– Verbände kritisieren geplante Einschränkungen der Holzenergie in der Biomasseverordnung.
– Der Entwurf schließt pauschal Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln aus.
– Dies gefährde etablierte Wertschöpfungsketten und einen wichtigen Pfeiler der Energiewende.
Biomasseverordnung: Verbände warnen vor Bremse für Holzenergie
Die Bundesregierung plant, die energetische Nutzung von Holz deutlich einzuschränken. Im Zuge der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sollen zahlreiche Holzsortimente pauschal aus der nationalen Biomasseverordnung ausgeschlossen werden. Vier große Verbände aus Forstwirtschaft, Holzindustrie und Bioenergie-Branche kritisieren diesen Schritt scharf. Sie fordern eine grundlegende Korrektur des Verordnungsentwurfs, da Holz für sie ein unverzichtbarer Pfeiler der Energiewende bleibt.
Die Verbände – der Fachverband Holzenergie, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, die Familienbetriebe Land und Forst sowie AGDW – Die Waldeigentümer – sehen in den Plänen eine gezielte Schwächung der Holzenergie. Sie argumentieren, dass nachhaltig erzeugte Holzenergie zu den wichtigsten erneuerbaren Energieträgern in Deutschland und Europa zählt. Der aktuelle Entwurf würde tief in etablierte Verwertungswege eingreifen und bestehende wie geplante Anlagen gefährden, die ein wichtiger Baustein der Energie- und Wärmewende sind.
Besonders kritisch sehen die Verbände den geplanten pauschalen Ausschluss von Rundholz in Industriequalität. „Rundholz in Industriequalität darf nicht generell von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden, denn seine Verwertbarkeit hängt stark von der jeweiligen Marktlage, Abnahmekapazitäten und der Situation in den Wäldern ab“, heißt es in ihrer gemeinsamen Position. Ein solcher Schritt nähme Waldbesitzern Absatzwege und gefährde die Brennstoffversorgung vieler Biomasseanlagen.
Die Verbände warnen vor unbeabsichtigten Folgen. „Ein pauschaler Ausschluss schießt über das Ziel hinaus und wird ein Entsorgungsproblem schaffen. Die Förderung der Deponierung kann nicht das Ziel der Regelung sein“, so ihre Einschätzung. Aus ihrer Sicht sendet der Entwurf ein falsches Signal: „Der aktuelle Entwurf sendet ein völlig falsches Signal für die Energiewende“.
Ihr Vorwurf lautet, die Bundesregierung gehe über die EU-Vorgaben hinaus. „Statt die RED III sachgerecht und praxistauglich umzusetzen, geht die Bundesregierung deutlich darüber hinaus und unternimmt einen Schritt, der die Holzenergie gezielt schwächt, mit gravierenden Folgen für Klimaschutz, Waldumbau, Versorgungssicherheit und die betroffenen Branchen.“ Die pauschalen Ausschlüsse würden nicht zu besseren Nutzungsmöglichkeiten führen, sondern funktionierende Wertschöpfungsketten gefährden und die erneuerbare Energieerzeugung schwächen.
Die detaillierte gemeinsame Stellungnahme der Verbände mit ihrer vollständigen Kritik und ihren Forderungen liegt vor (Stand: 01.12.2025, Pressemitteilung).
Hintergrund: Ein neuer Verordnungsentwurf stellt die Holzenergie auf den Prüfstand
Die aktuelle Diskussion um die energetische Nutzung von Holz dreht sich um eine geplante Änderung der sogenannten Biomasseverordnung (BiomasseV). Dieses Regelwerk legt fest, welche Holzsortimente in Deutschland künftig noch als förderfähige Biomasse gelten – etwa im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Novellierung dient der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), die unter anderem vorsieht, die Subventionen für die energetische Nutzung bestimmter Holzsortimente zu beenden (Stand: 2025). Der konkrete nationale Entwurf, der diese Vorgaben in deutsches Recht gießen soll, ist der Referentenentwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vom August 2025.
Was ist die BiomasseV und BioSt-NachV?
Die Biomasseverordnung definiert, welche Rohstoffe als „Biomasse“ anerkannt werden und damit in den Genuss bestimmter Förderungen oder gesetzlicher Anerkennung kommen. Sie ist somit das zentrale Werkzeug, um die Vorgaben der EU-Richtlinie RED III auf nationaler Ebene umzusetzen. Die geplante BioSt-NachV ist der aktuelle Versuch, diese Umsetzung zu konkretisieren. Ihr Entwurf sieht vor, bestimmte Holzsortimente pauschal von dieser Anerkennung auszuschließen.
