Bremen (VBR). Fast jedes zehnte Paar in Deutschland bleibt ungewollt kinderlos und muss auf reproduktionsmedizinische Hilfe zurückgreifen. Auch wenn dies oft die einzige Hoffnung ist, werden die hohen Kosten nicht immer von den Krankenkassen übernommen. Bislang war eine steuerliche Entlastung meist an strenge Bedingungen geknüpft: Die Kinderlosigkeit musste krankheitsbedingt sein und das Paar verheiratet. Doch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt nun eine Wende.
Im konkreten Fall ging es um eine gesunde und unverheiratete Frau, deren Partner unter einer erblich bedingten Chromosomenmutation leidet. Eine natürliche Schwangerschaft hätte zu schwersten Behinderungen oder gar zum Tod des Kindes führen können. Das Paar entschied sich daher für eine künstliche Befruchtung und eine Präimplantationsdiagnostik (PID). Diese Maßnahmen, die genetische Veränderungen am Embryo vor dem Einsetzen in die Gebärmutter erkennen, waren notwendig, um das Risiko einer schweren Erkrankung beim Kind zu minimieren.
Die Kosten für die Behandlung beliefen sich auf etwa 23.000 Euro, die das Paar selbst tragen musste, da die Frau gesund war. In ihrer Steuererklärung machte sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend – jedoch ohne Erfolg, da das Finanzamt den Antrag mit Verweis auf den fehlenden Ehestatus ablehnte. Die Frau zog daraufhin vor Gericht.
Das niedersächsische Finanzgericht gab ihr recht, doch das Finanzamt legte Revision ein. Schlussendlich bestätigte der BFH das Urteil: Die Kosten seien steuerlich absetzbar, unabhängig vom Gesundheitszustand der Frau oder dem Ehestatus des Paares. Es wurde argumentiert, dass der untrennbare biologische Zusammenhang zwischen den genetischen Risiken des Mannes und der Folgebehandlung der Frau ausschlaggebend sei.
Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, erläutert: „Bisher konnten nur verheiratete Paare oder Frauen mit einer Diagnose ihre Kosten für künstliche Befruchtungen steuerlich absetzen. Dieses Urteil schafft jetzt auch Raum für unverheiratete Paare, bei denen der Mann das Problem trägt.“
Dieses bahnbrechende Urteil öffnet die Tür für zahlreiche betroffene Paare. Sie können nun die erheblichen finanziellen Belastungen durch medizinisch notwendige Behandlungen zumindest teilweise als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dafür müssen jedoch die pränatalen Behandlungen medizinisch indiziert und im Einklang mit deutschem Recht durchgeführt worden sein.
Nicole Janisch, Pressereferentin der Lohnsteuerhilfe Bayern, steht für Rückfragen unter presse@lohi.de zur Verfügung. Für weitere Informationen können interessierte Leserinnen und Leser die Website www.lohi.de besuchen.
Zusammengefasst hebt dieses Urteil nicht nur bestehende Ungerechtigkeiten auf, sondern bietet neuen Hoffnungsschimmern für Paare, die bislang neben ihrer emotionalen Belastung auch eine hohe finanzielle Hürde zu bewältigen hatten.
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Auch Unverheiratete können Kinderwunschbehandlung absetzen
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Ein Durchbruch in der steuerlichen Anerkennung von Reproduktionsmedizin: Auswirkungen und Perspektiven
Der wegweisende Entscheid des Bundesfinanzhofs (BFH) markiert nicht nur einen klaren Fortschritt in der Anerkennung medizinischer Kosten im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung, sondern könnte auch weitreichende Konsequenzen für die Gesellschaft und den Gesundheitssektor haben.
Vergleichbare internationale Regulierungen und deren Auswirkungen
Der deutsche Präzedenzfall findet auch international Beachtung. Ein Blick auf Länder wie Dänemark und die Niederlande zeigt, dass eine liberale Handhabung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von reproduktionsmedizinischen Maßnahmen dort bereits seit Jahren praktiziert wird. Diese Länder verzeichnen dadurch eine signifikante Entlastung betroffener Paare und eine insgesamt höhere Akzeptanz von Technologien zur Familienplanung. Der Erfolg dieser Modelle könnte als Vorbild dienen und den Druck auf andere Nationen, einschließlich Deutschland, erhöhen, weitere Schritte in diese Richtung zu unternehmen.
Prognosen: Mögliche Entwicklungen in Deutschland
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ist es wahrscheinlich, dass der Bedarf an reproduktionsmedizinischen Dienstleistungen weiter steigen wird. Die erweiterte steuerliche Absetzbarkeit könnte dazu beitragen, finanzielle Barrieren abzubauen, was wiederum eine steigende Nachfrage nach solchen medizinischen Leistungen zur Folge haben könnte. Experten prognostizieren daher einen Anstieg spezialisierter Kliniken und ein erweitertes Angebot an Beratungsdiensten.
Mögliche Vorteilsnahme und soziale Gerechtigkeit
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, die befürchten, dass solch weitreichende Entscheidungen möglicherweise ungewollte Schlupflöcher schaffen könnten. Legislative Instanzen müssen daher wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass solcherlei Regelungen nicht missbraucht werden. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung bestehen, eine faire Balance zwischen notwendigen medizinischen Maßnahmen und sozialer Gerechtigkeit zu wahren. Hierzu könnte eine transparente Überprüfung und regelmäßige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich sein.
Trends in der genetischen Medizin
Neben der unmittelbaren steuerlichen Thematik eröffnet das BFH-Urteil auch neue Diskussionsfelder in Bezug auf die Zukunft der genetischen Diagnostik und Therapie. Die zunehmende Verfügbarkeit und Akzeptanz präimplantationsdiagnostischer Verfahren könnte langfristig zu einem Paradigmenwechsel in der pränatalen Medizin führen. Eltern könnten zunehmend fundierte Entscheidungen auf Basis genetischer Informationen treffen, was ethische Debatten über die Grenzen dessen, was als medizinisch notwendig anerkannt wird, verstärken könnte.
Zusammenfassend stellt die Entscheidung des BFH eine bedeutende Erweiterung der steuerlichen Anerkennung medizinischer Ausgaben dar und bringt große Erleichterungen für betroffene Paare mit sich. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese Regelung in der Praxis bewährt und welche weiteren Schritte möglicherweise nötig sind, um sie effektiv und gerecht zu gestalten.
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17 Antworten
So viele paare haben probleme mit kinder kriegen und es is schwer für sie zu bezahlen all diese behandlungen. Es war höchste zeit das gesetz sich ändert!
🙂 Gut urteil vom BFH! Endlich mal was positives in den nachrichten!
die kosten für künstliche befruchtung sind so hoch, es ist gut das da jetz steuerlich was geht. aber verstehe nicht warum die krankenkasse nix zahlt wenn frau gesund ist.
@Veit13 Ja, genau meine meinung! Es is so unfair für paare die kein geld haben für sowas!
Ich finde es fair dass jetz alle paare die hilfe brauchen absetzen konnen. Aber warum mussen sie vorher heiraten? Das ist nicht gerecht! jeder soll kinder haben können egal ob verheiratet oder nicht
Das is gut das auch nicht verheiratete leute jetzt hilfe bekommn können. Aber warum kosten das so viel? 23000 euro ist sehr viel geld für eine bechandlung. Krankenkassen sollten mehr übernehmen.
diese urteil zeigt das man nicht immer verheiratet sein muss um hilfe zu bekommen. eine grosse entlastung für viele.
ja hansjorg stimme dir zu, hoffe es werden mehr solche entscheidungen kommen in zukunft.
ich verstehe nicht warum es so lange gedauert hat bis sowas entschieden wurde, viele paare leiden jahrelang darunter.
ganz richtig, dhirsch! endlich wird mal was gemacht für diese leute!
finde es toll dass diese entscheidung getroffen wurde, viele leute haben probleme kinder zu bekommen und brauchen unterstützung.
endlich können auch nich verheiratete paare hilfe bekommen! war ja mal zeit. jetzt nur noch hoffen das keine misbrauch passiert.
ja dora bin ganz deiner meinung! hoffe auch das alles fair bleibt und keiner das system ausnutzt.
misbrauch ist immer ein risoko aber denke das wird kontrolliert.
das urteil is gut, aber warum musste die frau gesund sein für die kostenübernahme? versteh ich nich ganz. trotzdem gut für unverheiratete paare!