Barrierefreiheit scheitert im Alltag oft nicht an guten Zielen, sondern an der Frage, ob sich Rechte auch durchsetzen lassen. Genau daran entzündet sich die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG): Verbände kritisieren, dass der Entwurf der Bundesregierung zu viele Hürden offenlässt.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert deshalb vor der Verbändeanhörung im Bundestag am 22. Juni 2026 deutliche Nachbesserungen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich dann öffentlich mit dem Regierungsentwurf 21/5140; die Sitzung wird live mit Gebärdensprachverdolmetschung und Untertiteln übertragen.
Worum es bei der BGG-Reform geht
Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt, wie Barrierefreiheit im Bereich des Bundes umgesetzt werden soll. Die aktuelle Reform geht auf den Regierungsentwurf vom 11. Februar 2026 zurück. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Paket Barrierefreiheit ausweiten und neue Pflichten schaffen. Kritiker sehen jedoch vor allem lange Fristen und unklare rechtliche Folgen, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden.
Für Menschen mit Behinderungen ist das mehr als ein juristisches Detail. Ob ein Anspruch auf Barrierefreiheit tatsächlich durchgesetzt werden kann, entscheidet im Alltag oft darüber, ob ein Gebäude, ein Verfahren oder ein Angebot überhaupt nutzbar ist.
Diese Streitpunkte machen den Entwurf angreifbar
Der DBR kritisiert vor allem drei Punkte: Einschränkungen bei angemessenen Vorkehrungen, fehlende Beweislasterleichterung und zu schwache Möglichkeiten, Verstöße gegen Barrierefreiheitsvorgaben rechtlich zu verfolgen. Angemessene Vorkehrungen sind individuelle Anpassungen, die eine gleichberechtigte Teilnahme erst möglich machen können. Werden sie zu eng gefasst, bleibt Barrierefreiheit im Einzelfall oft eine Frage des guten Willens.
Auch die geplante Frist bis Ende 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesgebäuden sorgt für Widerspruch. Aus Sicht des DBR ist dieser Zeitraum zu lang, wenn es um öffentliche Gebäude geht, die für alle zugänglich sein sollten.
"Es reicht nicht, Barrierefreiheit zu versprechen – sie muss auch durchsetzbar sein." – Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates
Engelmeier bringt damit den Kern des Konflikts auf den Punkt: Ein Gesetz kann Ziele formulieren, ohne Betroffenen automatisch ein wirksames Mittel an die Hand zu geben, wenn diese Ziele verletzt werden.
"Menschen mit Behinderungen brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern echte Rechte im Alltag." – Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates
Die Kritik kommt nicht nur vom DBR
Mit seiner Einschätzung steht der DBR nicht allein. Schon am 27. März 2026 forderten Bundesratsausschüsse Nachbesserungen am Entwurf, unter anderem klarere Rechtsfolgen und eine kürzere Ausschlussfrist. Das zeigt, dass die Beratungen im Parlament nicht nur Detailfragen betreffen, sondern die grundsätzliche Frage, wie verbindlich Barrierefreiheit geregelt wird.
Auch in den Anhörungen Anfang und Mitte Juni 2026 gab es weitere Einwände. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband und der Jurist Prof. Felix Welti kritisierten enge Fristen und begrenzte Möglichkeiten, gegen private Anbieter rechtlich vorzugehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hielt pauschale Ausschlüsse für bauliche Anpassungen in Unternehmen für unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der DBR selbst ist ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen. Nach Angaben des Bündnisses gehören ihm mehr als 140 Organisationen an, die über drei Millionen Betroffene repräsentieren. Die Kritik kommt damit aus einem Umfeld, das die Folgen des Gesetzes für den Alltag vieler Menschen unmittelbar sieht.
Was die Reform im Alltag tatsächlich verändern könnte
Für Betroffene hängt viel daran, ob die Reform nur neue Formulierungen bringt oder tatsächlich stärkere Rechte schafft. Wenn Beweislasterleichterungen fehlen, kann es für Menschen mit Behinderungen schwer bleiben, Verstöße nachzuweisen. Und wenn rechtliche Schritte gegen Barrieren kaum Wirkung entfalten, bleibt Barrierefreiheit im Zweifel ein Anspruch ohne praktische Konsequenz.
Für öffentliche Stellen und andere Akteure, die Gebäude, Zugänge oder Verfahren gestalten, wäre eine verbindlichere Regelung spürbar. Dann geht es nicht mehr nur um freiwillige Anpassungen, sondern um klarere Pflichten und Fristen. Wie weit diese Pflichten am Ende reichen, lässt sich nach dem derzeitigen Stand aber noch nicht sicher sagen.
Gerade deshalb ist die Anhörung mehr als ein formaler Termin. Sie ist ein Prüfschritt im Gesetzgebungsverfahren, bei dem Abgeordnete entscheiden müssen, ob sie den Entwurf nachschärfen oder in seiner jetzigen Form weiterlaufen lassen.
Jetzt entscheidet die weitere Beratung
Nach der Anhörung am 22. Juni 2026 geht das Verfahren im Bundestag weiter. Der Deutsche Behindertenrat fordert die Abgeordneten auf, die vorgebrachten Argumente ernst zu nehmen und den Entwurf entsprechend zu verbessern. Ob daraus ein Gesetz mit klaren, durchsetzbaren Rechten wird, hängt nun davon ab, wie weit das Parlament die Kritik aufgreift.
Für Menschen mit Behinderungen ist genau das der entscheidende Punkt: Barrierefreiheit darf nicht nur angekündigt werden, sie muss im Alltag auch einklagbar sein.
Quellen
- Bundestag: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur BGG-Reform am 22.06.2026
- BMAS: Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11.02.2026
- Bundesrat: Ausschussempfehlungen zur BGG-Reform vom 27.03.2026
- Bundestag: Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands
- Bundestag: Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte