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BFH: Zinssatz für Aussetzungszinsen verfassungswidrig?

Klage gegen Steuerbescheid: Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
Am 01. Oktober 2024 um 10:00 Uhr: Der Fall eines Arbeitnehmers, der erfolglos gegen seinen Steuerbescheid klagte, zieht weite Kreise. Unterhunderttausende Zinsen von mehr als 9.000 Euro verlangte das Finanzamt nach einer langen Verfahrensdauer vom Betroffenen – trotz offenkundiger Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zinssatzes. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht darin eine Verfassungswidrigkeit und verweist den Fall an das Bundesverfassungsgericht. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, erklärt die Problematik rund um die „Aussetzungszinsen“ und beleuchtet die aktuelle Rechtslage.

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Bremen (VBR). Ein Steuerzahler hat erfolglos gegen seinen Steuerbescheid geklagt und muss nun nicht nur die festgesetzte Steuer begleichen, sondern auch Aussetzungszinsen von mehr als 9.000 Euro zahlen – ein Betrag, der mit einem kontroversen Gesetz in Verbindung steht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, der einer jährlichen Belastung von sechs Prozent entspricht, für verfassungswidrig. Nun liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht, das hierüber entscheiden muss.

Wenn Steuerzahler gegen einen Bescheid Einspruch einlegen oder klagen, hat dies keine aufschiebende Wirkung. Die Steuerschuld muss zunächst beglichen werden – es sei denn, eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung wird genehmigt. Diese Ausnahme wird angewendet, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen, wobei Zinsen für die Dauer der Aussetzung fällig werden. In dem besagten Fall summierten sich diese Zinssätze wegen der langen Prozessdauer zu einer erheblichen Summe von mehr als 9.000 Euro.

Im Detail verlangte das Finanzamt für eine Zeitspanne von 78 Monaten Aussetzungszinsen von 8.814 Euro auf die Einkommensteuer sowie 526 Euro auf den Solidaritätszuschlag von einem Arbeitnehmer, dessen Klage abgewiesen worden war. Nach Vergeblichkeit seines Einspruchs gegen die Höhe dieser Zinsen wurde der Fall vor dem Finanzgericht verhandelt. Das Gericht unterstützte jedoch das bestehende Zinsmodell, woraufhin der Kläger in Revision ging.

Der BFH stellte fest, dass der gegenwärtige Zinssatz für Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat übermäßig hoch sei – insbesondere in Anbetracht der andauernden Niedrigzinsphase seit 2019. Damit stimmt er der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu, das bereits 2021 geurteilt hatte, dass derselbe Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen verfassungswidrig sei. Obwohl der Gesetzgeber rückwirkend den Zinssatz für diese Arten von Zinsen gesenkt hat, blieb der Zinssatz für Aussetzungszinsen bisher unverändert. Dieses Ungleichgewicht sieht der BFH ebenfalls als verfassungswidrig an und fordert daher eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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Auf diesem Weg adressiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) die Bedeutung des Falles. Als Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen setzt sich VLH dafür ein, dass ihre Mitglieder gerecht behandelt werden. Der Verein bietet umfassende Beratung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen, beantragt Steuerermäßigungen und prüft Steuerbescheide.

Dieser bedeutende Fall könnte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen und darauf hinweisen, wie entscheidend eine ausgewogene Gesetzgebung für die Gerechtigkeit im Steuerwesen ist. Dafür kämpft nicht nur die betroffene Einzelperson, sondern auch Organisationen wie die VLH, deren Expertise und Engagement in steuerrechtlichen Belangen unerlässlich sind.

Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich an:

Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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Hintergrund und Prognosen: Die rechtlichen und finanziellen Implikationen der Aussetzungszinsen

Die Rechtsauffassung, dass die aktuellen Zinssätze für Aussetzungszinsen verfassungswidrig sind, hat nicht nur für den betroffenen Arbeitnehmer im beschriebenen Fall weitreichende Konsequenzen. Sie könnte vielmehr einen Präzedenzfall schaffen, der sich auf zahlreiche ähnliche Streitfälle auswirkt. Finanzexperten und Steuerrechtler gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht sich intensiv mit der Frage auseinandersetzen muss, wie der Spannungsbogen zwischen fiskalischen Interessen des Staats und dem Schutz der Steuerpflichtigen angemessen gespannt werden kann.

Vergleichbare Fälle in anderen Ländern

Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass Deutschland keineswegs alleine dasteht mit kontroversen Zinspraktiken bei steuerlichen Streitsachen. In vielen EU-Ländern existieren ebenfalls Regelungen zu Verzugszinsen, wobei deren Zinssätze oft deutlich niedriger liegen. In Frankreich beispielsweise beträgt der Zinssatz für steuerliche Schulden derzeit 0,2 Prozent pro Monat, was einem Jahreszinssatz von 2,4 Prozent entspricht. Auch in Österreich liegt der entsprechende Zinssatz unter dem deutschen Niveau. Diese international vergleichbar moderateren Zinssätze könnten zusätzlichen Druck auf deutsche Gesetzgeber ausüben, die aktuelle Regelung anzupassen.

Prognosen und Trends im deutschen Steuerrecht

Experten sehen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Aussetzungszinsen als potenziellen Startschuss für weitreichendere Reformen im deutschen Steuerrecht. Der allgemeine gesellschaftliche und politische Druck wächst, eine transparentere und fairere Besteuerungspraxis zu etablieren. Man spekuliert, dass mögliche Änderungen sogar über die Anpassung der Zinssätze hinausgehen könnten und grundsätzliche Fragen zur Gerechtigkeit und Praktikabilität von Steuergesetzen einer Revision unterzogen werden könnten.

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Potenzielle Entwicklungen und wirtschaftliche Auswirkungen

Sollte das Bundesverfassungsgericht den derzeitigen Zinssatz tatsächlich für verfassungswidrig erklären, wäre der Gesetzgeber gefordert, umgehend neue Regelungen zu beschließen. Dies könnte in einer kurzfristigen Senkung der Zinssätze münden, ähnlich wie schon bei Nachzahlungszinsen geschehen. Eine solche Anpassung würde sich signifikant auf laufende Verfahren auswirken und rückwirkend für vergangene Steuerstreitigkeiten Anwendung finden, was wiederum umfangreichen administrativen Aufwand bei Finanzämtern und Beratungsstellen nach sich ziehen würde.

Darüber hinaus könnte diese Debatte auch gesamtwirtschaftliche Implikationen haben. Unternehmen und Einzelpersonen, die bisher gezögert haben, ihre Steuerbescheide anzufechten, könnten motiviert werden, ihre Rechte stärker einzufordern, wenn das finanzielle Risiko durch niedrigere Zinssätze gemindert wird. Dies könnte zu einer erhöhten Anzahl an Einspruchsverfahren führen, die die Justiz in den kommenden Jahren zusätzlich belasten.

Fazit

Die aktuelle Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen ist mehr als nur ein isolierter Rechtsstreit. Sie bildet die Spitze eines Eisbergs, der tiefere strukturelle Fragen und potenzielle Reformen innerhalb des deutschen Steuerrechtssystems sichtbar macht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet und könnte weit über diesen konkreten Fall hinaus Signalwirkung besitzen. Für Steuerpflichtige und Berater gilt es daher, wachsam zu bleiben und künftige Entwicklungen genau zu verfolgen, um adäquat reagieren zu können.


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