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BGH-Urteil: Werbeverbot und GOÄ für Faltenunterspritzungen

Bundesgerichtshoff schafft Klarheit: Abrechnung von und Werbung für ästhetische ...

Fesselnde Einleitung für einen Nachrichtenartikel

Berlin, 09.08.2024 – Die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) schlägt Alarm: In den letzten Jahren beobachtet die Fachgesellschaft mit wachsender Besorgnis die zunehmende Kommerzialisierung ästhetischer Eingriffe, insbesondere über soziale Medien, die immer jüngere Zielgruppen ansprechen. Prof. Dr. Marcus Lehnhardt, Präsident der DGPRÄC, warnt vor den unterschätzten Risiken und irreführenden Werbemaßnahmen, während der Bundesgerichtshof nun für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgt. Ein aktuelles Urteil verbietet Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern und stellt fest, dass selbst minimalinvasive Eingriffe wie Faltenunterspritzungen als operativ-plastisch-chirurgische Maßnahmen gelten müssen. Dies ist ein entscheidender Schritt zum Schutz der Patienten.

Bremen (VBR). Seit Jahren beobachten Experten zunehmend besorgt die wachsende Kommerzialisierung kosmetischer Eingriffe, vor allem jener, die als minimalinvasiv angepriesen werden. Prof. Dr. Marcus Lehnhardt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (), zeigt sich alarmiert über die jüngste Entwicklung: „Immer jüngere Zielgruppen werden durch die sozialen Medien angesprochen, ohne ausreichend auf mögliche Komplikationen hingewiesen zu werden.“

Die sozialen Medien spielen eine zentrale Rolle im aktuellen Trend. Die Verbreitung von Rabattaktionen und vermeintlich realistischen Vorher-Nachher-Bildern suggeriert spektakuläre Ergebnisse und setzt Menschen unter Druck, schnell zu handeln. Dies führte nun zur Klarstellung durch den Bundesgerichtshof (BGH), der bestehende Marktverhaltensregeln bestätigt hat. Diese Regelungen sollen nun zum Schutz der Patienten verstärkt angewendet werden.

Der entscheidende Punkt betrifft das Verbot von Vorher-Nachher-Darstellungen bei Faltenunterspritzungen. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1) verbietet solche Darstellungen für nicht-operative plastisch-chirurgische Maßnahmen. Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2021 stellte klar, dass auch Unterspritzungen wie die mit Hyaluronsäure als operativ-plastisch-chirurgische Eingriffe gelten. Lehnhardt erklärt: „Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei um operative Eingriffe, weshalb Vorher-Nachher-Bilder nicht zulässig sind.“ Solche Behandlungen bergen ernsthafte Risiken, etwa Gefäßverschlüsse, die zur Erblindung führen können.

Ein weiteres Problem ist der zunehmende Einsatz von zeitlich begrenzten Rabattangeboten, die erheblichen Handlungsdruck auf potenzielle Patienten ausüben. Die Unsicherheit bezüglich der Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei Verträgen mit Kliniken oder anderen Einrichtungen wurde ebenfalls durch ein Urteil des BGH beseitigt. Lehnhardt betont, dass die GOÄ nun auch im ambulanten Bereich immer anzuwenden sei, wenn ärztliche Leistungen erbracht würden.

Allerdings bleiben Probleme bestehen. Besonders bedenklich ist die Situation bei Heilpraktikern, die per Gesetz berechtigt sind, Heilkunde auszuüben und Injektionen durchzuführen. Lehnhardt zufolge führt dies zu paradoxen Zuständen: „Obwohl sie keine Ärzte sind, dürfen sie dennoch ästhetische Eingriffe wie Hyaluron-Unterspritzungen durchführen.“ Hier greift das Heilmittelwerbegesetz jedoch nicht, und Heilpraktiker haben keinen Zugang zu dringend benötigten Medikamenten im Falle von Komplikationen.

Zusammenfassend fordert die DGPRÄC eine klare gesetzliche Regelung, die die Sicherheit der Patienten in den Vordergrund stellt. Lehnhardt kündigt an, dass man nach der parlamentarischen Sommerpause erneut versuchen werde, eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass nur qualifizierte Fachleute diese risikobehafteten Eingriffe durchführen dürfen. Nur so könne gewährleistet werden, dass Patientenschutz und Transparenz in diesem sensiblen Bereich oberste Priorität haben.