Was fordert RED III?
Die EU-Richtlinie RED III zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, setzt dabei aber auch neue Schwerpunkte. Ein zentrales Prinzip ist die sogenannte Kaskadennutzung: Holz sollte, wenn möglich, zuerst stofflich genutzt werden – also etwa zu Möbeln oder Bauholz verarbeitet werden – bevor es am Ende seines Lebenszyklus energetisch verwertet wird. Die Richtlinie sieht vor, die Förderung für die direkte energetische Nutzung von Holzsortimenten zu beenden, die auch für eine stoffliche Nutzung in Frage kommen könnten. Der deutsche Referentenentwurf geht nach Ansicht der betroffenen Verbände jedoch über diese EU-Vorgabe hinaus.
Der Entwurf plant einen pauschalen Ausschluss von Holzsortimenten wie Rundholz in Industriequalität sowie von Wurzeln und Stümpfen. Diese pauschale Regelung steht im Zentrum der Kritik, da sie nicht zwischen tatsächlich verfügbaren stofflichen Verwertungswegen und regionalen Marktgegebenheiten unterscheidet. Das Problem gewinnt jetzt an Dringlichkeit, weil mit dem Referentenentwurf ein konkreter Gesetzestext vorliegt, der unmittelbare Auswirkungen auf bestehende Wertschöpfungsketten und die Planungssicherheit in der Forst- und Energiewirtschaft hätte.
Die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung der Holzenergie
Die energetische Nutzung von Holz ist ein bedeutender Faktor für die deutsche Energiewende und Wirtschaft. Die aktuellen Zahlen unterstreichen ihre Rolle als stabiler Pfeiler im Mix der erneuerbaren Energien. Im Jahr 2024 trug die Holzenergie mit einem Anteil von 6 Prozent zur gesamten erneuerbaren Energieerzeugung in Deutschland bei (Quelle: Umweltbundesamt). Diese Leistung basiert auf einer starken wirtschaftlichen Basis: Der Sektor generiert ein jährliches Umsatzvolumen von 1,2 Milliarden Euro und sichert rund 15.000 Arbeitsplätze (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Neben der Versorgungssicherheit und Wertschöpfung leistet die Holzenergie einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz. Durch die Substitution fossiler Brennstoffe wurden im Jahr 2024 schätzungsweise 12 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart (Quelle: Umweltbundesamt)*.
Sektorkennzahlen 2024
Die folgende Tabelle fasst die zentralen Kennzahlen des Holzenergiesektors für das Jahr 2024 zusammen:
| Jahr | Indikator | Wert | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung | 6 | Prozent | Umweltbundesamt, 2024* |
| 2024 | Wirtschaftlicher Umsatz | 1,2 | Milliarden Euro | Statistisches Bundesamt, 2024* |
| 2024 | Gesicherte Arbeitsplätze | 15.000 | Anzahl | Statistisches Bundesamt, 2024* |
| 2024 | CO₂-Einsparung | 12 | Millionen Tonnen CO₂eq | Umweltbundesamt, 2024* |
Auslandsbeispiel: Österreich
Während in Deutschland über die künftige Ausgestaltung der Biomasseverordnung diskutiert wird, bietet ein Blick ins Ausland Vergleichsmöglichkeiten. Österreich hat mit seiner Nachhaltigkeitsverordnung für biogene Festbrennstoffe (NfBioV) einen eigenen regulatorischen Weg eingeschlagen. Diese nationale Regelung beschränkt seit 2025 die energetische Nutzung bestimmter Rundholzsortimente, um eine vorrangige stoffliche Verwertung zu fördern (Quelle: IG Holzkraft)*. Dieser Ansatz unterscheidet sich von der aktuellen deutschen Diskussion und zeigt alternative Modelle zur Steuerung des Holzflusses zwischen Material- und Energieverwendung auf.
Wer trifft der pauschale Ausschluss?
Die geplante Novelle der Biomasseverordnung zielt nicht auf eine abstrakte Regelung. Sie greift direkt in bestehende Wirtschaftskreisläufe ein und hätte konkrete Auswirkungen auf verschiedene Akteure. Die Kritik der betroffenen Verbände richtet sich vor allem gegen die pauschale Natur der geplanten Ausschlüsse, die etablierte Praktiken und Versorgungssicherheiten infrage stellt.
Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer würde ein genereller Ausschluss von Rundholz in Industriequalität aus der energetischen Nutzung wichtige flexible Absatzwege beschneiden. In Zeiten von Schadholzanfällen, schwacher Nachfrage aus der Holzindustrie oder bei Sortimenten, die nicht den geforderten Qualitätsstandards entsprechen, bietet die Energieerzeugung oft eine notwendige Verwertungsmöglichkeit. Dieser Puffer für den Waldbau fiele weg.
