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BImSchG-Revamp: Digitalisierung und Effizienz im Fokus

Bundesimmissionsschutzgesetz: Willkommen im 21. Jahrhundert
Am 06. Juni 2024 hat der Bundestag eine wegweisende Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet, die als die bedeutendste Veränderung seit drei Jahrzehnten gilt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt diese Entscheidung, die die Digitalisierung von Genehmigungsanträgen und den Abbau bürokratischer Hürden vorsieht. "Das BImSchG kommt endlich im 21. Jahrhundert an", betont BEE-Präsidentin Simone Peter. Diese Reform verspricht effizientere Verfahren und fördert die Entwicklung von Sektorenkopplungstechnologien, die eine zentrale Rolle in der Integration erneuerbarer Energien spielen werden. Nun müssen Länder und Behörden zügig handeln, um das volle Potenzial dieser Novelle zu entfalten.
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Bremen (VBR). Der Bundestag hat heute einen bedeutenden Schritt in Richtung Moderne gemacht. Die lang erwartete Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde verabschiedet und markiert die umfangreichste Aktualisierung des deutschen Immissionsrechts seit drei Jahrzehnten. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) zeigt sich begeistert über diese Entscheidung und sieht darin einen Meilenstein für die Zukunft der erneuerbaren Energien.

„Der Bundestag hat heute die umfangreichste Reform des Immissionsschutzes seit 30 Jahren beschlossen. Das BImSchG kommt damit endlich im 21. Jahrhundert an“, erklärt Simone Peter, Präsidentin des BEE. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Digitalisierung von Genehmigungsanträgen. Diese Neuerung wird es ermöglichen, die bisherige Flut von Papierdokumenten drastisch zu reduzieren und Genehmigungsprozesse für den Bau erneuerbarer Anlagen erheblich zu beschleunigen. Insbesondere das sogenannte Repowering von Windenergieanlagen – also die Modernisierung bestehender Anlagen – soll durch vereinfachte Verfahren unbürokratischer ablaufen. Dies macht die Planungs- und Genehmigungsabläufe effizienter und beseitigt unnötige Hürden.

Die geänderten Bestimmungen betreffen nicht nur Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sondern auch Industrieanlagen. „Auch das ist sehr erfreulich. Damit ebnet die Novelle dem Hochlauf und der Entwicklung von Sektorenkopplungstechnologien und der Etablierung neuer Produktionsstätten von Erneuerbaren Energien Anlagen den Weg“, betont Peter. Sektorenkopplungstechnologien wie Elektrolyseure sind entscheidend, um erneuerbare Energien vielfältig nutzen zu können – sei es in der Stromerzeugung, Wärmeerzeugung, im Verkehrssektor oder in der Industrie. Durch die Vernetzung dieser Bereiche kann der Energieeinsatz optimiert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter reduziert werden.

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Trotz dieses großen Fortschritts ruft der BEE dazu auf, keine Zeit zu verlieren: „Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie die Kraft und den Willen hat, auch schwerfällige Weichen neu zu stellen und das Land fit für die Zukunft zu machen“, so Peter. Bereits in der Pipeline liegen wichtige Reformen im Strommarkt, neue Strategien für Kraftwerke, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie sowie Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Hindernisse im Baurecht, beim Artenschutz und beim Netzanschluss. Diese Projekte sollten nach Ansicht des Verbandes noch diesen Sommer vorangetrieben werden.

Simone Peters Aufruf verdeutlicht die Dringlichkeit und die weitreichenden positiven Auswirkungen der BImSchG-Reform. Mit der neuen Gesetzgebung sind die Weichen gestellt, aber es bedarf einer schnellen und konsequenten Umsetzung durch die Länder und Behörden, um das volle Potenzial der Reform ausschöpfen zu können. Nur so können die Effizienzsteigerungen und Vereinfachungen, die durch die Digitalisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren erzielt werden sollen, langfristig zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Energiepolitik führen.

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Abschließend bleibt festzuhalten: Die heutige Entscheidung stellt nicht nur einen Fortschritt für die Branche der erneuerbaren Energien dar, sondern trägt maßgeblich dazu bei, Deutschland auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft ein großes Stück voranzubringen. Es liegt nun an allen Beteiligten, diese Chancen entschlossen zu nutzen.

Für weitere Informationen steht der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. zur Verfügung. Kontaktperson ist Adrian Röhrig, erreichbar per E-Mail unter presse@bee-ev.de oder telefonisch unter 030 2758170 – 16.


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Bundesimmissionsschutzgesetz: Willkommen im 21. Jahrhundert

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Meldung einfach erklärt

Hier ist der Beitrag in leichter Sprache und mit Aufzählungen:

Datum: 06.06.2024 – 14:19

Gesendet von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Worum geht es?

– Der Bundestag hat das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) reformiert.
– Das Ziel der Reform: Planung und Genehmigung sollen schneller und einfacher werden.

Warum ist das wichtig?

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1. Digitalisierung
– Genehmigungsanträge können digital eingereicht werden.
– Weniger Papier und Aktenordner.

2. Bürokratieabbau
– Weniger bürokratische Hürden, besonders für Windenergieanlagen.

Was sagt Simone Peter, die Präsidentin vom BEE?

– „Das BImSchG kommt endlich im 21. Jahrhundert an.“
– Die neuen Regeln machen Genehmigungen effizienter.

Wer profitiert davon?

– Nicht nur Erneuerbare-Energien-Anlagen, auch Industrieanlagen.
– Neue Technologien wie Elektrolyseure werden gefördert.
– Diese Technologien helfen, erneuerbare Energien besser zu nutzen.

Was sind Elektrolyseure?

– Geräte, die mit Strom Wasser in Sauerstoff und Wasserstoff zerlegen.
– Sie helfen, erneuerbare Energie in verschiedenen Bereichen zu nutzen, z.B. Strom, Wärme, Verkehr und Industrie.

Was muss als Nächstes passieren?

– Die Bundesregierung soll weitere wichtige Aufgaben angehen:
– Strommarkt reformieren.
– Strategien für Kraftwerke, Photovoltaik (PV), Biomasse und Geothermie umsetzen.
– Baugesetzbuch anpassen und Hindernisse beim Artenschutz und Netzanschluss abbauen.

Kontakt

– Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
– Adrian Röhrig
– EUREF-Campus 16
– 10829 Berlin
– Email: presse@bee-ev.de
– Telefon: 030 2758170 – 16 & 0151 17123011
– Fax: 030 2758170 – 20

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