Alarmierende Kommerzialisierung: Junge Zielgruppen und die Gefahren kosmetischer Eingriffe

Bremen (VBR). Seit Jahren beobachten Experten zunehmend besorgt die wachsende Kommerzialisierung kosmetischer Eingriffe, vor allem jener, die als minimalinvasiv angepriesen werden. Prof. Dr. Marcus Lehnhardt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC), zeigt sich alarmiert über die jüngste Entwicklung: „Immer jüngere Zielgruppen werden durch die sozialen Medien angesprochen, ohne ausreichend auf mögliche Komplikationen hingewiesen zu werden.“

Der Einfluss sozialer Medien und irreführende Werbung

Die sozialen Medien spielen eine zentrale Rolle im aktuellen Trend. Die Verbreitung von Rabattaktionen und vermeintlich realistischen Vorher-Nachher-Bildern suggeriert spektakuläre Ergebnisse und setzt Menschen unter Druck, schnell zu handeln. Dies führte nun zur Klarstellung durch den Bundesgerichtshof (BGH), der bestehende Marktverhaltensregeln bestätigt hat. Diese Regelungen sollen nun zum Schutz der Patienten verstärkt angewendet werden.

Strikte Regulierung und Verbotsklauseln

Der entscheidende Punkt betrifft das Verbot von Vorher-Nachher-Darstellungen bei Faltenunterspritzungen. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1) verbietet solche Darstellungen für nicht-operative plastisch-chirurgische Maßnahmen. Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2021 stellte klar, dass auch Unterspritzungen wie die mit Hyaluronsäure als operativ-plastisch-chirurgische Eingriffe gelten. Lehnhardt erklärt: „Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei um operative Eingriffe, weshalb Vorher-Nachher-Bilder nicht zulässig sind.“ Solche Behandlungen bergen ernsthafte Risiken, etwa Gefäßverschlüsse, die zur Erblindung führen können.

Rabattaktionen und der daraus resultierende Druck

Ein weiteres Problem ist der zunehmende Einsatz von zeitlich begrenzten Rabattangeboten, die erheblichen Handlungsdruck auf potenzielle Patienten ausüben. Die Unsicherheit bezüglich der Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei Verträgen mit Kliniken oder anderen Einrichtungen wurde ebenfalls durch ein Urteil des BGH beseitigt. Lehnhardt betont, dass die GOÄ nun auch im ambulanten Bereich immer anzuwenden sei, wenn ärztliche Leistungen erbracht würden.

Gefährliche Lücken im System: Heilpraktiker im Fokus

Allerdings bleiben Probleme bestehen. Besonders bedenklich ist die Situation bei Heilpraktikern, die per Gesetz berechtigt sind, Heilkunde auszuüben und Injektionen durchzuführen. Lehnhardt zufolge führt dies zu paradoxen Zuständen: „Obwohl sie keine Ärzte sind, dürfen sie dennoch ästhetische Eingriffe wie Hyaluron-Unterspritzungen durchführen.“ Hier greift das Heilmittelwerbegesetz jedoch nicht, und Heilpraktiker haben keinen Zugang zu dringend benötigten Medikamenten im Falle von Komplikationen.

Erfahrungen und Lehren aus anderen Ländern

Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass strengere Regulierungen die Anzahl der Komplikationen deutlich verringern können. Länder wie Frankreich oder Großbritannien haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Qualifikation von Personen, die solche Eingriffe durchführen dürfen, strenger zu kontrollieren. Der unmittelbare Erfolg dieser Maßnahmen unterstreicht die Notwendigkeit einer schnellen Anpassung der deutschen Rechtslage.

Zusammenfassung und Forderungen der DGPRÄC

Zusammenfassend fordert die DGPRÄC eine klare gesetzliche Regelung, die die Sicherheit der Patienten in den Vordergrund stellt. Lehnhardt kündigt an, dass man nach der parlamentarischen Sommerpause erneut versuchen werde, eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass nur qualifizierte Fachleute diese risikobehafteten Eingriffe durchführen dürfen. Nur so könne gewährleistet werden, dass Patientenschutz und Transparenz in diesem sensiblen Bereich oberste Priorität haben.

Prognose und Zukunftsaussichten

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die deutsche Gesetzgebung auf diese dringenden Forderungen reagieren wird. Eine zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit und stärkerer politischer Druck könnten jedoch den notwendigen Wandel beschleunigen. Langfristig wird es entscheidend sein, ob die Stimmen aus der Medizin und von Patientenorganisationen laut genug sind, um grundlegende Veränderungen zu bewirken.

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8 Antworten

  1. Soziale Medien sollten stärker reguliert werden, wenn es um solche Eingriffe geht. Das Verbot von Vorher-Nachher-Bildern finde ich gut.

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