– Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband kritisiert den BGG-Reformentwurf scharf.
– Die geplanten Regelungen könnten zu Verschlechterungen der Teilhabe führen.
– Der Verband fordert deutliche Nachbesserungen für mehr Barrierefreiheit.
DBSV: Geplante BGG-Reform droht Teilhabe auszubremsen
Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, dem 3. Dezember 2025 (Stand: PM, 3. Dezember 2025), übt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) scharfe Kritik an der geplanten Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025 (Stand: 3. Dezember 2025) bezeichnet der Verband den vorliegenden Referentenentwurf als gescheiterten Versuch, die Teilhabe zu stärken. Statt Verbesserungen seien sogar Rückschritte zu befürchten.
Der DBSV benennt vier zentrale Problemfelder: Die geplante Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen wird für die meisten Fälle praktisch ausgeschlossen. Das Benachteiligungsverbot soll durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein. Schadenersatzansprüche für erlittene Benachteiligungen werden ausgeschlossen. Zudem fehlt ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung gesetzlich verbotener Barrieren.
DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke kommentiert die Pläne mit deutlichen Worten: „Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen“.
Er kritisiert die grundlegende Botschaft des Entwurfs scharf: „Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“
Diese Haltung sei, so Bethke weiter, „mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend.“ Stattdessen fordert der DBSV ein Gesetz, das die Barrierefreiheit tatsächlich voranbringt.
Das BGG und seine geplante Reform: Was sich ändern soll
Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet Behörden und öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Der private Bereich blieb hingegen weitgehend ungeregelt*. Diese Lücke möchte die aktuelle Bundesregierung schließen. Am Stand 20. November 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des BGG*. Ein zentrales Ziel dieses Entwurfs ist es, auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zu angemessenen Vorkehrungen zu verpflichten.
Warum eine Reform jetzt?
Die gesellschaftliche und rechtspolitische Debatte um umfassende Teilhabe hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. Die bisherige Regelung, die Barrierefreiheit primär als Pflicht des Staates definiert, gilt vielen als nicht mehr zeitgemäß. Immer mehr Lebensbereiche werden von privaten Unternehmen gestaltet – vom Online-Handel über den Gastronomiebesuch bis hin zu Wohnungsangeboten. Die geplante Reform zielt darauf ab, das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen auch in diesen privatwirtschaftlich geprägten Sphären wirksam werden zu lassen.
Kernpunkte des Referentenentwurfs
Der vorgelegte Entwurf erweitert den Anwendungsbereich des BGG grundsätzlich auf private Anbieter. Konkret soll das Gesetz künftig auch für Unternehmen gelten, die Güter oder Dienstleistungen öffentlich anbieten. Die Pflicht zur Schaffung von Barrierefreiheit soll jedoch nicht absolut sein. Stattdessen setzt der Entwurf auf das Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“. Das bedeutet, private Anbieter müssten nur solche Maßnahmen ergreifen, die ihnen unter Abwägung aller Umstände zumutbar sind. Der Gesetzgeber versucht so, den Schutz vor Benachteiligung mit den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in Einklang zu bringen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Abwägung und die vorgesehenen Rechtsfolgen bei Verstößen sind Gegenstand der aktuellen Diskussion.
Kritik am Entwurf: Experten fordern schärfere Regeln und wirksame Sanktionen
Der vorgelegte Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes stößt bei unabhängigen Expertinnen und Interessenvertretungen auf deutliche Ablehnung. Zentrale Kritikpunkte sind eine als zu lasch empfundene Verpflichtung der Privatwirtschaft und das Fehlen wirksamer Rechtsdurchsetzungsmechanismen. Aus menschenrechtlicher Perspektive wird der Entwurf als unzureichend und sogar als kontraproduktiv bewertet.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält den Gesetzentwurf für menschenrechtswidrig und unwirtschaftlich*. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, fordert grundlegende Nachbesserungen. Ihre zentralen Kritikpunkte und Forderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verpflichtung der Privatwirtschaft: Der Entwurf muss die Privatwirtschaft zu einer schrittweisen, aber verbindlichen Herstellung von Barrierefreiheit verpflichten.
- Wirksame Sanktionen: Es braucht klare und wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot.
- Klagemöglichkeiten schaffen: Betroffene müssen effektive rechtliche Möglichkeiten erhalten, um gegen Barrieren vorzugehen.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung: Die Regelungen zur „unbilligen Belastung“ für Unternehmen müssen enger gefasst werden, um Ausnahmen nicht zu weit zu öffnen.
- Zielkonformität: Die Reform muss das Ziel der umfassenden Teilhabe und eines barrierefreien Alltags für alle Menschen konsequent verfolgen.
Der Weg zur Reform: Blockaden, Fristen und ein straffer Zeitplan
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durchläuft einen komplexen politischen Prozess, der von Verzögerungen und einem nun sehr engen Zeitplan geprägt ist. Seit Mitte Juli 2025 blockierten die Unionsfraktionen CDU und CSU im Bundestag gemeinsam mit den Fachressorts Wirtschaftsministerium und Innenministerium den weiteren Gesetzgebungsprozess (Stand: 14. Oktober 2025)*. Diese politischen Widerstände verzögerten die Vorlage eines Referentenentwurfs erheblich.
Erst gegen Ende des Jahres 2025 kam Bewegung in das Verfahren. Der veröffentlichte Referentenentwurf löste jedoch, wie die Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) zeigt, massive Kritik aus. Die Verbände und betroffenen Interessengruppen hatten daraufhin nur eine kurze Frist, um ihre Positionen einzubringen. Die offizielle Stellungnahmefrist zum Entwurf lief bis zum 8. Dezember 2025 (Stand: Dezember 2025)*. An diesem Tag reichte auch der DBSV seine ausführliche Kritik ein.
Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf noch vor Weihnachten 2025 auf den Weg zu bringen. Die entscheidende Kabinettsbefassung ist für den 17. Dezember 2025 vorgesehen (Stand: Dezember 2025)*. Sollte das Kabinett den Entwurf an diesem Tag beschließen, könnte er dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet werden. Ob dieser ambitionierte Zeitplan angesichts der fundamentalen Kritik am Entwurf eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten.
Zeitstrahl der Ereignisse
| Datum | Ereignis | Quelle / Stand |
|---|---|---|
| Mitte Juli 2025 | Beginn der Blockade des Reformprozesses durch CDU/CSU sowie Wirtschafts- und Innenministerium. | kobinet-nachrichten.org, Stand: 14.10.2025* |
| 3. Dezember 2025 | Veröffentlichung der DBSV-Kritik am Referentenentwurf anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen. | DBSV-Pressemitteilung* |
| 8. Dezember 2025 | Ende der Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf. Einreichung der DBSV-Stellungnahme. | presseportal.de, Stand: Dezember 2025* |
| 17. Dezember 2025 | Geplante Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf. | presseportal.de, Stand: Dezember 2025* |
Barrierefreiheit als gesellschaftliche Aufgabe – was jetzt auf dem Spiel steht
Die Kritik am Entwurf für die BGG-Reform ist mehr als eine fachliche Debatte unter Expertinnen und Experten. Sie berührt die Grundfrage, wie unsere Gesellschaft in Zukunft zusammenleben und wirtschaften will. Barrierefreiheit ist kein Nischenanliegen, sondern eine Investition in den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit des gesamten Landes. Ein schwaches Gesetz hätte konkrete, spürbare Folgen für den Alltag.
Ein Restaurantbesuch, der Einkauf im Internet oder der Besuch einer Arztpraxis bleiben für Millionen Menschen weiterhin mit unnötigen Hürden verbunden, wenn die pauschalen Ausnahmeregelungen und der fehlende effektive Rechtsschutz im Entwurf bestehen bleiben. Die vom DBSV benannten Kernprobleme – wie die Einschränkbarkeit des Benachteiligungsverbots durch „jeden sachlichen Grund“ und der Ausschluss von Schadenersatz – würden die Tür für neue Barrieren öffnen, anstatt bestehende zu beseitigen.*
Die nächsten Schritte sind daher entscheidend. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist am 8. Dezember 2025* folgt der politische Prozess. Die Forderungen nach verbindlichen Vorgaben, einer wirksamen Durchsetzung und dem Ende pauschaler Ausnahmen müssen jetzt in den Fachausschüssen des Bundestags Gehör finden. Mögliche Szenarien reichen von Nachbesserungen am aktuellen Entwurf bis hin zu grundlegenden Änderungen, die dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention endlich gerecht werden. Sollte der Gesetzgeber keine substanziellen Verbesserungen vornehmen, rücken Klageoptionen und die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit in den Blickpunkt.
