Bewusstsein für Kinderrechte stärken: Fünfter Jahrestag der Kinderrechte in Deutschland

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 04.04.2023
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Lesedauer: 2 Minuten

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die BAG Kinderinteressen e.V. fordern zum Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland mehr Wissen um Kinderrechte in den Verwaltungen. Insbesondere das Kinderrecht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung und Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben sei noch zu wenig bekannt. Die BAG Kinderinteressen e.V. und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts haben deshalb die Website www.kinderrechtekommentare.de aufgebaut, die Auslegungshilfen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes bereitstellt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 17 zum Recht auf Spiel und Freizeit wurde zuletzt übersetzt.


Original-Pressemeldung:

Rechte von Kindern bekannter machen / 5. April Jahrestag Kinderrechte in Deutschland

Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die BAG Kinderinteressen e.V. fordern anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtsrechtskonvention in Deutschland am 5. April mehr Wissen um Kinderrechte in den Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen.

“Kinderrechte sind auch nach über 31 Jahren Gültigkeit in Deutschland noch immer zu wenig bekannt. Das betrifft zum Beispiel das Kinderrecht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben”, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es gelte, das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung von Kindern diskriminierungsfrei zu verwirklichen und Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 31 UN-Kinderrechtskonvention auszuarbeiten und zu implementieren.

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“Alle 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention sind verbindliche und tragfähige Arbeitsgrundlage für Verantwortliche in den Verwaltungen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten – Familie, Kindergarten, Schule, Freizeit – zu garantieren”, erklärt Susanne Feuerbach, Vorsitzende der BAG Kinderinteressen e.V.

Die BAG Kinderinteressen e.V. und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts haben daher die Website www.kinderrechtekommentare.de aufgebaut, die die Interpretations- und Auslegungshilfen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf Deutsch bereitstellt. Zuletzt wurde die Allgemeine Bemerkung Nr. 17 zum Recht auf Spiel und Freizeit übersetzt.

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 17 “Das Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben” von 2013 erläutert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wie Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen ist. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie Zeit, die sie selbst gestalten dürfen, auf Spiel sowie Zugang zu Kunst und Kultur. All dies ist für die kindliche Entwicklung und das kindliche Wohlergehen enorm wichtig. Der UN-Ausschuss macht Vorschläge, wie dieses Recht durch die Vertragsstaaten umgesetzt werden kann.

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Die Allgemeinen Bemerkungen werden in partizipativen Prozessen im UN-Ausschuss, unter anderem auch mit Kindern und Jugendlichen sowie mit Nichtregierungsorganisationen erarbeitet. Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelten und die UN-Kinderrechtskonvention schreibt ihre besonderen Schutz-, Fürsorge-, und Beteiligungsrechte fest, sie stärkt Kinder und Jugendliche als Trägerinnen und Träger von Menschenrechten.

Allgemeine Bemerkungen (General Comments) sind Auslegungshilfen zu Artikeln der einzelnen Menschenrechtskonventionen wie auch der Kinderrechtskonvention. Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) erläutern einzelne Rechte der Konvention oder (Querschnitts-) Themen.

WEITERE INFORMATIONEN

Website Kinderrechtekommentare

https://kinderrechtekommentare.de/

Instituts-Website: Kinderrechte

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 I Mobil: 0160 966 50083
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Rechte von Kindern bekannter machen / 5. April Jahrestag Kinderrechte in Deutschland

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Weitere Informationen über den Verband

1. Mitglieder: Der Verband ist das Deutsche Institut für Menschenrechte und hat keine einzelnen Mitglieder. Es handelt sich um eine staatliche Institution.

2. Struktur: Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein unabhängiges nationales Menschenrechtsinstitut, das vom Bundestag errichtet wurde. Es ist als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert und wird durch einen Vorstand geleitet.

3. Geschichte: Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2001 vom Deutschen Bundestag als unabhängige und interdisziplinäre Organisation gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Es soll die Umsetzung und Weiterentwicklung der Menschenrechtsstandards in Deutschland fördern.

4. Wichtige Zahlen: Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat rund 75 Mitarbeitende. Im Jahr 2019 hat es insgesamt 929 Beratungsanfragen bearbeitet und 78 Expert*innenanhörungen durchgeführt.

5. Aufgaben: Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zu fördern, zu schützen und zu überwachen. Dazu gehört die Beratung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Menschenrechtsfragen.

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