Die regionale Energieversorgung stünde vor neuen Herausforderungen. Viele bestehende und geplante Biomasseanlagen sind auf eine zuverlässige Brennstoffversorgung angewiesen. Der pauschale Ausschluss bestimmter Holzsortimente gefährdet laut der Verbände „zahlreiche bestehende wie geplante Anlagen“. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die auf die Nutzung von Rest- und Schwachholz spezialisiert sind. Ein Blick auf die Energieerzeugung zeigt die Dimension: Etwa 6 % der gesamten erneuerbaren Energieerzeugung in Deutschland stammen aus fester Biomasse, zu der auch Holz zählt*. Hinter dieser Zahl stehen Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Die Forst- und Holzwirtschaft sichert in Deutschland direkt und indirekt über 1 Million Beschäftigte*. Einschränkungen in einem Teilbereich dieser Kette können sich auf die gesamte Branche auswirken.
Gegen diese wirtschaftlichen und versorgungstechnischen Argumente stehen vor allem klima- und ressourcenpolitische Überlegungen. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie RED III zielt explizit auf eine Kaskadennutzung ab: Holz sollte, wo möglich, zunächst stofflich genutzt werden, etwa für langlebige Produkte wie Bauholz oder Möbel. Die energetische Verwertung soll am Ende dieser Kette stehen. Zudem soll die Senkenfunktion der Wälder – ihre Fähigkeit, CO₂ zu binden – gestärkt werden. Ein Gutachten im Rahmen des deutschen Lobbyregisterverfahrens unterstreicht diese Zielsetzung der Richtlinie (Quelle: Deutscher Bundestag — Stand: 2025). Kritiker eines pauschalen Ausschlusses halten dagegen, dass eine zu starre Regelung in der Praxis zu unbeabsichtigten Negativfolgen führen kann, etwa zu einem Entsorgungsproblem für Holz, das stofflich nicht verwertbar ist.
Die Debatte zeigt deutlich die verschiedenen Perspektiven auf:
- Waldbesitzer und Holzindustrie sehen flexible Verwertungswege und regionale Wertschöpfungsketten in Gefahr.
- Betreiber von Bioenergieanlagen fürchten um ihre Brennstoffbasis und die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen.
- Klimaschützer und Befürworter der RED III argumentieren mit der Priorisierung der stofflichen Nutzung und dem Schutz der Wälder als Kohlenstoffspeicher.
Die zentrale Frage bleibt, ob ein pauschaler Ausschluss das geeignete Instrument ist, um die Ziele der RED III zu erreichen, oder ob er etablierte und für die Energiewende relevante Systeme destabilisiert, ohne dem Klima einen eindeutigen Nutzen zu bringen.
Ausblick: Optionen und Forderungen
Die Kritik am Entwurf der Biomasseverordnung ist deutlich. Die beteiligten Verbände sehen nun die Bundesregierung in der Pflicht, die geplanten pauschalen Ausschlüsse zu korrigieren. Ihre zentrale Forderung lautet, die energetische Nutzung von Holz nicht durch starre Verbote zu beschränken, sondern differenzierte Regelungen zu schaffen, die den Markt- und Waldrealitäten gerecht werden.
Mögliche politische Schritte
Ein pragmatischer Lösungsansatz wäre, die pauschalen Ausschlüsse für Holzsortimente wie Rundholz in Industriequalität oder Wurzeln durch eine flexible, bedarfsorientierte Regelung zu ersetzen. Statt eines generellen Verbots könnte die Verordnung Kriterien definieren, unter denen eine energetische Verwertung möglich bleibt – etwa wenn keine stoffliche Nachfrage besteht oder das Material aus anderen Gründen nicht für die Holzindustrie geeignet ist. Damit würde die staatliche Abwägung zwischen Kaskadennutzung und Energieversorgung situationsabhängig möglich.
Ein Blick über die Grenze zeigt, dass andere Wege denkbar sind. Österreich hat mit seiner Nachhaltigkeitsverordnung für Biomasse (NfBioV) einen eigenen Umsetzungsweg für die EU-Vorgaben gewählt. Dieser Vergleich kann für die deutsche Debatte genutzt werden, um praxistaugliche Alternativen aufzuzeigen.