Das politische Momentum ist da. Die anstehende Kabinettssitzung am 17. Dezember 2025* markiert einen wichtigen Termin im weiteren Verfahren. Die eingereichten Stellungnahmen sind mehr als formale Einwände; sie sind ein demokratisches Korrektiv und ein klares Signal, dass eine rückwärtsgewandte Gesetzgebung keine Akzeptanz findet. Die Debatte zeigt: Eine inklusive Gesellschaft entsteht nicht von allein, sondern braucht mutige und verbindliche politische Weichenstellungen.
Die vorliegenden Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Weiterführende Quellen:
- „Seit über 20 Jahren verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz Behörden und öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit; der private Bereich blieb hingegen weitgehend ungeregelt“ – Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/bgg.html
- „Der Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des BGG; ein Ziel ist es, auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zu angemessenen Vorkehrungen zu verpflichten“ – Quelle: https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/referentenentwurf-zur-bgg-reform-liegt-vor
- „Britta Schlegel (Deutsches Institut für Menschenrechte) kritisiert den vorliegenden Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes als menschenrechtswidrig und unwirtschaftlich, da er Menschen mit Behinderungen durch Zugangsbarrieren von Dienstleistungen ausschließt“ – Quelle: https://catrin-wahlen.de/2025/11/20/deutschland-muss-barrierefrei-werden-reform-des-behindertengleichstellungsgesetzes-nutzen/
- „Britta Schlegel fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf, insbesondere die Verpflichtung der Privatwirtschaft zu schrittweiser Barrierefreiheit sowie die Schaffung wirksamer Sanktions- und Klagemöglichkeiten“ – Quelle: https://www.presseportal.de/pm/51271/6170435
- „Die Reform des BGG wurde seit Mitte Juli 2025 von CDU und CSU blockiert; Wirtschaftsministerium und Innenministerium verhindern den weiteren Prozess“ – Quelle: https://kobinet-nachrichten.org/2025/10/14/reform-des-behindertengleichstellungsgesetz-verlorengegangen-im-herbst-der-reformen/
- „Die Stellungnahmefrist zum BGG-Reformentwurf läuft bis zum 8. Dezember 2025; das Kabinett soll am 17. Dezember 2025 über den Gesetzentwurf entscheiden“ – Quelle: https://www.presseportal.de/pm/51271/6170435
8 Antworten
„Das Gesetz scheint nicht durchdacht zu sein! Die Problematik mit den Schadenersatzansprüchen ist wirklich bedenklich.“ Wie können wir unseren Unmut darüber äußern? Brauchen wir da eine öffentliche Diskussion?
„Die geplante Reform wird einfach nicht gut genug sein“ denke ich auch. Es sollte doch klar sein, dass Barrierefreiheit für alle wichtig ist! Was haltet ihr von der Idee einer bundesweiten Kampagne für mehr Bewusstsein?
„Eine Kampagne wäre toll! Wir sollten mehr Menschen mobilisieren und ihnen zeigen, wie wichtig dieses Thema ist. Ich denke auch an Workshops oder Informationsveranstaltungen – was haltet ihr davon?“
Die Kritik des DBSV ist echt nachvollziehbar. Ich finde es unverständlich, dass Unternehmen nicht verpflichtet werden können, Barrieren abzubauen. Warum bleibt das alles immer noch so vage? Gibt es denn Alternativen zum aktuellen Entwurf?
Ich stimme dir zu! Wir brauchen klare Richtlinien und keine Ausnahmen mehr. Wie kann die Regierung ernsthaft denken, dass solche Regelungen ausreichend sind?
Ich finde es wirklich schade, dass das neue BGG so viele Schwächen hat. Es ist so wichtig, dass wir Barrierefreiheit ernst nehmen. Was können wir tun, um sicherzustellen, dass die Stimmen der Betroffenen gehört werden? Es ist ein Thema, das uns alle betrifft.
Ja, das sehe ich genauso! Wir müssen mehr Druck auf die Politiker ausüben. Gibt es Möglichkeiten für Petitionen oder andere Aktionen? Die Barrierefreiheit sollte endlich Priorität haben.
Absolut! Vielleicht sollten wir auch mehr in den sozialen Medien darüber reden und Bewusstsein schaffen. Hat jemand Ideen, wie wir das am besten angehen können?