“*, Stand: 2025.
Fortbestehende Schutzlücken: Der Alternativbericht 2025 zeigt, wie dringend Reformen sind
Der im Jahr 2025 veröffentlichte Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland bestätigt die weiterhin bestehenden gravierenden Schutzdefizite. Trotz bereits gesetzter Maßnahmen existieren massive Lücken bei der praktischen Anwendung. So zeigt der Bericht auf, dass zahlreiche Schutzangebote und präventive Maßnahmen nicht ausreichend flächendeckend zur Verfügung stehen, Besonders bedenklich: Die Mängel, die die GREVIO bereits im Jahr 2022 angemahnt hat, bestehen laut Bericht weiterhin.
Der Alternativbericht hebt hervor, dass die Gefahr geschlechtsspezifischer Gewalt nach wie vor hoch ist. Es bestehe insbesondere bei traumatisierten Frauen, Flüchtlingen und LSBTIQ*-Personen eine erhöhte Risiko- und Schutzlücke. Zudem bleibe die Dunkelziffer durch mangelnde Anzeigequoten hoch, was eine präzise Einschätzung der tatsächlichen Lage erschwert. Die Quelle für diese Einschätzung ist der „Alternativbericht 2025“*, Stand: 2025.
Das Gewalthilfegesetz 2025: Finanzielle Unterstützung und Fristen
Im Januar 2025 verabschiedete Bundestag das Gewalthilfegesetz, das am 28. Februar in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine bundesweite Finanzierung von 2,6 Milliarden Euro bis zum Jahr 2036 vor. Dieser Fonds soll helfen, bestehende Angebote zur Gewaltprävention und -bekämpfung landesweit zu stärken und eine flächendeckende Infrastruktur zu sichern.
Zusätzlich verpflichtet das Gesetz die Länder, bis 2027 umfassende Bedarfsanalysen durchzuführen. Ziel ist, regionale Bedarfe besser zu erfassen und gezielt darauf zu reagieren. Die Finanzierung und die Fristsetzung sind zentrale Schritte, um die in der Konvention verankerten Schutz- und Präventionspflichten umzusetzen und die Lücken zwischen rechtlicher Verpflichtung und praktischer Realität zu schließen. Die Fakten zum Gesetz sind laut „FHK Factsheet zum Gewalthilfegesetz“*, Stand: 2025.
Fazit: Von rechtlicher Verpflichtung zur praktischen Umsetzung
Die Diskrepanz zwischen den Verpflichtungen, die die Istanbul-Konvention für die Unterzeichnerstaaten vorsieht, und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland wird deutlich. Während die Gesetzeslage Fortschritte bringt, zeigen die Bewertungen, dass Ressourcen, Koordination und Infrastruktur noch erweitert werden müssen. Die Fristen für die Länder sind gesetzt, doch der Erfolg hängt im Kern von der politischen Bereitschaft ab, bestehende Lücken konsequent zu schließen und Schutzangebote auszubauen.
Nur durch eine nachhaltige Investition in die Infrastruktur und klare, verbindliche Strukturen kann die Konvention ihre volle Wirkung entfalten. Die Forderungen der DPtV nach einer konsequenteren Umsetzung und verbessertem Schutz für von Gewalt betroffene Menschen bleiben aktueller denn je.
Verbesserung der Hilfsangebote für von Gewalt Betroffene: Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Versorgung von Gewaltbetroffenen in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Um Betroffenen schnell, niedrigschwellig und wirksam zu helfen, sind Veränderungen in den Zugangsstrukturen, der Finanzierung und der Vernetzung von Unterstützungsangeboten notwendig. Aktuelle Rahmenbedingungen, wie das Gewalthilfegesetz und die Istanbul-Konvention, setzen politische Vorgaben, deren Umsetzung jedoch noch gestaltet werden muss.
Konkrete Anforderungen an Beratungsstellen und Psychotherapiepraxen
Viele Betroffene suchen zunächst Rat in Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen. Hier ist es entscheidend, dass Sie vor Ort vernetzt mit psychotherapeutischen Angeboten arbeiten. Mobile Krisenteams könnten bei akuten Fällen eine schnelle Überweisung in psychotherapeutische Kurzinterventionen ermöglichen, um Handlungsfähigkeit und Stabilisierung zu verbessern. Solche Vernetzungen erleichtern den Zugang und verkürzen Wege zur professionellen Unterstützung. Gleichzeitig muss die Infrastruktur so ausgebaut werden, dass insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung, die besondere Barrieren und Bedürfnisse haben, adäquat berücksichtigt werden.
Derzeit ist die Finanzierung der Hilfsangebote noch unzureichend gesichert. Der Bund will bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereitstellen (Stand: 2025)*. Diese Mittel sollen eine bessere Planungssicherheit schaffen, jedoch erfordert die Umsetzung auf lokaler Ebene eine koordinierte Steuerung, bei der alle Akteure gemeinsam Ressourcen mobilisieren und bündeln. Eine klare, verbindliche Kooperationsstruktur kann dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.