Wie es weitergehen könnte
Die Verbände haben ihre Position in einer gemeinsamen Stellungnahme detailliert ausgeführt. Das vollständige Dokument steht unter dem Titel „2025.12.01_Stellungnahme_Biomasseverordnung.pdf“ (Stand: 01.12.2025) zur Verfügung. Darin legen sie ihre fachlichen Einwände und konkreten Änderungsvorschläge dar.
Es liegt nun an der Bundesregierung, den Entwurf der Biomasseverordnung unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen und der praktischen Folgen für Forstwirtschaft, Holzindustrie und Energieversorgung final auszugestalten. Die Entscheidung wird zeigen, welchen Stellenwert die Holzenergie im künftigen Energiemix Deutschlands einnehmen soll.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate beruhen auf einer Pressemitteilung von AGDW – Die Waldeigentümer.
Weiterführende Quellen:
- „Der Referentenentwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vom August 2025 sieht vor, dass bestimmte Holzsortimente wie Rundholz in Industriequalität, Stümpfe und Wurzeln sowie Altholz der Kategorien III und IV von der Förderung ausgeschlossen werden sollen.“ – Quelle: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/20251128-nabu-stellungnahme-biomasseverordnung.pdf
- „Die EU-RED III verlangt, dass die Subventionierung von Energieerzeugung aus Rundholz in Industriequalität, Stümpfen und Wurzeln sowie aus Altholz der Kategorien III und IV beendet wird, um die Kaskadennutzung zu fördern und die CO2-Senkenfunktion der Wälder zu erhalten.“ – Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/9e/548943/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160020.pdf
- „Die energetische Nutzung von Holz in Deutschland macht 2024 etwa 6 % der gesamten erneuerbaren Energieerzeugung aus, wobei die meisten Biomasseanlagen auf Rundholz und Restholz angewiesen sind.“ – Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/65_2025_cc.pdf
- „Die wirtschaftliche Bedeutung des Holzenergiesektors in Deutschland beträgt 2024 rund 1,2 Mrd. EUR jährlich und sichert etwa 15.000 Arbeitsplätze.“ – Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Energie/Erneuerbare-Energien/Tabellen/energieerzeugung-nach-energietraegern.html
- „Die Klimabilanz der energetischen Holznutzung in Deutschland zeigt, dass 2024 durch die Nutzung von Holzenergie etwa 12 Millionen Tonnen CO2eq eingespart wurden.“ – Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/65_2025_cc.pdf
- „Österreich hat mit der Nachhaltigen forstwirtschaftlichen Biomasse-Verordnung (NfBioV) die RED III-Vorgaben für Holzbiomasse umgesetzt und dabei die energetische Nutzung von Rundholz in Industriequalität und Stümpfen eingeschränkt.“ – Quelle: https://ig-holzkraft.at/tag/mission-2030/
8 Antworten
‚Die Holzenergie gefährden‘ klingt wie ein Schlag ins Gesicht für viele Menschen in der Branche. Ich frage mich, wie viel CO₂ tatsächlich gespart wird durch diese neuen Regeln? Gibt es da verlässliche Daten?
‚Verlässliche Daten‘ sind wichtig, Ilang! Vielleicht sollten wir uns mehr auf Studien stützen und auch alternative Ansätze aus anderen Ländern untersuchen?
‚Alternativen untersuchen‘ ist ein guter Punkt! Wir müssen verstehen, was funktioniert und was nicht. Ich denke auch an langfristige Lösungen für die Wälder.
Diese pauschalen Ausschlüsse sind nicht durchdacht! Jeder Baum hat seine eigene Geschichte und Verwertungsmöglichkeiten. Ich hoffe, dass die Verbände gehört werden. Was denkt ihr über die wirtschaftlichen Auswirkungen auf kleine Betriebe?
Die kleinen Betriebe werden extrem leiden, Ilona. Es ist wichtig, dass wir solche Stimmen stärken und mehr Informationen teilen! Hat jemand aktuelle Zahlen zu den möglichen Arbeitsplatzverlusten?
Ja, Gabriel! Die Politik muss sich wirklich mit den realen Folgen befassen und nicht nur mit den Vorschriften! Was meint ihr zu den Vorschlägen der Verbände? Können sie helfen?
Ich finde es sehr besorgniserregend, dass die Bundesregierung solche Einschränkungen plant. Holz ist so wichtig für die Energiewende! Warum können wir nicht flexiblere Lösungen finden? Es wäre gut, wenn mehr Stimmen in dieser Debatte gehört werden.
Ich stimme zu, Leni! Die Holzenergie ist ein wichtiger Teil unserer erneuerbaren Energien. Habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht, wie andere Länder das regeln? Vielleicht können wir von Österreich lernen.