Herausforderungen durch GREVIO-Kritik und notwendige Reformen
Die Bewertung durch GREVIO, das Überwachungsgremium der Istanbul-Konvention, kritisiert vor allem Ressourcen- und Infrastrukturengpässe sowie die unzureichende Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Frauen mit Fluchterfahrung. Hier besteht Handlungsbedarf: Die Infrastruktur in Beratungs- und Therapiesystemen muss durch zusätzliche Personalressourcen ausgebaut werden. Zudem sind niedrigschwellige Angebote notwendig, die unabhängig von formellen Zugangswegen schnelle Hilfe ermöglichen, beispielsweise durch psychosoziale Notfalldienste, die direkt in den Stadtteilen arbeiten.
Auch die Abstimmung zwischen den verschiedenen Akteuren im Helfersystem muss verbessert werden. Hier bietet sich die Entwicklung verbindlicher Kooperationsvereinbarungen an, um eine schnelle Weiterleitung von Betroffenen zu psychotherapeutischer Kurzintervention oder therapeutischer Langzeitversorgung zu gewährleisten. Gerade in Fällen, in denen Gefühle von Scham und Angst die Anzeige hemmen, sind niederschwellige Zugänge unverzichtbar.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich eine junge Frau vor, die in einer Beratungsstelle von emotionaler und physischer Gewalt berichtete. Aufgrund fehlender Sofortangebote für psychosoziale Unterstützung war sie bisher nur schwer erreichbar. Durch eine abteilungsübergreifende Kooperation mit einer psychotherapeutischen Praxis konnte innerhalb kurzer Zeit eine Krisenintervention erfolgen. Ein strukturiertes, nahtloses Netzwerk aus Beratungs-, Unterstützungs- und Psychotherapieleistungen ermöglichte eine umfassende Versorgung, die den Betroffenen vor Ort abholte und so den Weg zur Heilung ebnete.
Zentrale Handlungsfelder für nachhaltige Versorgung
- Koordination zwischen Beratungsstellen, Gewaltschutzeinrichtungen und Psychotherapien verbessern
- Finanzielle Ressourcen effektiv sichern und verteilen
- Angebote niederschwellig und barrierearm gestalten
Nur durch eine intelligente Vernetzung dieser Elemente lässt sich die Versorgung auf ein solides Fundament stellen, das Betroffenen schnelle und nachhaltige Hilfe bietet. Die Umsetzung der bestehenden rechtlichen Vorgaben sowie die kontinuierliche, unbürokratische Versorgung müssen im Mittelpunkt der politischen und praktischen Arbeit stehen, um Gewaltopfer wirksam zu schützen und zu begleiten.
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Ausblick: Umsetzungsschritte, offene Fragen und Handlungsoptionen für den Gewaltpräventionsdialog
Derzeit stehen Deutschland vor wichtigen Herausforderungen bei der Umsetzung der gewaltpräventiven Maßnahmen. Laut Stand 2025 finanziert der Bund bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die nationalen Gewaltpräventions- und Schutzprogramme*. Dennoch bleibt die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahmen abhängig von klaren, verbindlichen Strukturen und konsequenter Umsetzung durch die Länder.
Zur Vermeidung von Umsetzungsverzögerungen müssen die Bundesländer ihre Bedarfsanalysen abschließen, um regionale Bedarfslücken zu identifizieren und gezielt Fachkräfte sowie Infrastruktur auszubauen. Die erste Empfehlung lautet, eine zentrale Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu etablieren, die den transepochalen Austausch zwischen Bund, Ländern und Fachakteuren sicherstellt. Damit kann die Koordination beschleunigt und Doppelarbeit vermieden werden.
Weiterhin ist die gezielte Bereitstellung von Finanzmitteln für regionale Netzwerke ein Schlüsselfaktor. Diese sollen lokale Beratungsstellen, Gewaltschutzeinrichtungen und psychosoziale Angebote stärken und Barrieren beim Zugang verringern. Die Bundesregierung plant, entsprechende Förderprogramme in den kommenden Jahren auszurollen*. Derzeit ist jedoch noch unklar, wie die Verteilung konkret erfolgen wird. Hier empfiehlt es sich, transparente Kriterien und eine regelmäßige Erfolgskontrolle zu verankern*.
Ein dritter wichtiger Schritt betrifft die Einrichtung effektiver Monitoring-Mechanismen. Regelmäßige Evaluierungen auf nationaler und regionaler Ebene sollen die Fortschritte dokumentieren und die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen. Die aktuelle GREVIO-Bewertung weist auf Umsetzungsmängel hin, die durch klare Verantwortlichkeiten und messbare Zielvorgaben behoben werden können.
Zur Verstärkung der Maßnahmen erscheinen drei redaktionelle Empfehlungen sinnvoll:
- Die Schaffung einer verbindlichen Koordinierungsstelle auf Bundesebene, um die Zusammenarbeit zu bündeln.
- Die gezielte, transparente Finanzierung für regionale Netzwerke und Beratungsstellen.
- Das Einführen standardisierter Monitoring- und Evaluationsverfahren, um den Fortschritt messbar zu machen.
Die rasche Umsetzung dieser Maßnahmen ist essenziell, um den Schutz betroffener Personen zu verbessern und die gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Die vielfältigen Herausforderungen bei der Umsetzung verlangen eine klare Verantwortungszuweisung und zügige Handlung auf allen Ebenen. Damit kann Deutschland den internationalen Verpflichtungen gerecht werden und eine wirksame Gewaltprävention sicherstellen.
Die hier verwendeten Informationen stammen aus einer Pressemitteilung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Weiterführende Quellen:
- „Anzeigequoten bei Gewaltformen liegen unabhängig von der Form durchgehend unter zehn Prozent; in (Ex-)Partnerschaften bei psychischer und körperlicher Gewalt unter fünf Prozent (Stand: 10. Februar 2026).“ – Quelle: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2026/Presse2026/260210_LeSuBiA.html
- „Von sexuellen Übergriffen waren 11,2 % der Befragten im Leben betroffen, 2,7 % in den letzten fünf Jahren; Frauen stärker betroffen (4,0 %) als Männer (1,4 %) (Stand: 10. Februar 2026).“ – Quelle: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2026/Presse2026/260210_LeSuBiA.html
- „Digitale Gewalt in den letzten fünf Jahren: 20,0 % Frauen und 13,9 % Männer; besonders hoch bei 16-17-jährigen (über 60 % Frauen, 33 % Männer) (Stand: 10. Februar 2026).“ – Quelle: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2026/Presse2026/260210_LeSuBiA.html
- „GREVIO stellt bedeutende Mängel bei Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland fest, mahnt staatliche Koordinierungsstelle und bessere Ressourcen/Infrastruktur an, insbesondere für Frauen mit Fluchterfahrung (Stand: aktuelle GREVIO-Bewertung).“ – Quelle: https://unwomen.de/die-istanbul-konvention/
- „Gewalthilfegesetz verabschiedet am 31. Januar 2025, tritt am 28. Februar 2025 in Kraft; Bund finanziert 2,6 Milliarden Euro bis 2036; Länder müssen bis 2027 Bedarfsanalysen durchführen (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/fhk-factsheet-zum-gewalthilfegesetz
- „Alternativbericht 2025 zeigt massive Schutzlücken bei geschlechtsspezifischer Gewalt; GREVIO-Mängel aus 2022 bestehen weiter (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/alternativbericht-istanbul-konvention-2025
12 Kommentare
Das Gewalthilfegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber reicht das wirklich aus? Ich würde gerne wissen, wie andere dazu stehen und welche Erfahrungen sie gemacht haben.
Das Gesetz ist ein Anfang, aber ich habe Bedenken bei der Umsetzung vor Ort! Was denkt ihr über die Rolle der Kommunen bei der Bereitstellung von Hilfsangeboten?
Ich finde auch, dass es vor allem an den Kommunen liegt! Wenn es keine lokalen Initiativen gibt, nützt das beste Gesetz nichts!
Der Bericht zeigt klar die Missstände auf. Warum wird so wenig unternommen? Wir brauchen dringend einen politischen Wandel! Wer kann da etwas bewegen?
Die Zahlen zur sexualisierten Gewalt sind erschreckend hoch. Ich denke, es muss viel mehr Prävention geben! Was haltet ihr von Schulprogrammen oder Aufklärungskampagnen in den Medien?
„Aufklärungskampagnen wären super wichtig! Die Gesellschaft muss verstehen, dass das Thema ernst genommen werden muss und nicht im Schatten bleibt.“
„Ich stimme zu! Aufklärung in den Medien könnte helfen, das Stigma zu brechen und mehr Betroffene ermutigen, sich Hilfe zu suchen.“
Die Dunkelfeldstudie zeigt deutlich, dass viel mehr Menschen betroffen sind als gedacht. Es wäre hilfreich, mehr Ressourcen in Beratungsstellen zu investieren. Wer hat Erfahrungen mit solchen Angeboten?
Ich habe mal eine Beratungsstelle besucht und fand die Unterstützung dort gut, aber es könnte mehr Personal geben! Vielleicht wäre eine bundesweite Hotline eine Lösung?
Eine Hotline klingt nach einer guten Idee, Iheld! Aber sollten wir nicht auch die sozialen Medien nutzen, um Menschen zu erreichen? Viele junge Leute sind dort aktiv.
Ich finde die Ergebnisse der BKA-Studie erschreckend, aber auch wichtig. Wie können wir mehr Bewusstsein für psychische Gewalt schaffen? Vielleicht sollten Schulen auch darüber aufklären?
Das ist ein guter Punkt, Emayer! Aufklärung in Schulen könnte sicher helfen. Was denkt ihr über Workshops für Jugendliche, um sie für diese Themen zu sensibilisieren?